Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 23.09.2003 - C-109/01   

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https://dejure.org/2003,450
EuGH, 23.09.2003 - C-109/01 (https://dejure.org/2003,450)
EuGH, Entscheidung vom 23.09.2003 - C-109/01 (https://dejure.org/2003,450)
EuGH, Entscheidung vom 23. September 2003 - C-109/01 (https://dejure.org/2003,450)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Angehöriger eines Drittstaats, der mit einem Angehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Ehegatte, der in diesem Mitgliedstaat mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt ist - Vorübergehende Niederlassung des Ehepaars in ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Akrich

  • EU-Kommission PDF

    Secretary of State for the Home Department gegen Hacene Akrich.

    Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 10
    1. Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen - Aufenthaltsrecht des Ehegatten, der Angehöriger eines Drittstaats ist - Voraussetzung - Rechtmäßiger Aufenthalt im Gebiet eines Mitgliedstaats

  • EU-Kommission

    Secretary of State for the Home Department gegen Hacene Akrich

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen in einem Rechtsstreit zwischen dem Secretary of State und einem marokkanischen Staatsangehörigen über dessen Recht, in das Vereinigte Königreich einzureisen und sich dort aufzuhalten; Missbrauch der Freizügigkeit der Arbeitnehmer ; Ansprüche des Angehörigen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO Nr. 1612/68 Art. 10 Abs. 1; VO Nr. 1612/68 Art. 10 Abs. 3; EMRK Art. 8
    Gemeinschaftsrecht, Freizügigkeit, Arbeitnehmer, Drittstaatsangehörige, Ehegatte, Unionsbürger, Scheinehe, Schutz von Ehe und Familie

  • Judicialis

    EGV Art. 39; ; Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Grün... den der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind; ; Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art. 10; ; Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft Art. 1; ; Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft Art. 3; ; der Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft Art. 4; ; Paragraph 281 der Immigration Rules (Vereinigtes Königreich)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Angehöriger eines Drittstaats, der mit einem Angehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Ehegatte, der in diesem Mitgliedstaat mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt ist - Vorübergehende Niederlassung des Ehepaars in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - EIN MIT EINEM BÜRGER DER EUROPÄISCHEN UNION VERHEIRATETER DRITTSTAATSANGEHÖRIGER HAT, SOFERN ER SICH RECHTMÄSSIG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFGEHALTEN HAT, EIN RECHT AUF AUFENTHALT IM HERKUNFTSSTAAT DES UNIONSBÜRGERS, WENN DIESER, NACHDEM ER VON ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Akrich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zum Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen in der EU

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.9.2003)

    Ehen mit Ausländern gestärkt // Aufenthaltsrecht nach Arbeit in anderem EU-Staat

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 12 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehe und Familie in der europäischen Grundrechtsordnung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Immigration Appeal Tribunal (Vereinigtes Königreich) - Freizügigkeit - Mit einem Staatsangehörigen eines Drittlandes verheiratete Gemeinschaftsbürgerin, die ihr Herkunftsland verlässt und sich mit ihrem Ehegatten für einen beschränkten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2003, 752
  • FamRZ 2004, 1263 (Ls.)
  • DVBl 2004, 176
  • DÖV 2004, 541
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus EuGH, 23.09.2003 - C-109/01
    Das Zuwanderungsrecht des Vereinigten Königreichs enthielt zunächst keine besondere Bestimmung für die Fallgestaltung, mit der sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90 (Singh, Slg. 1992, I-4265) befasst hat und bei der es um die Einreise einer Person in das Vereinigte Königreich ging, die normalerweise eine Einreisegenehmigung benötigen würde und als Ehegatte eines Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs einreisen will, der dorthin zurückkehrt oder zurückkehren möchte, nachdem er seine gemeinschaftsrechtlichen Rechte als Arbeitnehmer in einem anderen Mitgliedstaat wahrgenommen hat.

    Das vorlegende Gericht sieht hierin eine Frage, die im Urteil Singh nicht klar beantwortet worden sei, so dass es angebracht sei, den Gerichtshof um weitere Orientierungshilfen zu ersuchen.

    Im Urteil Singh hat der Gerichtshof entschieden, dass Artikel 52 EWG-Vertrag (später Artikel 52 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) und die Richtlinie 73/148 einen Mitgliedstaat verpflichten, dem Ehegatten eines Angehörigen dieses Staates ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit zu gestatten, in sein Hoheitsgebiet einzureisen und sich dort aufzuhalten, wenn sich der Angehörige dieses Staates mit diesem Ehegatten in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats begeben hatte, um dort eine unselbständige Tätigkeit im Sinne von Artikel 48 EWG-Vertrag (später Artikel 48 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) auszuüben, und zurückkehrt, um sich im Hoheitsgebiet des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, im Sinne von Artikel 52 EWG-Vertrag niederzulassen.

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 23.09.2003 - C-109/01
    Was die in Randnummer 24 des Urteils Singh angesprochene Frage des Missbrauchs anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass es für das Recht eines Arbeitnehmers aus einem Mitgliedstaat, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort aufzuhalten, ohne Belang ist, welche Absichten ihn dazu veranlasst haben, im letztgenannten Mitgliedstaat Arbeit zu suchen, sofern er dort tatsächlich eine echte Tätigkeit ausübt oder ausüben will (Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 23).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Auszug aus EuGH, 23.09.2003 - C-109/01
    Ein solcher Eingriff verstößt gegen die EMRK, wenn er nicht den Anforderungen ihres Artikels 8 Absatz 2 genügt, d. h., wenn er nicht "gesetzlich vorgesehen", von einem oder mehreren im Hinblick auf diesen Absatz berechtigten Zielen getragen und "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" ist, d. h., "durch ein zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis gerechtfertigt" ist und insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zu dem berechtigten Ziel steht, das mit ihm verfolgt wird (Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-60/00, Carpenter, Slg. 2002, I-6279, Randnr. 42).
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 23.09.2003 - C-109/01
    In seinem Vorlagebeschluss weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass der Gerichtshof in Randnummer 24 des Urteils Singh folgenden Vorbehalt formuliert habe: "Hinsichtlich der vom Vereinigten Königreich angeführten Gefahr der Gesetzesumgehung genügt der Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25, und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14), wonach es nicht Folge der mit dem EWG-Vertrag geschaffenen Vergünstigungen sein kann, dass die Begünstigten sich den nationalen Rechtsvorschriften missbräuchlich entziehen dürfen und dass es den Mitgliedstaaten verwehrt ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen derartigen Missbrauch zu verhindern.".
  • EuGH, 03.10.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Bouchoucha

    Auszug aus EuGH, 23.09.2003 - C-109/01
    In seinem Vorlagebeschluss weist das vorlegende Gericht darauf hin, dass der Gerichtshof in Randnummer 24 des Urteils Singh folgenden Vorbehalt formuliert habe: "Hinsichtlich der vom Vereinigten Königreich angeführten Gefahr der Gesetzesumgehung genügt der Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25, und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14), wonach es nicht Folge der mit dem EWG-Vertrag geschaffenen Vergünstigungen sein kann, dass die Begünstigten sich den nationalen Rechtsvorschriften missbräuchlich entziehen dürfen und dass es den Mitgliedstaaten verwehrt ist, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen derartigen Missbrauch zu verhindern.".
  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Dass eine solche Voraussetzung mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehe, gehe außerdem aus den Urteilen vom 23. September 2003, Akrich (C-109/01, Slg. 2003, I-9607), und vom 9. Januar 2007, Jia (C-1/05, Slg. 2007, I-1), hervor.
  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    31 Das Parlament führt erstens das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Artikel 8 EMRK an, das nach der Auslegung des Gerichtshofes auch das Recht auf Familienzusammenführung umfasse (Urteile Carpenter, Randnr. 42, und vom 23. September 2003 in der Rechtssache C-109/01, Akrich, Slg. 2003, I-9607, Randnr. 59).

    52 Einleitend ist darauf zu verweisen, dass das Recht auf Achtung des Familienlebens im Sinne von Artikel 8 EMRK zu den Grundrechten gehört, die nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes in der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt werden (Urteile Carpenter, Randnr. 41, und Akrich, Randnrn.

    53 So hat der Gerichtshof entschieden, dass, auch wenn die EMRK es nicht als ein Grundrecht eines Ausländers gewährleistet, in ein bestimmtes Land einzureisen oder sich dort aufzuhalten, es einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens, wie es in Artikel 8 Absatz 1 dieser Konvention geschützt ist, darstellen kann, wenn einer Person die Einreise in ein Land, in dem ihre nahen Verwandten leben, oder der Aufenthalt dort verweigert wird (Urteile Carpenter, Randnr. 42, und Akrich, Randnr. 59).

  • EuGH, 09.01.2007 - C-1/05

    Jia - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Richtlinie 73/148/EWG -

    a) Ist Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) im Licht des Urteils vom 23. September 2003, Akrich (C-109/01, Slg. 2003, I-9607) dahin auszulegen, dass sich ein Drittstaatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Arbeitnehmers im Sinne dieser Verordnung ist, in der Gemeinschaft rechtmäßig aufhalten muss, um bei dem Arbeitnehmer Wohnung nehmen zu können, und ist dann Art. 1 der Richtlinie 73/148 dementsprechend so auszulegen, dass das Recht des einem Drittstaat angehörenden Familienangehörigen eines Unionsbürgers auf ständigen Aufenthalt voraussetzt, dass sich der Drittstaatsangehörige rechtmäßig in der Gemeinschaft aufhält?.

    26 Im Urteil Akrich hat der Gerichtshof entschieden, dass die Rechte aus Art. 10 der Verordnung Nr. 1612/68 in einem Fall, wie er jener Rechtssache zugrunde lag, dem mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen nur dann zustehen, wenn er sich in dem Zeitpunkt rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, in dem er in einen anderen Mitgliedstaat zieht, in dem sich der Unionsbürger niederlässt oder niedergelassen hat.

    28 Zur Beantwortung dieser Frage ist der dem Urteil Akrich zugrunde liegende Sachverhalt in Erinnerung zu rufen.

    32 Daraus folgt, dass die Voraussetzung eines vorherigen rechtmäßigen Aufenthalts in einem Mitgliedstaat, wie sie im Urteil Akrich aufgestellt worden ist, nicht auf die vorliegende Rechtssache übertragen werden kann und somit in einem solchen Fall keine Anwendung findet.

    Das Gemeinschaftsrecht verpflichtet die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung des Urteils vom 23. September 2003, Akrich (C-109/01), nicht, die Gewährung eines Aufenthaltsrechts an ein einem Drittstaat angehörendes Familienmitglied eines Gemeinschaftsangehörigen, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, an die Voraussetzung zu knüpfen, dass sich dieses Familienmitglied vorher rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-109/01   

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https://dejure.org/2003,19623
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.02.2003 - C-109/01 (https://dejure.org/2003,19623)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - C-109/01 (https://dejure.org/2003,19623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Akrich

  • EU-Kommission PDF

    Secretary of State for the Home Department gegen Hacene Akrich.

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Angehöriger eines Drittstaats, der mit einem Angehörigen eines Mitgliedstaats verheiratet ist - Ehegatte, der in diesem Mitgliedstaat mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot belegt ist - Vorübergehende Niederlassung des Ehepaars in ...

  • EU-Kommission

    Secretary of State for the Home Department gegen Hacene Akrich

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - EIN GEMEINSCHAFTSBÜRGER, DER VON DER FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER GEBRAUCH GEMACHT HAT, KANN DARAUS NACH DER RÜCKKEHR IN SEIN HEIMATLAND DAS RECHT HERLEITEN, DASS SICH SEIN EHEGATTE MIT IHM IN DIESEM LAND NIEDERLÄSST, UND ZWAR UNGEACHTET DER ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (38)

  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-109/01
    Sowohl im Urteil Lair als auch im Urteil Knoors wird der Dauer des Aufenthalts Bedeutung beigemessen.

    Im Urteil Lair führt der Gerichtshof aus, dass nur für eine sehr kurze Zeit in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet worden sei.

    31: - Vgl. außer Urteil Levin auch Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86 (Lair, Slg. 1988, 3161, Randnrn. 41 und 42).

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-109/01
    Sowohl im Urteil Lair als auch im Urteil Knoors wird der Dauer des Aufenthalts Bedeutung beigemessen.

    Im Urteil Knoors heißt es, dass, wenn der Gemeinschaftsgesetzgeber eine Mindestdauer für den Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat festgelegt habe, der Mitgliedstaat kein berechtigtes Interesse mehr an einer Befugnis habe, Missbräuche zu verhindern.

    65: - Grundlegend insoweit Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25).

  • EuGH, 06.06.2000 - C-281/98

    EIN PRIVATUNTERNEHMEN DARF ALS VORAUSSETZUNG FÜR DIE EINSTELLUNG NICHT DEN BESITZ

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-109/01
    43: - Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, u. a. Randnr. 32), vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-281/98 (Angonese, Slg. 2000, I-4139, insbesondere Randnrn.

    Zu bemerken ist übrigens, dass der Gerichtshof in früheren vergleichbaren Rechtssachen (u. a. im Urteil Angonese, zitiert in Fußnote 43, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2005 - C-313/04

    Franz Egenberger - Gültigkeit der Artikel 25 Absatz 1 und 35 Absatz 2 der

    59 - Es sei hinzugefügt, dass dieses Ergebnis der Herangehensweise entspricht, die für die Beurteilung von Absichten im Zusammenhang mit dem Begriff des Rechtsmissbrauchs im Gemeinschaftsrecht gewählt wurde, vgl. z. B. Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, und meine Schlussanträge vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-109/01, Akrich, Slg. 2003, I-9607, Nrn. 102 und 174.
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