Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 11.10.2001 - C-110/00   

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https://dejure.org/2001,2462
EuGH, 11.10.2001 - C-110/00 (https://dejure.org/2001,2462)
EuGH, Entscheidung vom 11.10.2001 - C-110/00 (https://dejure.org/2001,2462)
EuGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - C-110/00 (https://dejure.org/2001,2462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 97/59/EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Autriche

    Artikel 226 EG
    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben

  • EU-Kommission

    Kommission / Autriche

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Erlass der erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ; Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit; Anpassung an den technischer Fortschritt

  • Judicialis

    Richtlinie 97/59/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechte, unvollständige und nicht alle betroffenen Sektoren erfassende Umsetzung der Richtlinie 97/59/EG der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 90/679/EWG des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.12.1996 - C-298/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 11.10.2001 - C-110/00
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (insbes. Urteile vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-298/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-6747, Randnr. 18, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-236/99, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 23).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-236/99

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.10.2001 - C-110/00
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass sich nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung einschließlich solcher, die sich aus seinem bundesstaatlichen Aufbau ergeben, berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (insbes. Urteile vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-298/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-6747, Randnr. 18, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-236/99, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 23).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-266/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.10.2001 - C-110/00
    Im Übrigen ist, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, und der Gerichtshof kann spätere Veränderungen nicht berücksichtigen (insbes. Urteile vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache C-435/99, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-11179, Randnr. 16, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38).
  • EuGH, 12.12.2000 - C-435/99

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 11.10.2001 - C-110/00
    Im Übrigen ist, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, und der Gerichtshof kann spätere Veränderungen nicht berücksichtigen (insbes. Urteile vom 12. Dezember 2000 in der Rechtssache C-435/99, Kommission/Portugal, Slg. 2000, I-11179, Randnr. 16, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-266/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1981, Randnr. 38).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

    32 Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13, und vom 19. Februar 2004 in der Rechtssache C-310/03, Kommission/Luxemburg, Slg. 2004, I-1969, Randnr. 7).
  • EuGH, 08.03.2012 - C-524/10

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsames

    Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, wie sie sich bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist in dem Mitgliedstaat darstellte (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001, Kommission/Österreich, C-110/00, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13, und vom 3. Juni 2010, Kommission/Spanien, C-487/08, Slg. 2010, I-4843, Randnr. 34).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-266/03

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

    36 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war, und dass der Gerichtshof spätere Veränderungen nicht berücksichtigen kann (vgl. u. a. Urteil vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13).
  • EuGH, 04.07.2002 - C-173/01

    Kommission / Griechenland

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (u. a. Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-69/99, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-10979, Randnr. 22, vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13).
  • EuGH, 14.05.2002 - C-383/00

    Kommission / Deutschland

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen kann der Gerichtshof nicht berücksichtigen (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13, und vom 17. Januar 2002 in der Rechtssache C-423/00, Kommission/Belgien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14).
  • EuGH, 13.03.2003 - C-333/01

    Kommission / Spanien

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 29, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-369/11

    Italien verstößt gegen das Unionsrecht, indem es nicht die Unabhängigkeit des

    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001, Kommission/Österreich, C-110/00, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13, und vom 9. Juni 2011, Kommission/Frankreich, C-383/09, Slg. I-4869, Randnr. 22).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-311/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Zweitens genügt zu den Änderungen des ASVG, die im Laufe des Jahres 2007 erfolgt sind oder im Laufe des Jahres 2008 erfolgen sollen, der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (Urteile vom 11. Oktober 2001, Kommission/Österreich, C-110/00, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13, und vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, C-433/03, Slg. 2005, I-6985, Randnr. 32).
  • EuGH, 28.04.2005 - C-410/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    30 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 29, und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13).
  • EuGH, 13.03.2003 - C-436/01

    Kommission / Belgien

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 11. September 2001 in der Rechtssache C-71/99, Kommission/Deutschland, Slg. 2001, I-5811, Randnr. 29 und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-110/00, Kommission/Österreich, Slg. 2001, I-7545, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-54/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

  • EuGH, 16.10.2003 - C-325/02

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 16.10.2003 - C-388/02

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-196/01

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 19.07.2012 - C-565/10

    Kommission / Italien

  • EuGH, 05.10.2006 - C-226/05

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 16.10.2003 - C-489/01

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 11.09.2003 - C-22/02

    Kommission / Italien

  • EuGH, 09.09.2004 - C-383/02

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2003 - C-333/01

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 24.09.2009 - C-477/08

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 09.09.2004 - C-81/03

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2002 - C-64/01

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2002 - C-64/01

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 09.09.2004 - C-375/02

    Kommission / Italien

  • EuGH, 24.06.2004 - C-421/02

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2003 - C-466/01

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 28.10.2004 - C-505/03

    Kommission / Frankreich

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-110/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27209
Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-110/00 (https://dejure.org/2001,27209)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.05.2001 - C-110/00 (https://dejure.org/2001,27209)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - C-110/00 (https://dejure.org/2001,27209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,27209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 97/59/EG

Verfahrensgang

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