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   EuGH, 17.11.2011 - C-112/10   

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https://dejure.org/2011,1606
EuGH, 17.11.2011 - C-112/10 (https://dejure.org/2011,1606)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - C-112/10 (https://dejure.org/2011,1606)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - C-112/10 (https://dejure.org/2011,1606)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens - Im anwendbaren nationalen Recht festgelegte Voraussetzungen, die die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens verhindern - Gläubiger, der befugt ist, die Eröffnung eines ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Zaza Retail

    Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens - Im anwendbaren nationalen Recht festgelegte Voraussetzungen, die die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens verhindern - Gläubiger, der befugt ist, die Eröffnung eines ...

  • EU-Kommission PDF

    Zaza Retail

    Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens - Im anwendbaren nationalen Recht festgelegte Voraussetzungen, die die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens verhindern - Gläubiger, der befugt ist, die Eröffnung eines ...

  • EU-Kommission

    Zaza Retail

    Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren - Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens - Im anwendbaren nationalen Recht festgelegte Voraussetzungen, die die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens verhindern - Gläubiger, der befugt ist, die Eröffnung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens; Im anwendbaren nationalen Recht festgelegte Voraussetzungen zur Verhinderung der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens; Befugnis des Gläubigers zur Antragstellung auf röffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens; Im anwendbaren nationalen Recht festgelegte Voraussetzungen zur Verhinderung der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens; Befugnis des Gläubigers zur Antragstellung auf röffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie van België (Belgien), eingereicht am 1. März 2010 - Procureur-Generaal bij het Hof van Beroep te Antwerpen/Zaza Retail BV (Phillippe und Cécile Noelmans in ihrer Eigenschaft als Konkursverwalter der Zaza Retail BV ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hof van Cassatie van België - Auslegung von Art. 3 Abs. 4 Buchst. a und b der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (ABl. L 160, S. 1) - Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2415
  • EuZW 2011, 966
  • NZI 2011, 970
  • NZI 2012, 101
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.01.2010 - C-444/07

    Der Gerichtshof stellt die Tragweite der Rechtsvorschriften über die Anerkennung

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-112/10
    Zwar kann nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung vom zuständigen Gericht eines Mitgliedstaats, in dem der Schuldner eine Niederlassung hat, ein Verfahren eröffnet werden, doch sind die Wirkungen dieses sogenannten "Sekundärinsolvenz-" oder "Partikularverfahrens" auf das im Gebiet dieses Mitgliedstaats belegene Vermögen des Schuldners beschränkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 28, und vom 21. Januar 2010, MG Probud Gdynia, C-444/07, Slg. 2010, I-417, Randnr. 22).
  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    Auszug aus EuGH, 17.11.2011 - C-112/10
    Zwar kann nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung vom zuständigen Gericht eines Mitgliedstaats, in dem der Schuldner eine Niederlassung hat, ein Verfahren eröffnet werden, doch sind die Wirkungen dieses sogenannten "Sekundärinsolvenz-" oder "Partikularverfahrens" auf das im Gebiet dieses Mitgliedstaats belegene Vermögen des Schuldners beschränkt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 28, und vom 21. Januar 2010, MG Probud Gdynia, C-444/07, Slg. 2010, I-417, Randnr. 22).
  • EuGH, 15.12.2011 - C-191/10

    Rastelli Davide e C. - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren -

    Hat der Schuldner eine Niederlassung, können nach Art. 3 Abs. 2 die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sich diese Niederlassung befindet, ein sogenanntes "Sekundärinsolvenz-" oder "Partikularverfahren" eröffnen, dessen Wirkungen auf das im Gebiet dieses Mitgliedstaats belegene Vermögen des Schuldners beschränkt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC, C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 28, und vom 17. November 2011, Zaza Retail, C-112/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 17).
  • EuGH, 04.09.2014 - C-327/13

    Burgo Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Lediglich im Zusammenhang mit den Partikularverfahren wird das Recht, deren Eröffnung zu beantragen, nur Gläubigern gewährt, die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Sitz in dem Mitgliedstaat haben, in dem sich die betreffende Niederlassung befindet, oder deren Forderung auf einer sich aus dem Betrieb dieser Niederlassung ergebenden Verbindlichkeit beruht (vgl. in diesem Sinne Urteil Zaza Retail, C-112/10, EU:C:2011:743, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-212/15

    ENEFI - Insolvenzverfahren - Wirkungen des Rechts des Staates der

    5 - Vgl. Urteil vom 17. November 2011, Zaza Retail (C-112/10, EU:C:2011:743, Rn. 31 bis 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-527/10

    ERSTE Bank Hungary - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

    4 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Mai 2006, Eurofood IFSC (C-341/04, Slg. 2006, I-3813, Randnr. 28), vom 21. Januar 2010, MG Probud Gdynia (C-444/07, Slg. 2010, I-417, Randnr. 22), und vom 17. November 2011, Zaza Retail (C-112/10, Slg. 2011, I-11525, Randnr. 17).
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