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   EuGH, 20.03.1991 - C-115/90 P   

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https://dejure.org/1991,5905
EuGH, 20.03.1991 - C-115/90 P (https://dejure.org/1991,5905)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1991 - C-115/90 P (https://dejure.org/1991,5905)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1991 - C-115/90 P (https://dejure.org/1991,5905)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Turner / Kommission

    Satzung des Gerichtshofes der EWG, Artikel 51; Verfahrensordnung, Artikel 119
    Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenbewertung - Bewertung der Entwicklung der Beurteilung eines Beamten - Offensichtliche Unzulässigkeit - Zurückweisung

  • EU-Kommission

    Turner / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verwendung von Einzelbeurteilungen in der Gesamtbeurteilung einer Vertrauensärztin; Verpflichtung zur Begründung von Abweichungen von der letzten Einzelbeurteilung; Verschmelzung einer Gruppe von Beurteilungskriterien; Vergleichbarkeit der Noten "gut" und "normal"

  • Judicialis

    Leitfaden für die Beurteiltung Art. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leitfaden für die Beurteiltung Art. 5 Abs. 2
    Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Fehlerhafte Tatsachenbewertung - Bewertung der Entwicklung der Beurteilung eines Beamten - Offensichtliche Unzulässigkeit - Zurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil vom 22. Februar 1990 - Begründung der Einzelbeurteilungen in der Beurteilung für den Zeitraum 1983 bis 1985.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 22.02.1990 - T-40/89

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGH, 20.03.1991 - C-115/90
    1 Mariette Turner hat mit Rechtsmittelschrift, die am 24. April 1990 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EWG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache T-40/89 (abgekürzt veröffentlicht in Slg. 1990, II-55) eingelegt, mit dem dieses ihre Klage auf Aufhebung der in dem Schreiben des Generaldirektors für Personal und Verwaltung der Kommission vom 1. Juli 1987 enthaltenen Entscheidung, durch die die Beurteilung der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Juli 1983 bis zum 30. Juni 1985 ohne Änderung beibehalten wurde, und Anordnung an die Kommission, ihre Zusagen gegenüber der Klägerin einzuhalten, abgewiesen hatte.
  • EuGH, 21.03.1985 - 263/83

    Turner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1991 - C-115/90
    Hierzu ist auszuführen, daß die Beurteilung für den Zeitraum von 1977 bis 1979 mit Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1985 in der Rechtssache 263/83 wegen Verstosses gegen die Informations- und Konsultationspflicht aufgehoben worden ist und daß die Benotung für den Zeitraum 1981 bis 1983 mit Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 178/86 wegen Verstosses gegen die Begründungspflicht aufgehoben worden ist.
  • EuGH, 16.12.1987 - 178/86

    Turner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1991 - C-115/90
    Hierzu ist auszuführen, daß die Beurteilung für den Zeitraum von 1977 bis 1979 mit Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1985 in der Rechtssache 263/83 wegen Verstosses gegen die Informations- und Konsultationspflicht aufgehoben worden ist und daß die Benotung für den Zeitraum 1981 bis 1983 mit Urteil des Gerichtshofes vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 178/86 wegen Verstosses gegen die Begründungspflicht aufgehoben worden ist.
  • EuGH, 01.10.1991 - C-283/90

    Vidrányi / Kommission

    12 Daraus folgt, daß das Rechtsmittel nur auf Gründe gestützt werden kann, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften durch das Gericht beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen (vgl. Beschluß vom 20. März 1991 in der Rechtssache C-115/90 P, Turner/Kommission, Slg. 1991, I-1423, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2008 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Subventionen - Import von beschreibbaren

    24 - Beschluss vom 20. März 1991, Turner/Kommission (C-115/90 P, Slg. 1991, I-1423, Randnrn. 13 bis 14); Urteil vom 1. Oktober 1991, Vidrányi/Kommission (C-283/90 P, Slg. 1991, I-4339, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

    12 f.); Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-132/90 P (Schwedler/Parlament, Slg. 1991, I-5745, Randnr. 10); siehe auch schon den Beschluß vom 20. März 1991 in der Rechtssache C-115/90 P (Turner/Kommission, Slg. 1991, I-1423, insbesondere Randnr. 13).
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