Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990

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   EuGH, 07.03.1991 - C-116/89   

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https://dejure.org/1991,2022
EuGH, 07.03.1991 - C-116/89 (https://dejure.org/1991,2022)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1991 - C-116/89 (https://dejure.org/1991,2022)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1991 - C-116/89 (https://dejure.org/1991,2022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    BayWa / Hauptzollamt Weiden

    Verordnung Nr. 1224/80 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i
    Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Transaktionswert - Ermittlung - Erntesaatgut, zu dessen Erzeugung vom Käufer geliefertes Basissaatgut verwendet wurde - Lizenzgebühren, die der Käufer für die innerhalb der Gemeinschaft erfolgte Zuechtung des Basissaatguts zu entrichten ...

  • EU-Kommission

    BayWa / Hauptzollamt Weiden

  • Wolters Kluwer

    Auslegung europäischer Verordnungen; Einfuhr von Erntesaatgut; Zollerhebung auf Erntesaatgut

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; Zollwertverordnung Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i; ; Zollwertverordnung Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 1224/80 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • FG Baden-Württemberg, 07.06.2011 - 11 K 2758/10

    Zollwert eingeführter Spielfilm DVDs - Stellvertretung - Kaufgeschäft - Ware -

    Bei Vertragsgestaltungen, die wie vorliegend so eng miteinander verwoben sind, dass in dem einen Vertrag Vorgaben für den Abschluss und den Inhalt der weiteren abzuschließenden Verträge gemacht werden, die keinerlei Verhandlungsspielraum lassen und wiederum Bedingung für den Abschluss des ersten Vertrages sind, ist für die Zollwertermittlung der gesamte wirtschaftliche Einfuhrvorgang zu betrachten (vgl. EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89 - Baywa AG -, Slg. 1991, I-1095; BFH-Urteil vom 27. Februar 2007 VII R 25/06, BFHE 216, 459, BFH/NV 2007, 1259, ZfZ 2007, 124).

    Denn der EuGH hat bereits im Urteil vom 7. März 1991 in der Rs. C-116/89 - Baywa AG - (Slg. 1991, I 1095) einen entsprechenden Einwand der dortigen Klägerin zurückgewiesen.

    Auch zu diesem Einwand hat der EuGH bereits in seinem Urteil vom 7. März 1991 in der Rs. C-116/89 - Baywa AG - (Slg. 1991, I 1095) Stellung genommen.

  • BFH, 04.07.2013 - VII R 56/11

    Zollwert von DVDs mit Spielfilmen - Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auch das Urteil des EuGH vom 7. März 1991 C-116/89 (Slg. 1991, I-1095) sei nicht einschlägig, weil anders als dort der Schuldnerin von dem Verkäufer nichts außer den DVDs zur Verfügung gestellt worden sei.

    Bei einer solchen Berücksichtigung des gesamten wirtschaftlichen Vorgangs, wie sie auch das EuGH-Urteil in Slg. 1991, I-1095 für geboten erklärt hat, kann nicht zweifelhaft sein, dass auch im Streitfall der von der Schuldnerin für die DVDs zu entrichtende Preis nicht als Zollwert der Einfuhrabfertigung zugrunde gelegt werden kann.

  • BFH, 27.02.2007 - VII R 25/06

    Einfuhrabgaben: Zollwert eingeführter DVDs mit gespeicherten Filmen

    Bei derart eng miteinander verbundenen Verträgen, auf denen die Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft beruht, ist --entgegen der Ansicht der Klägerin-- nicht lediglich das der Zollwertermittlung zugrunde gelegte Kaufgeschäft isoliert, sondern es ist der gesamte wirtschaftliche Einfuhrvorgang zu betrachten (vgl. EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89, EuGHE 1991, I-1095).
  • BFH, 17.01.2023 - VII R 7/20

    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für die Erstellung von Druckvorlagen für

    aa) So hat er mit Urteil BayWa vom 07.03.1991 - C-116/89 (EU:C:1991:104, Recht der Internationalen Wirtschaft 1991, 687) entschieden, dass Lizenzgebühren für die Vermehrung von Basissaatgut gemäß Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZWVO 1980 dem Zollwert des daraus hergestellten Erntesaatguts hinzuzurechnen sind.
  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 179/16

    Inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2019 4 K 178/16 - Bemessung

    Dieses Prinzip des jeweils eigenständigen Anwendungsbereichs einer Berichtigungsvorschrift gilt darüber hinaus für alle in Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) - e) ZK aufgeführten Zuschläge zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, VII R 43/01; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2003, 4 K 1014/02 Z; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, jeweils in: juris).

    Ebenso wenig hat der Unionsgesetzgeber die Nichthinzurechenbarkeit geistiger Leistungen, die innerhalb der Union erarbeitet worden sind, den einzelnen Hinzurechnungstatbeständen des Art. 32 ZK als allgemeine Regel vorangestellt, so dass davon auszugehen ist, dass eine solche allgemeine Regel nicht vom Unionsgesetzgeber gewollt war (vgl. insoweit auch EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, in: juris, Rn. 14 ff., wonach es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, nach dem die im Zollgebiet der Union erbrachten Leistungen und Waren vom Zollwert auszunehmen wären).

  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 177/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2019 4 K 148/17

    Dieses Prinzip des jeweils eigenständigen Anwendungsbereichs einer Berichtigungsvorschrift gilt darüber hinaus für alle in Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) - e) ZK aufgeführten Zuschläge zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, VII R 43/01; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2003, 4 K 1014/02 Z; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, jeweils in: juris).

    Ebenso wenig hat der Unionsgesetzgeber die Nichthinzurechenbarkeit geistiger Leistungen, die innerhalb der Union erarbeitet worden sind, den einzelnen Hinzurechnungstatbeständen des Art. 32 ZK als allgemeine Regel vorangestellt, so dass davon auszugehen ist, dass eine solche allgemeine Regel nicht vom Unionsgesetzgeber gewollt war (vgl. insoweit auch EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, in: juris, Rn. 14 ff., wonach es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, nach dem die im Zollgebiet der Union erbrachten Leistungen und Waren vom Zollwert auszunehmen wären).

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 147/97

    Zollwert - Wert von Entwürfen - Musterkollektion - Umfang der Kosten -

    Als "in der eingeführten Ware enthalten" sind folglich neben den körperlich in der Ware enthaltenen Beistellungen auch die Waren anzusehen, die (wie z.B. Basissaatgut, Abfälle, Reste, Ausschußwaren) zwar nicht unmittelbar in der eingeführten Ware enthalten sind, aber für deren Herstellung verwendet wurden und damit für den Produktionsprozeß notwendig waren (vgl. EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89, EuGHE 1991, I-1095; Senatsurteil vom 14. Mai 1991 VII R 65/89, BFH/NV 1992, 213, und Beschlüsse vom 4. Juni 1996 VII B 254/95, BFH/NV 1997, 80, und vom 9. Januar 1997 VII B 164/96, BFH/NV 1997, 535).
  • BFH, 12.12.2002 - VII R 43/01

    Berücksichtigung einer Einkaufsprovision beim Zollwert; Auslegung des Begriffes

    Ganz entsprechend hat der EuGH geurteilt, als er bei Lizenzgebühren, die beim Erwerb einer Beistellung (Basissaatgut) angefallen sind, als ausschließlichen Prüfungsmaßstab für eine Hinzurechnung zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis für das eingeführte Erntesaatgut die Berichtigungsvorschrift des Art. 8 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 des Rates vom 28. Mai 1980 über den Zollwert der Waren (ABlEG Nr. L 134/1, jetzt Art. 32 Abs. 1 Buchst. b Ziff. i ZK) angesehen hat (EuGH-Urteil vom 7. März 1991 Rs. C-116/89 --BayWA--, EuGHE 1991, I-1095, insbesondere Abs. 12 und 13 der Gründe).
  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 148/17

    Zollwertrecht: Hinzurechnung von Gestaltungskosten für Verpackungen

    Dieses Prinzip des jeweils eigenständigen Anwendungsbereichs einer Berichtigungsvorschrift gilt darüber hinaus für alle in Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) - e) ZK aufgeführten Zuschläge zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, VII R 43/01; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2003, 4 K 1014/02 Z; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, jeweils in: juris).

    Ebenso wenig hat der Unionsgesetzgeber die Nichthinzurechenbarkeit geistiger Leistungen, die innerhalb der Union erarbeitet worden sind, den einzelnen Hinzurechnungstatbeständen des Art. 32 ZK als allgemeine Regel vorangestellt, so dass davon auszugehen ist, dass eine solche allgemeine Regel nicht vom Unionsgesetzgeber gewollt war (vgl. insoweit auch EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, in: juris, Rn. 14 ff., wonach es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, nach dem die im Zollgebiet der Union erbrachten Leistungen und Waren vom Zollwert auszunehmen wären).

  • FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 178/16

    Bemessung eines erhöhten Zollwerts wegen der Einbeziehung von Zahlungen an

    Dieses Prinzip des jeweils eigenständigen Anwendungsbereichs einer Berichtigungsvorschrift gilt darüber hinaus für alle in Art. 32 Abs. 1 Buchst. a) - e) ZK aufgeführten Zuschläge zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 2002, VII R 43/01; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Juli 2003, 4 K 1014/02 Z; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, jeweils in: juris).

    Ebenso wenig hat der Unionsgesetzgeber die Nichthinzurechenbarkeit geistiger Leistungen, die innerhalb der Union erarbeitet worden sind, den einzelnen Hinzurechnungstatbeständen des Art. 32 ZK als allgemeine Regel vorangestellt, so dass davon auszugehen ist, dass eine solche allgemeine Regel nicht vom Unionsgesetzgeber gewollt war (vgl. insoweit auch EuGH, Urteil vom 7. März 1991, C-116/89, in: juris, Rn. 14 ff., wonach es keinen allgemeinen Grundsatz gibt, nach dem die im Zollgebiet der Union erbrachten Leistungen und Waren vom Zollwert auszunehmen wären).

  • BFH, 04.06.1996 - VII B 254/95

    Mehrfache örtliche Zuständigkeit beteiligter Hauptzollämter - Anforderungen an

  • EuGH, 23.02.2006 - C-491/04

    Dollond & Aitchison - Zollkodex der Gemeinschaften - Zollwert - Einfuhrzölle -

  • FG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 K 818/20

    Nachträgliche Festsetzung und Mitteilung des Zolls sowie des Antidumpingzolls

  • BFH, 09.01.1997 - VII B 164/96

    Tarifierung von Textilwaren und Lederwaren unter Hinzurechnung des Verschnitts

  • FG Düsseldorf, 08.10.1997 - 4 K 1804/92

    Zollnacherhebung wegen nicht angemeldeter Kollektionskosten; Berechnung der

  • BFH, 14.05.1991 - VII R 65/89

    Ermittlung des Zollwerts nach der Transaktionswertmethode - Ermittlung des

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1990 - C-116/89   

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  • EU-Kommission PDF

    Baywa AG gegen Hauptzollamt Weiden.

    Zollwert der Waren - Erntesaatgut - Lizenzgebühren

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