Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 07.01.2004 - C-117/01 K   

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https://dejure.org/2004,1732
EuGH, 07.01.2004 - C-117/01 K (https://dejure.org/2004,1732)
EuGH, Entscheidung vom 07.01.2004 - C-117/01 K (https://dejure.org/2004,1732)
EuGH, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - C-117/01 K (https://dejure.org/2004,1732)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Artikel 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Ausschluss eines transsexuellen Partners vom Anspruch auf Hinterbliebenenrente, deren Gewährung auf den überlebenden Ehegatten beschränkt ist - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

  • Europäischer Gerichtshof

    K. B.

  • EU-Kommission PDF

    K.B. gegen National Health Service Pensions Agency und Secretary of State for Health.

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Nationales Recht, das operierten Transsexuellen die Eheschließung verwehrt - Unzulässigkeit - Recht ihrer Partner, sie als Begünstigten einer Hinterbliebenenrente zu bestimmen - Beurteilung durch ...

  • EU-Kommission

    K.B. gegen National Health Service Pensions Agency und Secretary of State for Health

    Sozialvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit wegen der Weigerung, einem transsexuellen Partner eine Witwerrente zu gewähren; Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen ; Ausschluss eines transsexuellen (ursprünglich weiblichen) Partners eines weiblichen ...

  • Judicialis

    EG Art. 141; ; Richtlinie 75/117/EWG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    B../. National Health Service Pensions Agency. Zur Reichweite des Diskriminierungsschutzes nach Art. 141 EGV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 141; Richtlinie 75/117/EWG
    Artikel 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Ausschluss eines transsexuellen Partners vom Anspruch auf Hinterbliebenenrente, deren Gewährung auf den überlebenden Ehegatten beschränkt ist - Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH EINER GESCHLECHTSUMWANDLUNG NICHT ANERKENNT UND IHNEN DAMIT DIE EINGEHUNG DER EHE VERWEHRT, IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT UNVEREINBAR, WENN SIE ZUR FOLGE HAT, DASS IHNEN ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    K. B.

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenrente für Transsexuelle

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    K. B.

  • 123recht.net (Pressemeldung, 7.1.2004)

    Europagericht schützt Transsexuelle vor Diskriminierung // Streit um Witwerrente in Großbritannien entschieden

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 12 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ehe und Familie in der europäischen Grundrechtsordnung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) - Auslegung des Artikels 141 EG und der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1440
  • NVwZ 2004, 973 (Ls.)
  • DVBl 2004, 430
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 30.04.1996 - C-13/94

    P / S und Cornwall County Council

    Auszug aus EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
    7 Auf das Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-13/94 (P./S., Slg. 1996, I-2143) hin erließ das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die Sex Discrimination (Gender Reassignment) Regulations 1999 (Verordnung gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Geschlechtsumwandlung).

    Unter diesen Umständen könne das Urteil P./S. auf die vorliegende Rechtssache nicht übertragen werden.

  • EuGH, 17.02.1998 - C-249/96

    EINE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DER SEXUELLEN ORIENTIERUNG FÄLLT GEGENWÄRTIG NICHT

    Auszug aus EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
    Es komme nicht darauf an, ob ein bestimmter Angestellter das Eheerfordernis nicht erfüllen könne, weil er einen homosexuellen Partner habe, wie in dem Fall, der zum Urteil vom 17. Februar 1998 in der Rechtssache C-249/96 (Grant, Slg. 1998, I-621) geführt habe, weil er einen transsexuellen Partner habe wie im Ausgangsverfahren oder aus anderen Gründen.

    Im Urteil Grant sei nämlich zum einen implizit anerkannt worden, dass die Definition der Ehe eine Frage des Familienrechts sei, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle.

  • EuGH, 12.09.2002 - C-351/00

    Niemi

    Auszug aus EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
    25 Leistungen eines Versorgungssystems, das im Wesentlichen von der früheren Beschäftigung des Betroffenen abhängt, gehören zu dessen früherem Entgelt und fallen unter Artikel 141 EG (u. a. Urteile vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 28, und vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-351/00, Niemi, Slg. 2002, I-7007, Randnr. 40).
  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Auszug aus EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
    21 Außerdem sei das Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 2001 in den Rechtssachen C-122/99 P und C-125/99 P (D und Schweden/Rat, Slg. 2001, I-4319) auf das Ausgangsverfahren übertragbar, da die dort angefochtene Bestimmung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften wie in der vorliegenden Rechtssache für die Gewährung der Haushaltszulage ein Eheerfordernis enthalte und nicht lediglich eine stabile Beziehung bestimmter Art verlange.
  • EuGH, 06.10.1993 - C-109/91

    Ten Oever / Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en

    Auszug aus EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
    Wie er dazu ausführte, steht dieser Auslegung nicht entgegen, dass die genannte Rente ihrem Begriff gemäß nicht dem Arbeitnehmer, sondern seinem Hinterbliebenen gezahlt wird, da eine solche Leistung eine Vergütung ist, die ihren Ursprung in der Zugehörigkeit des Ehegatten des Hinterbliebenen zu dem Rentensystem hat, so dass der Hinterbliebene den Rentenanspruch im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses zwischen seinem Ehegatten und dessen Arbeitgeber erwirbt und ihm die Rente aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses seines Ehegatten gezahlt wird (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-109/91, Ten Oever, Slg. 1993, I-4879, Randnrn.
  • EuGH, 09.10.2001 - C-379/99

    Menauer

    Auszug aus EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
    12 und 13, und Urteil vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-379/99, Menauer, Slg. 2001, I-7275, Randnr. 18).
  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
    25 Leistungen eines Versorgungssystems, das im Wesentlichen von der früheren Beschäftigung des Betroffenen abhängt, gehören zu dessen früherem Entgelt und fallen unter Artikel 141 EG (u. a. Urteile vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 28, und vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-351/00, Niemi, Slg. 2002, I-7007, Randnr. 40).
  • EGMR, 30.06.2005 - 45036/98

    Bosphorus Hava Yollari Turizm Ve Ticaret Anonim Sirketi ./. Irland

    See, for example, Criminal proceedings against X, Joined Cases C-74/95 and C-129/95 [1996] ECR I-6609, § 25 (Article 7); Vereinigte Familiapress Zeitungsverlags- und vertriebs GmbH v. Heinrich Bauer Verlag, Case C-368/95 [1997] ECR I-3689, §§ 25-26 (Article 10); Lisa Jacqueline Grant v. South-West Trains Ltd, Case C-249/96 [1998] ECR I-621, §§ 33-34 (Articles 8, 12 and 14); Baustahlgewebe GmbH v. Commission of the European Communities, Case C-185/95 P [1998] ECR I-8417, §§ 20 and 29 (Article 6); Dieter Krombach v. André Bamberski, Case C-7/98 [2000] ECR I-1935, §§ 39-40 (Article 6); Mannesmannröhren-Werke AG v. Commission of the European Communities, Case T-112/98 [2001] ECR II-729, §§ 59 and 77 (Article 6); Connolly v. Commission of the European Communities, Case C-274/99 [2001] ECR I-1611, § 39 (Article 10); Mary Carpenter v. Secretary of State for the Home Department, Case C-60/00 [2002] ECR I-6279, §§ 41-42 (Article 8); Joachim Steffensen, Case C-276/01 [2003] ECR I-3735, §§ 72 and 75-77 (Article 6); Rechnungshof and Others, Joined Cases C-465/00, C-138/01 and C-139/01 [2003] ECR I-4989, §§ 73-77 and 83 (Article 8); Archer Daniels Midland Company and Archer Daniels Midland Ingredients Ltd v. Commission of the European Communities, Case T-224/00 [2003] ECR II-2597, §§ 39, 85 and 91 (Article 7); Secretary of State for the Home Department v. Hacene Akrich, Case C-109/01 [2003] ECR I-9607, §§ 58-60 (Article 8); K.B. v. National Health Service Pensions Agency and Secretary of State for Health, Case C-117/01 [2004] ECR I-541, §§ 33-35 (Article 12); Herbert Karner Industrie-Auktionen GmbH v. Troostwijk GmbH, Case C-71/02 [2004] ECR I-3025, §§ 50-51 (Article 10); Orfanopoulos and Oliveri v. Land Baden-Württemberg, Joined Cases C-482/01 and C-493/01 [2004] ECR I-5257, §§ 98-99 (Article 8); and JFE Engineering Corp., Nippon Steel Corp., JFE Steel Corp.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.2017 - C-451/16

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek ist eine im nationalen Recht gestellte

    10 Urteile vom 30. April 1996, P./S. (C-13/94, EU:C:1996:170), vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7), und vom 27. April 2006, Richards (C-423/04, EU:C:2006:256).

    17 Urteile vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 36), in Bezug auf Art. 157 AEUV (ex-Art. 141 EG), und vom 27. April 2006, Richards (C-423/04, EU:C:2006:256, Rn. 38), in Bezug auf die Richtlinie 79/7.

    19 Urteile vom 30. April 1996, P./S. (C-13/94, EU:C:1996:170), vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7), und vom 27. April 2006, Richards (C-423/04, EU:C:2006:256).

    21 So war z. B. in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7), und vom 27. April 2006, Richards (C-423/04, EU:C:2006:256), ergangen sind, das erworbene Geschlecht der Antragsteller nicht rechtlich anerkannt worden.

    37 Urteile vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 33 bis 35), im Hinblick auf Art. 157 AEUV (ex-Art. 141 EG), und vom 27. April 2006, Richards (C-423/04, EU:C:2006:256, Rn. 28 bis 30).

    38 Urteil vom 7. Januar 2004 , K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 35).

    39 Urteile vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 35), und vom 27. April 2006, Richards (C-423/04, EU:C:2006:256, Rn. 21).

    40 Urteil vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7).

    41 Urteil vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 30).

    Dieses Urteil verweist auf das Urteil vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 30 bis 34).

    44 Urteil vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 35).

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Im Urteil vom 7. Januar 2004 (Rs C-117/01 - Slg. 2004 I-541 = NJW 2004, 1440, jeweils Rdn. 28 f.) hat der Gerichtshof im Hinblick auf eine in einem Betriebsrentensystem vorgesehene Hinterbliebenenrente ausgesprochen, die Entscheidung, bestimmte Vorteile verheirateten Paaren vorzubehalten und alle davon auszuschließen, die zusammenleben, ohne verheiratet zu sein, sei entweder Sache des Gesetzgebers oder folge aus der Auslegung innerstaatlichen Rechts durch die nationalen Gerichte, ohne dass der Einzelne eine durch das Gemeinschaftsrecht verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts geltend machen könne; ein Verstoß gegen Art. 141 EG liege nicht vor, da der Umstand, dass der Antragsteller ein Mann oder eine Frau ist, im Hinblick auf die Gewährung der Hinterbliebenenrente unbeachtlich sei.
  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04

    Transsexuelle IV

    a) Auf Vorlage des Court of appeal (England und Wales) entschied der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 7. Januar 2004 (NJW 2004, S. 1440), Art. 141 EG stehe grundsätzlich einer Regelung entgegen, die es unter Verstoß gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten einem Transsexuellen nicht erlaube, eine Person des Geschlechts zu heiraten, dem er vor der Geschlechtsumwandlung angehört habe.
  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

    Auch der Europäische Gerichtshof beschränkt den Diskriminierungsschutz nicht auf Diskriminierungen wegen der Zugehörigkeit zum einen oder anderen Geschlecht, sondern erstreckt ihn auf transsexuelle Personen, denen gemeinschaftsrechtlich geschützte Ansprüche wegen fehlender Anerkennung ihrer neuen Geschlechtszugehörigkeit versagt werden (EuGH 30.04.1996 NJW 1996, 2421 f. zur seinerzeitigen Richtlinie 76/207/EWG [mittlerweile abgelöst durch die RL 2006/54/EG]; vgl. ferner EuGH 07.01.2004 NJW 2004, 1440, 1441; 27.04.2006 EuZW 2006, 342, 343).
  • VG München, 01.06.2006 - M 3 K 05.1595
    Grundsätzlich wird die Hinterbliebenenversorgung vom Entgeltbegriff des Art. 141 EGV erfasst (vgl. EuGH Urteil vom 7.1.2004 Rs. C-117/01 - K.B./National Health Service Pension Agency - Slg. 2004 I 541; EuGH Urteil vom 9.10.2001 Rs. C-379/99 - Menauer - Slg. 2001 I 7275; EuGH Urteil vom 6.10.1993 Rs. C-109/91 - Ten Oever - Slg. 1993 I 4879).

    Die Beklagte vertritt die Auffassung, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Verschiedenbehandlung von Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern nach wie vor keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung darstelle (siehe EuGH Urteil vom 7.1.2004 Rs. C-117/01- K.B./National Health Service Pension Agency - Slg. 2004 I 541 sowie EuGH Urteil vom 31.5.2001 Rs. C-122/99 - D und Schweden/Rat - Slg. 2001 I 4319).

    verhalt zur Rechtssache C-117/01, in der der Europäische Gerichtshof eine Ungleichbehandlung nicht auf die Zuerkennung einer Witwerrente bezog, sondern auf eine für deren Gewährung notwendige Voraussetzung, nämlich die Fähigkeit, miteinander die Ehe einzugehen.

    Die Erwägungen, die der EuGH in seinem Urteil vom 7. Januar 2004 (RS C-117/01 - K. B./National Health Service Pension Agency - a.a.O.) festgestellt hat, gelten insoweit entsprechend.

    Letztlich geht es darum, die volle Wirksamkeit des Verbots der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung zu schaffen, wie es bereits der Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomber in den Schlussanträgen vom 10. Juni 2003 in der Rechtssache C-117/01 formuliert hat (Slg. 2004 I 541 Randnr. 76).

  • EGMR, 21.07.2015 - 18766/11

    Italien muß Rechtsrahmen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft schaffen

    3. The Court of Justice of the European Union effectively granted such an exemption in K.B., Case C-117/01 (7 Jan. 2004), which implicitly entitled Ms. K.B. and Mr. R. (her transsexual male partner) to an exemption from the marriage requirement until U.K. legislation was amended.
  • EuGH, 27.04.2006 - C-423/04

    DIE WEIGERUNG, EINER TRANSSEXUELLEN, DIE SICH EINER GESCHLECHTSUMWANDLUNG VOM

    17 Nachdem der von Frau Richards beim Social Security Appeal Tribunal eingelegte Rechtsbehelf zurückgewiesen worden war, rief sie den Social Security Commissioner an und machte geltend, dass die Weigerung, ihr mit dem 60. Lebensjahr eine Ruhestandsrente zu zahlen, nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-117/01 (K. B., Slg. 2004, I-541) eine Verletzung des Artikels 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie eine gegen Artikel 4 der Richtlinie 79/7 verstoßende Diskriminierung darstelle.

    21 Einleitend ist festzustellen, dass es Sache der Mitgliedstaaten ist, die Voraussetzungen für die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsumwandlung einer Person festzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil K. B., Randnr. 35).

    31 Denn der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass nationale Rechtsvorschriften, die es verhindern, dass ein Transsexueller wegen fehlender Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit eine notwendige Voraussetzung erfüllen kann, um einen gemeinschaftsrechtlich geschützten Anspruch zu erwerben, grundsätzlich als mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts unvereinbar anzusehen sind (vgl. Urteil K. B., Randnrn.

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

    Im Urteil vom 7. Januar 2004 - Rs. C-117/01 - (Slg. 2004, I-541 = NJW 2004, 1440, jeweils Rn. 28 f.) hat der Gerichtshof im Hinblick auf eine in einem Betriebsrentensystem vorgesehene Hinterbliebenenrente ausgesprochen, die Entscheidung, bestimmte Vorteile verheirateten Paaren vorzubehalten und alle davon auszuschließen, die zusammenleben, ohne verheiratet zu sein, sei entweder Sache des Gesetzgebers oder folge aus der Auslegung innerstaatlichen Rechts durch die nationalen Gerichte, ohne dass der Einzelne eine durch das Gemeinschaftsrecht verbotene Diskriminierung auf Grund des Geschlechts geltend machen könne; ein Verstoß gegen Art. 141 EG liege nicht vor, da der Umstand, dass der Antragsteller ein Mann oder eine Frau ist, im Hinblick auf die Gewährung der Hinterbliebenenrente unbeachtlich sei.
  • EuGH, 26.06.2018 - C-451/16

    MB () und pension de retraite) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 79/7

    Der Minister für Arbeit und Renten machte vor dem vorlegenden Gericht geltend, dass es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die sich aus den Urteilen vom 7. Januar 2004, K. B. (C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 35), und vom 27. April 2006, Richards (C-423/04, EU:C:2006:256, Rn. 21), ergebe, Sache der Mitgliedstaaten sei, die Voraussetzungen festzulegen, nach denen die Geschlechtsumwandlung einer Person rechtlich anerkannt werde.

    So geht u. a. aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine nationale Regelung, die die Gewährung einer Rentenleistung von einer den Personenstand betreffenden Voraussetzung abhängig macht, nicht von der Beachtung des in Art. 157 AEUV verankerten Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich der Entlohnung der Arbeitnehmer ausgenommen ist (vgl. in diesem Sinne zu Art. 141 EG, Urteil vom 7. Januar 2004, K. B., C-117/01, EU:C:2004:7, Rn. 34 bis 36).

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 797/08

    Hinterbliebenenversorgung - Lebenspartnerschaft

  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05

    Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

  • EGMR, 14.12.2017 - 26431/12

    ORLANDI AND OTHERS v. ITALY

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2018 - 2 A 11817/17

    Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot; Kausalzusammenhang zwischen einem

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08

    Audiolux u.a. - Gesellschaftsrecht - Allgemeine Rechtsgrundsätze des

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-147/08

    Römer - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 141 EG - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-223/19

    YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04

    Kein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 10 A 10595/08

    Möglichkeit einer gleichen beihilferechtlichen Behandlung des Lebenspartners

  • VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04

    Nichtgewährung eines Familienzuschlags i.R.e. Lebenspartnerschaft als

  • VG Bremen, 13.10.2005 - 2 K 2499/04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft, Hinterbliebenenversorgung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-423/04

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT JACOBS VERSTÖSST DIE WEIGERUNG, EINER

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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - NACH AUFFASSUNG DES GENERALANWALTS RUIZ-JARABO VERSTÖSST EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DADURCH, DASS SIE DIE EHESCHLIESSUNG VON TRANSSEXUELLEN NICHT ZULÄSST, DIESEN DEN ZUGANG ZU EINER WITWERRENTE VERWEHRT, GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Transsexuelle sollen gegen Diskriminierung geschützt werden // Streit um Witwerrente in Großbritannien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2003 - C-117/01
    In dieser Rechtssache war zu entscheiden, ob die ausländische Partnerin more uxorio eines rechtmäßig in einem Mitgliedstaat niedergelassenen türkischen Arbeitnehmers als "Familienangehörige" im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei anzusehen war.

    Es ging darum, festzustellen, ob dieser Zeitraum bei der Berechnung der fünf Jahre ordnungsgemäßen Wohnsitzes anzurechnen war, die nach dem Beschluss Nr. 1/80 Voraussetzung dafür sind, dass die Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers Zugang zum Arbeitsmarkt des Aufnahmelandes erhalten können.

    Der Gerichtshof hat das Ziel der tatsächlichen Familienzusammenführung berücksichtigt, das Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 zugrunde lege, und festgestellt, dass "angesichts der Besonderheiten des Sachverhalts und vor allem der Tatsache, dass der Zeitraum des außerehelichen Zusammenlebens der Beschwerdeführerin und ihres Ehegatten zwischen der Scheidung ihrer ersten Ehe und der erneuten Eheschließung lag", ihr gemeinsames Familienleben nicht unterbrochen worden sei, so dass dieser Zeitraum vollständig in die Berechnung der Zeiten des ordnungsgemäßen Wohnsitzes einzubeziehen sei (56) .

    Außerdem sei hinzugefügt, dass im Beschluss Nr. 1/80 generell von den "Familienangehörigen" des türkischen Arbeitnehmers die Rede ist, wobei dieser Begriff dehnbarer ist als der in der britischen Rentenregelung verwendete Begriff "Witwer" oder "Witwe".

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2003 - C-117/01
    10 - Urteile vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 22), vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-7/93 (Beune, Slg. 1994, I-4471, Randnr. 44) und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-50/99 (Podesta, Slg. 2000, I-4039, Randnr. 24).

    11 - Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 22), Urteile Barber, Randnr. 28, und Beune, Randnr. 46, Urteil vom 10. Februar 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-234/96 und C-235/96 (Deutsche Telekom, Slg. 2000, I-799, Randnr. 32) und Urteil Podesta, Randnr. 25.

  • EuGH, 25.05.2000 - C-50/99

    Podesta

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2003 - C-117/01
    10 - Urteile vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 22), vom 28. September 1994 in der Rechtssache C-7/93 (Beune, Slg. 1994, I-4471, Randnr. 44) und vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-50/99 (Podesta, Slg. 2000, I-4039, Randnr. 24).

    11 - Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 22), Urteile Barber, Randnr. 28, und Beune, Randnr. 46, Urteil vom 10. Februar 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-234/96 und C-235/96 (Deutsche Telekom, Slg. 2000, I-799, Randnr. 32) und Urteil Podesta, Randnr. 25.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS

    60 - Im Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-13/94 (P gegen S, Slg. 1996, I-2143, Randnr. 22) führte der Gerichtshof in Bezug auf eine (auf dem Geschlecht basierende) Diskriminierung einer transsexuellen Person aus: "Würde eine solche Diskriminierung toleriert, so liefe dies darauf hinaus, dass gegenüber einer solchen Person gegen die Achtung der Würde und der Freiheit verstoßen würde, auf die sie Anspruch hat und die der Gerichtshof schützen muss." Siehe auch unter Bezugnahme auf dieses Urteil die Ausführungen von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in seinen Schlussanträgen vom 10. Juni 2003 in der Rechtssache C-117/01 (K.B., Urteil vom 7. Jänner 2004, Slg. 2004, I-0000, Nr. 77).
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