Rechtsprechung
   EuGH, 22.02.2018 - C-119/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4120
EuGH, 22.02.2018 - C-119/17 (https://dejure.org/2018,4120)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.2018 - C-119/17 (https://dejure.org/2018,4120)
EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - C-119/17 (https://dejure.org/2018,4120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,4120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Lupean

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 2 und Art. 5 - Beurteilung der Missbräuchlichkeit von ...

Sonstiges (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-81/19

    Banca Transilvania - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie

    8 Beschluss vom 22. Februar 2018 (C-119/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:103).

    18 Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a. (C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 41), und Beschluss vom 22. Februar 2018, Lupean (C-119/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:103, Rn. 21).

    20 Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a. (C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 50), und Beschluss vom 22. Februar 2018, Lupean (C-119/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:103, Rn. 25).

    21 Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a. (C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 54), und Beschluss vom 22. Februar 2018, Lupean (C-119/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:103, Rn. 27).

    22 Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a. (C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 56), und Beschluss vom 22. Februar 2018, Lupean (C-119/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:103, Rn. 29).

    23 Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a. (C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 57), und Beschluss vom 22. Februar 2018, Lupean (C-119/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:103, Rn. 30).

    39 Vgl. zu diesem Maßstab Urteile vom 14. März 2013, Aziz (C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 68 und 69), und vom 20. September 2017, Andriciuc u. a. (C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 57), sowie Beschluss vom 22. Februar 2018, Lupean (C-119/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:103, Rn. 30).

  • EuGH, 18.11.2021 - C-212/20

    A. S.A.

    Dieses Erfordernis bedeutet insbesondere, dass die Klausel eines Kreditvertrags, nach der der Kredit in derselben Fremdwährung zurückzuzahlen ist, in der er gewährt wurde, für den Verbraucher in formeller und grammatikalischer Hinsicht, aber auch hinsichtlich ihrer konkreten Tragweite in dem Sinne verständlich sein muss, dass ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher nicht nur die Möglichkeit einer Auf- oder Abwertung der Fremdwährung, an die der Kredit gekoppelt ist, erkennen, sondern auch die - möglicherweise erheblichen - wirtschaftlichen Folgen einer solchen Klausel für seine finanziellen Verpflichtungen einschätzen kann (Beschluss vom 22. Februar 2018, Lupean, C-119/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:103, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen ist entschieden worden, dass eine Klausel eines an eine ausländische Währung gekoppelten Darlehensvertrags, wonach die Tilgungsraten in dieser Währung zu leisten sind, im Fall einer Abwertung der nationalen Währung gegenüber dieser Währung dem Verbraucher das Wechselkursrisiko aufbürdet (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 22. Februar 2018, Lupean, C-119/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:103, Rn. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-186/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl ist eine Klausel eines Darlehensvertrags, die

    Schließlich ist festzustellen, dass weitere derzeit anhängige Rechtssachen (vgl. u. a. die Rechtssachen C-627/15, Gavrilescu, C-483/16, Sziber, C-38/17, GT, C-51/17, Ilyés und Kiss, C-118/17, Dunai, C-119/17, Lupean und Lupean sowie C-126/17, Czakó) ebenfalls Kredite in Fremdwährungen betreffen.
  • EuGH, 07.11.2019 - C-419/18

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Nach ständiger Rechtsprechung muss das nationale Gericht, um festzustellen, ob eine Klausel als missbräuchlich eingestuft werden kann, prüfen, ob der Gewerbetreibende bei loyalem und billigem Verhalten gegenüber dem Verbraucher vernünftigerweise erwarten durfte, dass der Verbraucher sich nach Verhandlungen auf eine solche Klausel einlässt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164" Rn. 69, sowie Beschluss vom 22. Februar 2018, Lupean, C-119/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:103" Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht