Rechtsprechung
EuGH, 04.03.1999 - C-119/97 P |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Wettbewerb - Abweisung einer Nichtigkeitsklage - Aufgabe der Kommission nach den Artikeln 85 und 86 EG-Vertrag - Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Ufex u.a. / Kommission
- EU-Kommission
Ufex u.a. / Kommission
EG-Vertrag, Artikel 190
1 Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Bezugnahme auf eine frühere Handlung - Zulässigkeit - EU-Kommission
Ufex u.a. / Kommission
- Wolters Kluwer
Gewährung durch die französische Post der Benutzung ihrer Infrastruktur zu ungewöhnlich günstigen Bedingungen zugunsten einer auf dem Gebiet der internationalen Eilkurierdienste tätigen Tochtergesellschaft; Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung durch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG-Satzung Art. 49; EGV Art. 85; EGV Art. 86
1 Handlungen der Organe - Begründungspflicht - Umfang - Bezugnahme auf eine frühere Handlung - Zulässigkeit - [EG-Vertrag, Artikel 190] - - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 15. Januar 1997 in der Rechtssache T-77/95, UFEX u. a./Kommission - Aufhebung des Urteils in der Rechtssache T-77/95, mit dem eine Nichtigkeitsklage gegen die Zurückweisung einer auf Artikel 86 EG-Vertrag gestützten Beschwerde abgewiesen ...
Verfahrensgang
- EuG, 15.01.1997 - T-77/95
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1998 - C-119/97
- EuGH, 04.03.1999 - C-119/97 P
- EuG, 25.05.2000 - T-77/95
- EuG - T-77/95 (anhängig)
Wird zitiert von ... (60)
- EuG, 12.09.2007 - T-60/05
UFEX u.a. / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
Im Rechtsmittelverfahren hob der Gerichtshof dieses Urteil auf und verwies die Rechtssache an das Gericht zurück (Urteil vom 4. März 1999, UFEX u. a./Kommission, C-119/97 P, Slg. 1999, I-1341).Zum Beispiel hat das SFEI, nachdem die Kommission ihm am 28. Oktober 1994 in einem Schreiben mitgeteilt hatte, dass sie beabsichtige, der Beschwerde hinsichtlich der Art. 82 EG betreffenden Gesichtspunkte nicht stattzugeben, der Kommission mit Schreiben vom 28. November 1994 seine Stellungnahme übersandt, in der es seinen Standpunkt zum Missbrauch einer beherrschenden Stellung aufrechterhielt (Randnrn. 2 und 3 der Zurückweisungsentscheidung vom 30. Dezember 1994, die in Randnr. 8 des Urteils vom 25. Mai 2000, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 14 angeführt, zitiert ist).
Dieser Klagegrund besteht aus vier Teilen, die sich auf ein falsches Verständnis des Urteils vom 25. Mai 2000, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 14 angeführt, auf eine fehlerhafte Beurteilung einiger notwendigerweise zur Definition des Gemeinschaftsinteresses gehörender Merkmale, auf eine fehlerhafte Einschätzung der Rolle der Kommission im Verhältnis zur Rolle der nationalen Gerichte bei der Prüfung des Vorliegens eines Gemeinschaftsinteresses und auf einen Verstoß gegen Treu und Glauben sowie den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsorganen beziehen.
Nach Auffassung der Klägerinnen gibt das Urteil vom 25. Mai 2000, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 14 angeführt, der Kommission auf, für die Prüfung des Vorliegens eines Gemeinschaftsinteresses an der Fortführung des Verfahrens in einer bestimmten Sache drei kumulative Voraussetzungen in der vorgegebenen Reihenfolge zu prüfen, nämlich die Schwere und die Dauer der geltend gemachten Zuwiderhandlungen sowie die mögliche Fortdauer ihrer Wirkungen.
Es ist daher zu untersuchen, ob diese Auslegung mit den Verpflichtungen der Kommission übereinstimmt, wie sie insbesondere im Urteil vom 4. März 1999, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 13 angeführt, definiert worden sind.
In einem solchen Fall bleibt die Kommission verpflichtet, die Dauer und die Schwere der geltend gemachten Zuwiderhandlungen zu berücksichtigen (Urteil vom 4. März 1999, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 13 angeführt, Randnr. 93).
Im Urteil vom 25. Mai 2000, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 14 angeführt, bestätigt das Gericht, dass sich die Kommission nicht mit der Prüfung begnügen darf, ob fortdauernde Wirkungen bestehen, sondern auch die Schwere und die Dauer der geltend gemachten Zuwiderhandlungen berücksichtigen muss.
Nach der Rechtsprechung ist bei der Einschätzung des durch eine Beschwerde begründeten Gemeinschaftsinteresses auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen, und es ist nicht angebracht, die Zahl der Beurteilungskriterien, die die Kommission heranziehen kann, einzuschränken oder ihr umgekehrt die ausschließliche Anwendung bestimmter Kriterien vorzuschreiben (Urteil vom 4. März 1999, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 13 angeführt, Randnr. 79).
Aus dem Beschluss des Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000, SGA/Kommission (C-39/00 P, Slg. 2000, I-11201, Randnr. 64) folgt, dass die im Urteil vom 4. März 1999, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 13 angeführt, aufgestellten Grundsätze nur anwendbar sind, wenn sich die Kommission darauf stützt, dass die angeblich vertragswidrigen Praktiken eingestellt worden sind.
In diesem Zusammenhang ist das Vorbringen der Klägerinnen, das sich darauf stützt, dass das Gericht im Urteil vom 7. Juni 2006, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 23 angeführt, die Entscheidung von 1997 hinsichtlich des die Beihilfenproblematik betreffenden Teils der Beschwerde wegen eines Begründungsmangels teilweise für nichtig erklärt hat, zu verwerfen.
In Randnr. 96 des Urteils vom 4. März 1999, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 13 angeführt, hat der Gerichtshof dem Gericht nämlich vorgehalten, dass es sich nicht der Klärung der Frage vergewissert hat, dass die wettbewerbswidrigen Wirkungen nicht andauerten und gegebenenfalls der Beschwerde nicht ihretwegen ein Gemeinschaftsinteresse zukommt.
Der Verweis der Klägerinnen auf das Urteil vom 25. Mai 2000, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 14 angeführt, geht fehl.
Sind die Kommission und die nationalen Behörden gemeinsam zuständig, ist sie nicht verpflichtet, eine Untersuchung durchzuführen oder eine abschließende Entscheidung über das Vorliegen der geltend gemachten Zuwiderhandlung zu treffen (vgl. Urteil vom 25. Mai 2000, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 14 angeführt, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Mit dieser Argumentation habe die Kommission die Position aufgegeben, die sie vor dem Gericht in den Rechtssachen vertreten hat, die Anlass zu den Urteilen vom 14. Dezember 2000, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 21 angeführt, und vom 7. Juni 2006, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 23 angeführt, gegeben hätten.
Die Argumentation der Kommission, mit der eine Zurückweisungsentscheidung letztlich auf ein zukünftiges und hypothetisches Ereignis gestützt werde (die Nichtigerklärung durch das Gericht der Entscheidung über den die Beihilfenproblematik betreffenden Teil, die in der Rechtssache, die Anlass zum Urteil vom 7. Juni 2006, UFEX u. a./Kommission, oben in Randnr. 23 angeführt, gegeben habe, angefochten worden sei), könne rechtlich keinen Bestand haben.
- EuGH, 19.09.2013 - C-56/12
EFIM / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden …
Erstens ist zu dem gerügten Verstoß gegen die der Kommission obliegende Begründungspflicht darauf hinzuweisen, dass die Kommission zwar alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, die ihr die Beschwerdeführer zur Kenntnis bringen, aufmerksam prüfen muss, doch verleiht Art. 7 der Verordnung Nr. 1/2003 einer Person, die einen Antrag nach dieser Vorschrift stellt, keinen Anspruch auf eine abschließende Entscheidung der Kommission über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der geltend gemachten Zuwiderhandlung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 1999, Ufex u. a./Kommission, C-119/97 P, Slg. 1999, I-1341, Randnrn. 86 und 87 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass das Ermessen, über das die Kommission im Rahmen der Behandlung von Beschwerden verfügt, nicht unbegrenzt ist und dass sie insbesondere dann einer Begründungspflicht unterliegt, wenn sie die Fortsetzung der Prüfung einer Beschwerde ablehnt (Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnrn. 89 und 90, sowie Beschluss vom 31. März 2011, EMC Development/Kommission, C-367/10 P, Randnr. 75).
Da die Begründung so genau und detailliert sein muss, dass das Gericht die Ausübung des der Kommission zustehenden Ermessens bei der Festlegung der Prioritäten wirksam überprüfen kann (Urteil vom 19. Oktober 1995, Rendo u. a./Kommission, C-19/93 P, Slg. 1995, I-3319, Randnr. 27), hat die Kommission die Tatsachen, von denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung abhängt, und die rechtlichen Erwägungen anzuführen, die sie zum Erlass dieser Entscheidung veranlasst haben (Urteile vom 17. Januar 1984, VBVB und VBBB/Kommission, 43/82 und 63/82, Slg. 1984, 19, Randnr. 22, und Ufex u. a./Kommission, Randnr. 91).
Folglich ist es für das Beschwerdeverfahren kennzeichnend, dass die Beweislast für den gerügten Verstoß beim Beschwerdeführer liegt, wohingegen die Kommission, die die Wettbewerbspolitik der Union festzulegen und durchzuführen hat, über ein Ermessen in Bezug auf die Erledigung der Beschwerden verfügt und den ihr vorliegenden Beschwerden unterschiedliche Prioritätsgrade zuweisen darf (Urteile Ufex u. a./Kommission, Randnr. 88, vom 14. Dezember 2000, Masterfoods und HB, C-344/98, Slg. 2000, I-11369, Randnr. 46, sowie vom 17. Mai 2001, 1ECC/Kommission, C-449/98 P, Slg. 2001, I-3875, Randnr. 36).
Wie Randnr. 93 des Urteils Ufex u. a./Kommission, Randnr. 53 des Urteils AEPI/Kommission und den Randnrn.
Insoweit hat die Kommission nach ständiger Rechtsprechung bei der Ausübung ihres Ermessens alle erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte zu berücksichtigen, um darüber zu entscheiden, wie eine Beschwerde zu behandeln ist (Urteile vom 28. März 1985, CICCE/Kommission, 298/83, Slg. 1985, 1105, Randnr. 18, vom 17. November 1987, British American Tobacco und Reynolds Industries/Kommission, 142/84 und 156/84, Slg. 1987, 4487, Randnr. 20, Ufex u. a./Kommission, Randnr. 86, sowie IECC/Kommission, Randnr. 45).
Da das Gemeinschaftsinteresse an einer Beschwerde jedoch anhand der Umstände jedes Einzelfalles zu bewerten ist, ist es nicht angebracht, die Zahl der Beurteilungskriterien, die die Kommission heranziehen kann, einzuschränken oder ihr umgekehrt die ausschließliche Anwendung bestimmter Kriterien vorzuschreiben (Urteile Ufex u. a./Kommission, Randnr. 79, und IECC/Kommission, Randnr. 46).
Da sich auf einem Gebiet wie dem Wettbewerbsrecht der tatsächliche und rechtliche Zusammenhang von Fall zu Fall beträchtlich unterscheiden kann, ist es möglich, bis dahin nicht in Betracht gezogene Kriterien zugrunde zu legen (Urteil Ufex u. a./Kommission, Randnr. 80) oder für die Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses einem einzigen Kriterium den Vorrang zu geben (Urteil IECC/Kommission, Randnr. 47).
So stand, wie die Kommission zu Recht ausführt, in der dem Urteil Ufex u. a./Kommission zugrunde liegenden Rechtssache das Vorliegen der gerügten Zuwiderhandlung außer Zweifel, so dass der Prüfung ihrer Auswirkungen besondere Bedeutung zukam.
- EuG, 26.01.2005 - T-193/02
DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON …
44 Was erstens die Behandlung der Beschwerde im Verfahren nach der Verordnung Nr. 17 angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission auf diesem Gebiet über ein weites Ermessen verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P, Ufex u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341, Randnrn. 88 und 89).
- EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission
Eine solche Vorgehensweise müsse im Rechtsmittelverfahren als Verfälschung der Beweismittel beanstandet werden (Urteil vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P, Ufex u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341, Randnr. 66). - EuGH, 14.12.2000 - C-344/98
Masterfoods und HB
Zur wirksamen Erfüllung dieser Aufgabe, die notwendig mit der Beurteilung komplexer Fragen wirtschaftlicher Art verbunden ist, darf sie den ihr vorliegenden Beschwerden unterschiedliche Priorität zuweisen (Urteil Delimitis, Randnr. 44, und Urteil vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P, Ufex u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341, Randnr. 88). - EuG, 17.12.2003 - T-219/99
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT DIE VERURTEILUNG VON BRITISH AIRWAYS WEGEN …
Weiterhin ist die Kommission, wenn man davon absieht, dass der angefochtenen Entscheidung eine von Virgin gegen BA schon 1993 erhobene Beschwerde zugrunde liegt, um der wirksamen Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln willen berechtigt, wie im vorliegenden Fall den Beschwerden, mit denen sie befasst ist, unterschiedliche Prioritäten zuzuweisen (Urteil des Gerichtshofes vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97 P, Ufex u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341, Randnr. 88), und zwar je nach ihrem gemeinschaftlichen Interesse, das sich nach den Umständen des konkreten Falles und den tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten bemisst, die ihr vorgetragen werden (Urteil Automec/Kommission, zitiert oben in Randnr. 61, Randnr. 86). - EuG, 06.07.2000 - T-62/98
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN …
Gemäß Artikel 89 EG-Vertrag hat die Kommission auf die Verwirklichung der in den Artikeln 85 und 86 EG-Vertrag niedergelegten Grundsätze zu achten und die Wettbewerbspolitik der Gemeinschaft gemäß ihrer Ausrichtung durchzuführen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 44, und vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-119/97, Ufex u. a./Kommission, Slg. 1999, I-1341, Randnr. 88). - EuG, 16.12.2020 - T-515/18
Fakro/ Kommission
Afin de s'acquitter efficacement de cette tâche, elle est ainsi en droit d'accorder des degrés de priorité différents aux plaintes dont elle est saisie (voir arrêt du 4 mars 1999, Ufex e.a./Commission, C-119/97 P, EU:C:1999:116, point 88 et jurisprudence citée ; arrêt du 16 mai 2017, Agria Polska e.a./Commission, T-480/15, EU:T:2017:339, point 34).Le pouvoir discrétionnaire de la Commission n'est toutefois pas sans limites (arrêt du 4 mars 1999, Ufex e.a./Commission, C-119/97 P, EU:C:1999:116, point 89).
Afin de permettre au Tribunal d'exercer un contrôle effectif sur l'exercice par la Commission de son pouvoir discrétionnaire de définir des priorités, cette institution est toutefois astreinte à une obligation de motivation lorsqu'elle refuse de poursuivre l'examen d'une plainte, cette motivation devant être suffisamment précise et détaillée (arrêts du 4 mars 1999, Ufex e.a./Commission, C-119/97 P, EU:C:1999:116, points 90 et 91 ; du 14 février 2001, Sodima/Commission, T-62/99, EU:T:2001:53, point 42, et du 16 mai 2017, Agria Polska e.a./Commission, T-480/15, EU:T:2017:339, point 39).
Certes, selon une jurisprudence constante, la Commission ne peut se fonder sur le seul fait que de prétendues pratiques contraires au traité ont cessé pour décider de classer sans suite pour défaut d'intérêt de l'Union suffisant une plainte dénonçant ces pratiques, sans avoir vérifié que des effets anticoncurrentiels ne persistaient pas et que, le cas échéant, la gravité des atteintes alléguées à la concurrence ou la persistance de leurs effets n'étaient pas de nature à conférer à cette plainte un intérêt pour l'Union (arrêt du 4 mars 1999, Ufex e.a./Commission, C-119/97 P, EU:C:1999:116, point 95).
- EuGH, 22.11.2012 - C-89/11
Der Gerichtshof bestätigt, dass die E.ON Energie AG eine Geldbuße in Höhe von 38 …
Die Frage, ob die Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind oder nicht, unterliegt seiner freien Würdigung des Sachverhalts, die sich nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung der Überprüfung durch den Gerichtshof in der Rechtsmittelinstanz entzieht, sofern kein Fall der Verfälschung der Tatsachen oder Beweismittel vorliegt (vgl. Urteile vom 4. März 1999, Ufex u. a./Kommission, C-119/97 P, Slg. 1999, I-1341, Randnr. 66, sowie vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 19). - EuG, 15.12.2010 - T-427/08
CEAHR / Kommission - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
Die Kommission trifft auch eine Begründungspflicht, wenn sie die weitere Prüfung einer Beschwerde ablehnt, wobei die Begründung so genau und detailliert sein muss, dass das Gericht die Ausübung der Ermessensbefugnis zur Festlegung der Prioritäten durch die Kommission wirksam überprüfen kann (Urteil des Gerichtshofs vom 4. März 1999, Ufex u. a./Kommission, C-119/97 P, Slg. 1999, I-1341, Randnrn. 89 bis 91, und Urteil Sodima/Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnrn. 41 und 42).Die Kommission verweist auf das Urteil Ufex u. a./Kommission (oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 79).
- EuGH, 20.09.2018 - C-373/17
Agria Polska u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Abweisung einer …
- EuGH, 16.07.2009 - C-440/07
DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS AUF, MIT DEM DIE GEMEINSCHAFT ZUM …
- EuGH, 10.07.2001 - C-315/99
Ismeri Europa / Rechnungshof
- EuG, 16.05.2017 - T-480/15
Agria Polska u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer …
- EuGH, 23.04.2009 - C-425/07
AEPI / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde …
- EuG, 23.10.2017 - T-712/14
CEAHR / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer beherrschenden …
- EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
IECC / Kommission
- EuG, 24.11.2011 - T-296/09
EFIM / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer beherrschenden …
- EuG, 26.09.2018 - T-574/14
EAEPC / Kommission
- EuGH, 17.05.2001 - C-450/98
IECC / Kommission
- EuG, 04.07.2007 - T-475/04
Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mobilfunk - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-501/06
EIN PHARMAUNTERNEHMEN, DAS ZUR EINSCHRÄNKUNG DES PARALLELHANDELS ERHÖHTE …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-113/04
Technische Unie / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerbsrecht - Artikel 81 …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/04
Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-247/14
HeidelbergCement / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte …
- EuGH, 13.12.2000 - C-39/00
SGA / Kommission
- EuG, 25.05.2000 - T-77/95
Ufex u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13
Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher, …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01
International Power (früher National Power ) / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2002 - C-57/00
Freistaat Sachsen v Commission
- EuG, 13.12.1999 - T-189/95
SGA / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-196/99
Aristrain / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-24/01
Glencore / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13
Kommission / Keramag Keramische Werke u.a. et Sanitec Europe - Rechtsmittel - …
- EuG, 11.07.2013 - T-104/07
BVGD / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-414/08
Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-513/06
Kommission / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des …
- EuG, 19.12.2006 - T-228/99
WestLB (früher Westdeutsche Landesbank Girozentrale) / Kommission - Verfahren - …
- EuGH, 15.10.2002 - C-251/99
Enichem / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13
Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher, …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-425/07
AEPI / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz - …
- EuG, 11.07.2013 - T-108/07
Spira / Kommission
- EuG, 13.09.2012 - T-119/09
Protégé International / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13
Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher, …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13
Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher, …
- EuG, 25.11.2014 - T-402/13
Das Gericht bestätigt die Nachprüfungsbeschlüsse, die die Kommission im …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-515/06
EAEPC / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-315/99
Ismeri Europa / Rechnungshof
- EuG, 21.03.2001 - T-206/99
Métropole télévision / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-519/06
Aseprofar / GlaxoSmithKline - Rechtsmittel - Wettbewerb - Beschränkung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1999 - C-237/98
Dorsch Consult / Rat und Kommission
- EuG, 13.12.1999 - T-9/96
Européenne automobile / Kommission
- EuG, 06.02.2014 - T-342/11
CEEES und Asociación de Gestores de Estaciones de Servicio / Kommission
- EuG, 30.05.2013 - T-74/11
Omnis Group / Kommission
- EuG, 14.02.2001 - T-62/99
Sodima / Kommission
- EuG, 12.03.2020 - T-531/18
LL-Carpenter/ Kommission
- EuG, 09.03.2012 - T-192/07
Comité de défense de la viticulture charentaise / Kommission
- EuG, 14.02.2001 - T-115/99
SEP / Kommission
- EuG, 14.02.2001 - T-26/99
Trabisco / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-266/97
VBA / VGB u.a.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1998 - C-119/97 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ufex u.a. / Kommission
- EU-Kommission
Union française de l'express (Ufex), vormals Syndicat français de l'express international (SFEI), DHL International und Service CRIE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und May Courier.
Rechtsmittel - Wettbewerb - Abweisung einer Nichtigkeitsklage - Aufgabe der Kommission nach den Artikeln 85 und 86 EG-Vertrag - Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses
Verfahrensgang
- EuG, 15.01.1997 - T-77/95
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1998 - C-119/97 P
- EuGH, 04.03.1999 - C-119/97
- EuG, 25.05.2000 - T-77/95
- EuG - T-77/95 (anhängig)