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Rechtsprechung
   EuGH, 09.09.2008 - C-120/06 P, C-121/06 P   

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https://dejure.org/2008,463
EuGH, 09.09.2008 - C-120/06 P, C-121/06 P (https://dejure.org/2008,463)
EuGH, Entscheidung vom 09.09.2008 - C-120/06 P, C-121/06 P (https://dejure.org/2008,463)
EuGH, Entscheidung vom 09. September 2008 - C-120/06 P, C-121/06 P (https://dejure.org/2008,463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) - Feststellung der Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der WTO durch das Streitbeilegungsgremium - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    FIAMM und FIAMM Technologies / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) - Feststellung der Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der WTO durch das Streitbeilegungsgremium - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Fedon & Figli und Fedon America / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) - Feststellung der Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der WTO durch das Streitbeilegungsgremium - ...

  • EU-Kommission PDF

    FIAMM und FIAMM Technologies / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) - Feststellung der Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der WTO durch das Streitbeilegungsgremium - ...

  • EU-Kommission

    FIAMM und FIAMM Technologies / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) - Feststellung der Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der WTO durch das Streitbeilegungsgremium - ...

  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare gemeinschaftsrechtliche Wirkung von Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Drittstaaten; Rechtswidrigkeit einer Handlung als Voraussetzung für die Haftung eines Organs der Gemeinschaft; Tatsächlich existierender und zurechenbarer Schaden als Voraussetzungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN VERSTOSS GEGEN DIE WTO-ÜBEREINKÜNFTE DURCH IHRE ORGANE ZURÜCKZUFÜHREN SIND

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    FIAMM und FIAMM Technologies / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Empfehlungen und Entscheidungen des Streitbeilegungsgremiums der Welthandelsorganisation (WTO) - Feststellung der Unvereinbarkeit der Einfuhrregelung der Gemeinschaft für Bananen mit den Regeln der WTO durch das Streitbeilegungsgremium - ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EU muss keinen Schadenersatz wegen Verstoß gegen WTO-Übereinkünfte durch deren Organe leisten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 27. Februar 2006 von der Fabbrica Italiana Accumulatori Motocarri Montecchio Spa (FIAMM) und der Fabbrica Italiana Accumulatori Motocarri Montecchio Technologies Inc. (FIAMM Technologies) gegen das Urteil vom 14. Dezember 2005 des Gerichts ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil erster Instanz (Große Kammer) vom 14. Dezember 2005 in der Rechtssache T-69/00, Fabbrica italiana accumulatori motocarri Montecchio SpA (FIAMM) und Fabbrica italiana accumulatori motocarri Montecchio Technologies Inc. (FIAMM Technologies)/Rat der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 38
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (49)

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
    Unter Berufung auf das Urteil vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission (C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnrn.

    Außerdem komme ein auf Billigkeit gestützter Schadensersatz, wie er im Urteil Baustahlgewebe/Kommission gewährt worden sei, im vorliegenden Fall nicht in Betracht, da FIAMM und Fedon nicht verpflichtet seien, an den Gemeinschaftshaushalt einen Betrag zu zahlen, der herabgesetzt werden könnte.

    Hinsichtlich des Antrags von FIAMM ist daran zu erinnern, dass bei Fehlen jedes Anhaltspunkts dafür, dass sich die Verfahrensdauer auf den Ausgang des Rechtsstreits ausgewirkt hat, der Rechtsmittelgrund, dass das Verfahren vor dem Gericht eine angemessene Verfahrensdauer überschritten habe, im Allgemeinen nicht zur Aufhebung des Urteils des Gerichts führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Baustahlgewebe/Kommission, Randnr. 49).

    In der Rechtssache, in der das Urteil Baustahlgewebe/Kommission ergangen ist, auf das sich FIAMM beruft, war das beim Gerichtshof eingereichte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts gerichtet, in dem dieses aufgrund der ihm zu diesem Zweck zustehenden Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung gegen die Klägerin eine Geldbuße wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsvorschriften verhängt hatte; die Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung kann dem Gerichtshof selbst zukommen, wenn er ein solches Urteil des Gerichts aufhebt und über die Klage entscheidet.

    Nach der Feststellung, dass das Gericht in diesem Fall eine solche angemessene Frist überschritten hatte, hat der Gerichtshof entschieden, dass aus Gründen der Prozessökonomie und im Hinblick darauf, dass gegen einen solchen Verfahrensfehler ein unmittelbarer und effektiver Rechtsbehelf gegeben sein muss, durch eine auf die Frage der Festsetzung der Höhe der Geldbuße beschränkte Aufhebung oder Abänderung des Urteils die Gewährung des erforderlichen angemessenen Ausgleichs in diesem Fall möglich war (Urteil Baustahlgewebe/Kommission, Randnrn.

    Im Übrigen ist, auch wenn der Zeitraum des Verfahrens vor dem Gericht im vorliegenden Fall beträchtlich war, die Angemessenheit der Frist anhand der Umstände jeder einzelnen Rechtssache und insbesondere anhand der Interessen, die in dem Rechtsstreit für den Betroffenen auf dem Spiel stehen, der Komplexität der Rechtssache sowie des Verhaltens des Klägers und der zuständigen Behörden zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile Baustahlgewebe/Kommission, Randnr. 29, und vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375, Randnr. 210).

  • EuGH, 01.03.2005 - C-377/02

    EIN EINZELNER KANN VOR EINEM NATIONALEN GERICHT NICHT DIE UNVEREINBARKEIT EINER

    Auszug aus EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
    Die Frage, ob Einzelne, die einen Schaden erlitten hätten, sich auf die WTO-Übereinkünfte berufen könnten, um die Gültigkeit einer Gemeinschaftsregelung in einem Fall in Frage zu stellen, in dem mit einer Entscheidung des DSB festgestellt worden sei, dass diese Regelung mit den genannten Übereinkünften unvereinbar sei, und in dem die angemessene Frist, um dieser Entscheidung nachzukommen, abgelaufen sei, sei vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. März 2005, Van Parys (C-377/02, Slg. 2005, I-1465), verneint worden.

    Was konkret die WTO-Übereinkünfte anbelangt, gehören diese nach ständiger Rechtsprechung wegen ihrer Natur und ihrer Systematik grundsätzlich nicht zu den Normen, an denen der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Gemeinschaftsorgane misst (vgl. u. a. Urteile Portugal/Rat, Randnr. 47, Biret International/Rat, Randnr. 52, und Van Parys, Randnr. 39).

    Nur wenn die Gemeinschaft eine bestimmte im Rahmen der WTO übernommene Verpflichtung erfüllen wollte oder wenn die Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte verweist, hat der Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der fraglichen Gemeinschaftshandlung an den WTO-Regeln zu messen (vgl. Urteile Biret International/Rat, Randnr. 53, sowie Van Parys, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Urteil hat der Gerichtshof auch entschieden, dass die Gemeinschaft, indem sie sich nach Erlass der Entscheidung des DSB vom 25. September 1997 verpflichtete, den WTO-Regeln, insbesondere den Art. 1 Abs. 1 und XIII des GATT 1994 nachzukommen, keine besondere Verpflichtung im Rahmen der WTO übernehmen wollte, die eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass eine Berufung auf die WTO-Regeln vor dem Gemeinschaftsrichter nicht möglich ist, rechtfertigen und es diesem ermöglichen könnte, die Rechtmäßigkeit der Verordnung Nr. 1637/98 und der zu ihrer Durchführung erlassenen Verordnungen anhand dieser Regeln nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Van Parys, Randnrn.

    Insbesondere unter Hinweis auf die mit den Vereinigten Staaten von Amerika am 11. April 2001 getroffene Vereinbarung hat der Gerichtshof im Einzelnen ausgeführt, dass dieser Ausgang, bei dem es der Gemeinschaft darum ging, ihre Verpflichtungen aus den WTO-Übereinkünften mit den gegenüber den AKP-Staaten eingegangenen Verpflichtungen sowie mit den mit der Durchführung der gemeinsamen Agrarpolitik verbundenen Erfordernissen in Einklang zu bringen, hätte in Frage gestellt sein können, wenn dem Gemeinschaftsrichter die Möglichkeit zustünde, beim Ablauf der vom DSB gesetzten angemessenen Frist die Rechtmäßigkeit der fraglichen Gemeinschaftsmaßnahmen im Hinblick auf die WTO-Regeln nachzuprüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Van Parys, Randnrn.

    Würde ein solches Fehlen von Gegenseitigkeit hingenommen, bestünde die Gefahr, dass es hierdurch zu einem Ungleichgewicht bei der Anwendung der WTO-Regeln kommt (Urteil Van Parys, Randnr. 53).

  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
    176 und 179 des vorliegenden Urteils ergibt, dass das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsmittel zurückzuweisen ist, wenn zwar die Gründe des Urteils des Gerichts eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1994, Finsider/Kommission, C-320/92 P, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 37, vom 16. Dezember 1999, WSA/E, C-150/98 P, Slg. 1999, I-8877, Randnr. 17, und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 58).

    Unter diesen Umständen musste das Gericht diese Anträge zurückweisen, unabhängig von den Argumenten, auf die die Klägerinnen diese Anträge stützten (vgl. entsprechend Urteil Salzgitter/Kommission, Randnr. 59).

    Folglich geht der erste Anschlussrechtsmittelgrund, obwohl er begründet ist, ins Leere, so dass er zurückzuweisen ist (vgl. entsprechend Urteil Salzgitter/Kommission, Randnr. 60).

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
    Wie der Gerichtshof ausgeführt hat, kann nämlich zum einen die gesetzgebende Gewalt immer dann durch die Möglichkeit von Schadensersatzklagen in der Ausübung ihrer Tätigkeit behindert werden, wenn sie Anlass hat, im Allgemeininteresse Rechtsnormen zu erlassen, die die Interessen der Einzelnen berühren können (Urteile vom 25. Mai 1978, Bayerische HNL Vermehrungsbetriebe u. a./Rat und Kommission, 83/76 und 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77, Slg. 1978, 1209, Randnr. 5, und vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 45).

    Zu der im Gemeinschaftsrecht anerkannten Haftungsregelung hat der Gerichtshof unter Hinweis darauf, dass Art. 288 Abs. 2 EG im Bereich der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft für den durch deren Organe oder Bedienstete in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursachten Schaden auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze verweist, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind, ausgeführt, dass dieser in Art. 288 EG ausdrücklich aufgestellte Grundsatz der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft nur eine Ausprägung des in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten geltenden allgemeinen Grundsatzes ist, dass eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung die Verpflichtung zum Ersatz des verursachten Schadens nach sich zieht (Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnrn.

    Die enge Konzeption der Haftung der Gemeinschaft wegen Wahrnehmung ihrer Rechtsetzungstätigkeit erklärt sich durch die Erwägung, dass die Wahrnehmung gesetzgeberischer Tätigkeit selbst dann, wenn die Rechtmäßigkeit der Rechtsakte gerichtlicher Kontrolle unterliegt, nicht jedes Mal durch die Möglichkeit von Schadensersatzklagen behindert werden darf, wenn das allgemeine Interesse der Gemeinschaft den Erlass normativer Maßnahmen gebietet, die die Interessen des Einzelnen beeinträchtigen können, und dass auf einem Rechtsetzungsgebiet, das durch ein für die Durchführung einer Gemeinschaftspolitik unerlässliches weites Ermessen gekennzeichnet ist, die Haftung der Gemeinschaft nur dann ausgelöst werden kann, wenn das betreffende Organ die Grenzen seiner Befugnisse offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. u. a. Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 45).

  • EuGH, 02.05.2001 - C-307/99

    OGT Fruchthandelsgesellschaft

    Auszug aus EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
    110 [103] Der Grundsatz "pacta sunt servanda" kann den beklagten Organen jedoch im vorliegenden Fall nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, da die WTO-Übereinkünfte nach ständiger Rechtsprechung wegen ihrer Natur und Struktur grundsätzlich nicht zu den Vorschriften gehören, an denen der Gemeinschaftsrichter die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsorgane misst (Urteil [des Gerichtshofs vom 23. November 1999,] Portugal/Rat, [C-149/96, Slg. 1999, I-8395,] Randnr. 47; Beschluss des Gerichtshofs vom 2. Mai 2001 in der Rechtssache C-307/99, OGT Fruchthandelsgesellschaft, Slg. 2001, I-3159, Randnr. 24; Urteile des Gerichtshofs vom 12. März 2002 in den Rechtssachen C-27/00 und C-122/00, Omega Air u. a., Slg. 2002, I-2569, Randnr. 93, vom 9. Januar 2003 in der Rechtssache C-76/00 P, Petrotub und Republica/Rat, Slg. 2003, I-79, Randnr. 53, und vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-93/02 P, Biret International/Rat, Slg. 2003, I-10497, Randnr. 52).

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits festgestellt hat, dass die durch die Verordnung Nr. 404/93 geschaffene und im Folgenden geänderte gemeinsame Marktorganisation für Bananen nicht sicherstellen soll, dass eine bestimmte, im Rahmen des GATT übernommene Verpflichtung in der Rechtsordnung der Gemeinschaft umgesetzt wird, und auch nicht ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen des GATT verweist (Beschluss OGT Fruchthandelsgesellschaft, Randnr. 28).

    In dieser Hinsicht ist insbesondere daran zu erinnern, dass der Gerichtshof zu den Bestimmungen des GATT 1994, deren Nichtbeachtung das DSB im vorliegenden Fall festgestellt hat, bereits entschieden hat, dass diese Vorschriften für den Einzelnen keine Rechte begründen, auf die er sich nach dem Gemeinschaftsrecht unmittelbar vor den Gerichten berufen könnte (vgl. in diesem Sinne Beschluss OGT Fruchthandelsgesellschaft, Randnrn. 25 und 26).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
    Ist diese Frage in dem Abkommen nicht ausdrücklich geregelt, haben die zuständigen Gerichte und hat insbesondere der Gerichtshof im Rahmen seiner Zuständigkeit aufgrund des EG-Vertrags über diese Frage ebenso wie über jede andere Auslegungsfrage im Zusammenhang mit der Anwendung des Abkommens in der Gemeinschaft zu entscheiden (vgl. u. a. Urteile vom 26. Oktober 1982, Kupferberg, 104/81, Slg. 1982, 3641, Randnr. 17, und Portugal/Rat, Randnr. 34), insbesondere gestützt auf den Sinn, die Systematik oder den Wortlaut dieses Abkommens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 110).

    So hat er entschieden, dass zwar die Ausübung des Eigentumsrechts und die freie Berufsausübung namentlich im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation Beschränkungen unterworfen werden können, dass aber Voraussetzung dafür ist, dass diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1989, Schräder HS Kraftfutter, 265/87, Slg. 1989, 2237, Randnr. 15, Deutschland/Rat, Randnr. 78, und vom 30. Juni 2005, Alessandrini u. a./Kommission, C-295/03 P, Slg. 2005, I-5673, Randnr. 86).

    In Anbetracht der Merkmale der vorliegenden Rechtssachen ist auch daran zu erinnern, dass sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer ein Eigentumsrecht an einem Marktanteil geltend machen kann, den er zu einem bestimmten Zeitpunkt besessen hat, da ein solcher Marktanteil nur eine augenblickliche wirtschaftliche Position darstellt, die den mit einer Änderung der Umstände verbundenen Risiken ausgesetzt ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Deutschland/Rat, Randnr. 79, und Alessandrini u. a./Kommission, Randnr. 88).

  • EuGH, 22.06.1989 - 70/87

    FEDIOL / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
    114 [107] Nur wenn die Gemeinschaft eine bestimmte, im Rahmen der WTO übernommene Verpflichtung umsetzen wollte oder wenn die Gemeinschaftshandlung ausdrücklich auf spezielle Bestimmungen der WTO-Übereinkünfte verweist, wäre es Sache des Gerichts, die Rechtmäßigkeit des Verhaltens der beklagten Organe anhand der WTO-Regeln zu prüfen (vgl. für das GATT 1947 Urteile des Gerichtshofs vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 70/87, Fediol/Kommission, Slg. 1989, 1781, Randnrn.

    Sie hätten somit geltend gemacht, dass es neben den beiden bereits in den Urteilen Fediol/Kommission und Nakajima/Rat anerkannten Ausnahmen eine dritte Möglichkeit gebe, bei der es zuzulassen sei, einen Verstoß der Gemeinschaftsorgane gegen die WTO-Übereinkünfte vor dem Gemeinschaftsrichter geltend zu machen, insbesondere ausschließlich zum Zweck des Schadensersatzes.

  • EuGH, 15.12.1994 - C-320/92

    Finsider / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
    176 und 179 des vorliegenden Urteils ergibt, dass das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Rechtsmittel zurückzuweisen ist, wenn zwar die Gründe des Urteils des Gerichts eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1994, Finsider/Kommission, C-320/92 P, Slg. 1994, I-5697, Randnr. 37, vom 16. Dezember 1999, WSA/E, C-150/98 P, Slg. 1999, I-8877, Randnr. 17, und vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 58).

    Das Gericht hätte die Anträge der Klägerinnen somit aus diesem Grund zurückweisen müssen, wenn es nicht den Rechtsfehler begangen hätte, der dazu geführt hat, dass es sie aus anderen Gründen zurückgewiesen hat (vgl. entsprechend Urteile Finsider/Kommission, Randnr. 38, und WSA/E, Randnr. 18).

  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich aus Art. 288 Abs. 2 EG, dass die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft und der Anspruch auf Schadensersatz davon abhängen, dass eine Reihe von Voraussetzungen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des den Organen vorgeworfenen Verhaltens, des tatsächlichen Vorliegens eines Schadens und des Bestehens eines Kausalzusammenhangs zwischen diesem Verhalten und dem geltend gemachten Schaden erfüllt sind (vgl. u. a. Urteile vom 29. September 1982, 01eifici Mediterranei/EWG, 26/81, Slg. 1982, 3057, Randnr. 16, und vom 15. September 1994, KYDEP/Rat und Kommission, C-146/91, Slg. 1994, I-4199, Randnr. 19).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass der Gemeinschaftsrichter, wenn er feststellt, dass weder eine Handlung noch ein behauptetes Unterlassen eines Organs rechtswidrig sind, so dass die erste Voraussetzung, an die die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft nach Art. 288 Abs. 2 EG geknüpft ist, nicht vorliegt, die Klage insgesamt abweisen kann, ohne dass die übrigen Voraussetzungen dieser Haftung, nämlich der Eintritt des Schadens und das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Verhalten der Organe und dem behaupteten Schaden, geprüft zu werden brauchen (vgl. u. a. Urteil KYDEP/Rat und Kommission, Randnrn.

  • EuG, 14.12.2005 - T-69/00

    DIE GEMEINSCHAFT KANN ZUM ERSATZ DER VON IHREN ORGANEN VERURSACHTEN SCHÄDEN

    Auszug aus EuGH, 09.09.2008 - C-120/06
    (im Folgenden gemeinsam: Fedon) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Dezember 2005, FIAMM und FIAMM Technologies/Rat und Kommission (T-69/00, Slg. 2005, II-5393) (Rechtssache C-120/06 P), und des Urteils des Gerichts vom 14. Dezember 2005, Fedon & Figli u. a./Rat und Kommission (T-135/01) (Rechtssache C-121/06 P).

    Die Klage von FIAMM wurde am 23. März 2000 eingereicht (Rechtssache T-69/00).

  • EuG, 14.12.2005 - T-135/01

    Fedon & Figli u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

  • EuGH, 11.09.2003 - C-197/99

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuG, 20.03.2001 - T-30/99

    Bocchi Food Trade International / Kommission

  • EuG, 14.12.2005 - T-320/00

    CD Cartondruck / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft

  • EuGH, 06.12.1984 - 59/83

    Biovilac / EEC

  • EuGH, 29.09.1982 - 26/81

    Oleifici Mediterranei / EEC

  • EuGH, 13.06.1972 - 9/71

    Compagnie d'approvisionnement, de transport und de crédit u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

  • EuGH, 11.01.2007 - C-404/04

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 19.04.2007 - C-282/05

    Holcim (Deutschland) / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 06.06.1990 - 119/88

    AERPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 03.06.2008 - C-308/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM

  • EuGH, 09.01.2003 - C-76/00

    Petrotub und Republica / Rat

  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

  • EuGH, 25.10.2007 - C-167/06

    Komninou u.a. / Kommission

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

  • EuGH, 16.12.1999 - C-150/98

    WSA / E

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

  • EuGH, 16.06.1998 - C-162/96

    Racke

  • EuG, 14.12.2005 - T-383/00

    Beamglow / Parlament u.a. - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft -

  • EuGH, 30.09.2003 - C-93/02

    Biret International / Rat - Richtlijn 2003/109/EG - Status van langdurig

  • EuG, 20.03.2001 - T-18/99

    Cordis / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 08.12.1987 - 50/86

    Grands Moulins de Paris / Rat und Kommission

  • EuG, 20.03.2001 - T-52/99

    T. Port / Kommission

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

  • EuGH, 30.06.2005 - C-295/03

    Alessandrini u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Bananen - Einfuhr aus

  • EuGH, 10.07.2003 - C-20/00

    KEINE AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR FISCHZÜCHTER, DIE AUFGRUND DES

  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

  • EuGH, 29.09.1987 - 81/86

    De Boer Buizen / Rat und Kommission

  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

  • EuGH, 08.11.2007 - C-421/06

    Fratelli Martini und Cargill

  • EuGH, 12.03.2002 - C-27/00

    Omega Air

  • EuG, 14.12.2005 - T-301/00

    Groupe Fremaux und Palais Royal / Rat und Kommission

  • EuG, 14.12.2005 - T-151/00

    Laboratoire du Bain / Rat und Kommission

  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

    Im Übrigen ist zu beachten, dass die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts ausreicht, eine Rechtsfrage ist, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (vgl. u. a. Urteil vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, Slg. 2008, I-6513, Randnr. 90).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Allerdings kann, wenn zwar die Gründe einer Entscheidung des Gerichts eine Verletzung des Unionsrechts erkennen lassen, die Urteilsformel sich aber aus anderen Rechtsgründen als richtig erweist, ein solcher Verstoß nicht die Aufhebung dieses Urteils nach sich ziehen, so dass eine Ersetzung von Gründen vorzunehmen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Lestelle/Kommission, C-30/91 P, EU:C:1992:252, Rn. 28, sowie FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, EU:C:2008:476, Rn. 187 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.04.2019 - Gutachten 1/17

    Accord ECG UE-Canada - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Umfassendes

    Die in Art. 8.39 Abs. 1 Buchst. a CETA vorgesehene Befugnis des CETA-Gerichts und der CETA-Rechtsbehelfsinstanz, einem privaten Investor Schadensersatz zuzusprechen, ist ein Aspekt des durch das CETA geschaffenen ISDS-Mechanismus, durch den sich dieser von dem in der Welthandelsorganisation (WTO) geltenden System der Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern unterscheidet, das teilweise auf Verhandlungen zwischen den Mitgliedern beruht und verschiedene Optionen der Durchführung der Schiedssprüche vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2008, FIAMM u. a./Rat und Kommission, C-120/06 P und C-121/06 P, EU:C:2008:476, Rn. 116).
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   EuGH, 12.04.2007 - C-120/06 P   

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https://dejure.org/2007,41174
EuGH, 12.04.2007 - C-120/06 P (https://dejure.org/2007,41174)
EuGH, Entscheidung vom 12.04.2007 - C-120/06 P (https://dejure.org/2007,41174)
EuGH, Entscheidung vom 12. April 2007 - C-120/06 P (https://dejure.org/2007,41174)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06 P, C-121/06 P   

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https://dejure.org/2008,15669
Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06 P, C-121/06 P (https://dejure.org/2008,15669)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.02.2008 - C-120/06 P, C-121/06 P (https://dejure.org/2008,15669)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - C-120/06 P, C-121/06 P (https://dejure.org/2008,15669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    FIAMM und FIAMM Technologies / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - WTO - Handelsbeziehungen EG/USA - Für mit dem GATT unvereinbar erklärte europäische Einfuhrregelung für Bananen - Anwendung von Vergeltungsmaßnahmen auf eine Reihe von Gemeinschaftswaren - Schadensersatzklage

  • Europäischer Gerichtshof

    Fedon & Figli und Fedon America / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - WTO - Handelsbeziehungen EG/USA - Für mit dem GATT unvereinbar erklärte europäische Einfuhrregelung für Bananen - Anwendung von Vergeltungsmaßnahmen auf eine Reihe von Gemeinschaftswaren - Schadensersatzklage

  • EU-Kommission PDF

    FIAMM und FIAMM Technologies / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - WTO - Handelsbeziehungen EG/USA - Für mit dem GATT unvereinbar erklärte europäische Einfuhrregelung für Bananen - Anwendung von Vergeltungsmaßnahmen auf eine Reihe von Gemeinschaftswaren - Schadensersatzklage

  • EU-Kommission

    FIAMM und FIAMM Technologies / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - WTO - Handelsbeziehungen EG/USA - Für mit dem GATT unvereinbar erklärte europäische Einfuhrregelung für Bananen - Anwendung von Vergeltungsmaßnahmen auf eine Reihe von Gemeinschaftswaren - Schadensersatzklage“

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (55)

  • EuG, 14.12.2005 - T-69/00

    DIE GEMEINSCHAFT KANN ZUM ERSATZ DER VON IHREN ORGANEN VERURSACHTEN SCHÄDEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06
    Gegen diese beiden am 14. Dezember 2005 ergangenen Entscheidungen, das Urteil Fiamm und das Urteil Fedon, haben FIAMM und FEDON Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt.

    - die Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 14. Dezember 2005, FIAMM und FIAMM Technologies/Rat und Kommission (T-69/00) und Fedon & Figli u. a./Rat und Kommission (T-135/01), als insoweit rechtsfehlerhaft aufzuheben, als der Begriff des außergewöhnlichen Schadens falsch ausgelegt wird, und die Rechtssachen an das Gericht zurückzuverweisen;.

    2 - T-69/00 (Slg. 2005, II-5393, im Folgenden: Urteil Fiamm).

    3 - T-135/01 (nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: Urteil Fedon).

    5 - Urteile Fiamm (Randnr. 108) und Fedon (Randnr. 101).

    8 - Urteile Fiamm (Randnr. 157) und Fedon (Randnr. 150).

    9 - Urteile Fiamm (Randnr. 159) und Fedon (Randnr. 152).

    12 - Vgl. Urteile Fiamm (Randnr. 113) und Fedon (Randnr. 108).

    46 - Urteile Fiamm (Randnr. 108) und Fedon (Randnr. 101).

    55 - Vgl. Urteile Fiamm (Randnrn. 125 bis 129) und Fedon (Randnrn. 118 bis 123).

    57 - Vgl. Urteile Fiamm (Randnrn. 130 bis 135) und Fedon (Randnrn. 123 bis 128).

    58 - Urteile Fiamm (Randnr. 159) und Fedon (Randnr. 152).

    66 - Urteile Fiamm (Randnr. 159) und Fedon (Randnr. 152).

    68 - Vgl. Urteile Fiamm (Randnrn. 166 bis 170) und Fedon (Randnrn. 159 bis 162).

    70 - Urteile Fiamm (Randnr. 183) und Fedon (Randnr. 177).

    71 - Urteile Fiamm (Randnr. 185) und Fedon (Randnr. 179).

    76 - Urteile Fiamm (Randnr. 202) und Fedon (Randnr. 191).

  • EuGH, 23.11.1999 - C-149/96

    Portugal / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06
    Unter diesem Gesichtspunkt ist die vom Gerichtshof im Urteil Portugal/Rat verwendete Formulierung sicherlich unglücklich.

    18 - Urteile des Gerichtshofs vom 23. November 1999, Portugal/Rat (C-149/96, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47), vom 9. Januar 2003, Petrotub und Republica (C-76/00 P, Slg. 2003, I-79, Randnr. 53), vom 30. September 2003, Biret International/Rat (C-93/02 P, Slg. 2003, I-10497, Randnr. 52), vom 1. März 2005, Van Parys (C-377/02, Slg. 2005, I-1465, Randnr. 39), und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale (C-351/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 29), sowie Urteile des Gerichts vom 20. März 2001, Cordis/Kommission (T-18/99, Slg. 2001, II-913, Randnr. 50), und vom 3. Februar 2005, Chiquita Brands u. a./Kommission (T-19/01, Slg. 2005, II-315, Randnr. 114).

    24 - Urteil Portugal/Rat (Randnr. 34); vgl. bereits Urteil vom 26. Oktober 1982, Kupferberg (104/81, Slg. 1982, 3641, Randnr. 17).

    29 - Vgl. Urteil Portugal/Rat.

    34 - Im Urteil Portugal/Rat.

    38 - Urteile Portugal/Rat (Randnrn. 46 und 47) und Van Parys (Randnr. 53).

    42 - Auf die insbesondere im Urteil Portugal/Rat (Randnr. 49) hingewiesen wurde.

    45 - Vgl. Urteil Portugal/Rat (Randnr. 35).

    53 - Vgl. Urteil Portugal/Rat (Randnr. 41).

  • EuGH, 01.03.2005 - C-377/02

    EIN EINZELNER KANN VOR EINEM NATIONALEN GERICHT NICHT DIE UNVEREINBARKEIT EINER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06
    Es handele sich somit um einen neuen Fall, da im Urteil Van Parys die Möglichkeit behandelt worden sei, sich für die Beurteilung der Gültigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf eine Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums zu berufen, und es in der Rechtssache Chiquita Brands u. a./Kommission zwar auch um einen Antrag auf Ersatz eines Schadens gegangen sei, der infolge eines fortdauernden Verstoßes gegen WTO-Regeln trotz einer entsprechenden Feststellung durch das Streitbeilegungsgremium erlitten worden sei, die Klägerin sich dort aber darauf beschränkt habe, die Anwendung der sich aus dem Urteil Nakajima ergebenden Ausnahme zu beanspruchen.

    18 - Urteile des Gerichtshofs vom 23. November 1999, Portugal/Rat (C-149/96, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47), vom 9. Januar 2003, Petrotub und Republica (C-76/00 P, Slg. 2003, I-79, Randnr. 53), vom 30. September 2003, Biret International/Rat (C-93/02 P, Slg. 2003, I-10497, Randnr. 52), vom 1. März 2005, Van Parys (C-377/02, Slg. 2005, I-1465, Randnr. 39), und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale (C-351/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 29), sowie Urteile des Gerichts vom 20. März 2001, Cordis/Kommission (T-18/99, Slg. 2001, II-913, Randnr. 50), und vom 3. Februar 2005, Chiquita Brands u. a./Kommission (T-19/01, Slg. 2005, II-315, Randnr. 114).

    28 - Vgl. Urteil Van Parys; zum GATT vgl. bereits Urteil International Fruit Company u. a.

    49 - Vgl. Urteil Van Parys.

    54 - Vgl. Urteil Van Parys (Randnrn. 42 bis 51).

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06
    Mit ihrem ersten Rechtsmittelgrund berufen sich die beiden Rechtsmittelführerinnen der Form nach auf einen Begründungsmangel der angefochtenen Urteile, da das Gericht nicht auf ihre Argumentation dahin gehend eingegangen sei, dass eine Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums, mit der die Gemeinschaft verurteilt werde, eine - andere als die in den Urteilen Nakajima und Fediol jeweils bejahte - Ausnahme davon darstelle, dass eine Berufung auf die WTO-Übereinkünfte grundsätzlich nicht möglich sei, die die Einzelnen geltend machen könnten, um im Hinblick auf die Feststellung der Haftung der Gemeinschaft die Rechtswidrigkeit ihres Verhaltens nachzuweisen.

    Die Tür wurde aber schnell wieder geschlossen, indem der Gemeinschaftsrichter entschied, dass es nur in dem in den Urteilen Nakajima und Fediol abgesteckten engen Rahmen zulässig sei, trotz der fehlenden unmittelbaren Wirkung der WTO-Regeln die Unvereinbarkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts mit dem WTO-Recht, selbst wenn sie in einer Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums festgestellt worden sei, im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens zur Beurteilung von Gültigkeitsfragen(49) oder für eine Schadensersatzklage(50) geltend zu machen.

    Es handele sich somit um einen neuen Fall, da im Urteil Van Parys die Möglichkeit behandelt worden sei, sich für die Beurteilung der Gültigkeit eines Gemeinschaftsrechtsakts im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf eine Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums zu berufen, und es in der Rechtssache Chiquita Brands u. a./Kommission zwar auch um einen Antrag auf Ersatz eines Schadens gegangen sei, der infolge eines fortdauernden Verstoßes gegen WTO-Regeln trotz einer entsprechenden Feststellung durch das Streitbeilegungsgremium erlitten worden sei, die Klägerin sich dort aber darauf beschränkt habe, die Anwendung der sich aus dem Urteil Nakajima ergebenden Ausnahme zu beanspruchen.

    6 - Im Sinne des Urteils Nakajima/Rat (Urteil vom 7. Mai 1991, C-69/89, Slg. 1991, I-2069, im Folgenden: Urteil Nakajima).

  • EuGH, 10.09.1996 - C-61/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06
    Zu den GATT- bzw. WTO-Übereinkünften vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 10. September 1996, Kommission/Deutschland (C-61/94, Slg. 1996, I-3989, Randnr. 52), und International Air Transport Association u. a. (Randnr. 35).

    39 - Vgl. Urteile Kommission/Deutschland (Randnr. 52), vom 7. Juni 2007, ?˜ízení Letového Provozu (C-335/05, Slg. 2007, I-4307, Randnr. 16), und Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos (Randnr. 35).

    41 - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland.

  • EuGH, 22.06.1989 - 70/87

    FEDIOL / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06
    Das Gericht habe nur geprüft, ob im vorliegenden Fall die beiden in den Urteilen Fediol und Nakajima herausgearbeiteten Ausnahmen von der fehlenden unmittelbaren Wirkung der WTO-Übereinkünfte anwendbar seien.

    Nach Ansicht der Rechtsmittelführerinnen muss eine Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums, mit der die Unvereinbarkeit des Gemeinschaftsrechts mit den WTO-Regeln festgestellt wurde, auch außerhalb der Ausnahmen, die sich aus den Urteilen Fediol und Nakajima ergeben, geltend gemacht werden können, um die Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Gemeinschaft nachzuweisen, wenn die folgenden Umstände kumulativ vorliegen: Die Rechtswidrigkeit besteht darin, dass die Gemeinschaft der entsprechenden Entscheidung des Streitbeilegungsgremiums nicht innerhalb der dafür festgesetzten angemessenen Frist nachkommt, sie wird im Rahmen einer Klage aus außervertraglicher Haftung geltend gemacht, und diese Schadensersatzklage zielt auf den Ersatz des dadurch erlittenen Schadens ab, dass Handelspartner der Gemeinschaft Vergeltungsmaßnahmen ergriffen haben, zu denen sie vom Streitbeilegungsgremium infolge der Nichtbefolgung ermächtigt worden sind.

    7 - Im Sinne des Urteils Fediol/Kommission (Urteil vom 22. Juni 1989, 70/87, Slg. 1989, 1781, im Folgenden: Urteil Fediol).

  • EuGH, 16.06.1998 - C-162/96

    Racke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06
    13 - Vgl. Urteile vom 30. April 1974, Haegeman (181/73, Slg. 1974, 449, Randnr. 5), vom 30. September 1987, Demirel (12/86, Slg. 1987, 3719, Randnr. 7), Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991 (Slg. 1991, I-6079, Randnr. 37), und Urteil vom 16. Juni 1998, Racke (C-162/96, Slg. 1998, I-3655, Randnr. 41).

    26 - Vgl. Urteile vom 29. April 1982, Pabst & Richarz (17/81, Slg. 1982, 1331, Randnr. 27), Kupferberg (Randnrn. 22 und 23) und Demirel (Randnr. 14) sowie die Schlussanträge von Generalanwalt Darmon vom 19. Mai 1987 in der Rechtssache Demirel, die die gesamte Rechtsprechung zu dieser Frage zusammenfassen (Nr. 18), ferner Urteile Racke (Randnr. 31), Dior u. a. (Randnr. 42) und International Air Transport Association (Randnr. 39); vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwältin Kokott vom 20. November 2007 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache The International Association of Independent Tanker Owners u. a. (C-308/06), Nr. 48.

  • EuGH, 14.12.2000 - C-300/98

    Dior

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06
    19 - Urteil des Gerichtshofs International Fruit Company u. a. (Randnr. 8); vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 14. Dezember 2000, Dior u. a. (C-300/98 und C-392/98, Slg. 2000, I-11307, Randnr. 44); Urteile des Gerichts Cordis/Kommission (Randnr. 46) und Chiquita Brands u. a./Kommission (Randnr. 114).

    20 - Urteil Dior u. a. (Randnr. 45).

  • EuG, 20.03.2001 - T-18/99

    Cordis / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06
    18 - Urteile des Gerichtshofs vom 23. November 1999, Portugal/Rat (C-149/96, Slg. 1999, I-8395, Randnr. 47), vom 9. Januar 2003, Petrotub und Republica (C-76/00 P, Slg. 2003, I-79, Randnr. 53), vom 30. September 2003, Biret International/Rat (C-93/02 P, Slg. 2003, I-10497, Randnr. 52), vom 1. März 2005, Van Parys (C-377/02, Slg. 2005, I-1465, Randnr. 39), und vom 27. September 2007, 1kea Wholesale (C-351/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 29), sowie Urteile des Gerichts vom 20. März 2001, Cordis/Kommission (T-18/99, Slg. 2001, II-913, Randnr. 50), und vom 3. Februar 2005, Chiquita Brands u. a./Kommission (T-19/01, Slg. 2005, II-315, Randnr. 114).

    30 - Vgl. etwa Urteil Cordis/Kommission (Randnrn. 44 bis 60).

  • EuGH, 13.11.1973 - 63/72

    Werhahn Hansamuehle u.a. / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.2008 - C-120/06
    Er betonte, dass nicht "die Übereinstimmung der Rechtsordnungen aller Mitgliedstaaten und auch nicht eine Art Abstimmung mit der Feststellung einer Mehrheit [ausschlaggebend ist]; wichtig ist vielmehr [eine] wertende Rechtsvergleichung" (Schlussanträge in der Rechtssache Werhahn Hansamühle u. a./Rat und Kommission, 63/72 bis 69/72, Urteil vom 13. November 1973, Slg. 1973, 1229, 1254 ff., vor allem 1258).

    Er nannte sogar die Möglichkeit einer Orientierung an "der überlegensten nationalen Regelung" (Schlussanträge in der Rechtssache 5/71, vgl. vor allem S. 990), d. h. "die Feststellung ..., welche Rechtsordnung sich als die überlegenste darstellt" (Schlussanträge in den Rechtssachen 63/72 bis 69/72, vor allem S. 1258).

  • EuG, 20.02.2002 - T-170/00

    Förde-Reederei / Rat und Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

  • EuG, 10.04.2003 - T-195/00

    Travelex Global and Financial Services und Interpayment Services / Kommission

  • EuGH, 16.06.1998 - C-53/96

    Hermès

  • EuGH, 04.10.1979 - 64/76

    Dumortier / Rat

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 11.09.2003 - C-197/99

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

  • EuGH, 13.06.1972 - 9/71

    Compagnie d'approvisionnement, de transport und de crédit u.a. / Kommission

  • EuG, 03.02.2005 - T-19/01

    Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen -

  • EuG, 10.02.2004 - T-64/01

    Afrikanische Frucht-Compagnie / Rat und Kommission - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuGH, 31.03.1977 - 54/76

    Compagnie industrielle du comté de Loheac / Rat und Kommission

  • EuGH, 30.05.2006 - C-459/03

    INDEM ES IM RAHMEN DES SEERECHTSÜBEREINKOMMENS EIN VERFAHREN GEGEN DAS VEREINIGTE

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

  • EuGH, 06.12.1984 - 59/83

    Biovilac / EEC

  • EuGH, 13.12.2000 - C-39/00

    SGA / Kommission

  • EuGH, 27.09.2007 - C-351/04

    Ikea Wholesale - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche aus Baumwolle mit Ursprung in

  • EuGH, 11.01.2007 - C-404/04

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

  • EuG, 24.10.2000 - T-178/98

    Fresh Marine / Kommission

  • EuGH, 21.01.1993 - C-188/91

    Deutsche Shell / Hauptzollamt Hamburg-Harburg

  • EuGH, 07.06.2007 - C-335/05

    Rízení Letového Provozu - Dreizehnte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 Abs. 2 -

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - GENERALANWALT POIARES MADURO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF

  • EuGH, 29.04.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg

  • EuG, 02.07.2003 - T-99/98

    Hameico Stuttgart u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 30.09.2003 - C-93/02

    Biret International / Rat - Richtlijn 2003/109/EG - Status van langdurig

  • EuGH, 01.04.2004 - C-286/02

    Bellio F.lli

  • EuG, 10.05.2006 - T-279/03

    Galileo International Technology u.a. / Kommission - Schadensersatzklage -

  • EuGH, 14.10.1999 - C-104/97

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

  • EuGH, 14.11.1989 - 30/88

    Griechenland / Kommission

  • EuGH, 11.09.2007 - C-431/05

    Merck Genéricos - Produtos Farmacêuticos - Übereinkommen zur Errichtung der

  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

  • EuG, 29.01.1998 - T-113/96

    Dubois und Fils / Rat und Kommission

  • EuGH, 09.01.2003 - C-76/00

    Petrotub und Republica / Rat

  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

  • EuG, 06.12.2001 - T-196/99

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 24.06.1986 - 267/82

    Développement SA und Clemessy / Kommission

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2008 - C-47/07

    Masdar (UK) / Kommission - Rechtsmittel - TACIS-Programm - Leistungen eines

    7 - Vgl. für eine eingehende Erörterung der Haftung der Gemeinschaft ohne rechtswidriges Verhalten die Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 20. Februar 2008, FIAMM und FIAMM Technologies/Rat u. a. (C-120/06/P und C-121/06 P, derzeit beim Gerichtshof anhängig, Nrn. 53 bis 83).

    9 - Vgl. in diesem Sinne Nr. 55 der Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro im Urteil FIAMM und FIAMM Technologies/Rat u. a., oben in Fn. 7 angeführt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

    Zur Unmöglichkeit, sich auf das Recht der WTO zu berufen, vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Maduro in der Rechtssache FIAMM u. a./Rat und Kommission (EU:C:2008:98).
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