Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018

Rechtsprechung
   EuGH, 07.08.2018 - C-122/17   

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https://dejure.org/2018,23103
EuGH, 07.08.2018 - C-122/17 (https://dejure.org/2018,23103)
EuGH, Entscheidung vom 07.08.2018 - C-122/17 (https://dejure.org/2018,23103)
EuGH, Entscheidung vom 07. August 2018 - C-122/17 (https://dejure.org/2018,23103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Smith

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Dritte Richtlinie 90/232/EWG - Art. 1 - Haftung im Fall von Personenschäden bei allen Fahrzeuginsassen mit Ausnahme des Fahrers - Pflichtversicherung - Unmittelbare Wirkung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Smith

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Dritte Richtlinie 90/232/EWG - Art. 1 - Haftung im Fall von Personenschäden bei allen Fahrzeuginsassen mit Ausnahme des Fahrers - Pflichtversicherung - Unmittelbare Wirkung von ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Smith

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Dritte Richtlinie 90/232/EWG - Art. 1 - Haftung im Fall von Personenschäden bei allen Fahrzeuginsassen mit Ausnahme des Fahrers - Pflichtversicherung - Unmittelbare Wirkung von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (68)

  • EuGH, 06.11.2018 - C-619/16

    Kreuziger - Vergütung von Resturlaub geht auch ohne Urlaubsantrag

    Aufgrund dieser Erwägungen hat der Gerichtshof anerkannt, dass sich der Einzelne auf nicht von Bedingungen abhängige und hinreichend genaue Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber einem Mitgliedstaat sowie u. a. allen Trägern seiner Verwaltung einschließlich der dezentralisierten Behörden berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Smith, C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf

    Aufgrund dieser Erwägungen hat der Gerichtshof anerkannt, dass sich der Einzelne auf nicht von Bedingungen abhängige und hinreichend genaue Bestimmungen einer Richtlinie nicht nur gegenüber einem Mitgliedstaat und allen Trägern seiner Verwaltung einschließlich dezentralisierter Behörden berufen kann, sondern auch gegenüber Organisationen und Einrichtungen, die dem Staat oder dessen Aufsicht unterstehen oder die von einem Mitgliedstaat mit der Erfüllung einer im Allgemeininteresse liegenden Aufgabe betraut wurden und hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet sind, die über die für die Beziehungen zwischen Privatpersonen geltenden Vorschriften hinausgehen (Urteil vom 7. August 2018, Smith, C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine Ausdehnung der Möglichkeit, sich auf eine Bestimmung einer nicht oder unrichtig umgesetzten Richtlinie zu berufen, auf den Bereich der Beziehungen zwischen Privaten, liefe nämlich darauf hinaus, der Union die Befugnis zuzuerkennen, mit unmittelbarer Wirkung zulasten der Einzelnen Verpflichtungen anzuordnen, obwohl sie dies nur dort darf, wo ihr die Befugnis zum Erlass von Verordnungen zugewiesen ist (Urteil vom 7. August 2018, Smith, C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich kann selbst eine klare, genaue und nicht von Bedingungen abhängige Bestimmung einer Richtlinie, mit der dem Einzelnen Rechte gewährt oder Verpflichtungen auferlegt werden sollen, als solche im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Private gegenüberstehen, keine Anwendung finden (Urteil vom 7. August 2018, Smith, C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.11.2018 - C-569/16

    Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem

    Aufgrund dieser Erwägungen hat der Gerichtshof anerkannt, dass sich der Einzelne auf nicht von Bedingungen abhängige und hinreichend genaue Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber einem Mitgliedstaat sowie u. a. allen Trägern seiner Verwaltung einschließlich der dezentralisierten Behörden berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Smith, C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine Ausdehnung der Möglichkeit, sich auf eine Bestimmung einer nicht oder unrichtig umgesetzten Richtlinie zu berufen, auf den Bereich der Beziehungen zwischen Privaten liefe nämlich darauf hinaus, der Europäischen Union die Befugnis zuzuerkennen, mit unmittelbarer Wirkung zulasten der Einzelnen Verpflichtungen anzuordnen, obwohl sie dies nur dort darf, wo ihr die Befugnis zum Erlass von Verordnungen zugewiesen ist (Urteil vom 7. August 2018, Smith, C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich kann selbst eine klare, genaue und nicht von Bedingungen abhängige Bestimmung einer Richtlinie, mit der dem Einzelnen Rechte gewährt oder Verpflichtungen auferlegt werden sollen, als solche im Rahmen eines Rechtsstreits, in dem sich ausschließlich Private gegenüberstehen, keine Anwendung finden (Urteil vom 7. August 2018, Smith, C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 299/18

    Wirksamkeit eines Kopftuchverbots?

    Besteht kein subjektives Recht, das im Privatrechtsverhältnis direkt wirkt, kommt lediglich ein Schadensersatzanspruch gegen den Mitgliedstaat in Betracht, wenn "reines" Richtlinienrecht ohne zugrunde liegendes unmittelbar wirkendes Primärrecht nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde (vgl. EuGH 7. August 2018 - C-122/17 - [Smith] Rn. 43 ff.; 24. Januar 2012 - C-282/10 - [Dominguez] Rn. 43) .
  • BGH, 14.05.2020 - VII ZR 174/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der

    Aus dem Grundsatz der Gemeinschaftstreue gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV und aus Art. 288 Abs. 3 AEUV, der die Verbindlichkeit einer Richtlinie hinsichtlich des zu erreichenden Ziels festlegt, ergibt sich zudem, dass die Träger der öffentlichen Gewalt in den Mitgliedstaaten einschließlich der Gerichte alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zu treffen haben, um die Verpflichtung zur Erreichung des in der Richtlinie vorgesehenen Ziels zu erfüllen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - C-486/18, NZA 2019, 1131, juris Rn. 36 - Praxair MRC; Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 38 - Smith, jeweils m.w.N.).

    Folglich müssen die mit der Auslegung des nationalen Rechts betrauten nationalen Gerichte bei dessen Anwendung sämtliche nationalen Rechtsnormen berücksichtigen und die im nationalen Recht anerkannten Auslegungsmethoden anwenden, um seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der fraglichen Richtlinie auszurichten, damit das von ihr festgelegte Ergebnis erreicht und so Art. 288 Abs. 3 AEUV nachgekommen wird (vgl. EuGH, Urteil vom 11. September 2019 - C-143/18, NJW 2019, 3290, juris Rn. 37 - Romano; Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 39 - Smith, jeweils m.w.N.).

    Allerdings findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt des Unionsrechts heranzuziehen, ihre Schranken in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Mai 2019 - C-486/18, NZA 2019, 1131, juris Rn. 38 - Praxair MRC; Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 40 - Smith).

    Würde die Möglichkeit, sich auf eine Bestimmung einer nicht oder unrichtig umgesetzten Richtlinie zu berufen, auf den Bereich der Beziehungen zwischen Privaten ausgedehnt, liefe das darauf hinaus, der Europäischen Union die Befugnis zuzuerkennen, mit unmittelbarer Wirkung zu Lasten des Einzelnen Verpflichtungen anzuordnen, obwohl ihr dies nur dort gestattet ist, wo ihr die Befugnis zum Erlass von Verordnungen zugewiesen ist (EuGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - C-193/17, EuZW 2019, 242, juris Rn. 72 - Cresco Investigation; Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 42 - Smith; Urteil vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01, NJW 2004, 3547, juris Rn. 108 - Pfeiffer u.a.; Urteil vom 14. Juli 1994 - C-91/92, NJW 1994, 2473, juris Rn. 24 - Faccini Dori).

    Eine Richtlinie kann demgemäß grundsätzlich auch nicht in einem Rechtsstreit zwischen Privaten angeführt werden, um die Anwendung der Regelung eines Mitgliedstaats, die gegen die Richtlinie verstößt, auszuschließen (EuGH, Urteil vom 22. Januar 2019 - C-193/17, EuZW 2019, 242, juris Rn. 73 - Cresco Investigation; Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 44 - Smith; Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12, WRP 2014, 418, juris Rn. 48 - OSA).

    So liegt keine Vergleichbarkeit mit der Konstellation in den Entscheidungen "CIA Security International" (EuGH, Urteil vom 30. April 1996 - C-194/94, EuZW 1996, 379, juris Rn. 54) und "Unilever" (EuGH, Urteil vom 26. September 2000 - C-443/98, ZIP 2000, 1773, juris Rn. 49 ff.) vor, in denen ausnahmsweise nationale technische Vorschriften, die unter Missachtung verfahrensmäßiger Zustellungs- und Aussetzungspflichten in der Richtlinie 83/189/EWG des Rates vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften erlassen wurden, in einem Zivilrechtsstreit zwischen Privatpersonen nicht anzuwenden waren (vgl. EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 51 ff. - Smith).

    Diese Konstellation ist vom Gerichtshof der Europäischen Union selbst als "Sonderfall" bezeichnet worden (vgl. EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 52 - Smith).

    In anderen Fällen hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Nichtanwendung nationaler Vorschriften in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen darauf gestützt, dass diese Vorschriften gegen allgemeine Grundsätze des Unionsrechts verstießen, nicht jedoch auf eine unmittelbare Anwendung der diese Grundsätze konkretisierenden Richtlinie (vgl. EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 46 - Smith; Urteil vom 19. April 2016 - C-441/14, ZIP 2016, 1085, juris Rn. 21 ff. - Dansk Industri; Urteil vom 19. Januar 2010 - C-555/07, NJW 2010, 427, juris Rn. 21, 50 - Kücükdeveci).

    Es kommt daher in Betracht, dass eine nationale Regelung bei einem Verstoß gegen europäisches Primärrecht - auch soweit ein Rechtsstreit zwischen Privatpersonen betroffen ist - unangewendet bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-122/17, DAR 2018, 554, juris Rn. 46 - Smith; Urteil vom 19. Januar 2010 - C-555/07, NJW 2010, 427, juris Rn. 51 - Kücükdeveci; Urteil vom 11. Dezember 2007 - C-438/05, NZA 2008, 124, juris Rn. 61 - Viking; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Januar 2020 - 21 U 21/19, BauR 2020, 863, juris Rn. 77; Callies/Ruffert/ Korte, EUV/AEUV, 5. Aufl., Art. 49 AEUV Rn. 40 f.; Grabitz/Hilf/Nettesheim/Forsthoff, AEUV, Stand: Oktober 2019, Art. 49 Rn. 71, Art. 45 Rn. 152 ff.).

  • OLG Hamm, 23.07.2019 - 21 U 24/18

    HOAI-Mindestsätze sind trotz EuGH-Urteil bindend

    So findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, ihre Schranken in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (Anschluss an BGH NJW 2016, 1718, 1721; EuGH, IWRZ 2019, 76, 77; EuGH, NZA 2014, 193, 195).

    So findet die Verpflichtung des nationalen Richters, bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des innerstaatlichen Rechts den Inhalt einer Richtlinie heranzuziehen, ihre Schranken in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen (Anschluss an BGH NJW 2016, 1718, 1721; EuGH, IWRZ 2019, 76, 77; EuGH, NZA 2014, 193, 195).

    Das nationale Gericht hat nämlich die Anwendung der nationalen Vorschrift, die gegen eine Richtlinie verstößt, nur auszuschließen, wenn sie gegenüber einem Mitgliedstaat, seinen Verwaltungsträgern einschließlich dezentralisierter Behörden oder Einrichtungen und Stellen geltend gemacht wird, die dem Staat oder dessen Aufsicht unterstehen oder die von einem Mitgliedstaat mit der Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe betraut wurden und hierzu mit besonderen Rechten ausgestattet sind, die über die für die Beziehungen zwischen Privatpersonen geltenden Vorschriften hinausgehen (EuGH, IWRZ 2019, 76, 77).

    Daraus ergibt sich, dass ein mit einem Rechtsstreit zwischen Privaten befasstes nationales Gericht, das sich zu einer richtlinienkonformen Auslegung der Vorschriften seines innerstaatlichen Rechts außerstande sieht, nicht allein auf der Grundlage des Unionsrechts verpflichtet ist, die den Bestimmungen dieser Richtlinie zuwiderlaufenden Vorschriften seines innerstaatlichen Rechts unangewendet zu lassen und damit die Möglichkeit der Berufung auf eine Bestimmung einer nicht oder unrichtig umgesetzten Richtlinie auf den Bereich der Beziehungen zwischen Privaten auszudehnen (EuGH, IWRZ 2019, 76, 77).

  • OLG Frankfurt, 08.04.2022 - 23 U 55/21

    Rückzahlungsverpflichtung von Online-Glückspieleinsätzen bei Fehlen der

    Selbst wenn man unterstellt, dass das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 im Falle eines Verstoßes gegen Art. 56 AEUV gemäß dem Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts als entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres und auch im Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen unanwendbar wäre (vgl. i.E. EuGH, Urt. v. 07.08.2018 - C-122/17 -, DAR 2018, 554; Urt. v. 19.04.2016 - C-441/14 -, ZIP 2016, 1085; Urt. v. 04.02.2016 - C-336/14 -, NVwZ 2016, 369; Urt. v. 08.09.2010 - C-409/06 -, NVwZ 2010, 1419; Urt. v. 19.01.2010 - C-555/07 -, NJW 2010, 427; vgl. jüngst auch BGH, EuGH-Vorlage vom 14.05.2020 - VII ZR 174/19 -, NJW 2020, 2328; offenlassen insoweit: EuGH, Urt.v.18.01.2022 - C-261/20 -, NJW 2022, 927), dringt die Beklagte nicht durch.
  • EuGH, 22.01.2019 - C-193/17

    Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für

    So kann eine Richtlinie nicht in einem Rechtsstreit zwischen Privaten angeführt werden, um die Anwendung einer gegen die Richtlinie verstoßenden mitgliedstaatlichen Regelung auszuschließen (Urteil vom 7. August 2018, Smith, C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    5 Urteil vom 7. August 2018, Smith (C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 39).
  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Online-Glücksspieler bekommt Geld zurück

    Selbst wenn man unterstellt, dass das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 für den Fall eines Verstoßes gegen Art. 56 AEUV gemäß dem Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts als entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts ohne Weiteres und auch im Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen unanwendbar wäre (vgl. iE EuGH ECLI:EU:C:2018:631 = BeckRS 2018, 17516, Rn. 34 - 55, 57; EuGH ECLI:EU:C:2016:278 = BeckRS 2016, 80650, LS Nr. 2; EuGH ECLI:EU:C:2016:72 = BeckRS 2016, 80225, LS.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-261/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar muss ein nationales Gericht eine

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2020 - 21 U 21/19

    Honoraransprüche einer Planungsgesellschaft

  • EuGH, 05.12.2019 - C-671/18

    Centraal Justitieel Incassobureau () und exécution des sanctions pécuniaires)

  • OLG Dresden, 27.10.2022 - 10 U 736/22

    Rückzahlung verlorener Glücksspieleinsätze Angebot der Teilnahme an

  • BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 80/18

    Rückforderung von Beiträgen für die Grundversorgung mit leitungsgebundem Erdgas

  • EuGH, 24.06.2019 - C-573/17

    Poplawski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • VG Minden, 04.05.2023 - 2 L 847/22
  • BGH, 29.10.2019 - KZR 39/19

    Trassenentgelte

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-637/17

    Cogeco Communications - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Private

  • LG Mainz, 09.08.2021 - 9 O 287/10

    Verstoßen die Mindestsätze der HOAI 1996/2002 gegen Europarecht?

  • OLG München, 08.10.2019 - 20 U 94/19

    § 7 HOAI ist auch nach der Entscheidung des EuGH zum Verstoß der Mindest- und

  • BGH, 08.10.2019 - EnVR 58/18

    Absehen von einer Anwendung der Regelungen in u.a. § 7 Abs. 1 StromNEV

  • LG Köln, 30.03.2023 - 36 O 290/20

    Online-Glücksspiel ohne Lizenz bleibt auch für Sportwetten rechtswidrig

  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18

    Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2021 - 4 U 7/20

    1. Auch nach der im Hinblick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

  • EuGH, 22.06.2022 - C-267/20

    Wettbewerb

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20

    Daimler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Bedeutung von

  • EuGH, 15.07.2021 - C-742/19

    Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit

  • EuGH, 23.11.2021 - C-564/19

    Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, dass ein Höchstgericht eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-427/19

    Bulstrad Vienna Insurance Group

  • KG, 13.09.2019 - 7 U 87/18

    Vergütung für Architektenleistung und Ingenieurleistung

  • EuGH, 03.03.2020 - C-125/18

    Gómez del Moral Guasch

  • LG Stuttgart, 23.02.2023 - 53 O 180/22
  • BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 385/18

    Anforderungen an das Bestreiten des Vortrags eines Energieversorgungsunternehmens

  • EuGH, 25.11.2020 - C-269/19

    Banca B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche

  • EuGH, 16.07.2020 - C-224/19

    Caixabank

  • EuGH, 16.05.2019 - C-509/17

    Plessers

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-271/22

    Keolis Agen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2023 - C-266/22

    CRRC Qingdao Sifang u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-390/18

    Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-715/20

    X (Absence de motifs de résiliation) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 12.07.2022 - C-348/20

    Gerichtshof erklärt Klage der Nord Stream 2 AG gegen Richtlinie zur Erstreckung

  • BGH, 29.01.2020 - VIII ZR 75/19

    Rückforderung von Beiträgen für die Grundversorgung mit leitungsgebundem Erdgas

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-254/19

    Friends of the Irish Environment - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2020 - 4 U 70/18

    1. Die in einem Immobiliendarlehensvertrag geforderte Wohngebäudeversicherung

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-515/17

    Generalanwalt Bobek: Das Gericht hat einen Rechtsfehler begangen, als es

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-396/17

    Leitner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • EuGH, 19.09.2019 - C-467/18

    Rayonna prokuratura Lom

  • EuGH, 21.01.2021 - C-308/19

    Whiteland Import Export

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-25/18

    Kerr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-24/17

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-649/18

    A () und vente de médicaments en ligne)

  • EuGH, 08.07.2021 - C-428/19

    Rapidsped

  • OLG München, 11.10.2022 - 27 U 4617/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Abgasmanipulation

  • OLG München, 10.10.2022 - 27 U 3563/22

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Opel-Diesel-Fahrzeugs (hier:

  • OLG München, 11.08.2022 - 27 U 3343/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung einer unzulässigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-674/18

    TMD Friction - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2021 - C-282/19

    GILDA-UNAMS u.a.

  • LG München I, 31.01.2020 - 8 O 1866/13

    Leistungen, Honorar, Pauschalpreis, Abrechnung, Anwendung, Klage,

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-356/21

    Generalanwältin Capeta: Der Abschluss eines Vertrags mit einem Selbständigen darf

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2019 - C-58/18

    Schyns - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 2008/48/EG -

  • LG Stuttgart, 06.03.2020 - 19 O 123/19

    Zulässige Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf ein Jahr im

  • OLG Köln, 17.02.2021 - 13 U 168/19
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-451/19

    Subdelegación del Gobierno en Toledo (Séjour d'un membre de la famille -

  • OLG Hamburg, 27.08.2020 - 13 U 105/20

    Zum Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • EuGH, 19.12.2019 - C-386/18

    Coöperatieve Producentenorganisatie en Beheersgroep Texel

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-289/21

    Varhoven administrativen sad (Abrogation de la disposition contestée) - Vorlage

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Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-122/17 (https://dejure.org/2018,7912)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.04.2018 - C-122/17 (https://dejure.org/2018,7912)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. April 2018 - C-122/17 (https://dejure.org/2018,7912)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Smith

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Dritte Richtlinie 90/232/EWG - Art. 1 - Haftung im Fall von Personenschäden bei allen Fahrzeuginsassen mit Ausnahme des Fahrers - Pflichtversicherung - Unmittelbare Wirkung von ...

Verfahrensgang

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