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   EuGH, 13.03.2008 - C-125/06 P   

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https://dejure.org/2008,7101
EuGH, 13.03.2008 - C-125/06 P (https://dejure.org/2008,7101)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.2008 - C-125/06 P (https://dejure.org/2008,7101)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 2008 - C-125/06 P (https://dejure.org/2008,7101)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen - Nichtigkeitsklage - Art. 230 Abs. 4 EG - Begriff der Entscheidung, die eine natürliche oder juristische Person 'unmittelbar und individuell' betrifft

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Infront WM

    Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen - Nichtigkeitsklage - Art. 230 Abs. 4 EG - Begriff der Entscheidung, die eine natürliche oder juristische Person "unmittelbar und individuell" betrifft

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Infront WM

    Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen - Nichtigkeitsklage - Art. 230 Abs. 4 EG - Begriff der Entscheidung, die eine natürliche oder juristische Person "unmittelbar und individuell" betrifft

  • EU-Kommission

    Kommission / Infront WM

    Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen - Nichtigkeitsklage - Art. 230 Abs. 4 EG - Begriff der Entscheidung, die eine natürliche oder juristische Person ‚unmittelbar und individuell‘ betrifft“

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Klage eines Inhabers der Exklusivfernsehübertragungsrechte für die FIFA-Fußball- Weltmeisterschaft gegen die Anwendung von Art. 3a Abs. 2 der Richtlinie 89/552/Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) durch die Kommission; Wirkungen und ...

  • Judicialis

    Richtlinie 89/552/EWG; ; EG Art. 230 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Infront WM

    Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen - Nichtigkeitsklage - Art. 230 Abs. 4 EG - Begriff der Entscheidung, die eine natürliche oder juristische Person "unmittelbar und individuell" betrifft

  • beck.de (Kurzinformation)

    Revisionen gegen Infront-Urteil zurückgewiesen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Infront WM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 15. Dezember 2005 in der Rechtssache T-33/01, Infront WM AG gegen Kommission der EG, mit dem das Gericht die Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 3a der Richtlinie 89/552/EWG des Rates ...

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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
    Es hat daran erinnert, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Einzelner von einer Maßnahme der Gemeinschaft nur dann im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG unmittelbar betroffen sei, wenn sich diese unmittelbar auf seine Rechtsstellung auswirke und ihre Durchführung rein automatisch erfolge und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergebe, ohne dass dabei weitere dazwischengeschaltete Vorschriften angewandt werden müssten (vgl. Urteil vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, Slg. 1998, I-2309, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn sich die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. insbesondere Urteile Dreyfus/Kommission, Randnr. 43, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 28).

  • EuGH, 18.07.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
    Insoweit steht es dem Gericht aber frei, zu berücksichtigen, dass es eine Partei unterlässt, ihre Behauptungen zu belegen (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 23).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
    Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass, wenn eine Entscheidung eine Gruppe von Personen berührt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung anhand von den Mitgliedern der Gruppe eigenen Merkmalen feststanden oder feststellbar waren, diese Personen von der Entscheidung insoweit individuell betroffen sein können, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (vgl. Urteile vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, 11/82, Slg. 1985, 207, Randnr. 31, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 60).
  • EuGH, 02.05.2006 - C-417/04

    Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn sich die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. insbesondere Urteile Dreyfus/Kommission, Randnr. 43, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 28).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-78/03

    Kommission / Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum - Rechtsmittel - Beihilfen,

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine andere Person als der Adressat einer Entscheidung nur dann geltend machen, individuell betroffen zu sein, wenn diese Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder wegen sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie dadurch in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten einer derartigen Entscheidung (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juli 1963, Plaumann/Kommission, 25/62, Slg. 1963, 213, 238, und vom 13. Dezember 2005, Kommission/Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, C-78/03 P, Slg. 2005, I-10737, Randnr. 33).
  • EuGH, 29.06.2004 - C-486/01

    Front national / Parlament

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn sich die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. insbesondere Urteile Dreyfus/Kommission, Randnr. 43, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 28).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
    Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. Urteil vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
    Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass, wenn eine Entscheidung eine Gruppe von Personen berührt, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung anhand von den Mitgliedern der Gruppe eigenen Merkmalen feststanden oder feststellbar waren, diese Personen von der Entscheidung insoweit individuell betroffen sein können, als sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (vgl. Urteile vom 17. Januar 1985, Piraiki-Patraiki u. a./Kommission, 11/82, Slg. 1985, 207, Randnr. 31, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 60).
  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Dezember 2005, 1nfront WM/Kommission (T-33/01, Slg. 2005, II-5897, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die Entscheidung der Kommission, die in ihrem Schreiben an das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland vom 28. Juli 2000 enthalten ist (im Folgenden: streitige Handlung), für nichtig erklärt hat.
  • EuGH, 28.06.2018 - C-203/16

    Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    Berührt ein Beschluss hingegen eine Gruppe von Personen, deren Identität zum Zeitpunkt seines Erlasses aufgrund von Kriterien, die den Mitgliedern der Gruppe eigen waren, feststand oder feststellbar war, können diese Personen von dem Beschluss individuell betroffen sein, sofern sie zu einem beschränkten Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gehören (Urteile vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM, C-125/06 P, EU:C:2008:159, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 27. Februar 2014, Stichting Woonpunt u. a./Kommission, C-132/12 P, EU:C:2014:100, Rn. 59).
  • EuGH, 12.07.2022 - C-348/20

    Gerichtshof erklärt Klage der Nord Stream 2 AG gegen Richtlinie zur Erstreckung

    Schließlich führte das Gericht in Rn. 117 des angefochtenen Beschlusses aus, dass sich die Rechtsmittelführerin zur Untermauerung ihres Vortrags, mit dem sie habe dartun wollen, dass sie von der streitigen Richtlinie unmittelbar betroffen sei, nicht auf die Lösung berufen könne, zu der der Gerichtshof im Urteil vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2008:159), gelangt sei.

    So gingen mit den Worten des Urteils vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2008:159), die Eingriffe in die Rechtsstellung der Rechtsmittelführerin auf die streitige Richtlinie und die von ihr geänderte Richtlinie 2009/73 sowie insbesondere auf das Erfordernis zurück, das von diesen vorgeschriebene Ergebnis zu erreichen.

    Drittens betreffe das von der Rechtsmittelführerin angeführte Urteil vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2008:159), eine Rechtssache, in der der angefochtene Rechtsakt den nationalen Behörden im Gegensatz zur vorliegenden Rechtssache keinen Ermessensspielraum lasse.

    Drittens habe das Gericht ebenfalls zu Recht festgestellt, dass die rechtliche und tatsächliche Situation der Rechtsmittelführerin nicht mit derjenigen in der Rechtssache vergleichbar sei, in der das Urteil vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2008:159), ergangen sei.

    Insoweit hat das Gericht in Rn. 117 des angefochtenen Beschlusses ebenfalls zu Unrecht festgestellt, dass sich die Rechtsmittelführerin nicht auf das Urteil vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2008:159), berufen könne.

    Zum anderen seien die von der Rechtsmittelführerin angeführten Urteile vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2008:159), und vom 27. Februar 2014, Stichting Woonpunt u. a./Kommission (C-132/12 P, EU:C:2014:100), im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da sich diese Urteile auf Wirtschaftsteilnehmer bezögen, die ein in der Vergangenheit erworbenes Recht besäßen, das sie gegenüber allen anderen Wirtschaftsteilnehmern individualisiere.

  • EuG, 08.05.2019 - T-330/18

    Carvalho u.a./ Parlament und Rat

    Les requérants n'auraient pas produit le moindre élément démontrant que le paquet législatif modifierait les droits qu'ils avaient acquis antérieurement à l'adoption dudit paquet, conformément aux affaires ayant donné lieu aux arrêts du 18 mai 1994, Codorniu/Conseil (C-309/89, EU:C:1994:197), et du 13 mars 2008, Commission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2008:159).
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Rechtsprechung
   EuGH, 18.10.2006 - C-125/06   

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EuGH, 18.10.2006 - C-125/06 (https://dejure.org/2006,43003)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2006 - C-125/06 (https://dejure.org/2006,43003)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06 P (https://dejure.org/2007,23874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Infront WM

    Rechtsmittel - Ausstrahlung von Fernsehsendungen - Britische Regelung, die Beschränkungen in Bezug auf die Fernsehübertragung von Sport- und sonstigen Ereignissen von nationalem Interesse aufstellt

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Infront WM

    Rechtsmittel - Ausstrahlung von Fernsehsendungen - Britische Regelung, die Beschränkungen in Bezug auf die Fernsehübertragung von Sport- und sonstigen Ereignissen von nationalem Interesse aufstellt

  • EU-Kommission

    Kommission / Infront WM

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Generalanwalt stützt EuG in Sachen "Infront"

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuG, 28.09.2004 - T-310/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DAS VERBOT DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06
    21 - Vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 28. September 2004, MCI/Kommission (T-310/00, Slg. 2004, II-3253, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 - Urteil MCI/Kommission (Randnr. 45).

  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06
    28 - Urteil vom 16. Mai 1991 (C-358/89, Slg. 1991, I-2501).
  • EuGH, 23.11.1971 - 62/70

    Bock / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06
    33 - Urteil vom 23. November 1971 (62/70, Slg. 1971, 897).
  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06
    35 - Urteil vom 18. November 1975 (100/74, Slg. 1975, 1393).
  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06
    29 - Urteil vom 18. Mai 1994 (C-309/89, Slg. 1994, I-1853).
  • EuGH, 27.11.1984 - 264/81

    Savma / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06
    34 - Urteile vom 27. November 1984 (232/81, Slg. 1984, 3881, und 264/81, Slg. 1984, 3915).
  • EuG, 17.01.2002 - T-47/00

    Rica Foods / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06
    25 bis 30), sowie Urteile des Gerichts vom 14. September 1995, Antillean Rice Mills u. a./Kommission (T-480/93 und T-483/93, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 67), und vom 17. Januar 2002, Rica Foods/Kommission (T-47/00, Slg. 2002, II-113, Randnr. 41).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06
    25 bis 30), sowie Urteile des Gerichts vom 14. September 1995, Antillean Rice Mills u. a./Kommission (T-480/93 und T-483/93, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 67), und vom 17. Januar 2002, Rica Foods/Kommission (T-47/00, Slg. 2002, II-113, Randnr. 41).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06
    31 - Urteile des Gerichtshofs vom 1. Juli 1965, Töpfer und Getreide-Import-Gesellschaft/Kommission (106/63 und 107/63, Slg. 1965, 548, 556), Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (Randnrn. 21, 28 und 31), vom 26. Juni 1990, Sofrimport/Kommission (C-152/88, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11), und vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission (C-390/95 P, Slg. 1999, I-769, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06
    31 - Urteile des Gerichtshofs vom 1. Juli 1965, Töpfer und Getreide-Import-Gesellschaft/Kommission (106/63 und 107/63, Slg. 1965, 548, 556), Piraiki-Patraiki u. a./Kommission (Randnrn. 21, 28 und 31), vom 26. Juni 1990, Sofrimport/Kommission (C-152/88, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11), und vom 11. Februar 1999, Antillean Rice Mills u. a./Kommission (C-390/95 P, Slg. 1999, I-769, Randnrn.
  • EuGH, 27.11.1984 - 232/81

    Agricola Commerciale Olio / Kommission

  • EuG, 13.12.2000 - T-69/99

    DSTV / Kommission

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

  • EuGH, 31.07.1989 - C-206/89

    S. / Kommission

  • EuG, 15.12.2000 - T-113/99

    Galileo und Galileo International / Rat

  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

  • EuGH, 05.05.1998 - C-386/96

    Dreyfus / Kommission

  • EuG, 15.12.2005 - T-33/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf

    79 Die Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen auf die Rechtsstellung einer Person wurde z. B. auch in der dem Urteil vom 13. März 2008, Kommission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2008:159), zugrunde liegenden Rechtssache aufgeworfen.

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Kommission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2007:611).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie,

    64 Vgl. ähnlich Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Kommission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2007:611, Nr. 84).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-100/17

    Gul Ahmed Textile Mills / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche

    50 Vgl. in diesem Sinne die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Kommission/Infront WM (C-125/06 P, EU:C:2007:611, Nrn. 71 bis 73), in Verbindung mit dem Urteil vom 13. März 2008 in jener Rechtssache (EU:C:2008:159, Rn. 56), Beschluss vom 8. April 2008, Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission (C-503/07 P, EU:C:2008:207, Rn. 51), sowie Urteil vom 11. Mai 2010, PC-Ware Information Technologies/Kommission (T-121/08, EU:T:2010:183, Rn. 36).
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