Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 18.11.2004 - C-126/03   

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https://dejure.org/2004,475
EuGH, 18.11.2004 - C-126/03 (https://dejure.org/2004,475)
EuGH, Entscheidung vom 18.11.2004 - C-126/03 (https://dejure.org/2004,475)
EuGH, Entscheidung vom 18. November 2004 - C-126/03 (https://dejure.org/2004,475)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Aufträge - Abfalltransportdienstleistungen - Verfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung - Von einem öffentlichen Auftraggeber geschlossener Vertrag im Rahmen einer wirtschaftlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Richtlinie 92/50 des Rates, Artikel 1 Buchstaben a und b, 8 und 11
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Anwendungsbereich - Auftrag ohne Bezug zu im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers - Einbeziehung - Auftrag, der die Vergabe der ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die Vergabe eines Vertrags über den Abfalltransport von der Stadt München ohne ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vertragsverletzungsverfahren: Verpflichtung zur Abstellung des Vergaberechtsverstoßes

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Art. 1; ; Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom ... 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Art. 8; ; Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Art. 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Aufträge - Abfalltransportdienstleistungen - Verfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung - Von einem öffentlichen Auftraggeber geschlossener Vertrag im Rahmen einer wirtschaftlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenstand eines öffentlichen Auftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Aufträge - Abfalltransportdienstleistungen - Verfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung - Von einem öffentlichen Auftraggeber geschlossener Vertrag im Rahmen einer wirtschaftlichen ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Ausschreibung Subunternehmerauftrag durch Staatsbetrieb

Besprechungen u.ä. (3)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsanmerkung)

    EuGH zur Auftraggebereigenschaft einer Kommune

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachunternehmeraufträge eines öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Aufträge? (IBR 2005, 36)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabebezogenes Vertragsverletzungsverfahren: pacta sunt servanda? (IBR 2005, 35)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 20. März 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8 und 11 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Abfalltransportvertrag, der ohne die auf europäischer Ebene ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 74
  • EuZW 2005, 26
  • NZBau 2005, 49
  • BauR 2005, 607 (Ls.)
  • VergabeR 2005, 57
  • ZfBR 2005, 205
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 02.08.1993 - C-107/92

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-126/03
    Es müssen ein unvorhersehbares Ereignis, dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen, zwingenden Gründen gegeben sein (vgl. zur Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge [ABl. L 185, S. 5] die Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14).

    Im vorliegenden Fall wäre es der Stadt München allerdings möglich gewesen, wie in Randnummer 22 dieses Urteils festgestellt wurde, ein beschleunigtes nicht offenes Verfahren durchzuführen (vgl. zur Richtlinie 71/305 die Urteile vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-24/91, Kommission/Spanien, Slg. 1992, I-1989, Randnr. 14, und Kommission/Italien, Randnr. 13).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-126/03
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 92/50 als Ausnahme von den Vorschriften, die die Wirksamkeit der durch den EG-Vertrag im Bereich der öffentlichen Dienstleistungsaufträge eingeräumten Rechte gewährleisten sollen, eng auszulegen ist und dass die Beweislast dafür, dass die außergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, demjenigen obliegt, der sich auf sie berufen will (vgl. Urteil vom 10. April 2003 in den Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 58).

    Es müssen ein unvorhersehbares Ereignis, dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen, zwingenden Gründen gegeben sein (vgl. zur Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge [ABl. L 185, S. 5] die Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14).

  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-126/03
    In der Tat obliegt einem Dienstleistungserbringer, der im Hinblick auf die Zulassung zu einem Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit von Einrichtungen oder Unternehmen verweist, mit denen er unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, der Nachweis, dass er tatsächlich über die Mittel dieser Einrichtungen oder Unternehmen verfügt, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind und die nicht ihm selbst gehören (in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 1999 in der Rechtssache C-176/98, Holst Italia, Slg. 1999, I-8607, Randnr. 29; vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., Slg. 2001, I-5409, Randnr. 92, und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-314/01, Siemens und ARGE Telekom, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 44).
  • EuGH, 18.03.1992 - C-24/91

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-126/03
    Im vorliegenden Fall wäre es der Stadt München allerdings möglich gewesen, wie in Randnummer 22 dieses Urteils festgestellt wurde, ein beschleunigtes nicht offenes Verfahren durchzuführen (vgl. zur Richtlinie 71/305 die Urteile vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-24/91, Kommission/Spanien, Slg. 1992, I-1989, Randnr. 14, und Kommission/Italien, Randnr. 13).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-126/03
    Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass Artikel 1 Buchstabe a dieser Richtlinie nicht zwischen jenen Aufträgen unterscheidet, die ein öffentlicher Auftraggeber vergibt, um seine im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben zu erfüllen, und jenen Aufträgen, die in keinem Zusammenhang mit derartigen Aufgaben stehen (vgl. entsprechend zur Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge [ABl. L 199, S. 54] das Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., Slg. 1998, I-73, Randnr. 32).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-126/03
    In der Tat obliegt einem Dienstleistungserbringer, der im Hinblick auf die Zulassung zu einem Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit von Einrichtungen oder Unternehmen verweist, mit denen er unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, der Nachweis, dass er tatsächlich über die Mittel dieser Einrichtungen oder Unternehmen verfügt, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind und die nicht ihm selbst gehören (in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 1999 in der Rechtssache C-176/98, Holst Italia, Slg. 1999, I-8607, Randnr. 29; vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., Slg. 2001, I-5409, Randnr. 92, und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-314/01, Siemens und ARGE Telekom, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 44).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-126/03
    In der Tat obliegt einem Dienstleistungserbringer, der im Hinblick auf die Zulassung zu einem Vergabeverfahren auf die Leistungsfähigkeit von Einrichtungen oder Unternehmen verweist, mit denen er unmittelbar oder mittelbar verbunden ist, der Nachweis, dass er tatsächlich über die Mittel dieser Einrichtungen oder Unternehmen verfügt, die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind und die nicht ihm selbst gehören (in diesem Sinne Urteile vom 2. Dezember 1999 in der Rechtssache C-176/98, Holst Italia, Slg. 1999, I-8607, Randnr. 29; vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., Slg. 2001, I-5409, Randnr. 92, und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-314/01, Siemens und ARGE Telekom, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 44).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-318/94

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.11.2004 - C-126/03
    Es müssen ein unvorhersehbares Ereignis, dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen, zwingenden Gründen gegeben sein (vgl. zur Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge [ABl. L 185, S. 5] die Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Zweitens hat die Bundesrepublik Deutschland das Vorbringen der Kommission nicht bestritten, dass es sich bei den Gebietskörperschaften, die die einzelnen in der Klage bezeichneten Aufträge erteilt haben, um Auftraggeber im Sinne von Art. 1 Buchst. b der Richtlinie 92/50 bzw. Art. 1 Abs. 9 der Richtlinie 2004/18 handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. November 2004, Kommission/Deutschland, C-126/03, Slg. 2004, I-11197, Randnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2007 - Verg 2/07

    Vergaberechtliche Anforderungen an Investorenauswahl und Umwandlung eines

    Dem ist der Europäische Gerichtshof jedoch bereits in seiner Entscheidung vom 18.November 2004 (C-126/03, VergabeR 2005, 57) entgegen getreten.
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Und zweitens hat die Antragsgegnerin keinen lediglich eventuellen Bedarf, sondern die unbedingte Beschaffung von Dienstleistungen im Wege einer ÖPP ausgeschrieben (siehe zu einem vergleichbaren Fall auch: EuGH, Urt. v. 18.11.2004 - C-126/03, NZBau 2005, 49, Heizkraftwerk München).
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   Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.06.2004 - C-126/03 (https://dejure.org/2004,18719)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - C-126/03 (https://dejure.org/2004,18719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Aufträge - Abfalltransportdienstleistungen - Verfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung - Von einem öffentlichen Auftraggeber geschlossener Vertrag im Rahmen einer wirtschaftlichen ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • ibr-online

    Wenn öffentlicher AG, dann auch Vergaberecht!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche Aufträge: Auftraggebereigenschaft allein entscheidend für Anwendbarkeit des Vergaberechts (IBR 2004, 1133)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03
    4 - Die deutsche Regierung verweist u. a. auf die ersten vier Begründungserwägungen der Richtlinie 92/50, auf das Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 11) und auf das Urteil vom 10. November 1998 in der Rechtssache C-360/96 (BFI Holding, Slg. 1998, I-6821, Randnr. 62).

    6 - Urteil BFI Holding (siehe Fußnote 4) und Urteil vom 10. Mai 2001 in den Rechtssachen C-223/99 und C-260/99 (Agorà und Excelsior, Slg. 2001, I-3605).

    Vgl. für eine entsprechende Auslegung im Rahmen der Richtlinie 92/50 (öffentliche Dienstleistungsaufträge) und der Richtlinie 93/36 (öffentliche Lieferaufträge) Urteil BFI Holding (siehe Fußnote 4) bzw. Urteil vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00 (Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03
    Wie ich in meinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 bereits ausgeführt habe - in diesen Rechtssachen ging es um die Frage der Zulässigkeit - schließt dies keineswegs aus, dass ein Vertragsverletzungsverfahren möglich und sinnvoll ist.

    11 - Urteil vom 10. April 2003 in den Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 (Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-3609).

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03
    4 - Die deutsche Regierung verweist u. a. auf die ersten vier Begründungserwägungen der Richtlinie 92/50, auf das Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 31/87 (Beentjes, Slg. 1988, 4635, Randnr. 11) und auf das Urteil vom 10. November 1998 in der Rechtssache C-360/96 (BFI Holding, Slg. 1998, I-6821, Randnr. 62).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03
    5 - Vgl. z. B. Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121) und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98 (Ordine degli Architetti u. a., Slg. 2001, I-5409).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03
    6 - Urteil BFI Holding (siehe Fußnote 4) und Urteil vom 10. Mai 2001 in den Rechtssachen C-223/99 und C-260/99 (Agorà und Excelsior, Slg. 2001, I-3605).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03
    5 - Vgl. z. B. Urteile vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Teckal, Slg. 1999, I-8121) und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98 (Ordine degli Architetti u. a., Slg. 2001, I-5409).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03
    Vgl. für eine entsprechende Auslegung im Rahmen der Richtlinie 92/50 (öffentliche Dienstleistungsaufträge) und der Richtlinie 93/36 (öffentliche Lieferaufträge) Urteil BFI Holding (siehe Fußnote 4) bzw. Urteil vom 27. Februar 2003 in der Rechtssache C-373/00 (Adolf Truley, Slg. 2003, I-1931).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03
    7 - Urteil vom 15. Januar 1998 in der Rechtssache C-44/96 (Slg. 1998, I-73, Randnr. 32).
  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2004 - C-126/03
    8 - Urteil vom 22. Mai 2003 in der Rechtssache C-18/01 (Korhonen u. a., Slg. 2003, I-5321, Randnr. 51).
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