Weitere Entscheidung unten: EuGH, 08.04.2010

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   EuGH, 17.03.2011 - C-128/10, C-129/10   

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https://dejure.org/2011,9282
EuGH, 17.03.2011 - C-128/10, C-129/10 (https://dejure.org/2011,9282)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2011 - C-128/10, C-129/10 (https://dejure.org/2011,9282)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2011 - C-128/10, C-129/10 (https://dejure.org/2011,9282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Art. 1 und 4 - Vorherige behördliche Genehmigung der Kabotagedienste - Überwachung der Sicherheitsbedingungen der Schiffe - Aufrechterhaltung der Ordnung in den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Naftiliaki Etaireia Thasou

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Art. 1 und 4 - Vorherige behördliche Genehmigung der Kabotagedienste - Überwachung der Sicherheitsbedingungen der Schiffe - Aufrechterhaltung der Ordnung in den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Amaltheia I Naftiki Etaireia

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Art. 1 und 4 - Vorherige behördliche Genehmigung der Kabotagedienste - Überwachung der Sicherheitsbedingungen der Schiffe - Aufrechterhaltung der Ordnung in den ...

  • EU-Kommission PDF

    Naftiliaki Etaireia Thasou

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Art. 1 und 4 - Vorherige behördliche Genehmigung der Kabotagedienste - Überwachung der Sicherheitsbedingungen der Schiffe - Aufrechterhaltung der Ordnung in den ...

  • EU-Kommission

    Naftiliaki Etaireia Thasou

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Art. 1 und 4 - Vorherige behördliche Genehmigung der Kabotagedienste - Überwachung der Sicherheitsbedingungen der Schiffe - Aufrechterhaltung der Ordnung in den ...

  • Wolters Kluwer

    Freier Dienstleistungsverkehr [Seekabotage]; Vorherige behördliche Genehmigung der Kabotagedienste; Überwachung der Sicherheitsbedingungen der Schiffe; Aufrechterhaltung der Ordnung in den Häfen; Gemeinwohlverpflichtungen; Fehlen genauer und im Voraus bekannter ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Dienstleistungsverkehr [Seekabotage]; Vorherige behördliche Genehmigung der Kabotagedienste; Überwachung der Sicherheitsbedingungen der Schiffe; Aufrechterhaltung der Ordnung in den Häfen - Gemeinwohlverpflichtungen; Fehlen genauer und im Voraus bekannter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Naftiliaki Etaireia Thasou

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage - Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 - Art. 1 und 4 - Vorherige behördliche Genehmigung der Kabotagedienste - Überwachung der Sicherheitsbedingungen der Schiffe - Aufrechterhaltung der Ordnung in den ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 11. März 2010 - Naftiliaki Etaireia Thasou Α.Ε./Ypourgos Emporikis Naftilias

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Symvoulio tis Epikrateias Auslegung der Art. 1, 2 und 4 der Verordnung (EWG) Nr. 3577/92 des Rates vom 7. Dezember 1992 zur Anwendung des Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr in den Mitgliedstaaten (Seekabotage) ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.02.2001 - C-205/99

    Analir u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-128/10
    Unter Verweisung insbesondere auf Randnr. 34 des Urteils vom 20. Februar 2001, Analir u. a. (C-205/99, Slg. 2001, I-1271), führt das vorlegende Gericht ferner aus, dass das durch Art. 4 Abs. 4 Buchst. c des Gesetzes 2932/2001 eingeführte System der vorherigen Genehmigung ausnahmslos alle Schifffahrtslinien betreffe, die Inseln bedienten, ohne dass die zuständigen nationalen Behörden beim Erlass dieser Regelung für jede dieser Linien die Gefahr eines unzureichenden Liniendienstes für den Fall festgestellt hätten, dass dieser Dienst allein den Marktkräften überlassen bleibe.

    Auf der Grundlage von Art. 80 Abs. 2 EG, jetzt Art. 100 Abs. 2 AEUV, hat der europäische Gesetzgeber die Verordnung erlassen, mit der laut ihrem Art. 1 bezweckt ist, den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten anzuwenden (Urteile Analir u. a., Randnr. 20, sowie vom 9. März 2006, Kommission/Spanien, C-323/03, Slg. 2006, I-2161, Randnr. 43).

    Die Kommission ist ebenso wie das vorlegende Gericht der Ansicht, dass das durch das Gesetz 2932/2001 geschaffene System, wonach der Ypourgos Emporikis Naftilías die Anmeldungen der Schiffe durch die Schiffseigner für den Einsatz im Linienverkehr annehmen oder ablehnen kann, eine Genehmigungsregelung wie diejenige sei, um die es in der dem Urteil Analir u. a. zugrunde liegenden Rechtssache ging.

    Was die Frage betrifft, ob die Verordnung und insbesondere ihr Art. 1 einem System wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, aufgrund dessen zur Sicherheit der Schiffe und Aufrechterhaltung der Ordnung in den Häfen Fahrplanzeiten vorgeschrieben werden können, so ist eine nationale Regelung, die die Erbringung von Seekabotagediensten von einer vorherigen behördlichen Genehmigung abhängig macht, geeignet, die Erbringung dieser Dienste zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, und stellt deshalb eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (vgl. Urteile Analir u. a., Randnr. 22, sowie Kommission/Spanien, Randnr. 44).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung ein Mittel zur Auferlegung von Gemeinwohlverpflichtungen sein (vgl. Urteil Analir u. a., Randnr. 34).

    Unter Berücksichtigung dessen, dass nicht alle Kabotagelinien notwendigerweise die Auferlegung von Gemeinwohlverpflichtungen erfordern, ist ein solches System nur zulässig, wenn die zuständigen nationalen Behörden für jede betroffene Strecke festgestellt haben, dass die Liniendienste nicht ausreichen würden, wenn ihre Erbringung allein den Marktkräften überlassen bliebe, und wenn dieses System notwendig ist und im rechen Verhältnis zu dem Zweck steht, einen ausreichenden Linienverkehr von, zwischen und nach den Inseln sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne neunter Erwägungsgrund der Verordnung sowie Urteil Analir u. a., Randnrn.

    Daher muss sie auf objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien beruhen, die den betroffenen Unternehmen im Voraus bekannt sind, damit dem Ermessen der nationalen Behörden Grenzen gesetzt sind, die seine missbräuchliche Ausübung verhindern (vgl. in diesem Sinne Urteil Analir u. a., Randnrn.

  • EuGH, 09.03.2006 - C-323/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG)

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-128/10
    Auf der Grundlage von Art. 80 Abs. 2 EG, jetzt Art. 100 Abs. 2 AEUV, hat der europäische Gesetzgeber die Verordnung erlassen, mit der laut ihrem Art. 1 bezweckt ist, den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs auf den Seeverkehr innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten anzuwenden (Urteile Analir u. a., Randnr. 20, sowie vom 9. März 2006, Kommission/Spanien, C-323/03, Slg. 2006, I-2161, Randnr. 43).

    Was die Frage betrifft, ob die Verordnung und insbesondere ihr Art. 1 einem System wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, aufgrund dessen zur Sicherheit der Schiffe und Aufrechterhaltung der Ordnung in den Häfen Fahrplanzeiten vorgeschrieben werden können, so ist eine nationale Regelung, die die Erbringung von Seekabotagediensten von einer vorherigen behördlichen Genehmigung abhängig macht, geeignet, die Erbringung dieser Dienste zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, und stellt deshalb eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (vgl. Urteile Analir u. a., Randnr. 22, sowie Kommission/Spanien, Randnr. 44).

  • EuGH, 18.06.1998 - C-266/96

    Corsica Ferries France

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-128/10
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Gewährleistung der Sicherheit in den Hafengewässern einen solchen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 1998, Corsica Ferries France, C-266/96, Slg. 1998, I-3949, Randnr. 60).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-338/09

    Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-128/10
    Damit ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung trotz des Eingriffs in eine solche Grundfreiheit gerechtfertigt ist, muss es daher auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, die sicherstellen, dass der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen gesetzt werden (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2010, Yellow Cab Verkehrsbetrieb, C-338/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-511/03

    Ten Kate Holding Musselkanaal u.a. - Tierseuchenrecht - Schutzmaßnahmen in Bezug

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-128/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 20. Oktober 2005, Ten Kate Holding Musselkanaal u. a., C-511/03, Slg. 2005, I-8979, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.09.2020 - C-528/19

    Mitteldeutsche Hartstein-Industrie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 17. März 2011, Naftiliaki Etaireia Thasou und Amaltheia I Naftiki Etaireia, C-128/10 und C-129/10, EU:C:2011:163, Rn. 40).
  • EuGH, 13.11.2019 - C-641/17

    College Pension Plan of British Columbia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach seiner ständigen Rechtsprechung bei der Auslegung von Bestimmungen des nationalen Rechts grundsätzlich gehalten ist, die sich aus der Vorlageentscheidung ergebenden Qualifizierungen zugrunde zu legen, und nicht befugt ist, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 17. März 2011, Naftiliaki Etaireia Thasou und Amaltheia I Naftiki Etaireia, C-128/10 und C-129/10, EU:C:2011:163" Rn. 40, sowie vom 16. Februar 2017, Agro Foreign Trade & Agency, C-507/15, EU:C:2017:129" Rn. 23).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-507/15

    Agro Foreign Trade & Agency - Vorlage zur Vorabentscheidung - Selbständige

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 17. März 2011, Naftiliaki Etaireia Thasou und Amaltheia I Naftiki Etaireia, C-128/10 und C-129/10, EU:C:2011:163, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-379/11

    Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht befugt ist, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (vgl. insbesondere Urteil vom 17. März 2011, Naftiliaki Etaireia Thasou und Amaltheia I Naftiki Etaireia, C-128/10 und C-129/10, Slg. 2011, I-1885, Randnr. 40).
  • EuGH, 11.12.2014 - C-576/13

    Kommission / Spanien

    Premièrement, le service portuaire de manutention de marchandises constituerait un service d'intérêt général soumis à des obligations de service public visant à assurer la régularité, la continuité et la qualité du service (voir, en ce sens, arrêts Corsica Ferries France, C-266/96, EU:C:1998:306, point 60, ainsi que Naftiliaki Etaireia Thasou et Amaltheia I Naftiki Etaireia, C-128/10 et C-129/10, EU:C:2011:163, point 45).

    En outre, il ressort de la jurisprudence de la Cour que l'objectif d'assurer la sécurité dans les eaux portuaires constitue également une raison impérieuse d'intérêt général (arrêt Naftiliaki Etaireia Thasou et Amaltheia I Naftiki Etaireia, EU:C:2011:163, point 45) et que le service de lamanage constitue un service technique nautique essentiel au maintien de la sécurité dans les eaux portuaires, qui présente les caractéristiques d'un service public (arrêt Corsica Ferries France, EU:C:1998:306, point 60).

  • EuGH, 21.09.2017 - C-429/16

    Ciupa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 17. März 2011, Naftiliaki Etaireia Thasou und Amaltheia I Naftiki Etaireia, C-128/10 und C-129/10, EU:C:2011:163, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-407/19

    Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp -

    35 "Die Gewährleistung der Sicherheit in den Hafengewässern stellt ebenfalls einen solchen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar": Urteile Kommission/Spanien, Rn. 51, und vom 17. März 2011, Naftiliaki Etaireia Thasou und Amaltheia I Naftiki Etaireia (C-128/10 und C-129/10, EU:C:2011:163, Rn. 45).
  • EuGH, 17.10.2019 - C-459/18

    Argenta Spaarbank

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (Urteil vom 17. März 2011, Naftiliaki Etaireia Thasou und Amaltheia I Naftiki Etaireia, C-128/10 und C-129/10, EU:C:2011:163, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2011 - C-61/11

    El Dridi - Richtlinie 2008/115/EG - Anwendungsbereich - Zur Vollstreckung der

    4 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a. (C-222/04, Slg. 2006, I-289, Randnr. 63), und vom 17. März 2011, Naftiliaki Etaireia Thasou und Amaltheia I Naftiki Etaireia (C-128/10 und C-129/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-632/15

    Popescu

    20 - Vgl. insbesondere Urteile vom 17. März 2011, Naftiliaki Etaireia Thasou und Amaltheia I Naftiki Etaireia (C-128/10 und C-129/10, EU:C:2011:163, Rn. 40), vom 28. Juli 2011, Samba Diouf (C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 59), sowie vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères (C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 35 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2012 - C-379/11

    Caves Krier Frères - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 21 AEUV und 45 AEUV -

  • EuGH, 08.04.2010 - C-128/10

    Naftiliaki Etaireia Thasou

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   EuGH, 08.04.2010 - C-128/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37928
EuGH, 08.04.2010 - C-128/10 (https://dejure.org/2010,37928)
EuGH, Entscheidung vom 08.04.2010 - C-128/10 (https://dejure.org/2010,37928)
EuGH, Entscheidung vom 08. April 2010 - C-128/10 (https://dejure.org/2010,37928)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.03.2011 - C-128/10

    Naftiliaki Etaireia Thasou - Vorabentscheidungsersuchen - Freier

    Auszug aus EuGH, 08.04.2010 - C-128/10
    Les affaires C-128/10 et C-129/10 sont jointes aux fins de la procédure écrite et orale ainsi que de l'arrêt.
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