Rechtsprechung
EuGH, 26.11.2009 - C-13/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Italien
- EU-Kommission
Kommission / Italien
Vertragsverletzungsklage - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebende Lage - Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 9)
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 9. Januar 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Italienische Republik
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichterlass der Bestimmungen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/86/EG der Kommission vom 24. Oktober 2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Klage
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 18.11.2010 - C-458/08
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen …
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach ständiger Rechtsprechung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Änderungen vom Gerichtshof daher nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, Randnr. 32, und vom 26. November 2009 Kommission/Italien, C-13/09, Randnr. 9). - VG Hannover, 05.05.2011 - 2 A 5743/08
Einstellung in das Beamtenverhältnis bei fehlender gesundheitlicher Eignung
"Zu dem europarechtlichen Begriff der Behinderung (...) hat der EuGH am 11.07.2006 in der Rechtssache C 13/09 (Navas) zur Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - entschieden, in dem genannten Zusammenhang sei der Begriff der Behinderung so zu verstehen, dass er eine Einschränkung erfasst, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist und die ein Hindernis für die Teilhabe des Betreffenden am Berufsleben bildet.