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   EuGH, 19.07.2012 - C-130/10   

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https://dejure.org/2012,18448
EuGH, 19.07.2012 - C-130/10 (https://dejure.org/2012,18448)
EuGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - C-130/10 (https://dejure.org/2012,18448)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - C-130/10 (https://dejure.org/2012,18448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Verordnung (EU) Nr. 1286/2009 - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Verordnung (EU) Nr. 1286/2009 - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern ...

  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Verordnung (EU) Nr. 1286/2009 - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundlage für Maßnahmen gegen terrorverdächtige Personen und Organisationen i.R.d. gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik; Begründetheit einer Nichtigkeitsklage des Europäischen Parlaments gegen den Rat der Europäischen Union

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsgrundlage für Maßnahmen gegen terrorverdächtige Personen und Organisationen im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik; unbegründete Nichtigkeitsklage des Europäischen Parlaments gegen den Rat der Europäischen Union

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 11. März 2010 - Europäisches Parlament/Rat der Europäischen Union

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2009 des Rates vom 22. Dezember 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.11.2008 - C-155/07

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantieleistung

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-130/10
    Insoweit sei insbesondere auf das Urteil vom 6. November 2008, Parlament/Rat (C-155/07, Slg. 2008, I-8103), zu verweisen.

    Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt der Union auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. u. a. Urteil Parlament/Rat, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ergibt die Prüfung einer Maßnahme, dass sie zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine dieser Zielsetzungen oder Komponenten als die hauptsächliche ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist die Maßnahme auf nur eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf diejenige, die die hauptsächliche oder vorherrschende Zielsetzung oder Komponente erfordert (vgl. u. a. Urteil Parlament/Rat, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu einer Maßnahme, die mehrere Zielsetzungen zugleich hat oder mehrere Komponenten umfasst, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass die eine gegenüber der anderen nebensächlich ist, hat der Gerichtshof entschieden, dass sie, wenn somit verschiedene Vertragsbestimmungen anwendbar sind, ausnahmsweise auf diese verschiedenen Rechtsgrundlagen gestützt werden muss (vgl. u. a. Urteil Parlament/Rat, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 bis 21 des Urteils vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat ("Titandioxid", C-300/89, Slg. 1991, I-2867), ausgeführt hat, der Rückgriff auf eine doppelte Rechtsgrundlage ausgeschlossen, wenn sich die für die beiden Rechtsgrundlagen jeweils vorgesehenen Verfahren nicht miteinander vereinbaren lassen (vgl. u. a. Urteil Parlament/Rat, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    58 und 59, sowie Parlament/Rat, Randnrn.

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-130/10
    Das Gericht habe in Randnr. 96 seines Urteils vom 6. März 2003, Westdeutsche Landesbank Girozentrale und Land Nordrhein-Westfalen/Kommission (T-228/99 und T-233/99, Slg. 2003, II-435), festgestellt, dass ein Beschluss über staatliche Beihilfen, den die Kommission nach dem Rücktritt aller ihrer Mitglieder im März 1999 erlassen hatte, keine neue politische Initiative dargestellt habe, mit der die Befugnisse einer auf die Führung laufender Amtsgeschäfte beschränkten Kommission überschritten worden wären.
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-130/10
    Zwar spiegelt die Beteiligung des Parlaments am Gesetzgebungsverfahren auf Unionsebene ein grundlegendes demokratisches Prinzip wider, wonach die Völker durch eine Versammlung ihrer Vertreter an der Ausübung hoheitlicher Gewalt beteiligt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat, 138/79, Slg. 1980, 3333, Randnr. 33, und Urteil Titandioxid, Randnr. 20).
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-130/10
    17 bis 21 des Urteils vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat ("Titandioxid", C-300/89, Slg. 1991, I-2867), ausgeführt hat, der Rückgriff auf eine doppelte Rechtsgrundlage ausgeschlossen, wenn sich die für die beiden Rechtsgrundlagen jeweils vorgesehenen Verfahren nicht miteinander vereinbaren lassen (vgl. u. a. Urteil Parlament/Rat, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-178/03

    Kommission / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 304/2003

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-130/10
    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Titandioxid im Zusammenhang mit dem Verfahren der Zusammenarbeit die Unvereinbarkeit zwischen diesem Verfahren, das eine der beiden Rechtsgrundlagen vorsah, um die es in diesem Urteil ging, und der von der anderen Rechtsgrundlage vorgesehenen Einstimmigkeit nach einfacher Anhörung des Parlaments festgestellt; in seiner späteren Rechtsprechung hat der Gerichtshof jedoch einen ähnlichen Ansatz im Zusammenhang mit dem Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 EG vertreten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, Kommission/Parlament und Rat, C-178/03, Slg. 2006, I-107, Randnrn.
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus EuGH, 19.07.2012 - C-130/10
    Mit ihr wird die Verordnung Nr. 881/2002 im Anschluss an das Urteil vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351), geändert, indem für die Aufnahme in die Liste ein Verfahren eingeführt wird, das die Wahrung der grundlegenden Verteidigungsrechte, insbesondere des Anspruchs auf rechtliches Gehör, sicherstellt.
  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Da ein Unterschied bei den Regeln über die Abstimmung im Rat aber zur Unvereinbarkeit der fraglichen Rechtsgrundlagen führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, Kommission/Parlament und Rat, C-178/03, EU:C:2006:4, Rn. 58, und vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 47 und 48), ist zu prüfen, welche Auswirkungen die genannten Protokolle auf die Abstimmungsregeln im Rat haben, wenn der Beschluss des Rates über den Abschluss des geplanten Abkommens auf Art. 16 Abs. 2 gemeinsam mit Art. 87 Abs. 2 Buchst. a AEUV gestützt wird.
  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

    Auf der Grundlage von Art. 215 AEUV, der ein Bindeglied zwischen den Zielen des EU-Vertrags im Bereich der GASP und dem mit wirtschaftlichen Sanktionen verbundenen Handeln der Union gemäß dem AEU-Vertrag schafft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 59), können vom Rat hingegen mit qualifizierter Mehrheit auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters und der Kommission Verordnungen erlassen werden, um restriktive Maßnahmen, die in den Anwendungsbereich des AEU-Vertrags fallen, umzusetzen und insbesondere deren einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
  • EuG, 06.09.2013 - T-35/10

    und Sicherheitspolitik - Das Gericht erklärt die Rechtsakte des Rates für

    Die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts muss sich nach ständiger Rechtsprechung auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Feststellungen lassen sich auf die gemäß Art. 215 AEUV erlassenen Maßnahmen übertragen, der den Inhalt der Art. 60 EG und 301 EG wiedergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, oben in Randnr. 161 angeführt, Randnr. 51).

    Ferner verhindern nach der Rechtsprechung die Unterschiede der nach den Art. 75 AEUV und 215 Abs. 1 AEUV anwendbaren Verfahren, dass diese beiden Bestimmungen kumuliert werden können, um als doppelte Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt wie die Verordnung Nr. 961/2010 dienen zu können (vgl. entsprechend Urteil Parlament/Rat, oben in Randnr. 161 angeführt, Randnr. 49).

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang noch geltend macht, dass die Zugrundelegung von Art. 75 AEUV dank der Einschaltung des Europäischen Parlaments ein angemessenes Niveau demokratischer Kontrolle erlaube, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nicht die Verfahren für die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts maßgebend sind, sondern dass die Rechtsgrundlage für die beim Erlass des Rechtsakts anzuwendenden Verfahren maßgebend ist (Urteil Parlament/Rat, oben in Randnr. 161 angeführt, Randnr. 80).

    Sodann resultiert der Unterschied zwischen den Art. 75 AEUV und 215 AEUV hinsichtlich der Beteiligung des Parlaments aus einer Entscheidung der Verfasser des Vertrags von Lissabon, dem Parlament in Bezug auf das Handeln der Union im Rahmen der GASP eine begrenztere Rolle zu übertragen (Urteil Parlament/Rat, oben in Randnr. 161 angeführt, Randnr. 82).

    Schließlich müssen nach Art. 215 Abs. 3 AEUV in den Rechtsakten nach diesem Artikel die erforderlichen Bestimmungen über den Rechtsschutz vorgesehen sein (Urteil Parlament/Rat, oben in Randnr. 161 angeführt, Randnr. 83).

  • EuGH, 24.06.2014 - C-658/11

    Parlament / Rat

    Verfolgt eine Maßnahme dagegen mehrere Zielsetzungen zugleich oder umfasst mehrere Komponenten, die untrennbar miteinander verbunden sind, ohne dass die eine gegenüber der anderen nebensächlich ist, so dass verschiedene Vertragsbestimmungen anwendbar sind, muss eine solche Maßnahme ausnahmsweise auf die entsprechenden verschiedenen Rechtsgrundlagen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42 bis 44).

    Zum anderen ist die Beteiligung dieses Organs am Abschluss einer solchen Übereinkunft nur ausgeschlossen, wenn sie ausschließlich die GASP betrifft, in deren Rahmen der Vertrag von Lissabon dem Parlament eine begrenzte Rolle eingeräumt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, EU:C:2012:472, Rn. 82).

    Gerade, um dafür Sorge zu tragen, dass diese Symmetrie tatsächlich beachtet wird, gilt die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs herausgearbeitete Regel, wonach die materielle Rechtsgrundlage für die beim Erlass des Rechtsakts zu befolgenden Verfahren maßgebend ist (vgl. Urteil Parlament/Rat, EU:C:2012:472, Rn. 80), nicht nur für die beim Erlass eines internen Rechtsakts vorgesehenen Verfahren, sondern auch für diejenigen, die auf den Abschluss internationaler Übereinkünfte anwendbar sind.

    Der Gerichtshof hat insbesondere bereits klargestellt, dass die Beteiligung des Parlaments am Entscheidungsprozess auf Unionsebene ein grundlegendes demokratisches Prinzip widerspiegelt, wonach die Völker durch eine Versammlung ihrer Vertreter an der Ausübung hoheitlicher Gewalt teilhaben (vgl. in diesem Sinne Urteile Roquette Frères/Rat, 138/79, EU:C:1980:249, Rn. 33, und Parlament/Rat, EU:C:2012:472, Rn. 81).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-431/11

    Vereinigtes Königreich / Rat - Außenbeziehungen - Koordinierung der Systeme der

    18 - Urteile vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat (C-300/89, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10), vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 182), und vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat (C-130/10, Randnr. 42).

    27 - Ergibt die Prüfung einer Maßnahme, dass sie zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine dieser Zielsetzungen oder Komponenten als die hauptsächliche ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist die Maßnahme auf nur eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf diejenige, die die hauptsächliche oder vorherrschende Zielsetzung oder Komponente erfordert (Urteile Parlament/Rat, C-155/07, zitiert in Fn. 23, Randnr. 35, und Parlament/Rat, C-130/10, zitiert in Fn. 18, Randnr. 43; im selben Sinne bereits Urteil vom 17. März 1993, Kommission/Rat, C-155/91, Slg. 1993, I-939, Randnrn.

    34 - In diesem Sinne auch Urteil Parlament/Rat (C-155/07, zitiert in Fn. 23, Randnr. 34), wonach ein Rechtsakt stets auf die spezifischere von zwei möglichen Rechtsgrundlagen zu stützen ist.

    35 - Urteil Parlament/Rat (C-130/10, zitiert in Fn. 18, Randnr. 80).

    43 - Vgl. dazu nochmals Urteil Parlament/Rat (C-155/07, zitiert in Fn. 23, Randnr. 34), wonach ein Rechtsakt stets auf die spezifischere von zwei möglichen Rechtsgrundlagen zu stützen ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachtenantrag - Zulässigkeit -

    26 Vgl. u. a. Urteile vom 6. November 2008, Parlament/Rat (C-155/07, EU:C:2008:605, Rn. 36), vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 44), vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat (C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 43), und vom 14. Juni 2016, Parlament/Rat (C-263/14, EU:C:2016:453, Rn. 44).

    27 Vgl. u. a. Urteile vom 6. November 2008, Parlament/Rat (C-155/07, EU:C:2008:605, Rn. 76 bis 79), und vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 45 bis 49).

    51 Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 80).

  • EuG, 27.07.2022 - T-125/22

    Auswärtige Beziehungen

    Daraus folgt, dass sich die Zuständigkeiten der Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und nach anderen Bestimmungen des Dritten Teils des AEU-Vertrags, der die internen Politiken und Maßnahmen der Union betrifft, nicht gegenseitig ausschließen, sondern ergänzen, da jede ihren eigenen Anwendungsbereich hat und zur Erreichung unterschiedlicher Ziele dient (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV -

    Vgl. Urteile vom 23. Februar 1999, Parlament/Rat (C-42/97, EU:C:1999:81, Rn. 43), vom 30. Januar 2001, Spanien/Rat (C-36/98, EU:C:2001:64, Rn. 60, 62 und 63), und insbesondere vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 70 bis 74).

    54 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, Kommission/Parlament und Rat (C-178/03, EU:C:2006:4, Rn. 57), oder vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 49).

  • EuGH, 14.06.2016 - C-263/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Union - einschließlich eines Rechtsakts, der, wie im vorliegenden Fall, im Hinblick auf den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags erlassen wird - auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen, wozu das Ziel und der Inhalt dieses Rechtsakts gehören (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Rat, 45/86, EU:C:1987:163, Rn. 11, und vom 11. Juni 1991, Kommission/Rat, "Titandioxid", C-300/89, EU:C:1991:244, Rn. 10, Gutachten 2/00 vom 6. Dezember 2001, EU:C:2001:664, Rn. 22, und Urteil vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42).

    Die Beteiligung des Parlaments am Gesetzgebungsverfahren spiegelt ein grundlegendes demokratisches Prinzip, wonach die Völker durch eine Versammlung ihrer Vertreter an der Ausübung hoheitlicher Gewalt beteiligt sind, auf Unionsebene wider (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat, 138/79, EU:C:1980:249, Rn. 33, vom 11. Juni 1991, Titandioxid, C-300/89, EU:C:1991:244, Rn. 20, und vom 19. Juli 2012, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 81).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-81/13

    Vereinigtes Königreich / Rat - Außenbeziehungen - Assoziierungsabkommen

    24 - Urteile Kommission/Rat (C-300/89, EU:C:1991:244, Rn. 10), Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 42), Kommission/Rat (C-137/12, EU:C:2013:675, Rn. 52) und Kommission/Parlament und Rat (C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 29).

    30 - Ergibt die Prüfung einer Maßnahme, dass sie zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine dieser Zielsetzungen oder Komponenten als die hauptsächliche ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist die Maßnahme auf nur eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf diejenige, die die hauptsächliche oder vorherrschende Zielsetzung oder Komponente erfordert (Urteile Parlament/Rat, C-155/07, EU:C:2008:605, Rn. 35, Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 43, und Kommission/Parlament und Rat, C-43/12, EU:C:2014:298, Rn. 30; im selben Sinne bereits Urteil Kommission/Rat, C-155/91, EU:C:1993:98, Rn. 19 und 21).

    62 - Urteil Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 80).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-81/13
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2015 - C-263/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2014/198/GASP des Rates -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-72/15

    Rosneft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Außen- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-137/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/853/EU des Rates -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-440/14

    National Iranian Oil Company / Rat

  • EuG, 16.07.2014 - T-578/12

    National Iranian Oil Company / Rat

  • EuGH, 12.09.2017 - C-589/15

    Der Gerichtshof bestätigt die fehlende Registrierungsfähigkeit der geplanten

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-643/15

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, die Klagen der Slowakei und

  • EuGH, 06.05.2014 - C-43/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über den grenzüberschreitenden Austausch

  • EuG, 22.04.2015 - T-190/12

    Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt

  • EuG, 27.02.2014 - T-256/11

    Ezz u.a. / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 04.02.2014 - T-174/12

    Das Gericht bestätigt die Aufnahme einer libanesischen Bank in die Liste der

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2016 - C-113/14

    Deutschland / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Wahl der Rechtsgrundlage -

  • EuGH, 22.10.2013 - C-137/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/853/EU des Rates -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2015 - C-28/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 218 AEUV - Beschluss über die

  • EuG, 04.09.2015 - T-577/12

    NIOC u.a. / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-180/20

    Kommission/ Rat (Accord avec l'Arménie)

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-377/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/272/EU -

  • EuGH, 05.03.2015 - C-220/14

    Ezz and Others v Council - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegenüber

  • EuGH, 18.12.2014 - C-81/13

    Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Koordinierung der Systeme der

  • EuGH, 27.02.2014 - C-656/11

    Vereinigtes Königreich / Rat - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

  • EuGH, 11.06.2014 - C-377/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/272/EU des Rates über die

  • EuGH, 10.09.2015 - C-363/14

    Parlament / Rat

  • EuG, 29.11.2023 - T-333/22

    Khan/ Rat

  • EuG, 29.04.2015 - T-10/13

    Bank of Industry and Mine / Rat

  • EuGH, 26.11.2014 - C-103/12

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2012/19/EU - Rechtsgrundlage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-103/12

    Parlament / Rat - Beschluss 2012/19/EU des Rates - Wahl der Rechtsgrundlage -

  • EuGH, 26.09.2013 - C-431/11

    Vereinigtes Königreich / Rat - Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-244/17

    Kommission/ Rat (Accord avec le Kazakhstan) - Nichtigkeitsklage - Beschluss (EU)

  • EuG, 29.04.2015 - T-9/13

    National Iranian Gas Company / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-267/11

    Kommission / Lettland - Rechtsmittel - Richtlinie 2003/87/EG - System für den

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-267/16

    Buhagiar u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit - Begriff "Gericht

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-147/13

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Umsetzung einer verstärkten Zusammenarbeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-540/13

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2013 - C-43/12

    Kommission / Parlament und Rat - Richtlinie 2011/82/EU - Grenzüberschreitender

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-317/13

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

  • EuG, 03.05.2016 - T-68/14

    Post Bank Iran / Rat

  • EuG, 03.05.2016 - T-63/14

    Iran Insurance / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-351/22

    Generalanwältin Capeta: Der Gerichtshof ist nicht dafür zuständig, allgemeine

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2016 - C-14/15

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-121/14

    Vereinigtes Königreich / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 91 AEUV -

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Rechtsprechung
   EuGH, 10.08.2010 - C-130/10   

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https://dejure.org/2010,32250
EuGH, 10.08.2010 - C-130/10 (https://dejure.org/2010,32250)
EuGH, Entscheidung vom 10.08.2010 - C-130/10 (https://dejure.org/2010,32250)
EuGH, Entscheidung vom 10. August 2010 - C-130/10 (https://dejure.org/2010,32250)
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Rechtsprechung
   EuGH, 02.12.2010 - C-130/10   

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https://dejure.org/2010,31097
EuGH, 02.12.2010 - C-130/10 (https://dejure.org/2010,31097)
EuGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - C-130/10 (https://dejure.org/2010,31097)
EuGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - C-130/10 (https://dejure.org/2010,31097)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2012 - C-130/10   

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https://dejure.org/2012,543
Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2012 - C-130/10 (https://dejure.org/2012,543)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.01.2012 - C-130/10 (https://dejure.org/2012,543)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - C-130/10 (https://dejure.org/2012,543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Verordnung (EU) Nr. 1286/2009 - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern ...

  • EU-Kommission PDF
  • EU-Kommission

    Parlament / Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. 881/2002 - Verordnung (EU) Nr. 1286/2009 - Restriktive Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen - Einfrieren von Geldern ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.11.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2012 - C-130/10
    16 - Vgl. u. a. Urteil vom 16. November 2011, Bank Melli Iran/Rat (C-548/09 P, Slg. 2011, I-11381, Randnr. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.06.2010 - C-550/09

    und Sicherheitspolitik - Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKPC vor Juni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2012 - C-130/10
    17 - In diesem Sinne hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. Juni 2010, E und F (C-550/09, Slg. 2010, I-6213), festgestellt, dass "... bei der Auslegung der [Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 344, S. 70)] ... der Wortlaut und das Ziel der Resolution 1373 (2001) zu berücksichtigen [sind], auf die der dritte Erwägungsgrund der Verordnung Bezug nimmt" (Randnr. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2012 - C-130/10
    9 - C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351.
  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2012 - C-130/10
    29 - T-228/99 und T-233/99, Slg. 2003, II-435.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2015 - C-263/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2014/198/GASP des Rates -

    37 - Ähnlich die Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Parlament/Rat (C-130/10, EU:C:2012:50, Rn. 64), bezogen auf die Ziele der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.
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