Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 12.09.2006 - C-131/03 P   

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https://dejure.org/2006,2330
EuGH, 12.09.2006 - C-131/03 P (https://dejure.org/2006,2330)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.2006 - C-131/03 P (https://dejure.org/2006,2330)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 2006 - C-131/03 P (https://dejure.org/2006,2330)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, Klage bei einem Gericht eines Drittstaats zu erheben - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, Klage bei einem Gericht eines Drittstaats zu erheben - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, Klage bei einem Gericht eines Drittstaats zu erheben - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

    Finanzvorschriften , Eigene Mittel

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung von Tabak produzierenden Unternehmen an einem Schmuggelsystem; Anspruch der Gemeinschaft auf Schadensersatz gegen Tabak produzierende Unternehmen wegen der Förderung des Zigarettenschmuggels; Klage gegen die Entscheidung der Kommission Klage gegen bestimmte ...

  • Judicialis

    EG Art. 230; ; EG Art. 292

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 230; EG Art. 292
    Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, Klage bei einem Gericht eines Drittstaats zu erheben - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit - Institutionelles Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, Klage bei einem Gericht eines Drittstaats zu erheben - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der R. J. Reynolds Tobacco Holdings, Inc., der RJR Acquisition Corp., der R. J. Reynolds Tobacco Company, der R. J. Reynolds Tobacco International, Inc., und der Japan Tobacco, Inc., gegen das Urteil der Zweiten erweiterten Kammer des Gerichts erster Instanz ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 15. Januar 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-377/00, T-379/00, T-380/00, T-260/01 und T-272/01 (Philip Morris International, Inc., u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften), mit dem das Gericht die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 1446
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuG, 15.01.2003 - T-377/00

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION AB, VOR DEN

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
    Klägerin im ersten Rechtszug in den Rechtssachen T-377/00 und T-272/01,.

    Streithelferinnen im ersten Rechtszug in den Rechtssachen T-260/01 und T-272/01,.

    Streithelfer im ersten Rechtszug in den Rechtssachen T-379/00, T-260/01 und T-272/01,.

    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Rechtsmittelführerinnen die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 15. Januar 2003 in den Rechtssachen T-377/00, T-379/00, T-380/00, T-260/01 und T-272/01 (Philip Morris u. a./Kommission, Slg. 2003, II-1, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung zweier Entscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften als unzulässig abgewiesen hat, zum einen der Entscheidung vom 19. Juli 2000, mit der "grundsätzlich eine Zivilklage im Namen der Kommission gegen bestimmte amerikanische Zigarettenhersteller" beschlossen wurde und die durch Erhebung einer Zivilklage gegen mehrere Gesellschaften des Konzerns Philip Morris (im Folgenden: Philip Morris) und des Konzerns Reynolds (im Folgenden: Reynolds) sowie gegen die Japan Tobacco, Inc.

    3 Mit Klageschriften, die am 19. und 20. Dezember 2000 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben die Rechtsmittelführerinnen Klagen u. a. auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission über die Erhebung der ersten Zivilklage (Rechtssachen T-377/00, T-379/00 und T-380/00).

    5 Mit Klageschriften, die am 15. Oktober 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben Reynolds und Philip Morris Klagen gegen die Entscheidung der Kommission über die Erhebung der zweiten Zivilklage (Rechtssachen T-260/01 und T-272/01).

    6 Mit Beschluss vom 31. Januar 2002 verband der Präsident der Zweiten erweiterten Kammer des Gerichts die fünf Rechtssachen T-377/00, T-379/00, T-380/00, T-260/01 und T-272/01 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung.

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
    Das Gericht bezog sich dabei u. a. auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9).

    Die Rechtsmittelführerinnen berufen sich insoweit auf die Urteile IBM/Kommission (Randnr. 20) und Kommission/Deutschland (Randnr. 44).

    54 Was den ersten Teil dieses Rechtsmittelgrundes angeht, hat das Gericht in Randnummer 77 seines Urteils zutreffend festgestellt, dass nach ständiger Rechtsprechung nur solche Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen, Handlungen oder Entscheidungen sind, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein können (vgl. u. a. Urteil IBM/Kommission, Randnr. 9, Beschluss vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-117/91, Bosman/Kommission, Slg. 1991, I-4837, Randnr. 13, und Urteil vom 9. Dezember 2004 in der Rechtssache C-123/03 P, Kommission/Greencore, Slg. 2004, I-11647, Randnr. 44).

    Da die streitigen Entscheidungen somit offensichtlich rechtswidrig seien, hätte das Gericht die Nichtigkeitsklagen entsprechend dem Urteil IBM/Kommission für zulässig erklären müssen.

    93 Sodann ist, ohne dass zu prüfen wäre, ob sich aus dem Urteil IBM/Kommission ergibt, dass Nichtigkeitsklagen gegen Maßnahmen, denen jeder Anschein von Rechtmäßigkeit fehlt, unter außergewöhnlichen Umständen für zulässig zu erklären sind, festzustellen, dass eine solche Situation hier offenkundig nicht gegeben ist.

  • EuGH, 09.10.1990 - 366/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
    Im Übrigen sei eine derartige Stellungnahme im Unterschied zu einer Handlung, die eine Kompetenzzuweisung bezwecke und wie sie dem von den Klägerinnen angeführten Urteil des Gerichtshofes vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571) zugrunde liege, nicht dazu bestimmt, die Verteilung der im EG-Vertrag vorgesehenen Zuständigkeiten zu ändern.

    Darin liege eine Zuständigkeitsänderung wie diejenige, um die es im Urteil Frankreich/Kommission gehe.

    55 Anders als die Rechtsmittelführerinnen meinen, sind somit nicht nur vorbereitende Maßnahmen von der in Artikel 230 EG vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen, sondern alle Handlungen, die keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Rechtsunterworfenen beeinträchtigen, wie Bestätigungs- und reine Durchführungshandlungen (vgl. u. a. Urteil vom 1. Dezember 2005 in der Rechtssache C-46/03, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 2005, I-10167, Randnr. 25), bloße Empfehlungen und Stellungnahmen (Urteil vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-476/93 P, Nutral/Kommission, Slg. 1995, I-4125, Randnr. 30) sowie grundsätzlich Dienstanweisungen (vgl. Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 9).

    88 Jedenfalls habe das Gericht die Rechtsprechung falsch herangezogen, die sich u. a. aus dem bereits zitierten Urteil Frankreich/Kommission vom 9. Oktober 1990 und dem Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283) ergebe, und einen wesentlichen Verfahrensfehler begangen, indem es die Frage der Zulässigkeit nicht dem Endurteil vorbehalten habe.

  • EuGH, 30.06.1992 - C-312/90

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
    42 Das Gericht habe in Randnummer 98 des angefochtenen Urteils verkannt, dass im Urteil vom 30. Juni 1992 in der Rechtssache C-312/90 (Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117) der Umstand entscheidend gewesen sei, dass die Kommission ein bestimmtes Verfahren einem anderen vorgezogen und Letzteres damit ausgeschlossen habe.

    64 Was den vierten Teil angeht, hat das Gericht das Urteil Spanien/Kommission (Randnrn. 12 bis 20) richtig ausgelegt, als es festgestellt hat, dass die Entscheidung, die Prüfung staatlicher Beihilfen einzuleiten, nach diesem Urteil Rechtswirkungen im Sinne von Artikel 230 EG entfalte.

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
    "121 Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach Ansicht des Gerichtshofes der Zugang zu den Gerichten einer der wesentlichen Bestandteile einer Rechtsgemeinschaft ist und in der auf dem EG-Vertrag beruhenden Rechtsordnung dadurch garantiert wird, dass dieser Vertrag ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen hat, das den Gerichtshof mit der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe betraut (Urteil des Gerichtshofes vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 23).

    80 Wie das Gericht in Randnummer 121 des angefochtenen Urteils in Erinnerung gerufen hat, hat zwar der Vertrag mit den Artikeln 230 EG und 241 EG auf der einen und Artikel 234 EG auf der anderen Seite ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen, das die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe dadurch gewährleisten soll, dass damit der Gemeinschaftsrichter betraut wird (vgl. Urteile Les Verts/Parlament, Randnr. 23, und vom 6. Dezember 2005 in der Rechtssache C-461/03, Gaston Schul Douane-expediteur, Slg. 2005, I-10513, Randnr. 22).

  • EuGH, 10.05.2001 - C-345/00

    FNAB u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
    Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Gerichtshofes vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-345/00 P (FNAB u. a./Rat, Slg. 2001, I-3811, Randnrn. 39 bis 42).
  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
    88 Jedenfalls habe das Gericht die Rechtsprechung falsch herangezogen, die sich u. a. aus dem bereits zitierten Urteil Frankreich/Kommission vom 9. Oktober 1990 und dem Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283) ergebe, und einen wesentlichen Verfahrensfehler begangen, indem es die Frage der Zulässigkeit nicht dem Endurteil vorbehalten habe.
  • EuGH, 16.05.2002 - C-321/99

    ARAP u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. u. a. Beschluss FNAB u. a./Rat, Randnrn. 30 und 31, sowie Urteile vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-321/99 P, ARAP u. a./Kommission, Slg. 2002, I-4287, Randnr. 49, und Interporc/Kommission, Randnr. 17).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-321/95

    Greenpeace Council u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
    75 Außerdem zeige der Umstand, dass der Gerichtshof im Urteil Unión de Pequeños Agricultores/Rat (Randnr. 40) und im Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-321/95 P (Greenpeace Council u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1651) von einem vollständigen System von Rechtsbehelfen und Verfahren, das die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe gewährleisten solle, gesprochen habe, ohne jedoch Artikel 288 EG darin einzubeziehen, dass die Feststellung des Gerichts in Randnummer 123 des angefochtenen Urteils unrichtig sei, wonach es nicht gegen das Erfordernis eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes verstoße, wenn eine Nichtigkeitsklage deswegen als unzulässig angesehen werde, weil die Möglichkeit bestehe, auf der Grundlage des genannten Artikels eine Klage aus außervertraglicher Haftung zu erheben.
  • EuGH, 01.12.2005 - C-46/03

    Vereinigtes Königreich / Kommission - Strukturfonds - Mittelfreigabe -

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-131/03
    55 Anders als die Rechtsmittelführerinnen meinen, sind somit nicht nur vorbereitende Maßnahmen von der in Artikel 230 EG vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle ausgenommen, sondern alle Handlungen, die keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Rechtsunterworfenen beeinträchtigen, wie Bestätigungs- und reine Durchführungshandlungen (vgl. u. a. Urteil vom 1. Dezember 2005 in der Rechtssache C-46/03, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 2005, I-10167, Randnr. 25), bloße Empfehlungen und Stellungnahmen (Urteil vom 23. November 1995 in der Rechtssache C-476/93 P, Nutral/Kommission, Slg. 1995, I-4125, Randnr. 30) sowie grundsätzlich Dienstanweisungen (vgl. Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 9).
  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • EuGH, 04.10.1991 - C-117/91

    Bosman / Kommission

  • EuGH, 24.09.1996 - C-239/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

  • EuG, 27.06.2000 - T-172/98

    DIE KLAGEN DER UNTERNEHMEN AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 15.03.1967 - 8/66

    Cimenteries u.a. / Kommission EWG

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

  • EuGH, 08.01.2002 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

  • EuGH, 06.12.2005 - C-461/03

    Gaston Schul Douane-expediteur - Artikel 234 EG - Verpflichtung eines nationalen

  • EuGH, 25.03.1998 - C-174/97

    FFSA u.a. / Kommission

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

  • EuGH, 09.12.2004 - C-123/03

    Kommission / Greencore - Antrag auf Nichtigerklärung eines Schreibens der

  • EuGH, 26.09.1994 - C-26/94

    X / Kommission

  • EuGH, 23.11.1995 - C-476/93

    Nutral / Kommission

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

  • EuGH, 18.04.2002 - Gutachten 1/00

    'Avis rendu en vertu de l''article 300, paragraphe 6, CE'

  • EuGH, 18.12.2014 - Gutachten 2/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Insbesondere gehe sowohl aus Art. 335 AEUV als auch aus Rn. 94 des Urteils Reynolds Tobacco u. a./Kommission (C-131/03 P, EU:C:2006:541) hervor, dass die Union vor anderen Gerichten als denen der Mitgliedstaaten von der Kommission vertreten werde.
  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (Urteil vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, Slg. 2006, I-7795, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Münster, 20.11.2015 - 10 K 1410/12

    Voraussetzung einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit einer auf Zypern

    cc) Von einer Zurechnung der Einkünfte der C Ltd. ist auch nicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Entscheidung vom 12.09.2006, Rechtssache C-196/04, Slg 2006, I-7795-8054 (Cadbury Schweppes) abzusehen.

    (2) Nach Auffassung des EuGH können nationale Maßnahmen, die die Niederlassungsfreiheit beschränken, gerechtfertigt sein, wenn sie sich speziell auf rein künstliche Gestaltungen beziehen, die darauf ausgerichtet sind, der Anwendung der Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaates zu entgehen (EuGH, Urteil vom 12. September 2006 - C-196/04 -, Slg 2006, I-7795-8054, Rz. 51).

    Nur dann, wenn die den Unternehmensgegenstand charakterisierenden unternehmerischen Entscheidungen durch die ausländische Gesellschaft selbst getroffen werden, verwirklicht die Tätigkeit der Gesellschaft selbst eine wirtschaftliche und soziale Durchdringung auf dem Gebiet der selbständigen Erwerbstätigkeit, die die Niederlassungsfreiheit nach der Rechtsprechung des EuGH ermöglichen will (EuGH, Urteil vom 12. September 2006 - C-196/04 -, Slg 2006, I-7795-8054, Rz. 51).

    dd) Offen bleiben kann, ob auch bei der Anwendung der Rechtsprechungsgrundsätze des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes" auf die Regelungen des AStG ein "Motivtest" vorzunehmen ist mit der Folge, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung unterbleibt, wenn der Gegenbeweis gelingt, dass das Hauptziel oder eines der Hauptziele der gewählten Gestaltung nicht in einer Steuerminderung bestand (EuGH, Urteil vom 12. September 2006 - C-196/04 -, Slg 2006, I-7795-8054, Rz. 62), die Gestaltung also nicht überwiegend steuerlich motiviert war.

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass nach Auffassung des EuGH in der Rechtssache "Cadbury Schweppes" der Umstand, dass die Tätigkeiten der beherrschten ausländischen Gesellschaft ebenso gut im Ansässigkeitsstaat des beherrschenden Gesellschafters hätten ausgeführt werden könnten, nicht den Schluss auf eine rein künstliche Gestaltung zulässt (EuGH, Urteil vom 12. September 2006 - C-196/04 -, Slg 2006, I-7795-8054, Rz. 69).

    Beide Umstände waren insbesondere für die Prüfung, ob die C Ltd. auf Zypern eine wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit iS der Rechtsprechung des EuGH in der Entscheidung vom 12.09.2006, Rechtssache C-196/04, Slg 2006, I-7795-8054 (Cadbury Schweppes) entfaltet hat, nicht von Bedeutung.

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   Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03 P   

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https://dejure.org/2006,13085
Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03 P (https://dejure.org/2006,13085)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - C-131/03 P (https://dejure.org/2006,13085)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - C-131/03 P (https://dejure.org/2006,13085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, Klage bei einem Gericht eines Drittstaats zu erheben - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

    Finanzvorschriften , Eigene Mittel

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03
    Die angefochtenen Entscheidungen seien daher offensichtlich rechtswidrig, und die Klagen hätten nach der Entscheidung im Urteil IBM/Kommission(50) über die gerichtliche Nachprüfbarkeit vorbereitender Maßnahmen unter außergewöhnlichen Umständen dann, wenn diese Maßnahmen "die Rechtswidrigkeit gewissermaßen auf der Stirn tragen", für zulässig erklärt werden müssen.

    Mit dem Hinweis im Urteil FNAB/Rat(51) auf die "ausdrücklich im Vertrag festgelegten Zulässigkeitskriterien" habe sich der Gerichtshof auf die Kriterien der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit und nicht auf die im Urteil IBM/Kommission genannten außergewöhnlichen Umstände bezogen.

    Spanien trägt darüber hinaus vor, das Urteil IBM/Kommission habe nicht die ihm von den Rechtsmittelführerinnen zugeschriebene Bedeutung.

    Im Urteil IBM/Kommission(60) hat er sodann (in engerem Sinne, keineswegs aber in Widerspruch zu seinen früheren Formulierungen) festgestellt: "Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes sind alle Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, welche die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen, Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Anfechtungsklage ... gegeben ist." Dieses Kriterium der Rechtswirkung für den Kläger wird in ständiger Rechtsprechung angewandt, zuletzt im Urteil Kommission/Greencore(61), in dem es neben der allgemeineren Formulierung steht.

    7 - Randnr. 77 des angefochtenen Urteils, in der u. a. auf das Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9) und den Beschluss vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-117/91, Bosman/Kommission, Slg. 1991, I-4837, Randnr. 13) Bezug genommen wird.

    12 - Urteile IBM/Kommission (angeführt in Fußnote 7, Randnr. 23) sowie vom 18. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen T-10/92, T-11/92, T-12/92 und T-15/92 (Cimenteries CBR u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2667, Randnr. 49).

    30 - Vgl. Urteile IBM/Kommission (angeführt in Fußnote 12, Randnr. 20) und vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-191/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-5449, Randnr. 44).

  • EuGH, 13.11.1991 - C-303/90

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03
    Indem die angefochtenen Entscheidungen faktisch an die Stelle von Rechtsakten des primären oder des abgeleiteten Rechts, durch die die Gewaltenteilung nach dem Vertrag geändert worden wäre, getreten seien, zielten sie auf eine Änderung dieser Gewaltenteilung ab, was einer Situation entspreche, die mit derjenigen vergleichbar sei, die dem Urteil Frankreich/Kommission vom 9. Oktober 1990(35) zugrunde gelegen habe.

    Auch hat der Gerichtshof im Urteil Frankreich/Kommission über die Frage der angeblichen Unzuständigkeit in dessen die Begründetheit behandelndem Teil und nicht im Rahmen der Prüfung der Vorfrage der Zulässigkeit entschieden(36).

    13 - Die Klägerinnen haben dazu die Urteile vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-170/96 (Kommission/Rat, Slg. 1998, I-2763) und vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315) angeführt.

    14 - Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-327/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1994, I-3641).

    54 - Urteil vom 22. September 1988 in den verbundenen Rechtssachen 358/85 und 51/86 (Frankreich/Parlament, Slg. 1988, 4821), Urteile Frankreich/Kommission in der Rechtssache C-366/88 (angeführt in Fußnote 35) und in der Rechtssache C-303/90 (angeführt in Fußnote 13) sowie Urteil vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283).

  • EuGH, 12.05.1998 - C-170/96

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03
    13 - Die Klägerinnen haben dazu die Urteile vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-170/96 (Kommission/Rat, Slg. 1998, I-2763) und vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315) angeführt.

    53 - Die Rechtsmittelführerinnen haben sich zwar auch auf die Urteile Kommission/Rat und Frankreich/Kommission (siehe Fußnote 13) berufen, doch betreffen diese offensichtlich Maßnahmen ohne Rechtswirkungen.

    59 - Urteile vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65 (Lütticke/Kommission, Slg. 1966, 28, 39), vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70 (Kommission/Rat, Slg. 1971, 263, Randnr. 42) und vom 27. März 1980 in der Rechtssache 133/79 (Sucrimex/Kommission, Slg. 1980, 1299, Randnr. 17).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-767/21

    Rivière u.a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Europäisches

    Vgl. hierzu die Beschreibung der Rechtsprechung in den Schlussanträgen der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Reynolds Tobacco u. a./Kommission (C-131/03 P, EU:C:2006:228, Nrn. 101 bis 103).
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