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   EuGH, 24.05.1993 - C-131/92   

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EuGH, 24.05.1993 - C-131/92 (https://dejure.org/1993,1951)
EuGH, Entscheidung vom 24.05.1993 - C-131/92 (https://dejure.org/1993,1951)
EuGH, Entscheidung vom 24. Mai 1993 - C-131/92 (https://dejure.org/1993,1951)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Arnaud u.a. / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2; Verordnung Nr. 345/92 des Rates
    Nichtigkeitsklage; Natürliche oder juristische Personen; Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen; Verordnung, die in bezug auf technische Maßnahmen zur Erhaltung der Meeresschätze eine Ausnahme vorsieht

  • EU-Kommission

    Arnaud u.a. / Rat

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen; Voraussetzungen an die individuelle Betroffenheit des Rechtsmittelführers

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; Verfahrensordnung Art. 92 § 2; ; Verordnung Nr. 3094/86 vom 07.10.1986 Art. 9 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung, die in bezug auf technische Maßnahmen zur Erhaltung der Meeresschätze eine Ausnahme vorsieht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Fischerei - Verbot von Treibnetzen mit einer Länge von mehr als 2,5 km - Ausnahme für Thunfischfänger - Nichtigkeitsklage von Fischern - Unzulässigkeit.

 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.03.1978 - 123/77

    UNICME / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.05.1993 - C-131/92
    13 Nach ständiger Rechtsprechung bedeutet der Umstand, daß die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, daß diese als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, daß die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. z. B. Urteil vom 16. März 1978 in der Rechtssache 123/77, UNICME/Rat, Slg. 1978, 845).
  • EuGH, 24.02.1987 - 26/86

    Deutz und Geldermann / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.05.1993 - C-131/92
    14 Als individuell betroffen können diese Personen nur dann angesehen werden, wenn sie in ihrer Rechtsstellung aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise individualisieren wie einen Adressaten (Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deutz und Geldermann/Rat, Slg. 1987, 941).
  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    41 Was die Behauptung der Rechtsmittelführerin angeht, ihre Mitglieder gehörten einem individualisierten geschlossenen Kreis an, so ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, daß Personen nur dann als von einer Handlung individuell betroffen angesehen werden können, wenn sie in ihrer Rechtsstellung aufgrund von Umständen betroffen sind, die sie in ähnlicher Weise individualisieren wie den Adressaten (vgl. insbesondere Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86, Deutz und Geldermann/Rat, Slg. 1987, 941, Randnr. 9, und Beschluß vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, 2573, Randnr. 14).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

    Selbst wenn nach den Akten nur sechs oder sieben Unternehmen auf dem durch die Verordnung Nr. 304/97 betroffenen Markt tätig sind, bedeutet der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur wie im vorliegenden Fall feststeht, dass die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (siehe insb. Beschluss vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13, und Beschluss Chiquita Banana u. a./Rat, Randnr. 8).
  • EuGH, 08.04.2008 - C-503/07

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Richtlinie

    Es ist zunächst, wie dies zutreffend auch das Gericht getan hat, festzustellen, dass der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs bedeutet, dass sie als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, dass die Maßnahme, wie im vorliegenden Fall, aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofs vom 22. November 2001, Antillean Rice Mills/Rat, Randnr. 52, sowie Beschlüsse vom 24. Mai 1993, Arnaud u. a./Rat, C-131/92, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13, und vom 21. Juni 1993, Chiquita Banana u. a./Rat, C-276/93, Slg. 1993, I-3345, Randnr. 8).
  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG -

    Hierbei bedeutet der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, dass diese als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, dass die Maßnahme aufgrund eines von ihr festgelegten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (Beschluss des Gerichtshofs vom 24. Mai 1993, Arnaud u. a./Rat, C-131/92, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13; vgl. ebenfalls Beschluss des Gerichtshofs vom 18. Dezember 1997, Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, C-409/96 P, Slg. 1997, I-7531, Randnr. 37, und Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2000, ACAV u. a./Rat, T-138/98, Slg. 2000, II-341, Randnr. 64).
  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

    Die Bezugnahme der Kommission auf den Beschluss des Gerichtshofes vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92 (Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573) zur Begründung dafür, dass die Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Kreis für eine individuelle Betroffenheit nicht ausreiche, gehe fehl.
  • EuGH, 21.01.1999 - C-73/97

    Frankreich / Comafrica u.a.

    39 Der Gerichtshof und das Gericht haben außerdem entschieden, daß Wirtschaftsteilnehmer nur dann als von der Handlung, deren Nichtigerklärung sie begehren, individuell betroffen angesehen werden können, wenn sie in ihrer Rechtsstellung aufgrund tatsächlicher Umstände berührt werden, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben und sie in ähnlicher Weise wie einen Adressaten individualisieren (vgl. z. B. Beschluß des Gerichtshofes vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573).
  • EuG, 15.06.2001 - T-339/00

    Bactria / Kommission

    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass eine Maßnahme nicht schon dadurch ihre allgemeine Geltung und damit ihren normativen Charakter verliert, dass sich die Rechtssubjekte, für die sie in einem gegebenen Zeitpunkt gilt, der Zahl nach oder sogar namentlich mehr oder weniger genau bestimmen lassen, und dass diese hierdurch auch keineswegs als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, dass die Maßnahme nach ihrer Zweckbestimmung aufgrund eines durch sie festgelegten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (Beschluss des Gerichtshofes vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13, und Beschluss des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-100/94, Michailidis u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3115, Randnr. 58).
  • EuG, 19.09.2001 - T-54/00

    Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat

    Nach der Rechtsprechung bedeutet nämlich der Umstand, dass die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach ihrer Zahl mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, dass diese als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, dass die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (Beschluss des Gerichtshofes vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3177, Randnr. 22, und des Gerichts vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-138/98, ACAV u. a./Rat, Slg. 2000, II-341, Randnr. 64).
  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

    Wie der Gerichtshof außerdem in einer Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung Nr. 345/92, die ein Verbot von Treibnetzen mit einer Länge von mehr als 2, 5 km enthielt, festgestellt hat, bedeutet der Umstand, daß die Personen, für die eine Maßnahme gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, keineswegs, daß diese als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, daß die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (Beschluß des Gerichts vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13; vgl. auch Urteil Abertal u. a./Kommission, Randnr. 23, und Beschluß des Gerichtshofes vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-409/96 P, Sveriges Betodlares und Henrikson/Kommission, Slg. 1997, I-7531, Randnr. 37).
  • EuGH, 15.02.1996 - C-209/94

    Buralux u.a.

    24 Nach ständiger Rechtsprechung folgt aus dem Umstand, daß die Personen, für die eine Maßnahme wie die streitige Bestimmung gilt, nach Zahl oder sogar Identität mehr oder weniger genau bestimmbar sind, nicht, daß diese Personen als von der Maßnahme individuell betroffen anzusehen sind, sofern nur feststeht, daß die Maßnahme aufgrund eines durch sie bestimmten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (vgl. z. B. Urteil vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-264/91, Abertal u. a./Rat, Slg. 1993, I-3265, Randnr. 16, und Beschluß vom 24. Mai 1993 in der Rechtssache C-131/92, Arnaud u. a./Rat, Slg. 1993, I-2573, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-73/97

    Frankreich / Comafrica u.a.

  • EuGH, 21.06.1993 - C-257/93

    Van Parijs u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 30.04.2003 - T-154/02

    Villiger Söhne / Rat

  • EuG, 11.12.1996 - T-70/94

    Comafrica SpA und Dole Fresh Fruit Europa Ltd & Co. gegen Kommission der

  • EuG, 21.02.1995 - T-472/93

    Annäherung der spanischen Zuckerpreise und Zuckerrübenpreise an die gemeinsamen

  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von

  • EuGH, 21.06.1993 - C-276/93

    Chiquita Banana u.a. / Rat

  • EuG, 26.03.2015 - T-121/10

    Conte u.a. / Rat

  • EuG, 07.11.1996 - T-298/94

    Roquette Frères SA gegen Rat der Europäischen Union. - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • EuGH, 12.07.1993 - C-107/93

    AEFMA / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-142/95

    Associazione agricoltori della provincia di Rovigo, Associazione polesana

  • EuG, 29.06.1995 - T-183/94

    Cantina cooperative fra produttori vitivinicoli di Torre di Mosto u. a. gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1993 - C-405/92

    Etablissements Armand Mondiet SA gegen Armement Islais SARL. - Fischerei - Verbot

  • EuG, 30.11.2009 - T-328/08

    Mareggiando in Calabria - Servizi Pesca Turismo u.a. / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-316/08

    Pescazzurra / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-327/08

    Armamento Li Causi / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-323/08

    Pescatori San Francesco di Paola und Sorrentino / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-314/08

    Euromar di Ganesio Pietro / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-317/08

    Societa' di armatori G. padre dei F.lli Incorvaia G.I. e S. / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-315/08

    Corrado / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-321/08

    Cimino / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-326/08

    G. & C. / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-324/08

    Pescatori San Francesco di Paola / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-322/08

    Musumeci / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-318/08

    Di Mercurio / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-320/08

    Margherita / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-325/08

    Pepito Pesca / Kommission

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