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   EuGH, 26.02.2008 - C-132/05   

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https://dejure.org/2008,2036
EuGH, 26.02.2008 - C-132/05 (https://dejure.org/2008,2036)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.2008 - C-132/05 (https://dejure.org/2008,2036)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 2008 - C-132/05 (https://dejure.org/2008,2036)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse 'Parmigiano Reggiano' - Verwendung der Bezeichnung 'Parmesan' - Verpflichtung eines ...

  • markenmagazin:recht

    Schutz der Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano”

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse "Parmigiano Reggiano" - Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" - Verpflichtung eines ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse "Parmigiano Reggiano" - Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" - Verpflichtung eines ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse ‚Parmigiano Reggiano‘ - Verwendung der Bezeichnung ‚Parmesan‘ - ...

  • Wolters Kluwer

    Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" bei der Etikettierung von nicht aus der Region Parmigiano Reggiano stammenden Erzeugnissen; Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel; Verwendung des Begriffs "Parmesan" als ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 Art. 13 Abs. 1 Buchst. b

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung [EWG] Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse 'Parmigiano Reggiano' - Verwendung der Bezeichnung 'Parmesan' - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - NUR KÄSE, DER DIE GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG (G. U.) "PARMIGIANO REGGIANO" TRÄGT, DARF UNTER DER BEZEICHNUNG "PARMESAN" VERKAUFT WERDEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel - Käse "Parmigiano Reggiano" - Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" - Verpflichtung eines ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Parmigiano Reggiano" - Deutscher Käse darf nicht "Parmesan" heißen - EuGH weist Vertragsverletzungsklage der Kommission gegen Deutschland ab

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 21. März 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 208, S. 1) ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 524
  • GRUR Int. 2008, 731
  • EuZW 2008, 775 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 09.06.1998 - C-129/97

    Chiciak

    Auszug aus EuGH, 26.02.2008 - C-132/05
    Diese Auslegung werde durch das Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juni 1998, Chiciak und Fol (C-129/97 und C-130/97, Slg. 1998, I-3315), bestätigt.

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission lasse sich aus dem Urteil Chiciak und Fol nicht das Gegenteil herleiten.

    Das Fehlen einer Erklärung, der zufolge für bestimmte Bestandteile einer Bezeichnung kein Schutz im Sinne von Art. 13 der Verordnung Nr. 2081/92 beantragt worden ist, stellt jedoch keine ausreichende Grundlage für eine Bestimmung des Umfangs dieses Schutzes dar (vgl. in diesem Sinne Urteil Chiciak und Fol, Randnr. 37).

    In dem durch die Verordnung Nr. 2081/92 geschaffenen Schutzsystem sind die Fragen des Schutzes der verschiedenen Bestandteile einer Bezeichnung und insbesondere die Frage, ob es sich möglicherweise um einen Gattungsnamen oder um einen gegen die in Art. 13 dieser Verordnung genannten Praktiken geschützten Bestandteil handelt, vom nationalen Gericht anhand einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts zu beurteilen, den ihm die Parteien vortragen (Urteil Chiciak und Fol, Randnr. 38).

  • EuGH, 25.10.2005 - C-465/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEZEICHNUNG "FETA" ALS GESCHÜTZTE

    Auszug aus EuGH, 26.02.2008 - C-132/05
    Im Rahmen der Beurteilung des generischen Charakters einer Bezeichnung sind gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2081/92 die Gegend der Herstellung des betreffenden Erzeugnisses sowohl innerhalb als auch außerhalb des Mitgliedstaats, der die Eintragung der fraglichen Bezeichnung erwirkt hat, der Verbrauch dieses Erzeugnisses, das Verständnis dieser Bezeichnung durch den Verbraucher innerhalb und außerhalb des genannten Mitgliedstaats, das Bestehen einer spezifischen nationalen Regelung für das genannte Erzeugnis und die Art der Verwendung der fraglichen Bezeichnung in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2005, Deutschland und Dänemark/Kommission, C-465/02 und C-466/02, Slg. 2005, I-9115, Randnrn.

    Daraus lässt sich zulässigerweise folgern, dass die Verbraucher in diesem Mitgliedstaat Parmesan als einen Käse ansehen, der mit Italien in Verbindung steht, selbst wenn er tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat erzeugt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, Randnr. 87).

    In der mündlichen Verhandlung schließlich hat die Bundesrepublik Deutschland auch keine Angaben über die nach Deutschland eingeführten Mengen des in Italien unter der g. U. "Parmigiano Reggiano" hergestellten Käses machen können, so dass es dem Gerichtshof dadurch auch nicht möglich ist, die Angaben über den Verbrauch dieses Käses als Hinweis auf den generischen Charakter der Bezeichnung "Parmesan" zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutschland und Dänemark/Kommission, Randnr. 88).

  • EuGH, 25.06.2002 - C-66/00

    AUS GRÜNDEN DES VERBRAUCHERSCHUTZES UND DER LAUTERKEIT DES WETTBEWERBS KANN DER

    Auszug aus EuGH, 26.02.2008 - C-132/05
    Außerdem habe die Italienische Republik in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. Juni 2002, Bigi (C-66/00, Slg. 2002, I-5917), ergangen sei, selbst ausdrücklich bestätigt, dass sie die Eintragung der Bezeichnung "Parmigiano" nicht beantragt habe.

    Für diese Auffassung beruft sich die Bundesrepublik Deutschland erstens auf Nr. 35 der Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Canadane Cheese Trading und Kouri (C-317/95, Beschluss vom 8. August 1997, Slg. 1997, I-4681), zweitens auf das Urteil Bigi, in dem der Gerichtshof die Frage, ob der Begriff "Parmesan" eine Gattungsbezeichnung sei, ausdrücklich offengelassen habe, und drittens auf die Tatsache, dass die Feststellung, dass die Bezeichnung eines Erzeugnisses die Übersetzung einer Ursprungsbezeichnung sei, nicht ausreiche.

    Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beweis dafür zu erbringen, dass diese Behauptung zutreffend ist, zumal der Gerichtshof bereits festgestellt hat, dass es keineswegs offensichtlich ist, dass die Bezeichnung "Parmesan" zu einer Gattungsbezeichnung geworden ist (Urteil Bigi, Randnr. 20).

  • EuGH, 20.03.1986 - 72/85

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 26.02.2008 - C-132/05
    Dazu ist festzustellen, dass der Umstand, dass die Rechtsbürger die Möglichkeit haben, sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf eine Verordnung zu berufen, die Mitgliedstaaten nicht von der Verpflichtung befreien kann, die geeigneten innerstaatlichen Maßnahmen zu erlassen, um die uneingeschränkte Anwendung der Verordnung zu gewährleisten, wenn dies erforderlich ist (vgl. insbesondere Urteil vom 20. März 1986, Kommission/Niederlande, 72/85, Slg. 1986, 1219, Randnr. 20).
  • EuGH, 08.08.1997 - C-317/95

    Canadane Cheese Trading und Kouri

    Auszug aus EuGH, 26.02.2008 - C-132/05
    Für diese Auffassung beruft sich die Bundesrepublik Deutschland erstens auf Nr. 35 der Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Canadane Cheese Trading und Kouri (C-317/95, Beschluss vom 8. August 1997, Slg. 1997, I-4681), zweitens auf das Urteil Bigi, in dem der Gerichtshof die Frage, ob der Begriff "Parmesan" eine Gattungsbezeichnung sei, ausdrücklich offengelassen habe, und drittens auf die Tatsache, dass die Feststellung, dass die Bezeichnung eines Erzeugnisses die Übersetzung einer Ursprungsbezeichnung sei, nicht ausreiche.
  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

    Auszug aus EuGH, 26.02.2008 - C-132/05
    Der Gerichtshof hat in Bezug auf die Anspielung auf eine g. U. entschieden, dass dieser Begriff eine Fallgestaltung erfasst, in der der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendete Ausdruck einen Teil einer geschützten Bezeichnung in der Weise einschließt, dass der Verbraucher durch den Namen des Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die Bezeichnung trägt (Urteil vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 25).
  • LG Mannheim, 15.09.2015 - 2 O 187/14

    Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz der geografisch

    Dies kann bei Erzeugnissen der Fall sein, die visuelle Ähnlichkeiten und klanglich und visuell ähnliche Verkaufsbezeichnungen aufweisen (vgl. EuGH, Slg 2011, I-6131 = GRUR 2011, 926 Rn. 56 ff - Congnac [zu Art. 16 Buchst. b VO Nr. 110/20089] Slg 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 Rn. 44 - Parmesan; Slg 2005, I-9115 = GRUR 2006, 71 Rn. 89 - Feta; EuGH, Slg 1999, I-1301 = WRP 1999, 486 Rn. 25, 27 - Cambozola).

    Eine Anspielung auf einen geschützten Namen kann auch dann vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht und wenn für die Bestandteile der Referenzbezeichnung, die in dem streitigen Ausdruck übernommen werden, kein gemeinschaftsrechtlicher Schutz gelten würde (EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 45 - Parmesan; WRP 1999, 486 Rn. 26 - Cambozola vgl. BGH, GRUR 2008, 413 Rn. 18 mwN - Bayerisches Bier).

    aa) Allerdings liegt in der Verwendung eines Bestandteils des geschützten Namens keine rechtswidrige Anspielung, wenn dieser Bestandteil als eine tatsächlich entstandene Gattungsbezeichnung verwendet wird (vgl. EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 51 f - Parmesan).

    Im Rahmen der Beurteilung des generischen Charakters einer Bezeichnung sind die Gegend der Herstellung des betreffenden Erzeugnisses sowohl innerhalb als auch außerhalb des Mitgliedstaats, der die Eintragung der fraglichen Bezeichnung erwirkt hat, der Verbrauch dieses Erzeugnisses, das Verständnis dieser Bezeichnung durch den Verbraucher innerhalb und außerhalb des genannten Mitgliedstaats, das Bestehen einer spezifischen nationalen Regelung für das genannte Erzeugnis und die Art der Verwendung der fraglichen Bezeichnung in den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen (EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 53 - Parmesan; vgl. ausführlich EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 63 ff - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO; siehe Art. 41 Abs. 2 VO 1151/2012).

    In diesem Zusammenhang kann gegen ein allgemeines Verständnis als Gattungsbezeichnung sprechen, wenn die Verbraucher in dem Mitgliedstaat der Verwendung darunter ein Produkt verstehen, das mit dem Mitgliedstaat, in den der geschützte Name verweist, in Verbindung steht, selbst wenn es tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat erzeugt worden ist (vgl. EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 55 - Parmesan; GRUR 2006, 71 Rn. 87 - Feta).

    bb) Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es sich bei der Bezeichnung "Balsamico" um eine Gattungsbezeichnung in diesem Sinn handeln soll, liegt bei der Klägerin, die sich darauf berufen hat (vgl. EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 52 - Parmesan; EuG, GRUR 2007, 974 Rn. 72 - GRANA BIRAGHI/GRANA PADANO).

  • OLG Köln, 18.01.2019 - 6 U 61/18

    Schinken aus Parma - Culatello di Parma unzulässige Anspielung auf Prosciutto di

    Denn nach einer Entscheidung des EuGH kann die geschützte Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano" durch die Verwendung des Wortes "Parmesan" beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, Slg. 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 - Parmigiano Reggiano).

    Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass bei Erzeugnissen, die ähnlich aussehen, davon ausgegangen werden kann, dass eine Anspielung auf eine geschützte Bezeichnung vorliegt, wenn die Verkaufsbezeichnungen eine klangliche und visuelle Ähnlichkeit aufweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 46, und Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 57).

    Weiter hat der Gerichtshof entschieden, dass gegebenenfalls auch die "inhaltliche Nähe" zwischen Begriffen aus verschiedenen Sprachen zu berücksichtigen ist, wobei eine solche Nähe sowie die oben in Rn. 33 des vorliegenden Urteils genannte klangliche und visuelle Ähnlichkeit beim Verbraucher gedanklich einen Bezug zu dem Erzeugnis wachrufen können, dessen geografische Angabe geschützt ist, wenn er ein vergleichbares Erzeugnis vor sich hat, das die streitige Bezeichnung trägt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 47 und 48).

    Schließlich kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs selbst dann eine "Anspielung" vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht (Urteile Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26, und Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45), da es vor allem darauf ankommt, dass beim Publikum keine Assoziationen hinsichtlich des Ursprungs des Erzeugnisses hervorgerufen werden und es einem Wirtschaftsteilnehmer nicht ermöglicht wird, in unberechtigter Weise vom Ansehen der geschützten geografischen Angabe zu profitieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Bureau national interprofessionnel du Cognac, C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 46).

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2021 - 6 U 176/15

    Rechtmäßigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Balsamico" für in Deutschland

    Eine solche Anspielung auf eine geschützte Bezeichnung setzt keine Verwechslungsgefahr voraus; sie kann selbst dann vorliegen, wenn keinerlei Gefahr der Verwechslung zwischen den betroffenen Erzeugnissen besteht (vgl. EuGH, GRUR Int 1999, 443 Rn. 26 - Gorgonzola/Cambozola; GRUR 2008, 524 Rn. 45 - Parmesan; GRUR 2016, 388 Rn. 45, 51 f - Viiniverla), weil es vor allem darauf ankommt, dass beim Publikum keine Assoziationen hinsichtlich des Ursprungs des Erzeugnisses hervorgerufen werden und es einem Wirtschaftsteilnehmer nicht ermöglicht wird, in unberechtigter Weise vom Ansehen der geschützten geografischen Angabe zu profitieren (GRUR 2016, 388 Rn. 45 mwN - Viiniverla).

    Nach dieser Rechtsprechung kann - was das Landgericht (LGU 13) zutreffend betont hat - eine Anspielung auf eine geschützte Bezeichnung im Allgemeinen auch dann vorliegen, wenn für die Bestandteile der Referenzbezeichnung, die in dem streitigen Ausdruck übernommen werden, kein gemeinschaftsrechtlicher Schutz gelten würde (EuGH, GRUR Int 1999, 443 Rn. 26 - Gorgonzola/Cambozola; GRUR 2008, 524 Rn. 45 - Parmesan).

    Im Übrigen mag (gleichsam mit umgekehrtem Ansatz) die Erwähnung des Begriffs "Balsamico" zumindest zu den Umständen gehören, die bei der Prüfung der übrigen Gestaltungselemente der vorliegenden Produktdarbietung im Gesamtkontext zu berücksichtigen sind (siehe auch unten zum Erscheinungsbild; dazu z.B. EuGH, GRUR 2008, 524 Rn. 46, 48 - Parmesan).

    So hat der Gerichtshof der Europäischen Union (GRUR 2008, 524 Rn. 46, 48 - Parmesan) etwa bei der Prüfung einer Anspielung im Sinn von Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b VO 1151/2012 ergänzend berücksichtigt, dass die fraglichen Erzeugnisse jeweils geriebener oder zum Reiben bestimmter Hartkäse waren, d.h. auch noch ähnlich aussahen.

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 69/04

    Bayerisches Bier II

    Zu den durch diese Bestimmungen geregelten Einzelheiten gehört, in welchem Verfahren eine entgegen Art. 14 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 eingetragene Marke für ungültig erklärt wird und wer zur Einleitung dieses Verfahrens berechtigt ist (vgl. auch EuGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - C132/05, Slg. 2008, I957 = GRUR 2008, 524 Rn. 63 und 69 - Kommission/Bundesrepublik Deutschland [Parmesan]).
  • EuGH, 04.12.2019 - C-432/18

    Der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" erstreckt sich nicht auf

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass in dem durch die Verordnung Nr. 2081/92 geschaffenen, in die Verordnung Nr. 510/2006 übernommenen und nunmehr in der Verordnung Nr. 1151/2012 vorgesehenen Schutzsystem die Fragen des Schutzes der verschiedenen Bestandteile einer eingetragenen Bezeichnung vom nationalen Gericht anhand einer eingehenden Prüfung des Sachverhalts zu beurteilen sind, den ihm die Parteien vortragen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 1998, Chiciak und Fol, C-129/97 und C-130/97, EU:C:1998:274, Rn. 38, und vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-432/18

    Consorzio Tutela Aceto Balsamico di Modena - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Demgegenüber hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 31), das Vorbringen zurückgewiesen, dass eine g.U. nur in genau der Form geschützt sei, in der sie eingetragen sei(40).

    27 Der Begriff "feta" selbst betrifft, anders als Begriffe wie "Bayerisches Bier" (Urteil vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, EU:C:2009:415) und "Parmesan" (Urteil vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland, C-132/05, EU:C:2008:117), an sich keinen bestimmten geografischen Ort.

    Zur Frage, ob der Begriff "Parmesan" eine Gattungsbezeichnung geworden ist, deren Verwendung keine rechtswidrige Anspielung auf die g.U. "Parmigiano Reggiano" sein würde, hat der Gerichtshof im Urteil vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 54), festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland lediglich Zitate aus Wörterbüchern und aus der Fachliteratur angeführt hat, die keinen umfassenden Überblick vermitteln, wie die Verbraucher in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten das Wort "Parmesan" verstehen.

    40 Der Gerichtshof hat in Rn. 29 seines Urteils vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117), unter Verweis auf sein Urteil vom 9. Juni 1998, Chiciak und Fol (C-129/97 und C-130/97, EU:C:1998:274, Rn. 38), festgestellt, dass das Fehlen einer Erklärung, der zufolge für bestimmte Bestandteile einer Bezeichnung kein Schutz gemäß Art. 13 beantragt wird, keine ausreichende Grundlage für die Bestimmung des Umfangs dieses Schutzes darstellt.

  • BGH, 02.06.2016 - I ZR 268/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1151/2012 und den zuvor geltenden Vorschriften sowie zu Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 erfasst der Begriff der Anspielung im Sinne dieser Vorschriften eine Fallgestaltung, in der der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendete Ausdruck einen Teil der geschützten Bezeichnung in der Weise einschließt, dass der Verbraucher durch den Namen des Erzeugnisses veranlasst wird, gedanklich einen Bezug zu der Ware herzustellen, die die Bezeichnung trägt, ohne dass hierzu die Voraussetzungen einer Verwechslungsgefahr vorliegen müssen (EuGH, WRP 1999, 486 Rn. 25 f. - Gorgonzola/Cambozola; EuGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, Slg. 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 Rn. 44 f. - Parmesan/Parmigiano Reggiano; EuGH, GRUR 2011, 926 Rn. 56 - Bureau national interprofessionnel du Cognac; EuGH, GRUR 2016, 388 Rn. 21 und 45 - Viiniverla Oy; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2008 - I ZR 69/04, GRUR 2008, 413 Rn. 18 = WRP 2008, 669 - Bayerisches Bier I).
  • BGH, 12.04.2018 - I ZR 253/16

    Erstreckung des Schutzes der Gesamtbezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" auf

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass nach Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b der Grundverordnung (damals Verordnung [EWG] Nr. 2081/92, sodann Verordnung [EG] Nr. 510/2006, jetzt Verordnung [EU] Nr. 1151/2012) die geschützte Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano" durch die Verwendung des Wortes "Parmesan" beeinträchtigt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2008 - C-132/05, Slg. 2008, I-957 = GRUR 2008, 524 Rn. 20 bis 57 - Parmigiano Reggiano).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-783/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sind Erzeugnisse, die eine geschützte

    38 Vgl. entsprechend Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 25), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 44), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 21).

    46 Vgl. u. a. Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27 und 28), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 46 und 47), vom 14. Juli 2011, Bureau National Interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 57), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 33, 35, 37).

    59 Vgl. entsprechend Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 25 und 27), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 46 bis 48), sowie vom 17. Dezember 2020, Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier (C-490/19, EU:C:2020:1043, Rn. 26).

    60 Vgl. entsprechend Urteile vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 47), und vom 17. Dezember 2020, Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier (C-490/19, EU:C:2020:1043, Rn. 26); vgl. auch Urteil Scotch Whisky Association, Rn. 50.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-56/16

    EUIPO / Instituto dos Vinhos do Douro e do Porto - Rechtsmittel -

    15 Angeführt werden die Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 25), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 44), und vom 14. Juli 2011, Bureau national interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 56).

    49 Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 25), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 44), vom 14. Juli 2011, Bureau National Interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 56), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 21).

    51 Urteile vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 26), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 45), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 45).

    57 Diese Kriterium wurde in den Urteilen vom 4. März 1999, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola (C-87/97, EU:C:1999:115, Rn. 27), vom 26. Februar 2008, Kommission/Deutschland (C-132/05, EU:C:2008:117, Rn. 27), vom 14. Juli 2011, Bureau National Interprofessionnel du Cognac (C-4/10 und C-27/10, EU:C:2011:484, Rn. 57), und vom 21. Januar 2016, Viiniverla (C-75/15, EU:C:2016:35, Rn. 33), verwendet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-44/17

    Generalanwalt Saugmandsgaard Øe äußert sich im Rahmen eines Rechtsstreits über

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-614/17

    Fundación Consejo Regulador de la Denominación de Origen Protegida Queso Manchego

  • EuGH, 14.07.2011 - C-4/10

    Eine Marke, die die geografische Angabe "Cognac" enthält, kann nicht für eine

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 176/15

    Aceto Balsamico di Modena, Aceto Balsamico di Modena - Markenrechtsschutz: Schutz

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

  • EuGH, 10.09.2009 - C-446/07

    Severi - Richtlinie 2000/13/EG - Etikettierung von Lebensmitteln, die ohne

  • BPatG, 17.02.2009 - 30 W (pat) 22/06

    Münchner Weißwurst

  • VG Münster, 18.02.2019 - 5 K 520/18

    Geschützte Ursprungsbezeichnung Gattungsbezeichnung

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 87/09

    Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Angabe "Thüringer Klöße" als nicht als

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-393/16

    Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne - Vorlagefrage Gemeinsame

  • EuG, 02.02.2017 - T-510/15

    Mengozzi / EUIPO - Consorzio per la tutela dell'olio extravergine di oliva

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-490/19

    Syndicat interprofessionnel de défense du fromage Morbier - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-343/07

    Bavaria und Bavaria Italia - Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der

  • EuG, 24.05.2023 - T-2/21

    Der Begriff "Emmentaler" kann nicht als Unionsmarke für Käse geschützt werden

  • OLG Frankfurt, 23.02.2017 - 6 U 86/16

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen, für den Bereich der

  • BPatG, 02.10.2009 - 30 W (pat) 78/06
  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

  • BPatG, 18.05.2017 - 30 W (pat) 33/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwarzwälder Schinken" - Schutz von geografischen

  • BPatG, 21.11.2013 - 30 W (pat) 28/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bairisch Blockmalz, Bairischer Blockmalz, Bayrisch

  • EuG, 14.12.2017 - T-828/16

    Consejo Regulador "Torta del Casar"/ EUIPO - Consejo Regulador "Queso de La

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2009 - C-446/07

    Severi - Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 - Richtlinie 2000/13/EG - Auf einen Ort

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Rechtsprechung
   EuGH, 15.05.2006 - C-132/05   

Zitiervorschläge
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EuGH, 15.05.2006 - C-132/05 (https://dejure.org/2006,27603)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.2006 - C-132/05 (https://dejure.org/2006,27603)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - C-132/05 (https://dejure.org/2006,27603)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   EuGH, 06.09.2005 - C-132/05   

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EuGH, 06.09.2005 - C-132/05 (https://dejure.org/2005,34336)
EuGH, Entscheidung vom 06.09.2005 - C-132/05 (https://dejure.org/2005,34336)
EuGH, Entscheidung vom 06. September 2005 - C-132/05 (https://dejure.org/2005,34336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05 (https://dejure.org/2007,21039)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.06.2007 - C-132/05 (https://dejure.org/2007,21039)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - C-132/05 (https://dejure.org/2007,21039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Ursprungsbezeichnungen - Käse - "Parmigiano Reggiano" - Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" - Versäumnis eines Mitgliedstaats, von Amts wegen zur Sicherung einer geschützten Ursprungsbezeichnung tätig zu werden

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Ursprungsbezeichnungen - Käse - "Parmigiano Reggiano" - Verwendung der Bezeichnung "Parmesan" - Versäumnis eines Mitgliedstaats, von Amts wegen zur Sicherung einer geschützten Ursprungsbezeichnung tätig zu werden

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Name "Parmesan" wird wohl nicht für italienisches Original geschützt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05
    Wie Frankreich in dem durch das Urteil Kommission/Frankreich(20) entschiedenen Fall habe Deutschland seine Verpflichtungen aus Art. 13 Abs. 1 Buchst. b der Grundverordnung durch Unterlassen verletzt.

    31 - Das Vorliegen einer Vertragsverletzung ist anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 2000, Kommission/Belgien (C-384/99, Slg. 2000, I-10633, Randnr. 16), vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich (C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26), und vom 15. Juli 2004, Kommission/Portugal (C-272/01, Slg. 2004, I-6767, Randnr. 29).

  • EuGH, 30.11.2000 - C-384/99

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05
    31 - Das Vorliegen einer Vertragsverletzung ist anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 2000, Kommission/Belgien (C-384/99, Slg. 2000, I-10633, Randnr. 16), vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich (C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26), und vom 15. Juli 2004, Kommission/Portugal (C-272/01, Slg. 2004, I-6767, Randnr. 29).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-272/01

    Kommission / Portugal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-132/05
    31 - Das Vorliegen einer Vertragsverletzung ist anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 30. November 2000, Kommission/Belgien (C-384/99, Slg. 2000, I-10633, Randnr. 16), vom 15. März 2001, Kommission/Frankreich (C-147/00, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26), und vom 15. Juli 2004, Kommission/Portugal (C-272/01, Slg. 2004, I-6767, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2007 - C-285/06

    Schneider - Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 - Verordnung (EG) Nr. 753/2002 -

    36 - Urteil vom 25. Juni 2002, Dante Bigi (C-66/00, Slg. 2002, I-5917), Schlussanträge von Generalanwalt Léger vom 9. Oktober 2001 in dieser Sache, Nr. 50, darauf Bezug nehmend die Schlussanträge von Generalanwalt Mazák vom 28. Juni 2007, Kommission/Deutschland (C-132/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 42).

    96 f.) Für die geografischen Ursprungsbezeichnungen gilt im allgemeinen Bezeichnungsrecht, wie bereits eingangs dargelegt, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs und entsprechend dem klaren Wortlaut von Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2081/02 ein umfassendes Übersetzungsverbot: Urteil Dante Bigi (oben in Fn. 36 angeführt), Schlussanträge von Generalanwalt Léger vom 9. Oktober 2001 in dieser Sache, Nr. 50, Schlussanträge von Generalanwalt Mazák vom 28. Juni 2007, Kommission/Deutschland (C-132/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 42).

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