Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2017 - C-133/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23631
EuGH, 13.07.2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,23631)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,23631)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,23631)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Haftungsdauer des Verkäufers und Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Verbrauchsgüterkauf

  • verkehrslexikon.de

    Gewährleistung und Verjährungsklausel in Gebrauchtwagenkaufvertrag

  • webshoprecht.de

    Gewährleistung und Verjährungsklausel in Verträgen über den Handel mit gebrauchten Gütern

  • Europäischer Gerichtshof

    Ferenschild

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsgüterkauf und Garantie für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 5 Abs. 1 - Haftungsdauer des Verkäufers - Verjährungsfrist - Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 - Gebrauchte Güter - Vertragliche Begrenzung der Haftung des ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsgüterkauf und Garantie für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 5 Abs. 1 - Haftungsdauer des Verkäufers - Verjährungsfrist - Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 - Gebrauchte Güter - Vertragliche Begrenzung der Haftung des ...

  • rechtsportal.de

    Verbrauchsgüterkauf

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verkürzung der Verjährungsfrist für Haftung des Verkäufers gebrauchter Güter gegenüber Verbraucher auf unter zwei Jahre ("Ferenschild")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Ferenschild

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsgüterkauf und Garantie für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 5 Abs. 1 - Haftungsdauer des Verkäufers - Verjährungsfrist - Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 - Gebrauchte Güter - Vertragliche Begrenzung der Haftung des ...

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verjährungsfristverkürzung beim GW-Verkauf nicht mehr zulässig

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwei Jahre Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1187
  • MDR 2018, 653
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-133/16
    Somit können sie zwar gemäß Art. 8 Abs. 2 dieser Richtlinie in Verbindung mit ihrem 24. Erwägungsgrund in dem von der Richtlinie geregelten Bereich strengere Bestimmungen zur Gewährleistung eines noch höheren Verbraucherschutzniveaus erlassen oder beibehalten, dürfen aber nicht die vom Unionsgesetzgeber vorgesehenen Garantien beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 2008, Quelle, C-404/06, EU:C:2008:231, Rn. 36).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-166/11

    González Alonso - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-133/16
    Daher stellt Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 dieser Richtlinie, der den Mitgliedstaaten gestattet, im Fall gebrauchter Güter vorzusehen, dass die Parteien eine kürzere Haftungsdauer des Verkäufers mit einer Mindestdauer von einem Jahr vereinbaren können, wie der Generalanwalt in den Nrn. 74 und 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, eine Ausnahmeregelung dar, die eng auszulegen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 1. März 2012, González Alonso, C-166/11, EU:C:2012:119, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-497/13

    Der Gerichtshof klärt die Verbraucherschutzregeln im Bereich des

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-133/16
    Die Unabdingbarkeit dieser grundsätzlichen Mindestdauer wird durch den Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Richtlinie in Verbindung mit ihrem siebten Erwägungsgrund bestätigt, da die Parteien nach dieser Bestimmung grundsätzlich nicht durch eine Vereinbarung von ihr abweichen dürfen und die Mitgliedstaaten auf ihre Einhaltung achten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, Faber, C-497/13, EU:C:2015:357, Rn. 55).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Auch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, zu deren Umsetzung § 439 BGB geschaffen worden ist, geht in ihrem Anwendungsbereich gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 von einer Haftungsdauer (Satz 1; siehe hierzu EuGH, C-133/16, JZ 2018, 298 Rn. 32 ff. - Ferenschild; Senatsurteil vom 18. November 2020 - VIII ZR 78/20, NJW 2021, 1008 Rn. 19 ff.) beziehungsweise von einer Verjährungsfrist (Satz 2) von zwei Jahren aus, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenfalls dem Schutz der finanziellen Interessen des Verkäufers und der Kompensation dafür dient, dass dieser für jede Vertragswidrigkeit haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (siehe EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 58 - Gebr.
  • BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 240/18

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Käufers eines im Rahmen einer

    Diese Vorschrift ist allerdings richtlinienwidrig, weil Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (im Folgenden Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) den Mitgliedstaaten nur die Befugnis verleiht, im Falle gebrauchter Güter vorzusehen, dass die Parteien die Haftungsdauer des Verkäufers auf ein Jahr ab Lieferung begrenzen dürfen, ihnen dagegen nicht die Möglichkeit einräumt, zu bestimmen, dass die Parteien die Dauer der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie genannten Verjährungsfrist begrenzen dürfen (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - C-133/16 - Ferenschild, JZ 2018, 298 Rn. 44 ff., insbesondere Rn. 47).

    Welche Auswirkungen sich daraus ergeben (zum Meinungsstand vgl. Kulke, EWiR 2018, 397 f.), bedarf hier jedoch keiner Erörterung, denn § 475 Abs. 2 BGB aF ist - trotz des Umstands, dass der Beklagte bei der Versteigerung als Unternehmer (§ 14 BGB) gehandelt und die Klägerin den Hengst als Verbraucherin (§ 13 BGB) erworben hat - im Streitfall nicht anwendbar, da hier die Ausnahmeregelung des § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB eingreift, nach der die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (und damit auch § 475 Abs. 2 BGB aF) in Übereinstimmung mit Art. 1 Abs. 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in den Fällen, in denen gebrauchte Sachen in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher teilnehmen kann, nicht gelten.

  • OLG Koblenz, 05.06.2020 - 8 U 1803/19

    Abgasskandal: Schadenersatz bei Audi SQ5 TDI mit 3-Liter-Motor

    Diese Vorschrift ist allerdings richtlinienwidrig, weil Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (im Folgenden: Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) den Mitgliedstaaten nur die Befugnis verleiht, im Falle gebrauchter Güter vorzusehen, dass die Parteien die Haftungsdauer des Verkäufers auf ein Jahr ab Lieferung begrenzen dürfen, ihnen dagegen nicht die Möglichkeit einräumt, zu bestimmen, dass die Parteien die Dauer der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie genannten Verjährungsfrist begrenzen dürfen (EuGH, Urteil vom 13.07.2017 - C-133/16 -, juris; s. auch BGH, Urteil vom 09.10.2019 - VIII ZR 240/18 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Auch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, zu deren Umsetzung § 439 BGB geschaffen worden ist, geht in ihrem Anwendungsbereich gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 von einer Haftungsdauer (Satz 1; siehe hierzu EuGH, C-133/16, JZ 2018, 298 Rn. 32 ff. - Ferenschild; Senatsurteil vom 18. November 2020 - VIII ZR 78/20, NJW 2021, 1008 Rn. 19 ff.) beziehungsweise von einer Verjährungsfrist (Satz 2) von zwei Jahren aus, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenfalls dem Schutz der finanziellen Interessen des Verkäufers und der Kompensation dafür dient, dass dieser für jede Vertragswidrigkeit haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (siehe EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 58 - Gebr.
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 275/19

    Anspruch auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Auch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, zu deren Umsetzung § 439 BGB geschaffen worden ist, geht in ihrem Anwendungsbereich gemäß Art. 5 Abs. 1 von einer Haftungsdauer (Satz 1; siehe hierzu EuGH, C-133/16, JZ 2018, 298 Rn. 32 ff. - Ferenschild; Senatsurteil vom 18. November 2020 - VIII ZR 78/20, NJW 2021, 1008 Rn. 19 ff.) beziehungsweise von einer Verjährungsfrist (Satz 2) von zwei Jahren aus, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenfalls dem Schutz der finanziellen Interessen des Verkäufers und der Kompensation dafür dient, dass dieser für jede Vertragswidrigkeit haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (siehe EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 58 - Gebr.
  • OLG Celle, 11.09.2019 - 7 U 362/18

    Gebrauchtwagenkauf eines Verbrauchers - Abkürzung der Verjährungsfrist zulässig?

    Zutreffend weist der Kläger allerdings darauf hin, nach Maßgabe einer 2017 ergangenen EuGH-Entscheidung sei § 476 BGB unionsrechtswidrig (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - C-133/16 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20

    Inhalt und zur Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim

    Auch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, zu deren Umsetzung § 439 BGB geschaffen worden ist, geht in ihrem Anwendungsbereich gemäß Art. 5 Abs. 1 von einer Haftungsdauer (Satz 1; siehe hierzu EuGH, C-133/16, JZ 2018, 298 Rn. 32 ff. - Ferenschild; Senatsurteil vom 18. November 2020 - VIII ZR 78/20, NJW 2021, 1008 Rn. 19 ff.) beziehungsweise von einer Verjährungsfrist (Satz 2) von zwei Jahren aus, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenfalls dem Schutz der finanziellen Interessen des Verkäufers und der Kompensation dafür dient, dass dieser für jede Vertragswidrigkeit haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (siehe EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 58 - Gebr.
  • OLG Frankfurt, 11.07.2019 - 16 U 112/18

    Schadenersatz aufgrund Gewährleistung für Getriebeschaden an Pkw

    Denn insoweit hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 13.07.2017 (C-133/16) entschieden, dass die nach deutschem Recht zulässige Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verbrauchsgüterkauf über gebrauchte Sachen auf ein Jahr der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie widerspricht.
  • OLG Zweibrücken, 19.03.2020 - 4 U 198/19

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beim Gebrauchtwagenkauf: Auswirkung der

    Die von § 476 Abs. 2 Alt. 2 BGB eröffnete Möglichkeit einer vertraglichen Verjährungsverkürzung bei gebrauchten Sachen ist zwar nach einhelliger Auffassung richtlinienwidrig (EUGH, Urteil vom 13.07.2017 - C-133/16 = MDR 2018, 653; BeckOK BGB/Faust, 52.Ed. 1.11.2019, BGB § 476 Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Stuttgart, 08.11.2019 - 19 O 166/18

    Sittenwidrigkeit einer Fahrzeug-Abschalteinrichtung bei Euro 6 Diesel;

    Dies widerspricht (vgl. hierzu: EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - C-133/16) zwar der EURL 83/2011 ist bis zu einer gesetzlichen Neuregelung allerdings ohne Auswirkungen auf die lex lata, wobei eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung nicht in Betracht kommt.(Rn.72).

    Diese Regelung widerspricht (vgl. hierzu: EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - C-133/16) zwar der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR (im Folgenden: "Verbrauchsgüterkauf-RL").

  • LG Stuttgart, 06.03.2020 - 19 O 123/19

    Zulässige Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf ein Jahr im

  • OLG Hamm, 09.03.2021 - 34 U 26/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der

  • LG Frankenthal, 21.08.2019 - 3 O 70/19

    Verbrauchsgüterkauf über einen Gebrauchtwagen: Verkürzung der Verjährungsfrist

  • OLG Köln, 02.12.2021 - 8 U 28/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug; Fahrzeug mit einem

  • LG Stuttgart, 21.05.2021 - 19 O 59/20

    Ansprüche beim Kauf eines Fahrzeugs mit dem Motortyp EA 288 mit einem

  • LG Bonn, 28.04.2020 - 18 O 16/19
  • LG Berlin, 16.04.2019 - 35 S 20/18

    Kein Sachmangel eines Gebrauchtwagens wegen fehlender Ölkontrollleuchte -

  • AG Bocholt, 30.03.2021 - 11 C 67/20

    Kein Anspruch eines Kfz-Käufers auf Herausgabe interner Korrespondenz -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16   

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Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,9638)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,9638)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,9638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ferenschild

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Gebrauchte Güter - Rechte des Verbrauchers im Fall der Vertragswidrigkeit der Ware - Dauer der Haftung für vertragswidrige Waren - Verjährungsfristen

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Gebrauchte Güter - Rechte des Verbrauchers im Fall der Vertragswidrigkeit der Ware - Dauer der Haftung für vertragswidrige Waren - Verjährungsfristen

  • rechtsportal.de

    RL 1999/44/EG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Verbraucherschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16
    Neben der zweijährigen Haftung für Vertragswidrigkeiten, von der bereits die Rede war, zählt dazu - woran der Gerichtshof im Urteil Quelle erinnert hat(28) - die Möglichkeit, die Ersatzlieferung nach Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie zu verweigern, wenn sich diese Abhilfe als unverhältnismäßig erweist, weil sie dem Verkäufer unzumutbare Kosten verursachen würde.

    27 Urteil vom 17. April 2008, Quelle (C-404/06, EU:C:2008:231, Rn. 42), Urteil vom 16. Juni 2011, Gebr.

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Quelle (C-404/06, EU:C:2007:682, Nr. 48 und die Anmerkungen in Fn. 32) und des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Gebr.

    28 Urteil vom 17. April 2008, Quelle (C-404/06, EU:C:2008:231, Rn. 42).

  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16
    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 58).

    Weber (C-65/09, EU:C:2010:274, Nrn. 30, 85 und 86).

    Weber und Putz (C-65/09 und C-87/09, EU:C:2011:396, Rn. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.2007 - C-404/06

    Quelle - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Verbrauchsgüterkauf und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16
    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Quelle (C-404/06, EU:C:2007:682, Nr. 48 und die Anmerkungen in Fn. 32) und des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Gebr.
  • EuGH, 01.03.2012 - C-166/11

    González Alonso - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16
    26 Vgl. Urteil vom 1. März 2012, González Alonso (C-166/11, EU:C:2012:119, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-65/09

    Gebr. Weber - Verbraucherschutz - Verbrauchsgüterkauf - Art. 3 Abs. 2 und 3 der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16
    Weber (C-65/09, EU:C:2010:274, Nrn. 30, 85 und 86).
  • EuGH, 07.01.2003 - C-306/99

    BIAO

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16
    13 Vgl. Urteil vom 17. Juli 1997, Giloy (C-130/95, EU:C:1997:372, Rn. 28), Urteil vom 7. Januar 2003, BIAO (C-306/99, EU:C:2003:3, Rn. 18 bis 20 und 92 bis 94).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-130/95

    Giloy

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16
    13 Vgl. Urteil vom 17. Juli 1997, Giloy (C-130/95, EU:C:1997:372, Rn. 28), Urteil vom 7. Januar 2003, BIAO (C-306/99, EU:C:2003:3, Rn. 18 bis 20 und 92 bis 94).
  • EuGH, 02.09.2015 - C-127/14

    Surmacs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/19/EG - Anhang I Nr. 7 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16
    22 Vgl. Urteil vom 2. September 2015, Surmacs (C-127/14, EU:C:2015:522, Rn. 28).
  • EuGH, 19.02.2004 - C-312/03

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16
    5 Dieses Gesetz trat erst in Kraft, nachdem der Gerichtshof im Urteil vom 19. Februar 2004, Kommission/Belgien (C-312/03, EU:C:2004:116), festgestellt hatte, dass Belgien - durch die Nichtumsetzung der Richtlinie 1999/44 bis zum 1. Januar 2002 - gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat.
  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16
    12 Vgl. Urteil vom 18. Oktober 1990, Dzodzi (verbundene Rechtssachen C-297/88 und C-197/89, EU:C:1990:360, Rn. 38 bis 41).
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