Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.2017 - C-133/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23631
EuGH, 13.07.2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,23631)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,23631)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,23631)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • autokaufrecht.info

    Haftungsdauer des Verkäufers und Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Verbrauchsgüterkauf

  • verkehrslexikon.de

    Gewährleistung und Verjährungsklausel in Gebrauchtwagenkaufvertrag

  • webshoprecht.de

    Gewährleistung und Verjährungsklausel in Verträgen über den Handel mit gebrauchten Gütern

  • Europäischer Gerichtshof

    Ferenschild

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsgüterkauf und Garantie für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 5 Abs. 1 - Haftungsdauer des Verkäufers - Verjährungsfrist - Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 - Gebrauchte Güter - Vertragliche Begrenzung der Haftung des ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsgüterkauf und Garantie für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 5 Abs. 1 - Haftungsdauer des Verkäufers - Verjährungsfrist - Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 - Gebrauchte Güter - Vertragliche Begrenzung der Haftung des ...

  • rechtsportal.de

    Verbrauchsgüterkauf

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verkürzung der Verjährungsfrist für Haftung des Verkäufers gebrauchter Güter gegenüber Verbraucher auf unter zwei Jahre ("Ferenschild")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Ferenschild

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsgüterkauf und Garantie für Verbrauchsgüter - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 5 Abs. 1 - Haftungsdauer des Verkäufers - Verjährungsfrist - Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 - Gebrauchte Güter - Vertragliche Begrenzung der Haftung des ...

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verjährungsfristverkürzung beim GW-Verkauf nicht mehr zulässig

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr ist unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf - Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwei Jahre Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1187
  • MDR 2018, 653
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 09.10.2019 - VIII ZR 240/18

    Der gebrauchte Hengst

    Diese Vorschrift ist allerdings richtlinienwidrig, weil Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (im Folgenden Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) den Mitgliedstaaten nur die Befugnis verleiht, im Falle gebrauchter Güter vorzusehen, dass die Parteien die Haftungsdauer des Verkäufers auf ein Jahr ab Lieferung begrenzen dürfen, ihnen dagegen nicht die Möglichkeit einräumt, zu bestimmen, dass die Parteien die Dauer der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie genannten Verjährungsfrist begrenzen dürfen (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - C-133/16 - Ferenschild, JZ 2018, 298 Rn. 44 ff., insbesondere Rn. 47).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung bei Fahrzeug mit Dieselmotor EA 189?

    Auch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, zu deren Umsetzung § 439 BGB geschaffen worden ist, geht in ihrem Anwendungsbereich gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 von einer Haftungsdauer (Satz 1; siehe hierzu EuGH, C-133/16, JZ 2018, 298 Rn. 32 ff. - Ferenschild; Senatsurteil vom 18. November 2020 - VIII ZR 78/20, NJW 2021, 1008 Rn. 19 ff.) beziehungsweise von einer Verjährungsfrist (Satz 2) von zwei Jahren aus, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenfalls dem Schutz der finanziellen Interessen des Verkäufers und der Kompensation dafür dient, dass dieser für jede Vertragswidrigkeit haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (siehe EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 58 - Gebr.
  • OLG Koblenz, 05.06.2020 - 8 U 1803/19

    Abgasskandal: Schadenersatz bei Audi SQ5 TDI mit 3-Liter-Motor

    Diese Vorschrift ist allerdings richtlinienwidrig, weil Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (im Folgenden: Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) den Mitgliedstaaten nur die Befugnis verleiht, im Falle gebrauchter Güter vorzusehen, dass die Parteien die Haftungsdauer des Verkäufers auf ein Jahr ab Lieferung begrenzen dürfen, ihnen dagegen nicht die Möglichkeit einräumt, zu bestimmen, dass die Parteien die Dauer der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie genannten Verjährungsfrist begrenzen dürfen (EuGH, Urteil vom 13.07.2017 - C-133/16 -, juris; s. auch BGH, Urteil vom 09.10.2019 - VIII ZR 240/18 -, juris Rn. 22).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 275/19

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Auch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, zu deren Umsetzung § 439 BGB geschaffen worden ist, geht in ihrem Anwendungsbereich gemäß Art. 5 Abs. 1 von einer Haftungsdauer (Satz 1; siehe hierzu EuGH, C-133/16, JZ 2018, 298 Rn. 32 ff. - Ferenschild; Senatsurteil vom 18. November 2020 - VIII ZR 78/20, NJW 2021, 1008 Rn. 19 ff.) beziehungsweise von einer Verjährungsfrist (Satz 2) von zwei Jahren aus, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenfalls dem Schutz der finanziellen Interessen des Verkäufers und der Kompensation dafür dient, dass dieser für jede Vertragswidrigkeit haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (siehe EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 58 - Gebr.
  • OLG Celle, 11.09.2019 - 7 U 362/18

    Gebrauchtwagenkauf eines Verbrauchers - Abkürzung der Verjährungsfrist zulässig?

    Zutreffend weist der Kläger allerdings darauf hin, nach Maßgabe einer 2017 ergangenen EuGH-Entscheidung sei § 476 BGB unionsrechtswidrig (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - C-133/16 -, juris, Rn. 32 ff.).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 118/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Auch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, zu deren Umsetzung § 439 BGB geschaffen worden ist, geht in ihrem Anwendungsbereich gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 von einer Haftungsdauer (Satz 1; siehe hierzu EuGH, C-133/16, JZ 2018, 298 Rn. 32 ff. - Ferenschild; Senatsurteil vom 18. November 2020 - VIII ZR 78/20, NJW 2021, 1008 Rn. 19 ff.) beziehungsweise von einer Verjährungsfrist (Satz 2) von zwei Jahren aus, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenfalls dem Schutz der finanziellen Interessen des Verkäufers und der Kompensation dafür dient, dass dieser für jede Vertragswidrigkeit haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (siehe EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 58 - Gebr.
  • OLG Frankfurt, 11.07.2019 - 16 U 112/18

    Schadenersatz aufgrund Gewährleistung für Getriebeschaden an Pkw

    Denn insoweit hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 13.07.2017 (C-133/16) entschieden, dass die nach deutschem Recht zulässige Verkürzung der Verjährungsfrist beim Verbrauchsgüterkauf über gebrauchte Sachen auf ein Jahr der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie widerspricht.
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 357/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Auch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, zu deren Umsetzung § 439 BGB geschaffen worden ist, geht in ihrem Anwendungsbereich gemäß Art. 5 Abs. 1 von einer Haftungsdauer (Satz 1; siehe hierzu EuGH, C-133/16, JZ 2018, 298 Rn. 32 ff. - Ferenschild; Senatsurteil vom 18. November 2020 - VIII ZR 78/20, NJW 2021, 1008 Rn. 19 ff.) beziehungsweise von einer Verjährungsfrist (Satz 2) von zwei Jahren aus, was nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenfalls dem Schutz der finanziellen Interessen des Verkäufers und der Kompensation dafür dient, dass dieser für jede Vertragswidrigkeit haftet, die zum Zeitpunkt der Lieferung des Verbrauchsguts besteht (siehe EuGH, C-65/09 und C-87/09, Slg. 2011, I-5257 Rn. 58 - Gebr.
  • OLG Zweibrücken, 19.03.2020 - 4 U 198/19

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen beim Gebrauchtwagenkauf: Auswirkung der

    Die von § 476 Abs. 2 Alt. 2 BGB eröffnete Möglichkeit einer vertraglichen Verjährungsverkürzung bei gebrauchten Sachen ist zwar nach einhelliger Auffassung richtlinienwidrig (EUGH, Urteil vom 13.07.2017 - C-133/16 = MDR 2018, 653; BeckOK BGB/Faust, 52.Ed. 1.11.2019, BGB § 476 Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Stuttgart, 08.11.2019 - 19 O 166/18
    Dies widerspricht (vgl. hierzu: EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - C-133/16) zwar der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR, ist bis zu einer gesetzlichen Neuregelung allerdings ohne Auswirkungen auf die lex lata, wobei eine richtlinienkonforme Rechtsfortbildung nicht in Betracht kommt.

    Diese Regelung widerspricht (vgl. hierzu: EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - C-133/16) zwar der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Text von Bedeutung für den EWR (im Folgenden: "Verbrauchsgüterkauf-RL").

  • LG Stuttgart, 06.03.2020 - 19 O 123/19

    Zulässige Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auf ein Jahr im

  • OLG Hamm, 09.03.2021 - 34 U 26/20
  • LG Bonn, 28.04.2020 - 18 O 16/19
  • OLG Köln, 02.12.2021 - 8 U 28/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug; Fahrzeug mit einem

  • LG Frankenthal, 21.08.2019 - 3 O 70/19

    Verbrauchsgüterkauf über einen Gebrauchtwagen: Verkürzung der Verjährungsfrist

  • LG Berlin, 16.04.2019 - 35 S 20/18

    Kein Sachmangel eines Gebrauchtwagens wegen fehlender Ölkontrollleuchte -

  • AG Bocholt, 30.03.2021 - 11 C 67/20

    Kein Anspruch eines Kfz-Käufers auf Herausgabe interner Korrespondenz -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9638
Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,9638)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.04.2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,9638)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. April 2017 - C-133/16 (https://dejure.org/2017,9638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ferenschild

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Gebrauchte Güter - Rechte des Verbrauchers im Fall der Vertragswidrigkeit der Ware - Dauer der Haftung für vertragswidrige Waren - Verjährungsfristen

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Gebrauchte Güter - Rechte des Verbrauchers im Fall der Vertragswidrigkeit der Ware - Dauer der Haftung für vertragswidrige Waren - Verjährungsfristen

  • rechtsportal.de

    RL 1999/44/EG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Verbraucherschutz

Verfahrensgang

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