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   EuGH, 03.03.2011 - C-134/10   

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https://dejure.org/2011,9790
EuGH, 03.03.2011 - C-134/10 (https://dejure.org/2011,9790)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2011 - C-134/10 (https://dejure.org/2011,9790)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2011 - C-134/10 (https://dejure.org/2011,9790)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 31 - Kriterien für die Gewährung des Status eines Trägers der Übertragungspflicht - Ziele des Allgemeininteresses, die die Verleihung dieses Status rechtfertigen - Einfluss der Zahl der Endnutzer der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 31 - Kriterien für die Gewährung des Status eines Trägers der Übertragungspflicht - Ziele des Allgemeininteresses, die die Verleihung dieses Status rechtfertigen - Einfluss der Zahl der Endnutzer der ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 31 - Kriterien für die Gewährung des Status eines Trägers der Übertragungspflicht - Ziele des Allgemeininteresses, die die Verleihung dieses Status rechtfertigen - Einfluss der Zahl der Endnutzer der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und Kommunikationsdiensten; Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der RL 2002/22/EG; Europäische Kommission gegen Königreich Belgien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten; Nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 2002/22/EG; Europäische Kommission gegen Königreich Belgien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 31 - Kriterien für die Gewährung des Status eines Trägers der Übertragungspflicht - Ziele des Allgemeininteresses, die die Verleihung dieses Status rechtfertigen - Einfluss der Zahl der Endnutzer der ...

  • beck.de (Kurzinformation)

    Umsetzung der Universaldienstrichtlinie

Besprechungen u.ä.

  • lehofer.at (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH (neuerlich) zu belgischen must carry-Regeln

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 15. März 2010 - Europäische Kommission/Königreich Belgien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlerhafte Umsetzung von Art. 31 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 488
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-336/07

    Kabel Deutschland Vertrieb und Service - Richtlinie 2002/22/EG - Art. 31 Abs. 1 -

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-134/10
    Daher ist der Status eines Trägers der Übertragungspflicht streng auf diejenigen Kanäle zu beschränken, deren gesamter Programminhalt geeignet ist, das verfolgte Ziel des Allgemeininteresses zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil United Pan-Europe Communications Belgium u. a., Randnr. 47, und Urteil vom 22. Dezember 2008, Kabel Deutschland Vertrieb und Service, C-336/07, Slg. 2008, I-10889, Randnr. 42).

    Was die Bestimmtheit der Rundfunk- und Fernsehkanäle betrifft, für die die Übertragungspflicht gilt, hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten nach dem Wortlaut dieser Bestimmung diejenigen Kanäle, die unter die Übertragungspflicht fallen, spezifisch bezeichnen müssen (Urteil Kabel Deutschland Vertrieb und Service, Randnr. 24).

    Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass dieser Status nicht automatisch allen Fernsehkanälen gewährt werden kann, die von einem privaten Rundfunkveranstalter ausgestrahlt werden, sondern strikt auf diejenigen zu beschränken ist, deren gesamter Programminhalt geeignet ist, das verfolgte Ziel des Allgemeininteresses zu erreichen (vgl. Urteile United Pan-Europe Communications Belgium u. a., Randnr. 47, und Kabel Deutschland Vertrieb und Service, Randnr. 42).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-134/10
    Da Gegenstand der Vertragsverletzungsklage somit die Art und Weise ist, in der die Universaldienstrichtlinie in nationales Recht umgesetzt worden ist, ist zu prüfen, ob sich aus dem Wortlaut dieser Regelung selbst ergibt, dass die Umsetzung unzureichend oder fehlerhaft ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1999, Kommission/Irland, C-392/96, Slg. 1999, I-5901, Randnrn.
  • EuGH, 12.02.2009 - C-475/07

    Kommission / Polen

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-134/10
    59 und 60, vom 20. November 2008, Kommission/Irland, C-66/06, Randnr. 59, und vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Randnr. 54).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-148/05

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-134/10
    Zum einen hat jedoch der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der Streitgegenstand im gerichtlichen Verfahren beschränkt werden kann (vgl. insbesondere Urteile vom 18. März 2006, Kommission/Spanien, C-221/04, Slg. 2006, I-4515, Randnr. 33, und vom 14. Juni 2007, Kommission/Irland, C-148/05, Randnr. 35).
  • EuGH, 20.11.2008 - C-66/06

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-134/10
    59 und 60, vom 20. November 2008, Kommission/Irland, C-66/06, Randnr. 59, und vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Randnr. 54).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-134/10
    In einer ergänzenden mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 1. Dezember 2008 wiederholte die Kommission unter Berufung auf das Urteil vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a. (C-250/06, Slg. 2007, I-11135), ihre Ausführungen, wonach die belgische Regelung die in diesem Urteil angeführten Kriterien der Transparenz und der Nichtdiskriminierung nicht erfülle.
  • EuGH, 18.05.2006 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-134/10
    Zum einen hat jedoch der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der Streitgegenstand im gerichtlichen Verfahren beschränkt werden kann (vgl. insbesondere Urteile vom 18. März 2006, Kommission/Spanien, C-221/04, Slg. 2006, I-4515, Randnr. 33, und vom 14. Juni 2007, Kommission/Irland, C-148/05, Randnr. 35).
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2013 - 10 ME 21/13

    Gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum der Versammlung der

    Damit ist die Regelung Teil einer Kulturpolitik, welche die Meinungsfreiheit der verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen und sprachlichen Strömungen im audiovisuellen Bereich - hier im Land Niedersachsen - schützen soll (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2007 - C-250/06 [ United Pan-Europe Communications Belgium u.a .] -, Slg. 2007, S. 1-11135; vom 22. Dezember 2008 - C-336/07 [ Kabel Deutschland Vertrieb und Service ] -, Slg. 2008 S. 1-10889 zu § 52 Abs. 1 RStV a.F. i.V.m. § 37 NMedienG a.F.; vom 3. März 2011 - C-134/10 -, ABl.

    Im Hinblick auf den erstgenannten Punkt hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung von Art. 49 EG a.F. (nunmehr Art. 56 AEUV) entschieden, dass der "Must carry"-Status nicht automatisch allen Fernsehsendern gewährt werden könne, die von einem privaten Rundfunkveranstalter ausgestrahlt würden, sondern strikt auf diejenigen zu beschränken sei, deren gesamter Programminhalt geeignet ist, das Ziel der Sicherstellung des Pluralismus zu erreichen, indem sie gegebenenfalls durch öffentlich-rechtliche Verpflichtungen den Zugang u.a. zu nationalen und lokalen Informationen in dem betreffenden Gebiet ermöglichen (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2007, a.a.O.; vom 22. Dezember 2008; vom 3. März 2011, a.a.O.).

  • LSG Sachsen, 31.08.2011 - L 6 U 51/09

    Europarechtskonformität der Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen

    Der EuGH hat in einer Entscheidung vom 03.03.2011 (C-134/10) ausgeführt, dass "Kulturpolitik" einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen kann, der eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigt (a. a. O., Rdnr. 44 m. w. N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-148/10

    DHL International - Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs -

    52 - Vgl. Urteile Sjöberg und Gerdin (Randnr. 40 und die dort angeführte Rechstsprechung) und vom 3. März 2011, Kommission/Belgien (C-134/10, Slg. 2011, I-0000, Randnrn. 43 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
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