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Rechtsprechung
   EuGH, 16.01.1997 - C-134/95   

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https://dejure.org/1997,712
EuGH, 16.01.1997 - C-134/95 (https://dejure.org/1997,712)
EuGH, Entscheidung vom 16.01.1997 - C-134/95 (https://dejure.org/1997,712)
EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 1997 - C-134/95 (https://dejure.org/1997,712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    USSL nº 47 di Biella / INAIL

    EG-Vertrag, Artikel 177
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Frage, deren Beantwortung dem vorlegenden Gericht die Feststellung der Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift, die nicht für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits ausschlaggebend ist, mit ...

  • EU-Kommission

    USSL nº 47 di Biella / INAIL

  • Wolters Kluwer

    Beiträge zur Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ; Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht ; Grenzen eines Mitgliedstaats ; Grundsätze der Freizügigkeit und des freien Dienstleistungsverkehrs

  • Judicialis

    EG-Vertrag Artikel 177; ; EG-Vertrag Artikel 48; ; EG-Vertrag Artikel 52; ; EG-Vertrag Artikel 59; ; EWG-Vertrag Artikel 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Frage, deren Beantwortung dem vorlegenden Gericht die Feststellung der Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift, die nicht für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits ausschlaggebend ist, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1997, 403
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.02.1995 - C-33/94

    Rechtmäßigkeit einer nationalen Regelung, auf Grund derer der Betrieb eines

    Auszug aus EuGH, 16.01.1997 - C-134/95
    19 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Artikel 48, 52 und 59 des Vertrages nicht auf Betätigungen anwendbar, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (Urteile vom 23. April 1991, in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 37, vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9, und vom 16. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-29/94, C-30/94, C-31/94, C-32/94, C-33/94, C-34/94 und C-35/94, Aubertin u. a., Slg. 1995, I-301, Randnr. 9).
  • EuGH, 16.02.1995 - C-35/94

    Rechtmäßigkeit einer nationalen Regelung, auf Grund derer der Betrieb eines

    Auszug aus EuGH, 16.01.1997 - C-134/95
    19 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Artikel 48, 52 und 59 des Vertrages nicht auf Betätigungen anwendbar, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (Urteile vom 23. April 1991, in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 37, vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9, und vom 16. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-29/94, C-30/94, C-31/94, C-32/94, C-33/94, C-34/94 und C-35/94, Aubertin u. a., Slg. 1995, I-301, Randnr. 9).
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus EuGH, 16.01.1997 - C-134/95
    19 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Artikel 48, 52 und 59 des Vertrages nicht auf Betätigungen anwendbar, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (Urteile vom 23. April 1991, in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 37, vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9, und vom 16. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-29/94, C-30/94, C-31/94, C-32/94, C-33/94, C-34/94 und C-35/94, Aubertin u. a., Slg. 1995, I-301, Randnr. 9).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.01.1997 - C-134/95
    12 In Anbetracht des Zusammenhangs, in dem das vorlegende Gericht die Vorabentscheidungsfragen gestellt hat, ist vorab zum einen darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage befinden kann, wenn offensichtlich ist, daß die Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift, um die dieses Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Rechtsstreits steht, oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist und der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61).
  • EuGH, 16.02.1995 - C-32/94

    Rechtmäßigkeit einer nationalen Regelung, auf Grund derer der Betrieb eines

    Auszug aus EuGH, 16.01.1997 - C-134/95
    19 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Artikel 48, 52 und 59 des Vertrages nicht auf Betätigungen anwendbar, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (Urteile vom 23. April 1991, in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 37, vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9, und vom 16. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-29/94, C-30/94, C-31/94, C-32/94, C-33/94, C-34/94 und C-35/94, Aubertin u. a., Slg. 1995, I-301, Randnr. 9).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-332/90

    Steen / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 16.01.1997 - C-134/95
    19 Nach ständiger Rechtsprechung sind die Artikel 48, 52 und 59 des Vertrages nicht auf Betätigungen anwendbar, deren Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (Urteile vom 23. April 1991, in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 37, vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90, Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9, und vom 16. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-29/94, C-30/94, C-31/94, C-32/94, C-33/94, C-34/94 und C-35/94, Aubertin u. a., Slg. 1995, I-301, Randnr. 9).
  • EuGH, 12.07.1979 - 223/78

    Grosoli

    Auszug aus EuGH, 16.01.1997 - C-134/95
    Er kann jedoch dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu beurteilen (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3).
  • EuGH, 16.02.1995 - C-29/94

    Strafverfahren gegen Aubertin u.a.

  • BGH, 19.09.2013 - IX AR (VZ) 1/12

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf

    Für das primäre Gemeinschaftsrecht ist geklärt, dass es nicht auf Betätigungen anwendbar ist, deren wesentliche Elemente sämtlich nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausweisen (EuGH, Urteil vom 18. März 1980 - Rs. 52/79, Debauve, Slg. 1980, 833 Rn. 9; vom 26. Februar 1991 - Rs. C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-735 Rn. 9; vom 16. Januar 1997 - Rs. C-134/95, USSL/INAIL, Slg. 1997, I-204 Rn. 19 ff).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für selbstbeschaffte ambulante

    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH, auf die der Senat bereits im Vorlagebeschluss vom 30. Oktober 2002 verwiesen hat, erfasst das europäische Recht auch den Fall, dass sich Leistungsanbieter und Leistungsempfänger zur Erbringung der Dienstleistung gemeinsam ins Ausland begeben (Urteil Kommission/ Griechenland, EuGHE 1991 I-727; vgl auch Urteil "USSL", EuGHE 1997, I-195 = SozR 3-6030 Art. 48 Nr. 12).
  • EuGH, 07.01.2003 - C-306/99

    BIAO

    Der Gerichtshof ist somit grundsätzlich gehalten, über ein Vorabentscheidungsersuchen zu befinden, es sei denn, er soll offensichtlich in Wirklichkeit dazu veranlasst werden, über einen konstruierten Rechtsstreit zu entscheiden oder Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben, die begehrte Auslegung des Gemeinschaftsrechts steht in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Rechtsstreits oder der Gerichtshof verfügt nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80, Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnr. 18, Bosman, Randnr. 61, und vom 16. Januar 1997 in der Rechtssache C-134/95, USSL N° 47 di Biella, Slg. 1997, I-195, Randnr. 12).
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Rechtsprechung
   EuGH, 30.11.1995 - C-134/95   

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https://dejure.org/1995,19186
EuGH, 30.11.1995 - C-134/95 (https://dejure.org/1995,19186)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.1995 - C-134/95 (https://dejure.org/1995,19186)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 1995 - C-134/95 (https://dejure.org/1995,19186)
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   Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-134/95   

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https://dejure.org/1996,31380
Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-134/95 (https://dejure.org/1996,31380)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - C-134/95 (https://dejure.org/1996,31380)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - C-134/95 (https://dejure.org/1996,31380)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Unità Socio-Sanitaria Locale nº 47 di Biella (USSL) gegen Istituto nazionale per l'assicurazione contro gli infortuni sul lavoro (INAIL).

    Arbeitnehmer - Arbeitsvermittlung - Gesetzliches Monopol

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-134/95
    (3) - Siehe z. B. Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-332/90 (Steen, Slg. 1992, I-341, Randnr. 9), vom 16. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-29/94, C-30/94, C-31/94, C-32/94, C-33/94, C-34/94 und C-35/94 (Aubertin u. a., Slg. 1995, I-301, Randnr. 9) und vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90 (Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 37).

    (4) - Siehe z. B. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93 (Banchero, Slg. I-4663, Randnr. 51) und das Urteil Höfner und Elser (a. a. O., Fußnote 3, Randnr. 31).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-387/93

    Strafverfahren gegen Banchero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-134/95
    (4) - Siehe z. B. Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-387/93 (Banchero, Slg. I-4663, Randnr. 51) und das Urteil Höfner und Elser (a. a. O., Fußnote 3, Randnr. 31).
  • EuGH, 26.10.1995 - C-143/94

    Furlanis costruzioni generali / Azienda nazionale autonoma strade

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-134/95
    (1) - Siehe z. B. Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 61) und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-143/94 (Furlanis, Slg. 1995, I-3633, Randnr. 12).
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   EuGH - C-134/95   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,62899
EuGH - C-134/95 (https://dejure.org/9999,62899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,62899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
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