Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 18.12.2007 - C-135/06 P   

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https://dejure.org/2007,9382
EuGH, 18.12.2007 - C-135/06 P (https://dejure.org/2007,9382)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - C-135/06 P (https://dejure.org/2007,9382)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - C-135/06 P (https://dejure.org/2007,9382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Vermögensrechtliche Streitigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Weißenfels / Parlament

    Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Streitsachen vermögensrechtlicher Art

  • EU-Kommission PDF

    Weißenfels / Parlament

    Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Streitsachen vermögensrechtlicher Art

  • EU-Kommission

    Weißenfels / Parlament

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an die Zahlung einer erhöhten Kinderzulage für ein schwerbehindertes unterhaltsberechtigtes Kind an einen europäischen Beamten für verschiedene Zeiträume im Rahmen seiner Dienstbezüge bei Erhalt einer luxemburgischen Sonderbeihilfe; Voraussetzungen für einen ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 67 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenstatut Art. 67 Abs. 3
    Beamtenstatut: Rechtsmittel - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Abzug einer anderweitig gezahlten Zulage gleicher Art - Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung - Vermögensrechtliche Streitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Herrn Roderich Weißenfels gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Januar 2006 in der Rechtssache T-33/04, Roderich Weißenfels gegen Europäisches Parlament, eingelegt am 10. März 2006

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 25. Januar 2006 in der Rechtssache T-33/04 (Roderich Weißenfels/Parlament), mit dem der Antrag des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments vom 26. Juni 2003, mit der ihm von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 25.01.2006 - T-33/04

    Weißenfels / Parlament - Beamte - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Weißenfels die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2006, Weißenfels/Parlament (T-33/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses seine Klage auf Aufhebung mehrerer Entscheidungen des Europäischen Parlaments abgewiesen hat, mit denen von der ihm nach Art. 67 Abs. 3 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (im Folgenden: Statut) gewährten doppelten Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder nach Art. 67 Abs. 2 des Statuts die nach luxemburgischem Recht für schwerbehinderte Personen gezahlte Sonderbeihilfe (im Folgenden: luxemburgische Beihilfe) abgezogen worden war.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2006, Weißenfels/Parlament (T-33/04), wird aufgehoben.

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Aus den Art. 225 EG, 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und 112 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs ergibt sich, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils oder des Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, und die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteil vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34).
  • EuG, 10.05.1990 - T-117/89

    Paul F. Sens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Unter Verweis auf das Urteil des Gerichts vom 10. Mai 1990, Sens/Kommission (T-117/89, Slg. 1990, II-185), trägt das Parlament schließlich vor, dass die fehlende Identität der Empfänger der fraglichen Leistungen kein für die Anwendung von Art. 67 Abs. 2 des Statuts relevantes Kriterium sei.
  • EuGH, 07.05.1987 - 186/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Die beiden in Rede stehenden Leistungen seien in formaler Hinsicht nicht identisch, weil die Zulage nach dem Statut eine Lohnnebenleistung sei, was bei der luxemburgischen Beihilfe, deren Gewährung nicht an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sei, nicht der Fall sei (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 1987, Kommission/Belgien, 186/85, Slg. 1987, 2029, Randnrn. 27 bis 30 und 33, sowie Kommission/Deutschland, 189/85, Slg. 1987, 2061, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.05.1989 - 193/87

    Maurissen und Union syndicale / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Andernfalls hat der Betroffene das Recht, gegen die bestätigte Entscheidung, gegen die bestätigende Entscheidung oder gegen beide vorzugehen (vgl. Urteil vom 11. Mai 1989, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, 193/87 und 194/87, Slg. 1989, 1045, Randnrn. 25 und 26).
  • EuGH, 29.09.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Da es sich jedoch um eine Entscheidung handelt, die die gleiche Frage betrifft, nämlich den Anspruch des Betroffenen auf die gesamte erhöhte Kinderzulage für verschiedene Zeiträume und auf eine eventuelle Nachzahlung des zu Unrecht abgezogenen Betrags, würde es einer geordneten Rechtspflege widersprechen, wollte man ihn verpflichten, gegen die Entscheidung vom 28. April 2004 eine neue Klage zu erheben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. September 1987, Fabrique de fer de Charleroi u. a./Kommission, 351/85 und 360/85, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11).
  • EuGH, 02.10.2001 - C-449/99

    EIB / Hautem

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Im Sinne dieser Vorschrift sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" nicht nur Haftungsklagen von Bediensteten gegen ein Organ, sondern auch Klagen, die darauf gerichtet sind, dass ein Organ einem Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2001, EIB/Hautem, C-449/99 P, Slg. 2001, I-6733).
  • EuGH, 23.09.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament - Rechtsmittel - Beamte - Bedienstete auf Zeit bei den

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Es trägt außerdem vor, dass dieser Antrag auch deshalb für unzulässig hätte erklärt werden können, weil der Rechtsmittelführer den Betrag des erlittenen Schadens weder beziffert noch die genauen Umstände angegeben habe, die ihn daran gehindert hätten, diesen Schaden zu bewerten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. September 2004, Hectors/Parlament, C-150/03 P, Slg. 2004, I-8691, Randnr. 62).
  • EuGH, 07.05.1987 - 189/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Die beiden in Rede stehenden Leistungen seien in formaler Hinsicht nicht identisch, weil die Zulage nach dem Statut eine Lohnnebenleistung sei, was bei der luxemburgischen Beihilfe, deren Gewährung nicht an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sei, nicht der Fall sei (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 1987, Kommission/Belgien, 186/85, Slg. 1987, 2029, Randnrn. 27 bis 30 und 33, sowie Kommission/Deutschland, 189/85, Slg. 1987, 2061, Randnr. 26).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-30/91

    Lestelle / Kommission

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-135/06
    Der Antrag des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung vom 28. April 2004 ist zwar erst im Stadium der Erwiderung gestellt worden, so dass seine Unzulässigkeit trotz des vom Gericht begangenen Rechtsfehlers den Tenor des Urteils unter diesem Gesichtspunkt rechtlich begründen könnte (vgl. Urteil vom 9. Juni 1992, Lestelle/Kommission, C-30/91 P, Slg. 1992, I-3755, Randnr. 28).
  • EuGH, 13.10.1977 - 106/76

    Deboeck / Kommission

  • EuGH, 18.04.2024 - C-567/22

    Dumitrescu und Schwarz/ Kommission

    Im Sinne dieses Art. 91 Abs. 1 sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" solche, die sich darauf beziehen, dass ein Organ einem Beamten oder Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit der ihnen durch Art. 91 Abs. 1 des Statuts gewährten Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung wird den Unionsgerichten grundsätzlich die Aufgabe übertragen, die bei ihnen anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden, d. h. über die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Beamten oder Bediensteten zu befinden, vorbehaltlich der Verweisung der Durchführung des entsprechenden Teils des Urteils unter den von ihnen festgelegten Bedingungen an das durch sie überprüfte Organ (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 67).

    Es ist demnach Sache der Unionsgerichte, gegebenenfalls ein Organ zur Zahlung eines Betrags zu verurteilen, auf den der betreffende Beamte oder Bedienstete nach dem Statut oder einem anderen Rechtsakt Anspruch hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 68).

  • EuGH, 03.03.2022 - C-162/20

    WV/ EAD

    Mit der ihnen durch Art. 91 Abs. 1 des Statuts gewährten Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung wird den Unionsgerichten die Aufgabe übertragen, die bei ihnen anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden, d. h. über die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Bediensteten zu befinden, vorbehaltlich der Verweisung der Durchführung des entsprechenden Teils des Urteils unter den von ihnen festgelegten Bedingungen an das durch sie überprüfte Organ (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 67).

    Es ist Sache der Unionsgerichte, gegebenenfalls ein Organ zur Zahlung eines Betrags zu verurteilen, auf den der Kläger/Rechtsmittelführer nach dem Statut oder einem anderen Rechtsakt Anspruch hat (Urteile vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 68, und vom 10. September 2015, Überprüfung Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, C-417/14 RX-II, EU:C:2015:588, Rn. 40).

    Im Sinne von Art. 91 Abs. 1 des Statuts sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" nicht nur Haftungsklagen von Bediensteten gegen ein Organ, sondern auch sämtliche Klagen, die darauf gerichtet sind, dass ein Organ einem Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 65).

  • EuGH, 20.05.2010 - C-583/08

    Gogos / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren für den

    Im Sinne dieser Vorschrift sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" nicht nur Haftungsklagen von Bediensteten gegen ein Organ, sondern auch Klagen, die darauf gerichtet sind, dass ein Organ einem Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 65).

    Dem Unionsrichter wird mit der ihm durch Art. 91 Abs. 1 des Statuts gewährten Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung die Aufgabe übertragen, die bei ihm anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden (Urteil Weißenfels/Parlament, Randnr. 67, und Entscheidung vom 17. Dezember 2009, Überprüfung des Urteils M/EMEA, C-197/09 RX-II, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 56).

  • EuG, 07.09.2022 - T-529/20

    LR/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Dienstbezüge -

    Mit der ihnen durch Art. 91 Abs. 1 des Statuts gewährten Befugnis zu unbeschränkter Ermessensnachprüfung wird den Unionsgerichten in Streitsachen vermögensrechtlicher Art die Aufgabe übertragen, die bei ihnen anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden, d. h., über die Gesamtheit der Rechte und Pflichten des Bediensteten zu befinden, vorbehaltlich der Verweisung der Durchführung des entsprechenden Teils des Urteils unter den von ihnen festgelegten Bedingungen an das durch sie überprüfte Organ (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 67).

    Im Sinne von Art. 91 Abs. 1 des Statuts sind "Streitsachen vermögensrechtlicher Art" daher nicht nur Haftungsklagen von Bediensteten gegen ein Organ, sondern auch sämtliche Klagen, die darauf gerichtet sind, dass ein Organ einem Bediensteten einen Betrag zahlt, den dieser gemäß dem Statut oder einem anderen, sein Arbeitsverhältnis regelnden Rechtsakt beanspruchen zu können glaubt (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 65).

    Es ist Sache der Unionsgerichte, gegebenenfalls ein Organ zur Zahlung eines Betrags zu verurteilen, auf den der Kläger nach dem Statut oder einem anderen Rechtsakt Anspruch hat (Urteile vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 68, und vom 10. September 2015, Überprüfung Missir Mamachi di Lusignano/Kommission, C-417/14 RX-II, EU:C:2015:588, Rn. 40).

  • EuGH, 17.12.2009 - C-197/09

    Réexamen M / EMEA - Überprüfung des Urteils T-12/08 P - Rechtsstreit, der zur

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs wird dem Gemeinschaftsrichter mit dieser Befugnis die Aufgabe übertragen, die bei ihm anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 67).
  • EuG, 14.09.2011 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

    Par conséquent, il y a lieu de comprendre ces demandes comme une seule demande tendant à ce que la Commission verse au requérant les sommes auxquelles, selon lui, il a droit en vertu de l'annexe X du statut et desquelles il aurait été privé illégalement par la décision attaquée (voir, en ce sens, arrêt de la Cour du 18 décembre 2007, Weißenfels/Parlement, C-135/06 P, Rec.
  • EuG, 12.07.2011 - T-80/09

    Kommission / Q

    Mit dieser wird dem Gericht für den öffentlichen Dienst die Aufgabe übertragen, die bei ihm anhängig gemachten Streitsachen abschließend zu entscheiden (Urteile des Gerichtshofs vom 18. Dezember 2007 Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 67, und vom 17. Dezember 2009, Überprüfung M/EMEA, C-197/09 RX-II, Slg. 2009, I-12033, Randnr. 56).
  • EuG, 15.07.2015 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

    Andernfalls hat der Betroffene das Recht, gegen die bestätigte Entscheidung, gegen die bestätigende Entscheidung oder gegen beide vorzugehen (Urteile vom 11. Mai 1989, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof, 193/87 und 194/87, EU:C:1989:185, Rn. 26, und vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, Slg, EU:C:2007:812, Rn. 54).
  • EuGH, 31.05.2017 - C-228/16

    DEI / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Einstellungsentscheidung

    Andernfalls hat der Betroffene das Recht, gegen die bestätigte Entscheidung, gegen die bestätigende Entscheidung oder gegen beide vorzugehen (Urteil vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament, C-135/06 P, EU:C:2007:812, Rn. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

    Vgl. Urteile vom 11. Mai 1989, Maurissen und Union syndicale/Rechnungshof (193/87 und 194/87, Slg. 1989, 1045, 1075, Randnr. 26), und vom 18. Dezember 2007, Weißenfels/Parlament (C-135/06 P, Slg. 2007, I-12041, Randnr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-583/08

    Gogos / Kommission - Rechtsmittel - Beamtenstatut - Einstufung in die

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-675/20

    Brown/ Kommission und Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1

  • EuGöD, 29.09.2011 - F-70/05

    Mische / Kommission

  • EuGöD, 15.09.2011 - F-102/09

    Bennett u.a. / HABM

  • EuGöD, 15.09.2011 - F-6/10

    Munch / HABM - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Klausel, wonach der

  • EuG, 14.06.2018 - T-568/16

    Spagnolli u.a. / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Tod eines im

  • EuGöD, 28.09.2011 - F-23/10

    Allen / Kommission

  • EuG, 26.11.2008 - T-284/07

    HABM / López Teruel

  • EuGöD, 15.09.2015 - F-21/15

    Wanegue / Ausschuss der Regionen

  • EuG, 07.06.2023 - T-143/22

    OP/ Parlament

  • EuGöD, 05.12.2012 - F-76/11

    Grazyte / Kommission

  • EuGöD, 26.05.2011 - F-83/09

    Kalmár / Europol

  • EuGöD, 29.09.2011 - F-56/05

    Strobl / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Vor

  • EuGöD, 13.04.2011 - F-105/09

    Scheefer / Parlament

  • EuG, 04.07.2017 - T-234/15

    Systema Teknolotzis / Kommission - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung,

  • EuGöD, 02.07.2009 - F-49/08

    Giannini / Kommission

  • EuG, 24.11.2021 - T-370/20

    KL/ EIB

  • EuGöD, 12.04.2016 - F-98/15

    CP / Parlament

  • EuGöD, 05.06.2012 - F-84/10

    Chatzidoukakis / Kommission

  • EuGöD, 11.12.2008 - F-58/07

    Collotte / Kommission

  • EuG, 10.03.2021 - T-134/19

    AM/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Dienstbezüge - Zulässigkeit -

  • EuGöD, 18.06.2013 - F-98/11

    Jargeac u.a. / Kommission

  • EuGöD, 05.06.2012 - F-83/10

    Giannakouris / Kommission

  • EuGöD, 18.06.2013 - F-115/10

    Biwer u.a. / Kommission

  • EuGöD, 08.09.2011 - F-89/10

    Bovagnet / Kommission

  • EuGöD, 11.12.2008 - F-66/07

    Dubus und Leveque / Kommission

  • EuGöD, 18.06.2013 - F-114/11

    Rodrigues Regalo Corrêa / Parlament

  • EuGöD, 27.10.2015 - F-140/14

    Ameryckx / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06 P (https://dejure.org/2007,29051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Weißenfels / Parlament

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsbeamter - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Art. 67 Abs. 2 des Statuts - Abzug der anderweitig gezahlten Zulagen gleicher Art

  • EU-Kommission PDF

    Weißenfels / Parlament

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsbeamter - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Art. 67 Abs. 2 des Statuts - Abzug der anderweitig gezahlten Zulagen gleicher Art

  • EU-Kommission

    Weißenfels / Parlament

    Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuG, 25.01.2006 - T-33/04

    Weißenfels / Parlament - Beamte - Dienstbezüge - Zulage für unterhaltsberechtigte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
    "1) Das Urteil des Gerichts (erste Kammer) vom 25. Januar 2006 in der Rechtssache T-33/04 (Weißenfels/Europäisches Parlament), zugestellt am 31. Januar 2006, wird aufgehoben.

    2 - Urteil vom 25. Januar 2006, Weißenfels/Parlament (T-33/04, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 07.05.1987 - 189/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
    5 - Urteil vom 7. Mai 1987, Kommission/Deutschland (189/85, Slg. 1987, 2061, Randnr. 12).

    11 - Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 29. Januar 1987, Kommission/Deutschland (189/85, Slg. 1987, 2061, unter I.).

  • EuGH, 02.10.2001 - C-449/99

    EIB / Hautem

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
    Für die Zulässigkeit eines solchen Antrags spricht auch das Urteil des Gerichtshofs vom 2. Oktober 2001, EIB/Hautem (C-449/99 P, Slg. 2001, I-6733, Randnrn.
  • EuG, 03.12.1991 - T-10/90

    Michael Boessen gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
    15 - Vgl. für die Zulässigkeit eines solchen Antrags u. a. Urteile des Gerichts vom 3. Dezember 1991, Boessen/WSA (T-10/90 und T-31/90, Slg. 1991, II-1365, Verurteilung zur Zahlung von Erziehungeszulagen), vom 30. November 1993, Vienne/Parlament (T-15/93, Slg. 1993, II-1327, Verurteilung zur Zahlung von Tagegeld), vom 11. Juli 2000, Skrzypek/Kommission (T-134/99, Slg. ÖD. 2000, I-A-139 und II-633, Verurteilung zur Zahlung von Familienzulagen und Waisengeld).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-30/91

    Lestelle / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
    3 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juni 1992, Lestelle/Kommission (C-30/91 P, Slg. 1992, I-3755, Randnr. 28), und Beschluss vom 3. Juni 2005, Killinger/Deutschland u. a. (C-396/03 P, Slg. 2005, I-4967, Randnr. 12).
  • EuG, 11.07.2000 - T-134/99

    Skrzypek / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
    15 - Vgl. für die Zulässigkeit eines solchen Antrags u. a. Urteile des Gerichts vom 3. Dezember 1991, Boessen/WSA (T-10/90 und T-31/90, Slg. 1991, II-1365, Verurteilung zur Zahlung von Erziehungeszulagen), vom 30. November 1993, Vienne/Parlament (T-15/93, Slg. 1993, II-1327, Verurteilung zur Zahlung von Tagegeld), vom 11. Juli 2000, Skrzypek/Kommission (T-134/99, Slg. ÖD. 2000, I-A-139 und II-633, Verurteilung zur Zahlung von Familienzulagen und Waisengeld).
  • EuGH, 07.05.1987 - 186/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
    4 - Urteil vom 7. Mai 1987, Kommission/Belgien (186/85, Slg. 1987, 2029).
  • EuGH, 03.06.2005 - C-396/03

    Killinger / Deutschland u.a. - Rechtsmittel - Juristen mit deutschem

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
    3 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juni 1992, Lestelle/Kommission (C-30/91 P, Slg. 1992, I-3755, Randnr. 28), und Beschluss vom 3. Juni 2005, Killinger/Deutschland u. a. (C-396/03 P, Slg. 2005, I-4967, Randnr. 12).
  • EuG, 30.11.1993 - T-15/93

    Philippe Vienne gegen Europäisches Parlament. - Beamte/sonstige Bedienstete -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
    15 - Vgl. für die Zulässigkeit eines solchen Antrags u. a. Urteile des Gerichts vom 3. Dezember 1991, Boessen/WSA (T-10/90 und T-31/90, Slg. 1991, II-1365, Verurteilung zur Zahlung von Erziehungeszulagen), vom 30. November 1993, Vienne/Parlament (T-15/93, Slg. 1993, II-1327, Verurteilung zur Zahlung von Tagegeld), vom 11. Juli 2000, Skrzypek/Kommission (T-134/99, Slg. ÖD. 2000, I-A-139 und II-633, Verurteilung zur Zahlung von Familienzulagen und Waisengeld).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-286/03

    Hosse - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen bei

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-135/06
    13 - Vgl. hierzu auch, wenngleich in anderem Zusammenhang, meine Schlussanträge vom 20. Oktober 2005, Hosse (C-286/03, Slg. 2006, I-1771, Randnr. 97).
  • EuGH, 29.09.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi / Kommission

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