Rechtsprechung
EuGH, 23.11.2000 - C-135/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Artikel 3 und 10 sowie Anhang VI Buchstabe C Nummer 19 - Altersversicherung - Anrechnung von in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Kindererziehungszeiten
- Europäischer Gerichtshof
Elsen
- EU-Kommission
Elsen
1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über die Freizügigkeit der ...
- EU-Kommission
Elsen
- Wolters Kluwer
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Gewährung von Altersrente; Zurücklegung von Kindererziehungszeit
- Judicialis
EGV Art. 8a a.F.; ; EGV Art. 48 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV Art. 8a a.F.; EGV Art. 48 a.F.
1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über die Freizügigkeit der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de , S. 25 (Kurzinformation)
Zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten
- europa-mobil.de (Kurzinformation)
Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf die Altersversicherung - Elsen
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundessozialgerichts - Auslegung des Gemeinschaftsrechts (Artikel 48 EG [jetzt Artikel 39 EG] und Verordnung Nr. 1408/71, Artikel 3 Absatz 1 und Anhang VI Buchstabe C Nr. 19, wie durch die Verordnung Nr. 2195/91 eingefügt) im Hinblick auf eine ...
Verfahrensgang
- BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
- EuGH, 23.11.2000 - C-135/99
Papierfundstellen
- DVBl 2001, 231
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 28.06.1978 - 1/78
Kenny
Auszug aus EuGH, 23.11.2000 - C-135/99
Sie verweist auf den in der Rechtsprechung des Gerichtshofes verankerten Grundsatz der Gleichstellung von Tatsachen, der den grundlegenden Zweck habe, Vorgänge, die sich in einem Mitgliedstaat zugetragen hätten, genauso zu behandeln, wie wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat ereignet hätten, dessen Bestimmungen im konkreten Fall anzuwenden seien; dadurch solle verhindert werden, dass der Gemeinschaftsarbeitnehmer davon abgehalten werde, von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, was eine Beeinträchtigung dieser Freizügigkeit darstellen würde (in diesem Sinn Urteile vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 1/78, Kenny, Slg. 1978, 1489, und vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-131/96, Mora Romero, Slg. 1997, I-3659). - EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
Kohll
Auszug aus EuGH, 23.11.2000 - C-135/99
Dazu genügt, ohne dass auf die Reichweite, die Anwendbarkeit und gegebenenfalls die Gültigkeit der durch die Verordnung Nr. 2195/91 eingefügten Nummer 19 des Anhangs VI Buchstabe C der Verordnung Nr. 1408/71 einzugehen wäre, der Hinweis, dass die Mitgliedstaaten zwar weiterhin für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit zuständig sind, sie dabei aber gleichwohl das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (u. a. Urteile vom 28. April 1998 in den Rechtssachen C-120/95, Decker, Slg. 1998,I-1831, Randnr. 23, und C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 19) oder auch über die jedem Unionsbürger zuerkannte Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten, beachten müssen. - EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE …
Auszug aus EuGH, 23.11.2000 - C-135/99
Dazu genügt, ohne dass auf die Reichweite, die Anwendbarkeit und gegebenenfalls die Gültigkeit der durch die Verordnung Nr. 2195/91 eingefügten Nummer 19 des Anhangs VI Buchstabe C der Verordnung Nr. 1408/71 einzugehen wäre, der Hinweis, dass die Mitgliedstaaten zwar weiterhin für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit zuständig sind, sie dabei aber gleichwohl das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (u. a. Urteile vom 28. April 1998 in den Rechtssachen C-120/95, Decker, Slg. 1998,I-1831, Randnr. 23, und C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 19) oder auch über die jedem Unionsbürger zuerkannte Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten, beachten müssen. - EuGH, 25.06.1997 - C-131/96
Mora Romero
Auszug aus EuGH, 23.11.2000 - C-135/99
Sie verweist auf den in der Rechtsprechung des Gerichtshofes verankerten Grundsatz der Gleichstellung von Tatsachen, der den grundlegenden Zweck habe, Vorgänge, die sich in einem Mitgliedstaat zugetragen hätten, genauso zu behandeln, wie wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat ereignet hätten, dessen Bestimmungen im konkreten Fall anzuwenden seien; dadurch solle verhindert werden, dass der Gemeinschaftsarbeitnehmer davon abgehalten werde, von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, was eine Beeinträchtigung dieser Freizügigkeit darstellen würde (in diesem Sinn Urteile vom 28. Juni 1978 in der Rechtssache 1/78, Kenny, Slg. 1978, 1489, und vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-131/96, Mora Romero, Slg. 1997, I-3659).
- EuGH, 19.07.2012 - C-522/10
Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Verordnung (EG) …
Zur Stützung ihrer Klage berief sie sich auf die Urteile vom 23. November 2000, Elsen (C-135/99, Slg. 2000, I-10409), und vom 7. Februar 2002, Kauer (C-28/00, Slg. 2002, I-1343), und trug vor, dass sie damals nicht vollständig von Deutschland nach Belgien verzogen sei.Wenn nämlich eine Person wie Frau Reichel-Albert ausschließlich in ein und demselben Mitgliedstaat gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, und zwar sowohl vor als auch nach der vorübergehenden Verlegung ihres Wohnsitzes aus rein familiären Gründen in einen anderen Mitgliedstaat, in dem sie zu keiner Zeit gearbeitet oder Beiträge gezahlt hat, ist davon auszugehen, dass zwischen diesen Kindererziehungszeiten und den Versicherungszeiten, die aufgrund einer Berufstätigkeit im erstgenannten Mitgliedstaat zurückgelegt wurden, eine hinreichende Verbindung besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile Elsen, Randnrn.
Demnach ist festzustellen, dass die deutschen Rechtsvorschriften in einem Fall wie dem von Frau Reichel-Albert anwendbar sind und sie, was die Berücksichtigung und Anrechnung der von ihr zurückgelegten Kindererziehungszeiten im Rahmen der Altersversicherung angeht, während dieser Zeiten nicht den Rechtsvorschriften des Staates unterlag, in dem sie wohnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Elsen, Randnr. 28).
Insoweit ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten zwar weiterhin für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit zuständig sind, dabei jedoch das Unionsrecht und insbesondere die Bestimmungen des Vertrags über die nach Art. 21 AEUV gewährleistete Freizügigkeit beachten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Elsen, Randnr. 33, und vom 1. April 2008, Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon, C-212/06, Slg. 2008, I-1683, Randnr. 43).
- EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
Garcia Avello
16 bis 20), insbesondere die Vertragsbestimmungen über die jedem Unionsbürger zuerkannte Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 2000 in der Rechtssache C-135/99, Elsen, Slg. 2000, I-10409, Randnr. 33). - EuGH, 07.07.2022 - C-576/20
In anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Kindererziehungszeiten sind bei der …
Es ist jedoch festzustellen, dass wie die Kommission geltend gemacht hat die in Abs. 2 dieses Artikels vorgesehene Regelung, wonach auf die betreffende Person die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats anwendbar sind, der gemäß Titel II der Verordnung Nr. 883/2004 zuständig war, weil diese Person zu dem Zeitpunkt, zu dem die Berücksichtigung der Kindererziehungszeit nach diesen Rechtsvorschriften begann, in diesem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, eine Kodifizierung der Rechtsprechung des Gerichtshofs darstellt, die aus den Urteilen vom 23. November 2000, Elsen (C-135/99, EU:C:2000:647), und vom 7. Februar 2002, Kauer (C-28/00, EU:C:2002:82), hervorgegangen ist.Wie nämlich im Wesentlichen aus den Rn. 25 bis 28 des Urteils vom 23. November 2000, Elsen (C-135/99, EU:C:2000:647), und den Rn. 31 bis 33 des Urteils vom 7. Februar 2002, Kauer (C-28/00, EU:C:2002:82), hervorgeht, hat der Gerichtshof entschieden, dass ein solcher enger oder hinreichender Zusammenhang festgestellt werden konnte, weil diese Personen, die ausschließlich im zur Zahlung ihrer Altersrente verpflichteten Mitgliedstaat gearbeitet hatten, eine Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats ausübten, als das Kind geboren wurde, und dass folglich die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats für die Berücksichtigung der in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Kindererziehungszeiten bei der Gewährung einer solchen Rente anwendbar waren.
- EuGH, 22.02.2024 - C-283/21
Deutsche Rentenversicherung Bund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale …
Sofern Frage 1 verneint wird: Ist Art. 44 Abs. 2 der Verordnung Nr. 987/2009 - in Fortentwicklung der Urteile vom 23. November 2000, Elsen (C-135/99, EU:C:2000:647), und vom 19. Juli 2012, Reichel-Albert (C-522/10, EU:C:2012:475) - erweiternd dahin gehend auszulegen, dass der zuständige Mitgliedstaat die Kindererziehungszeit auch dann berücksichtigen muss, wenn die erziehende Person vor und nach der Kindererziehung zwar rentenrechtliche Zeiten wegen Ausbildung oder Beschäftigung nur im System dieses Staates hat, aber unmittelbar vor oder nach der Kindererziehung Beiträge in dieses System nicht entrichtet hat?. - EuGH, 16.07.2009 - C-208/07
von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
44 bis 46, sowie vom 18. März 2004, Leichtle, C-8/02, Slg. 2004, I-2641, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung), insbesondere die Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr (vgl. Urteil vom 19. April 2007, Stamatelaki, C-444/05, Slg. 2007, I-3185, Randnr. 23), über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (vgl. Urteil vom 11. September 2008, Petersen, C-228/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 42) oder auch über die jedem Bürger der Europäischen Union zuerkannte Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (vgl. Urteile vom 23. November 2000, Elsen, C-135/99, Slg. 2000, I-10409, Randnr. 33, und vom 21. Februar 2008, Klöppel, C-507/06, Slg. 2008, I-943, Randnr. 16). - BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland - …
Denn nach der Rechtsprechung des EuGH habe der Beschäftigungsstaat nach Art. 13 Abs. 2 Buchst a Verordnung - VO - (EWG) Nr. 1408/71 auch solche Kindererziehungszeiten anzurechnen, die eine Person im Wohnortstaat zurücklege, wenn eine "hinreichende Verbindung" zum Beschäftigungsstaat hergestellt werden könne (EuGH Urteil vom 7.2.2002 - C-28/00 - Juris, unter Hinweis auf das Urteil vom 23.11.2000 - C-135/99 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 14) .Mit der Revision, die das LSG zugelassen hat, rügt die Beklagte eine Verletzung des Art. 44 Abs. 2 VO (EG) Nr. 987/2009 sowie des § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI. Hinsichtlich der EuGH-Entscheidung vom 23.11.2000 (C-135/99 ) sei festzustellen, dass die dort genannten Voraussetzungen im vorliegenden Verfahren nicht erfüllt seien.
- EuGH, 18.12.2007 - C-396/05
DIE ZAHLUNG EINER ALTERSRENTE DARF VERTRIEBENEN DEUTSCHER STAATSANGEHÖRIGKEIT …
Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71, die den Bezug der vom zuständigen Staat zu erbringenden Leistungen der sozialen Sicherheit auch für den Fall sichern sollen, dass der Versicherte, der ausschließlich in seinem Herkunftsstaat gearbeitet hat, in einem anderen Mitgliedstaat wohnt oder seinen Wohnort dorthin verlegt, nicht nur zur Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 39 EG, sondern auch zur Gewährleistung der Freizügigkeit der Unionsbürger in der Europäischen Gemeinschaft nach Art. 18 EG beitragen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 23. November 2000, Elsen,C-135/99, Slg. 2000, I-10409, Randnr. 35). - LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland - …
Eine Erziehung im Ausland steht einer Erziehung im Inland i.S. § 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI auch bei einem Grenzgänger gleich; die Einschränkung auf Entsandte in § 56 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB VI ist mit dem europäischen Freizügigkeitsrecht nicht zu vereinbaren (EuGH, Urteil vom 23.11.2000 C-135/99 in SozR 3-2600 § 56 Nr. 14).Lediglich auf Grund des Urteiles des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Sache C-135/99 sei eine Anerkennung für die Zeit der Entrichtung von Pflichtbeiträgen während des Auslandsaufenthaltes möglich.
(C-135/99 in SozR 3-2600 § 56 Nr. 14) nämlich eine europarechtskonforme Auslegung erfahren.
Indessen hat der EuGH - wie die Klägerin zutreffend vorträgt - die Anwendung von Art. 13 Abs. 2 Buchst. f VO 1401/71 verneint und stattdessen die Anwendung von Art. 13 Abs. 2 Buchst. a VO 1401/71 bejaht, wenn eine "hinreichende Verbindung" zum Beschäftigungsstaat hergestellt werden kann (Urteil vom 27.02.2002, C-28/00 unter Hinweis auf das Urteil vom 23.11.2000, a.a.O.).
- SG Darmstadt, 19.05.2014 - S 6 R 352/08 Mit Schreiben vom 2.01.2008 wies die Beklagte die Klägerin darauf hin, nach der Rechtsprechung des EuGH vom 23.11.2000 im Urteil Elsen (C-135/99) müssten Kindererziehungszeiten im einem Staat auch bei einem Wohnort in einem anderen Staat während der Kindererziehung anerkannt werden, wenn die Mutter zur Zeit der Geburt des Kindes als Grenzgängerin in dem ersten Staat beschäftigt war.
Sowohl nach Art. 13 Abs. 2 a) als auch nach Art. 13 Abs. 2 b) VO (EWG) Nr. 1408/71 unterliegt eine Person, die im Gebiet eines Mitgliedstaats abhängig oder selbständig beschäftigt ist, dem Recht der sozialen Sicherheit dieses Mitgliedstaats auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt (vgl. EuGH, Urteil v. 23.11.2000, C-135/99, "Elsen", Rz. 25).
Dass sie Pflichtbeitragszeiten wegen Beschäftigung in Deutschland zeitlich erst deutlich nach der Rückkehr aus den Niederlanden erwarb und in Deutschland vor dem Wegzug in die Niederlande nicht versicherungspflichtig und zeitlich nur in geringem Umfang beschäftigt war (…vgl. EuGH, Urteil v. 12.06.1986, C-302/84, "Ten Holder", Rz. 15), ändert an der hinreichenden Verbindung der Klägerin zum deutschen Recht durch ihre Erwerbstätigkeit allein in Deutschland (vgl. EuGH, Urteil v. 19.07.2012, Rs. C-522/10, "Reichel-Albert", Rz 35 f.;… EuGH, Urteil v. 7.02.2002, C-28/00, "Kauer", Rz. 32; EuGH, Urteil v. 23.11.2000, C-135/99, "Elsen", Rz. 26;… vgl. Fuchs, Europäisches Sozialrecht, 4. Aufl., Art. 13 Rz. 12) nichts.
Die Kollisionsnormen der Art. 13 Abs. 2 a) als auch nach Art. 13 Abs. 2 b) VO 1408/71 werden vom EuGH weit ausgelegt (vgl. EuGH, Urteil v. 23.11.2000, C-135/99, "Elsen", Rz. 26), denn diese Kollisionsnormen sollen unter anderem verhindern, dass Personen, die in den Geltungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 fallen, der Schutz auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit vorenthalten wird, da keine nationalen Rechtsvorschriften auf sie anwendbar sind (…vgl. EuGH, Urteil v. 12.06.1986, C-302/84, "Ten Holder", Rz. 12).
Denn eine nationale Regelung, die bestimmte Inländer allein deshalb benachteiligt, weil sie von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, sich in einem anderen Mitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten, führe zu einer Ungleichbehandlung, die den Grundsätzen widerspricht, auf denen der Status eines Unionsbürgers beruht, nämlich der Garantie der gleichen rechtlichen Behandlung bei der Ausübung seiner Freizügigkeit (…vgl. EuGH, Urteil v. 19.07.2012, C- 522/19, "Reichel-Albert", Rz. 42; EuGH, Urteil v. 23.11.2000, C-135/99, "Elsen", Rz. 33 ff.).
- EuGH, 01.04.2008 - C-212/06
BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM …
34 und 35, und Urteil vom 23. November 2000, Elsen, C-135/99, Slg. 2000, I-10409, Randnr. 33). - LSG Hessen, 14.07.2015 - L 2 R 236/14
Zur Vormerkung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen …
- BSG, 16.06.2015 - B 13 R 27/13 R
Gesetzliche Rentenversicherung - polnische Versicherungszeiten - Anwendbarkeit …
- LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 1644/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - L 2 R 966/13
Fehlt es an Beschäftigungszeiten zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung …
- EuGH, 07.02.2002 - C-28/00
DISKRIMINIERUNG DURCH DAS ÖSTERREICHISCHE RECHT IM FALL VON IN EINEM ANDEREN …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2005 - L 4 RA 74/01
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 1114/16
Vorlage an Europäischen Gerichtshof
- LSG Bayern, 10.05.2006 - L 1 R 4120/04
Zahlung einer höheren monatlichen Regelaltersrente wegen zurückgelegter Zeiten …
- SG Würzburg, 29.10.2010 - S 2 R 85/09
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union - …
- EuGH, 29.04.2004 - C-224/02
Pusa
- LSG Baden-Württemberg, 08.08.2019 - L 7 R 3806/18
- EuGH, 11.09.2008 - C-228/07
Petersen - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4 Abs. 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-192/05
Tas-Hagen und Tas - Freizügigkeit der Unionsbürger (Artikel 18 EG) - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 33 R 851/13
Kindererziehungszeiten - Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung - …
- EuGH, 17.01.2012 - C-347/10
Arbeitnehmer, die auf Gasbohrplattformen beschäftigt sind, die sich im Meer auf …
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.11.2016 - L 5 KR 213/16
Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5 - …
- BSG, 11.04.2018 - B 5 R 12/17 BH
Höhere Regelaltersrente und Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2008 - L 3 R 1363/05
Kindererziehungszeit; Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung; gewöhnlicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-158/04
Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 21 R 548/19
Vormerkung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-208/07
von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 16 KR 509/18
- EuGH, 21.02.2008 - C-507/06
Klöppel - Anspruch auf österreichisches Kinderbetreuungsgeld - Nicht …
- EuGH, 07.07.2005 - C-227/03
van Pommeren-Bourgondiën - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2017 - L 16 R 259/16
Gesetzliche Rentenversicherung: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-212/05
Hartmann - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2023 - C-283/21
Deutsche Rentenversicherung Bund - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - L 2 R 640/13
Anrechnung einer Erziehung des Kindes im Ausland als Kindererziehungszeit
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 - L 22 R 788/14
Gesetzliche Rentenversicherung: Feststellung des Versicherungsverlaufs und …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-611/10
Nach Ansicht von Generalanwalt Mazák hindert das Unionsrecht einen Mitgliedstaat …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-503/09
Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2001 - C-28/00
Kauer
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-522/10
Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Koordinierung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-127/08
Metock u.a. - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats …
- LSG Thüringen, 27.06.2022 - L 12 R 829/19
Berücksichtigung von in Bulgarien zurückgelegten Kindererziehungszeiten in der …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2014 - C-523/13
Larcher - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-373/02
Öztürk
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-866/19
Zaklad Ubezpieczen Spolecznych I Oddzial w Warszawie
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2006 - C-50/05
Nikula - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen bei Krankheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99
Griesmar
- BSG, 08.09.2023 - B 5 R 25/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2008 - C-499/06
Nerkowska - Unterstützung für Opfer des Krieges und seiner Folgen, die von einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-576/20
Pensionsversicherungsanstalt (Périodes d'éducation d'enfants à l'étranger) - …
- SG Altenburg, 21.05.2019 - S 2 R 365/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 8 R 853/10
Rentenversicherung
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-453/14
Knauer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EG) Nr. …
- LSG Berlin, 10.11.2004 - L 17 RA 41/03
- LSG Baden-Württemberg, 05.03.2002 - L 13 RA 1250/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2008 - L 10 R 339/06
- SG Oldenburg, 04.07.2006 - S 5 RA 103/04
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Elsen
- EU-Kommission
Ursula Elsen gegen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Verfahrensgang
- BSG, 24.02.1999 - B 5/4 RA 82/97 R
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
- EuGH, 23.11.2000 - C-135/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- EuGH, 26.01.1999 - C-18/95
Terhoeve
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
12: - Urteil vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-238/94 (García u. a., Slg. 1996, I-1673, Randnr. 15) 13: - Urteil vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95 (Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 33) 14: - Ich beziehe mich vor allem auf die Urteile vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-120/95 (Decker, Slg. 1998, I-1831, Randnr. 23) und in der Rechtssache C-158/96 (Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 19).20: - Urteil Terhoeve, Randnr. 36.21: - Urteil Terhoeve, Randnr. 39. Siehe auch Urteil vom 7. März 1991 in der Rechtssache C-10/90 (Masgio, Slg. 1991, I-1119, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1998 - C-90/97
Swaddling
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
In meinen Schlußanträgen vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling)(18), habe ich bereits ausgeführt, daß Artikel 48 EG-Vertrag der Grundsatz der Gleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern und Arbeitnehmern, die keinen Gebrauch von der Freizügigkeit machen, entnommen werden kann und daß diese Gleichbehandlung so zu verstehen ist, daß sie abgesehen von Ausnahmen, die offensichtlich auf Gründen der Staatsangehörigkeit beruhen und schon aus diesem Grund verboten sind, eine unterschiedliche Behandlung nur zuläßt, wenn diese durch Erfordernisse gerechtfertigt erscheint, die mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in vollem Umfang beachtetwird(19).Siehe auch das spätere Urteil Kuusijärvi, a. a. O., Randnr. 31.18: - Slg. 1999, I-1077.19: - Schlußanträge, Nr. 23. Der Gerichtshof hat im Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling, Slg. 1999, I-1075) entschieden, daß eine Bestimmung, die einen Anspruch auf Einkommensbeihilfe vom gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat abhängig macht, gegen die Artikel 1 Buchstabe h und 10a der Verordnung Nr. 1408/71 verstößt.
- EuGH, 11.06.1998 - C-275/96
Kuusijärvi
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
16: - Die Kommission verweist zur Untermauerung ihrer These auch auf das Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-275/96 (Kuusijärvi, Slg. 1998, I-3419) und macht geltend, dieses habe bestätigt, daß eine Person, die keine abhängige Berufstätigkeit ausübe, grundsätzlich unter die Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats falle, in dem sie wohne.Siehe auch das spätere Urteil Kuusijärvi, a. a. O., Randnr. 31.18: - Slg. 1999, I-1077.19: - Schlußanträge, Nr. 23. Der Gerichtshof hat im Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling, Slg. 1999, I-1075) entschieden, daß eine Bestimmung, die einen Anspruch auf Einkommensbeihilfe vom gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat abhängig macht, gegen die Artikel 1 Buchstabe h und 10a der Verordnung Nr. 1408/71 verstößt.
- EuGH, 10.10.1996 - C-245/94
Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
8: - Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz) vom 6. Dezember 1985, § 1 Absatz 1. Im Urteil vom 10. Oktober 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-245/94 und C-312/94 (Hoever und Zachow, Slg. 1996, I-4895, Randnr. 27) hat der Gerichtshof entschieden, daß eine Leistung wie das Erziehungsgeld nach dem genannten Gesetz einer Familienleistung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 gleichzustellen ist.9: - Vgl. Punkt 6 der schriftlichen Erklärungen der deutschen Regierung in der vorliegenden Rechtssache und Nummer 26 der Schlußanträge von Generalanwalt Jacobs in den Rechtssachen C-245/94 und C-312/94 (Slg. 1996, I-4905).
- EuGH, 16.02.1995 - C-35/94
Rechtmäßigkeit einer nationalen Regelung, auf Grund derer der Betrieb eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
11: - Urteil vom 16. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-29/94 bis C-35/94 (Aubertin u. a., Slg. 1995, I-301, Randnr. 9). - EuGH, 25.02.1999 - C-90/97
Swaddling
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
Siehe auch das spätere Urteil Kuusijärvi, a. a. O., Randnr. 31.18: - Slg. 1999, I-1077.19: - Schlußanträge, Nr. 23. Der Gerichtshof hat im Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling, Slg. 1999, I-1075) entschieden, daß eine Bestimmung, die einen Anspruch auf Einkommensbeihilfe vom gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat abhängig macht, gegen die Artikel 1 Buchstabe h und 10a der Verordnung Nr. 1408/71 verstößt. - EuGH, 16.02.1995 - C-29/94
Strafverfahren gegen Aubertin u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
11: - Urteil vom 16. Februar 1995 in den verbundenen Rechtssachen C-29/94 bis C-35/94 (Aubertin u. a., Slg. 1995, I-301, Randnr. 9). - EuGH, 16.07.1992 - C-78/91
Hughes / Chief Adjudication Officer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
10: - Es sei darauf hingewiesen, daß der Gerichtshof im Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-78/91 (Hughes, Slg. 1992, I-4839, Randnr. 15) unter Verweis auf die vorher ergangene Rechtsprechung klargestellt hat, daß "eine Leistung dann als Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden kann, wenn sie den Empfängern unabhängig von jeder auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit aufgrund einer gesetzlich umschriebenen Stellung gewährt wird und sich auf eines der in Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 ausdrücklich aufgezählten Risiken bezieht". - EuGH, 03.05.1990 - C-2/89
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank / Kits van Heijningen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-135/99
17: - Urteil vom 3. Mai 1990 in der Rechtssache C-2/89 (Kits van Heijningen, Slg. 1990, I-1755, Randnr. 21). - EuGH, 07.03.1991 - C-10/90
Masgio / Bundesknappschaft
- EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE …
- EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
Martínez Sala
- EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
Kohll
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
- EuGH, 26.03.1996 - C-238/94
Garcia u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05
Habelt - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendungsbereich - Altersrenten - …
Im Urteil Elsen(40) machte der Gerichtshof deutlich, dass auch Art. 18 EG als Rechtsgrundlage der Verordnung Nr. 1408/71 heranzuziehen ist, indem er ausführte, dass die Bestimmungen dieser Gemeinschaftsnormen nicht nur zur Gewährleistung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 39 EG, sondern auch zur Gewährleistung der Freizügigkeit der Unionsbürger nach Art. 18 EG beitragen.32 - Siehe Schlussanträge des Generalanwalts Saggio vom 13. April 2000, Elsen (C-135/99, Slg. 2000, I-10409, Nr. 25).
40 - Urteil Elsen, in Fn. 32 angeführt, Randnr. 35.
70 - Urteil Elsen, in Fn. 32 angeführt, Randnr. 33; ähnlich Urteile Decker, in Fn. 33 angeführt, Randnr. 23, Kohll, in Fn. 33 angeführt, Randnr. 19, Martínez Sala, in Fn. 33 angeführt, Randnr. 33, und Kauer, in Fn. 32 angeführt, Randnr. 45.