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   EuGH, 10.07.2020 - C-138/20   

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EuGH, 10.07.2020 - C-138/20 (https://dejure.org/2020,20296)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2020 - C-138/20 (https://dejure.org/2020,20296)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2020 - C-138/20 (https://dejure.org/2020,20296)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Ravensburg, 12.02.2021 - 2 O 393/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Rahmenrichtlinie für die

    Frühere Vorlagersuchen an den Gerichtshof, die ähnliche Vorlagefragen zum Gegenstand hatten, haben sich nach Mitteilung der vorlegenden Gerichte erledigt und wurden aus dem Register des Gerichtshofs gestrichen (EuGH, Beschluss vom 10.07.2020 - C-138/20 - [Vorlageersuchen des LG Stuttgart vom 13.03.2020 - 3 O 31/20 -]; EuGH, Beschluss vom 17.07.2020 - C-663/19 - [Vorlageersuchen des LG Gera vom 30.08.2019 - 7 O 1188/19 -]).
  • LG Ravensburg, 09.03.2021 - 2 O 315/20
    [Or. 19] c) Nach einer weiteren Ansicht beruht die Anwendbarkeit des § 823 Abs. 2 BGB (auch) darauf, dass es im Interesse einer effektiven Durchsetzung des EU-Rechts geboten ist, die im vorliegenden Fall maßgebenden unionsrechtlichen Vorschriften mit zivilrechtlichen Sanktionen zu versehen (LG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 13.03.2020 ­ 3 O 31/20 ­ ECLI:DE:LGSTUTT:2020:0313.3031.20.0A, juris Rn. 160 [C- 138/20]).

    Weiter wird geltend gemacht, ein schadensmindernder Abzug von Nutzungen widerspräche dem Grundsatz der maximalen Wirksamkeit einer europarechtlichen Bestimmung (LG Kassel, Urteil vom 04.09.2019 ­ 8 O 1914/18 ECLI:DE:LGKASSE:2019:0904.801914.18.00, BeckRS 2019, 23022 Rn. 39; LG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 13.03.2020 ­ 3 O 31/20 ­ ECLI:DE:LGSTUTT:2020:0313.3031.20.0A, juris Rn. 165 ff. [C- 138/20]; [OMISSIS]).

    In der nationalen Rechtsprechung und Rechtsliteratur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass es sich um eine Sache grundsätzlicher Bedeutung handelt, wenn eine Vorlage an den EuGH nach Art. 267 AEUV in Betracht kommt (Beschluss vom 11.02.2020 ­ XI ZR 648/18 ­ ECLI:DE:BGH:2020:110220BXIZR648.18.0 Juris Rn. 48 und Beschluss vom 31.03.2020 ­ XI ZR 198/19 ­ ECLI:DE:BGH:2020:310320BXIZR198.19.0, juris Rn. 15; [OMISSIS]; a. A. LG Stuttgart, Vorlagebeschluss vom 13.03.2020 ­ 3 O 31/20 ­ ECLI:DE:LGSTUTT:2020:0313.3031.20.0A, juris Rn. 192 [C-138/20]).

    Frühere Vorlagersuchen an den Gerichtshof, die ähnliche Vorlagefragen zum Gegenstand hatten, haben sich nach Mitteilung der vorlegenden Gerichte erledigt und wurden aus dem Register des Gerichtshofs gestrichen (EuGH, Beschluss vom 10.07.2020 ­ C-138/20 ­ [Vorlageersuchen des LG Stuttgart vom 13.03.2020 ­ 3 O 31/20 ­]; EuGH, Beschluss vom 17.07.2020 ­ C-663/19 ­ [Vorlageersuchen des LG Gera vom 30.08.2019 ­ 7 O 1188/19 -]).

  • LG Erfurt, 20.04.2021 - 8 O 1045/18

    Rechtsmissbräuchliches Vorgehen der beklagten Partei zur Verhinderung einer

    Dies gilt zum Beispiel für die Rechtssachen C-663/19, C-759/19, C-808/19, C-685/19 oder C-138/20.
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2021 - 22 U 97/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen BMW X 1 Drive 20d Verbauter

    Nach einer jüngeren Ansicht, der auch das Landgericht Düsseldorf in seinem angefochtenen Urteil zuneigt und die vom Landgericht Stuttgart geteilt wird (LG Stuttgart Urteil vom 17.01.2019, Az.: 23 O 180/18; Vorlagebeschluss vom 13.03.2020, Az.: 3 O 34/19 (Rechtssache EuGH C-138/20); LG Düsseldorf Urteil vom 31.07.2019, Az.: 7 O 166/18, ZUR 2019, 697) soll es darauf ankommen, ob diese Gefahr auch mit größtmöglichem technischen Aufwand nicht vermieden werden kann.

    Ebenso wenig ist eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV oder eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO veranlasst, bis der Europäische Gerichtshof gemäß dem Vorlagebeschluss des Landgerichts Stuttgart in der Rechtssache C -138/20 über die Zulässigkeit des Thermofensters entschieden hat.

  • LG Ravensburg, 31.03.2021 - 2 O 339/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Frühere Vorlagersuchen an den Gerichtshof, die ähnliche Vorlagefragen zum Gegenstand hatten, haben sich nach Mitteilung der vorlegenden Gerichte erledigt und wurden aus dem Register des Gerichtshofs gestrichen (EuGH, Beschluss vom 10.07.2020 - C-138/20 - [Vorlageersuchen des LG Stuttgart vom 13.03.2020 - 3 O 31/20 -]; EuGH, Beschluss vom 17.07.2020 - C-663/19 - [Vorlageersuchen des LG Gera vom 30.08.2019 - 7 O 1188/19 -]).
  • LG Ravensburg, 09.03.2021 - 2 O 366/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Rahmenrichtlinie für die

    Frühere Vorlagersuchen an den Gerichtshof, die ähnliche Vorlagefragen zum Gegenstand hatten, haben sich nach Mitteilung der vorlegenden Gerichte erledigt und wurden aus dem Register des Gerichtshofs gestrichen (EuGH, Beschluss vom 10.07.2020 - C-138/20 - [Vorlageersuchen des LG Stuttgart vom 13.03.2020 - 3 O 31/20 -]; EuGH, Beschluss vom 17.07.2020 - C-663/19 - [Vorlageersuchen des LG Gera vom 30.08.2019 - 7 O 1188/19 -]).
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