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   EuGH, 08.05.2003 - C-14/02   

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https://dejure.org/2003,944
EuGH, 08.05.2003 - C-14/02 (https://dejure.org/2003,944)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - C-14/02 (https://dejure.org/2003,944)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - C-14/02 (https://dejure.org/2003,944)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Alarmsysteme und -zentralen - Auslegung der Artikel 28 EG und 30 EG - Auslegung der Richtlinien 73/23/EWG, 89/336/EWG und 1999/5/EG - Zulässigkeit nationaler Bestimmungen, die das Inverkehrbringen von Alarmsystemen und -zentralen von einer vorherigen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ATRAL

  • EU-Kommission PDF

    ATRAL SA gegen Belgischer Staat.

    Richtlinie 1999/5 des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 6 und 8; Richtlinien des Rates, 73/23, Artikel 3, und 89/336, Artikel 5
    1. Rechtsangleichung - Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen - Richtlinie 73/23 - Elektromagnetische Verträglichkeit - Richtlinie 89/336 - Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und gegenseitige Anerkennung ihrer ...

  • EU-Kommission

    ATRAL SA gegen Belgischer Staat

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenze; Auslegung der Art. 28 und 30 EG; Zulässigkeit nationaler Bestimmungen, die das Inverkehrbringen von Alarmsystemen und -zentralen ...

  • Judicialis

    EGV Art. 28; ; EGV Art. 30; ; Richtlinie 73/23/EWG; ; Richtlinie 89/336/EWG; ; Richtlinie 1999/5/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsangleichung - Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen - Richtlinie 73/23 - Elektromagnetische Verträglichkeit - Richtlinie 89/336 - Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und gegenseitige Anerkennung ihrer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Belgien) - Auslegung der Artikel 28 und 30 EG sowie der Richtlinien 73/23/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter ...

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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-14/02
    Was das Inverkehrbringen von in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Waren, die nicht Gegenstand einer gemeinschaftlichen Harmonisierung sind, in einem anderen Mitgliedstaat angeht, so stellt eine nationale Bestimmung, nach der eingeführte Waren den gleichen Kontrollen wie Waren bei ihrem ersten Inverkehrbringen unterworfen werden und einer vorherigen Genehmigung bedürfen, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Artikel 28 EG dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnrn.

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteile Canal Satélite Digital, Randnr. 33, und vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtsachen C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Randnrn.

  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs nur dann nach Artikel 30 EG gerechtfertigt werden, wenn die nationalen Behörden dartun, dass diese Ausnahme erforderlich ist, um eines oder mehrere der dort erwähnten Ziele zu erreichen, und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Urteile vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82, Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 40, und vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-358/95, Morellato, Slg. 1997, I-1431, Randnr. 14).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-14/02
    Eine nationale Bestimmung, die gegen Artikel 28 EG verstößt, kann nur durch einen der in Artikel 30 EG genannten Gründe des Allgemeininteresses oder durch ein in der Rechtsprechung des Gerichtshofes anerkanntes zwingendes Erfordernis gerechtfertigt sein (vgl. insbesondere Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649, Randnr. 8).
  • EuGH, 13.03.1997 - C-358/95

    Morellato / USL nº 11 di Pordenone

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs nur dann nach Artikel 30 EG gerechtfertigt werden, wenn die nationalen Behörden dartun, dass diese Ausnahme erforderlich ist, um eines oder mehrere der dort erwähnten Ziele zu erreichen, und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Urteile vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82, Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 40, und vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-358/95, Morellato, Slg. 1997, I-1431, Randnr. 14).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-14/02
    Wie sich jedoch aus der Rechtsprechung ergibt, dürfen die Mitgliedstaaten während der Frist für die Umsetzung einer Richtlinie, die an sie gerichtet ist, keine Vorschriften erlassen, die geeignet sind, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Zieles ernstlich in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne, Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 50).
  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-14/02
    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteile Canal Satélite Digital, Randnr. 33, und vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtsachen C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Randnrn.
  • EuGH, 24.10.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl

    Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung sind nationale Maßnahmen in diesen Bereichen anhand dieser Richtlinien und nicht anhand der Artikel 28 EG bis 30 EG zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl, C 99/01, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 18).
  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    68 In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob die fragliche, nach Inkrafttreten der betreffenden Richtlinie erlassene Regelung des nationalen Rechts deren Umsetzung bezweckt oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-14/02, ATRAL, Slg. 2003, I-4431, Randnrn.
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist einer in Kraft getretenen Richtlinie keine Vorschriften zu erlassen, die geeignet sind, das in der Richtlinie vorgeschriebene Ziel ernsthaft in Frage zu stellen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Dezember 1997, Rs. C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, S. 1-7411 Rn. 45; EuGH, Urteil vom 8. Mai 2003, Rs. C-14/02, ATRAL, Slg. 2003, S. 1-4431 Rn. 58).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    121 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich aus den Artikeln 10 Absatz 2 EG und 249 Absatz 3 EG in Verbindung mit der betreffenden Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten, an die die Richtlinie gerichtet ist, während der Frist für deren Umsetzung keine Vorschriften erlassen dürfen, die geeignet sind, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Zieles ernstlich zu gefährden (Urteile Inter-Environnement Wallonie, Randnr. 45, vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-14/02, ATRAL, Slg. 2003, I-4431, Randnr. 58, und Mangold, Randnr. 67).

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob die fragliche, nach Inkrafttreten der betreffenden Richtlinie erlassene Regelung des nationalen Rechts deren Umsetzung bezweckt oder nicht (Urteile ATRAL, Randnr. 59, und Mangold, Randnr. 68).

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Rechtsprechung
   EuGH, 08.03.2003 - C-14/02   

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https://dejure.org/2003,20476
EuGH, 08.03.2003 - C-14/02 (https://dejure.org/2003,20476)
EuGH, Entscheidung vom 08.03.2003 - C-14/02 (https://dejure.org/2003,20476)
EuGH, Entscheidung vom 08. März 2003 - C-14/02 (https://dejure.org/2003,20476)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Freier Warenverkehr - Alarmsysteme und -zentralen - Auslegung der Artikel 28 EG und 30 EG - Auslegung der Richtlinien 73/23/EWG, 89/336/EWG und 1999/5/EG - Zulässigkeit nationaler Bestimmungen, die das Inverkehrbringen von Alarmsystemen und -zentralen von einer vorherigen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    [62] Was das Inverkehrbringen von in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Waren, die nicht Gegenstand einer gemeinschaftlichen Harmonisierung sind, in einem anderen Mitgliedstaat angeht, so stellt eine nationale Bestimmung, nach der eingeführte Waren den gleichen Kontrollen wie Waren bei ihrem ersten Inverkehrbringen unterworfen werden und einer vorherigen Genehmigung bedürfen, eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Artikel 28 EG dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnrn. 12, 25 und 29).

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteile Canal Satélite Digital, Randnr. 33, und vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtsachen C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Randnrn. 40 bis 42).

  • EuGH, 13.03.1997 - C-358/95

    Morellato / USL nº 11 di Pordenone

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    [67] Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs nur dann nach Artikel 30 EG gerechtfertigt werden, wenn die nationalen Behörden dartun, dass diese Ausnahme erforderlich ist, um eines oder mehrere der dort erwähnten Ziele zu erreichen, und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Urteile vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82, Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 40, und vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-358/95, Morellato, Slg. 1997, I-1431, Randnr. 14).
  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. Urteile Canal Satélite Digital, Randnr. 33, und vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtsachen C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Randnrn. 40 bis 42).
  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    [67] Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs nur dann nach Artikel 30 EG gerechtfertigt werden, wenn die nationalen Behörden dartun, dass diese Ausnahme erforderlich ist, um eines oder mehrere der dort erwähnten Ziele zu erreichen, und wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Urteile vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82, Van Bennekom, Slg. 1983, 3883, Randnr. 40, und vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-358/95, Morellato, Slg. 1997, I-1431, Randnr. 14).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    Nach ständiger Rechtsprechung sind nationale Maßnahmen in diesen Bereichen anhand dieser Richtlinien und nicht anhand der Artikel 28 EG bis 30 EG zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteil vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl, C 99/01, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 18).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    [58] Wie sich jedoch aus der Rechtsprechung ergibt, dürfen die Mitgliedstaaten während der Frist für die Umsetzung einer Richtlinie, die an sie gerichtet ist, keine Vorschriften erlassen, die geeignet sind, die Erreichung des in der Richtlinie vorgeschriebenen Zieles ernstlich in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne, Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 50).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 08.03.2003 - C-14/02
    [64] Eine nationale Bestimmung, die gegen Artikel 28 EG verstößt, kann nur durch einen der in Artikel 30 EG genannten Gründe des Allgemeininteresses oder durch ein in der Rechtsprechung des Gerichtshofes anerkanntes zwingendes Erfordernis gerechtfertigt sein (vgl. insbesondere Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral, Cassis de Dijon, Slg. 1979, 649, Randnr. 8).
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   EuGH, 15.07.2004 - C-14/02   

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https://dejure.org/2004,72281
EuGH, 15.07.2004 - C-14/02 (https://dejure.org/2004,72281)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2004 - C-14/02 (https://dejure.org/2004,72281)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - C-14/02 (https://dejure.org/2004,72281)
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-14/02   

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https://dejure.org/2002,21674
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-14/02 (https://dejure.org/2002,21674)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.2002 - C-14/02 (https://dejure.org/2002,21674)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - C-14/02 (https://dejure.org/2002,21674)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-14/02
    11: - Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (REWE "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649).
  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-14/02
    13: - Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595).
  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-14/02
    15: - Urteil vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82 (van Bennekom, Slg. 1983, 3883).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-14/02
    10: - Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837) und vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98 (PreussenElektra, Slg. 2001, 2099).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-14/02
    10: - Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837) und vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98 (PreussenElektra, Slg. 2001, 2099).
  • EuGH, 08.02.1996 - C-212/94

    FMC u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-14/02
    14: - Urteil vom 8. Februar 1996 in der Rechtssache C-212/94 (FMC u. a., Slg. 1996, I-389).
  • EuGH, 20.06.2002 - C-388/00

    Radiosistemi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-14/02
    12: - Vor kurzem bestätigt im Urteil vom 20. Juni 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-388/00 und C-429/00 (Radiosistemi, Slg. 2002, I-5866).
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   EuGH - C-14/02   

Anhängiges Verfahren
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https://dejure.org/9999,63780
EuGH - C-14/02 (https://dejure.org/9999,63780)
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