Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 25.06.2009 - C-14/08   

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https://dejure.org/2009,2707
EuGH, 25.06.2009 - C-14/08 (https://dejure.org/2009,2707)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.2009 - C-14/08 (https://dejure.org/2009,2707)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - C-14/08 (https://dejure.org/2009,2707)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Begriff des Rechtsstreits - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens - Notarielle Urkunde

  • Europäischer Gerichtshof

    Roda Golf & Beach Resort

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Begriff des Rechtsstreits - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens - Notarielle Urkunde

  • EU-Kommission PDF

    Roda Golf & Beach Resort

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Begriff des Rechtsstreits - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens - Notarielle Urkunde

  • EU-Kommission

    Roda Golf & Beach Resort

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Begriff des Rechtsstreits - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens - Notarielle ...

  • Deutsches Notarinstitut

    EG-VO 1348/2008
    Zustellung einer notariellen Urkunde im Anwendungsbereich der EuZVO

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 Art. 16
    Justizielle Zusammenarbeit: Außergerichtliche Schriftstücke (hier: notarielle Urkunde) sind auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nach der VO (EG) Nr. 1348/2000 in einem anderen Mitgliedstaat zuzustellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens [Notarielle Urkunde] als Anwendungsfall der Verordnung Nr. 1348/2000 - [Roda Golf & Beach Resort SL]

  • rechtsportal.de

    Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens [Notarielle Urkunde] als Anwendungsfall der Verordnung Nr. 1348/2000 - [Roda Golf & Beach Resort SL]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - AUSSERGERICHTLICHE SCHRIFTSTÜCKE WIE NOTARIELLE URKUNDEN, DIE AUSSERHALB EINES GERICHTLICHEN VERFAHRENS ERSTELLT WERDEN, FALLEN UNTER DAS SYSTEM DER INNERGEMEINSCHAFTLICHEN ZUSTELLUNG

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Roda Golf & Beach Resort

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Begriff des Rechtsstreits - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung außergerichtlicher Schriftstücke außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens - Notarielle Urkunde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellung notarieller Urkunden innerhalb der EU

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera Instancia e Instrucción Nr. 5 San Javier (Spanien) eingereicht am 14. Januar 2008 - Roda Golf & Beach Resort, S.L.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera Instancia e Instrucción de San Javier (Spanien) - Auslegung von Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 582
  • FamRZ 2009, 1471
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus EuGH, 25.06.2009 - C-14/08
    Das ist z. B. der Fall, wenn es über den Antrag auf Eintragung einer Gesellschaft im Register in einem Verfahren entscheidet, das nicht die Aufhebung eines Rechtsakts zum Gegenstand hat, der ein Recht des Antragstellers verletzt (vgl. Urteile Job Centre, Randnr. 11, und Salzmann, Randnr. 15, sowie vom 15. Januar 2002, Lutz u. a., C-182/00, Slg. 2002, I-547, Randnr. 14; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 57).

    Dagegen ist bei einem Gericht, das mit einer Berufung gegen die Entscheidung eines vorinstanzlichen Gerichts befasst ist, das mit der Führung eines Registers betraut ist und einem solchen Eintragungsantrag nicht stattgeben will, ein Rechtsstreit anhängig, und es übt eine Rechtsprechungstätigkeit aus, weil diese Berufung die Aufhebung eines Rechtsakts zum Gegenstand hat, von dem geltend gemacht wird, dass er ein Recht des Antragstellers verletzt (vgl. Urteil Cartesio, Randnr. 58).

  • EuGH, 08.11.2005 - C-443/03

    VERWEIGERT DER EMPFÄNGER EINES GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN

    Auszug aus EuGH, 25.06.2009 - C-14/08
    Das Ziel des Vertrags von Amsterdam, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und der Gerechtigkeit zu schaffen und damit der Gemeinschaft eine neue Dimension zu geben, und die Verlagerung der Regelung, die den Erlass von in den Bereich der justiziellen Zusammenarbeit fallenden Maßnahmen in Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen ermöglicht, aus dem EU-Vertrag in den EG-Vertrag belegen nämlich den Willen der Mitgliedstaaten, solche Maßnahmen in der Gemeinschaftsrechtsordnung zu verankern und damit den Grundsatz der autonomen Auslegung dieser Maßnahmen festzulegen (Urteil vom 8. November 2005, Leffler, C-443/03, Slg. 2005, I-9611, Randnr. 45).

    Außerdem zeigt die Wahl der Form der Verordnung statt der von der Kommission ursprünglich vorgeschlagenen Form der Richtlinie (vgl. ABl. 1999, C 247 E, S. 11), welche Bedeutung der Gemeinschaftsgesetzgeber der unmittelbaren Anwendbarkeit und der einheitlichen Anwendung der Vorschriften der Verordnung Nr. 1348/2000 beimisst (Urteil Leffler, Randnr. 46).

  • EuGH, 19.10.1995 - C-111/94

    Job Centre

    Auszug aus EuGH, 25.06.2009 - C-14/08
    Allerdings ergibt sich aus Art. 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1980, Borker, 138/80, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, vom 5. März 1986, Greis Unterweger, 318/85, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, sowie Urteile vom 19. Oktober 1995, Job Centre, C-111/94, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, und vom 14. Juni 2001, Salzmann, C-178/99, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14).

    Das ist z. B. der Fall, wenn es über den Antrag auf Eintragung einer Gesellschaft im Register in einem Verfahren entscheidet, das nicht die Aufhebung eines Rechtsakts zum Gegenstand hat, der ein Recht des Antragstellers verletzt (vgl. Urteile Job Centre, Randnr. 11, und Salzmann, Randnr. 15, sowie vom 15. Januar 2002, Lutz u. a., C-182/00, Slg. 2002, I-547, Randnr. 14; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 57).

  • EuGH, 05.03.1986 - 318/85

    Greis Unterweger

    Auszug aus EuGH, 25.06.2009 - C-14/08
    Allerdings ergibt sich aus Art. 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1980, Borker, 138/80, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, vom 5. März 1986, Greis Unterweger, 318/85, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, sowie Urteile vom 19. Oktober 1995, Job Centre, C-111/94, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, und vom 14. Juni 2001, Salzmann, C-178/99, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14).
  • EuGH, 15.01.2002 - C-182/00

    Lutz u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.06.2009 - C-14/08
    Das ist z. B. der Fall, wenn es über den Antrag auf Eintragung einer Gesellschaft im Register in einem Verfahren entscheidet, das nicht die Aufhebung eines Rechtsakts zum Gegenstand hat, der ein Recht des Antragstellers verletzt (vgl. Urteile Job Centre, Randnr. 11, und Salzmann, Randnr. 15, sowie vom 15. Januar 2002, Lutz u. a., C-182/00, Slg. 2002, I-547, Randnr. 14; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 57).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-117/06

    und Sicherheitspolitik - EIN GRUNDSTÜCKSVERKAUF DARF NICHT VOLLZOGEN WERDEN, WENN

    Auszug aus EuGH, 25.06.2009 - C-14/08
    Daher ist das Berufungsgericht in einem solchen Fall grundsätzlich als ein Gericht anzusehen, das gemäß Art. 234 EG zur Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens befugt ist (vgl. zu diesen Fallkonstellationen insbesondere Urteile vom 15. Mai 2003, Salzmann, C-300/01, Slg. 2003, I-4899, vom 13. Dezember 2005, SEVIC Systems, C-411/03, Slg. 2005, I-10805, vom 11. Oktober 2007, Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, C-117/06, Slg. 2007, I-8361, und Cartesio).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-300/01

    Salzmann

    Auszug aus EuGH, 25.06.2009 - C-14/08
    Daher ist das Berufungsgericht in einem solchen Fall grundsätzlich als ein Gericht anzusehen, das gemäß Art. 234 EG zur Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens befugt ist (vgl. zu diesen Fallkonstellationen insbesondere Urteile vom 15. Mai 2003, Salzmann, C-300/01, Slg. 2003, I-4899, vom 13. Dezember 2005, SEVIC Systems, C-411/03, Slg. 2005, I-10805, vom 11. Oktober 2007, Möllendorf und Möllendorf-Niehuus, C-117/06, Slg. 2007, I-8361, und Cartesio).
  • EuGH, 18.06.1980 - 138/80

    Borker

    Auszug aus EuGH, 25.06.2009 - C-14/08
    Allerdings ergibt sich aus Art. 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1980, Borker, 138/80, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, vom 5. März 1986, Greis Unterweger, 318/85, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, sowie Urteile vom 19. Oktober 1995, Job Centre, C-111/94, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, und vom 14. Juni 2001, Salzmann, C-178/99, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

    Auszug aus EuGH, 25.06.2009 - C-14/08
    Nach Artikel 234 EG, der gemäß Art. 68 EG auf Titel IV des Dritten Teils des EG-Vertrags anwendbar ist, hängt die Anrufung des Gerichtshofes nicht davon ab, ob das Verfahren, in dem das nationale Gericht eine Vorlagefrage abfasst, streitigen Charakter hat (vgl. Urteil vom 17. Mai 1994, Corsica Ferries, C-18/93, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 12).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-178/99

    Salzmann

    Auszug aus EuGH, 25.06.2009 - C-14/08
    Allerdings ergibt sich aus Art. 234 EG, dass die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen können, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1980, Borker, 138/80, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, vom 5. März 1986, Greis Unterweger, 318/85, Slg. 1986, 955, Randnr. 4, sowie Urteile vom 19. Oktober 1995, Job Centre, C-111/94, Slg. 1995, I-3361, Randnr. 9, und vom 14. Juni 2001, Salzmann, C-178/99, Slg. 2001, I-4421, Randnr. 14).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-411/03

    DIE GENERELLE ABLEHNUNG DER EINTRAGUNG EINER VERSCHMELZUNG VON GESELLSCHAFTEN IN

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-693/18

    Laut Generalanwältin Sharpston stellt eine Vorrichtung, die bei Zulassungstests

    23 Vgl. Urteil vom 25. Juni 2009, Roda Golf & Beach Resort (C-14/08, EU:C:2009:395, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-223/14

    Tecom Mican und Arias Domínguez - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG)

    2 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    13 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    14 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    34 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    41 - Urteil Roda Golf & Beach Resort (C-14/08, EU:C:2009:395, Rn. 56).

    42 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    45 - C-14/08, EU:C:2009:395.

  • EuGH, 19.12.2012 - C-325/11

    Alder - Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 - Zustellung von Schriftstücken - Im

    Insoweit ist zunächst in Bezug auf die Systematik der gestützt auf Art. 61 Buchst. c EG erlassenen Verordnung Nr. 1393/2007 darauf hinzuweisen, dass mit dieser ein innergemeinschaftlicher Zustellungsmechanismus geschaffen werden soll, der, wie es in ihrem zweiten Erwägungsgrund heißt, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts bezweckt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juni 2009, Roda Golf & Beach Resort, C-14/08, Slg. 2009, I-5439, Randnrn.

    Insoweit ist nämlich darauf hinzuweisen, dass diese Verordnung, wie aus ihrem zweiten Erwägungsgrund hervorgeht, zwar die Verbesserung und Beschleunigung der Übermittlung gerichtlicher Schriftstücke zwischen den Mitgliedstaaten zum Ziel hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2008, Weiss und Partner, C-14/07, Slg. 2008, I-3367, Randnr. 46, sowie Roda Golf & Beach Resort, Randnr. 54).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08   

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Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08 (https://dejure.org/2009,9157)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - C-14/08 (https://dejure.org/2009,9157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Roda Golf & Beach Resort

    Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht, dessen Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmittel angefochten werden können - Begriff des gerichtlichen Verfahrens - Zusammenarbeit der Justizbehörden in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung von ...

  • EU-Kommission PDF

    Roda Golf & Beach Resort

    Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht, dessen Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmittel angefochten werden können - Begriff des gerichtlichen Verfahrens - Zusammenarbeit der Justizbehörden in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung von ...

  • EU-Kommission

    Roda Golf & Beach Resort

    Vorlagefrage nach Art. 68 EG - Zulässigkeit - Gericht, dessen Entscheidungen nicht mehr mit Rechtsmittel angefochten werden können - Begriff des gerichtlichen Verfahrens - Zusammenarbeit der Justizbehörden in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 - Zustellung von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (46)

  • EuGH, 19.10.1995 - C-111/94

    Job Centre

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08
    Folglich ist das Urteil Job Centre(4) zu untersuchen und entsprechend den Umständen des Falls heranzuziehen.

    Im Urteil Job Centre(58) wurde zurückhaltend angedeutet, dass das nationale Gericht richterliche Aufgaben im eigentlichen Sinne ausüben muss.

    Für Fälle, in denen die Voraussetzungen für die Feststellung des Rechtsprechungscharakters nicht vorliegen, wurde durch das Urteil Job Centre eine besondere Ausnahme eingeführt, denn nachdem der Gerichtshof die Zuständigkeit des Tribunale di Milano verneint hatte, da sie rein verwaltungsrechtlichen Charakters war, ergänzte er: "Nur wenn die Person, die nach nationalem Recht ermächtigt ist, die Genehmigung zu beantragen, einen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung der Genehmigung und damit der Eintragung einlegt, kann davon ausgegangen werden, dass das angerufene Gericht eine Rechtsprechungstätigkeit im Sinne des Artikels [234] ausübt, die die Aufhebung eines Rechtsakts, der ein Recht des Antragstellers verletzt, bezweckt."(68) Diese Änderung der Rechtsprechung verfolgt einen begrüßenswerten Zweck, denn wenn das Vorabentscheidungsersuchen für quasi-gerichtliche Verfahren ausgeschlossen wird, besteht die Gefahr, dass das System der Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts ebenso atypische Merkmale aufweist.

    Obwohl das Verfahren in der ersten Instanz weder streitigen Charakter hatte noch durch eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abgeschlossen wurde, kam der Gerichtshof zu dem Ergebnis, dass das Berufungsverfahren trotz der prozessualen Besonderheiten genügend Ansatzpunkte aufwies, um die Ausnahme nach dem Urteil Job Centre anzuwenden.

    Darüber hinaus würde dem Urteil Job Centre zuwidergehandelt, wenn das Vorabentscheidungsersuchen seinen Ursprung in einem Rechtsstreit hätte, dessen einziges Ziel in der Zustellung von Schriftstücken gemäß der Verordnung Nr. 1348/2000 liegt, denn die Instrumente, die diese Verordnung vorsieht, dienen der Kontrolle eines geregelten Ablaufs eines Zivilverfahrens, aber nicht eines Verfahrens als solches.

    Im vorliegenden Fall jedoch ist Platz für die durch das Urteil Job Centre eingeführte Ausnahme, nach der die Vorlagefrage zulässig ist, wenn es zwar ursprünglich an einer richterlichen Zuständigkeit fehlt, das Vorabentscheidungsersuchen aber im Rahmen eines späteren Rechtsmittels vorgelegt wird.

    4 - Urteil vom 19. Oktober 1995, Job Centre (C-111/94, Slg. 1995, I-3361).

    51 - Urteil Job Centre, oben in Fn. 4 angeführt.

    68 - Urteil Job Centre, oben in Fn. 4 angeführt, Randnr. 11.

    71 - Urteil Job Centre, oben in Fn. 4 angeführt, Randnr. 11.

  • EuGH, 04.06.2002 - C-99/00

    Lyckeskog

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08
    Mit anderen Worten ist zu prüfen, wie es der Gerichtshof bereits im Urteil Lyckeskog(33) in Bezug auf Art. 234 EG getan hat, ob der Organtheorie oder der Theorie des konkreten Rechtsstreits zu folgen ist.

    Logischerweise fand dieser Gedanke im Urteil Lyckeskog seinen Niederschlag, denn er erlaubt es, die Zahl der vorlageberechtigten Gerichte zu erweitern, unabhängig von ihrer Stellung nach ihrer Gerichtsverfassung.

    3 - Urteil vom 4. Juni 2002, Lyckeskog (C-99/00, Slg. 2002, I-4839).

    Wenngleich es sich nur um eine Kuriosität handelt, kann ich der Versuchung nicht widerstehen, das Fehlzitat im Urteil Lyckeskog zu erwähnen, das die Theorie des konkreten Rechtsstreits statt auf das Urteil Costa auf das Urteil vom 27. März 1963, Da Costa (verbundene Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Slg. 1963, 61), stützt.

  • EuGH, 08.05.2008 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-14/08
    Zu demselben Ergebnis ist der Gerichtshof im Urteil Weiss und Partner(82) gekommen, in dem er im Rahmen der Untersuchung der Folgen der Verweigerung der Annahme einer Zustellung erneut unterstrichen hat, dass die Verordnung Nr. 1348/2000 einheitlich anzuwenden ist(83).

    Ihr bedeutendster Vorgänger ist das bereits erwähnte Haager Übereinkommen aus dem Jahr 1965, dass von der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert wurde und auf das der Gerichtshof im Urteil Weiss und Partner zurückgegriffen hat(86).

    82 - Urteil vom 8. Mai 2008, Weiss und Partner (C-14/07, Slg. 2008, I-0000).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2015 - C-223/14

    Tecom Mican und Arias Domínguez - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG)

    Eine andere Auslegung würde seiner Ansicht nach den Begriff des außergerichtlichen Schriftstücks im Sinne von Art. 16 der Verordnung Nr. 1393/2009 verfälschen, was so weit gehen könne, dass die nationalen Gerichte zu "Kurierdiensten" würden, womit er den von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Roda Golf & Beach Resort (C-14/08, EU:C:2009:134) verwendeten Ausdruck gebrauchte.

    2 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    13 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    14 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    33 - C-14/08, EU:C:2009:134.

    34 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    39 - C-14/08, EU:C:2009:134.

    41 - Urteil Roda Golf & Beach Resort (C-14/08, EU:C:2009:395, Rn. 56).

    42 - C-14/08, EU:C:2009:395.

    45 - C-14/08, EU:C:2009:395.

  • VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17

    Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot

    vgl. EGMR, Urteil vom 10.08.2006 - 75737/01 -, juris, Rz. 37 ff.; BVerfG, Beschlüsse vom 27.03.1974 - 2 BvR 38/74 -, juris, Rz. 24 und vom 02.06.2005 - 2 BvR 625/01 u.a. -, juris, Rz. 47; BSG, Beschluss vom 20.04.2015 - B 12 KR 122/14 B -, BeckRS 2015, 68278, Rz. 11; Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH Ruiz-Jarabo Colomer vom 05.03.2009 - C-14/08 -, juris, Rz. 29 zu Art. 40 Magna Carta [1215]; zum Begriff " fair ": Radbruch, Der Geist des englischen Rechts, Göttingen 1956, S. 15 f.; zur Kongruenz von Fairness und Treu und Glauben: House of Lords, Entscheidung vom 25.10.2001, The Director General of Fair Trading v First National Bank plc [2001] UKHL 52 = ZEuP 2003, 865; SCC, Bhasin v. Hrynew, [2014] 3 SCR 494, 2014 SCC 71 (CanLII), paras.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-205/08

    Umweltanwalt von Kärnten - Art. 234 EG - Definition des Begriffs "Gericht" -

    24 - Schlussanträge vom 5. März 2009 (C-14/08, noch anhängig).
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