Weitere Entscheidung unten: EuGH, 05.10.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1993 - C-13/92, C-14/92, C-15/92, C-16/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1450
EuGH, 05.10.1993 - C-13/92, C-14/92, C-15/92, C-16/92 (https://dejure.org/1993,1450)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1993 - C-13/92, C-14/92, C-15/92, C-16/92 (https://dejure.org/1993,1450)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - C-13/92, C-14/92, C-15/92, C-16/92 (https://dejure.org/1993,1450)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Driessen u.a. / Minister van Verkeer en Waterstaat

    1. Handlungen der Organe; Verfahren des Zustandekommens; Anhörung des Parlaments; Erneute Anhörung im Falle einer wesentlichen Änderung des ursprünglichen Vorschlags

  • EU-Kommission

    Driessen u.a. / Minister van Verkeer en Waterstaat

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgültigkeit des Art. 8 Abs. 1a und Abs. 3a der Verordnung 1101/89/EWG; Abwrackprämien zur Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt; Notwendigkeit einer erneuten Anhörung des Europäischen Parlaments; Anforderungen an die Einhaltung des Rückwirkungsverbot und des ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abwrackprämien in der Binnenschiffahrt

  • Judicialis

    Verordnung 1101/89/EWG Art. 8 Abs. 1a; ; Verordnung 1101/89/EWG Art. 8 Abs. 3a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Verfahren des Zustandekommens - Anhörung des Parlaments - Erneute Anhörung im Falle einer wesentlichen Änderung des ursprünglichen Vorschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Strukturbereinigung in der Binnenschifffahrt - Abwrackprämie - Sonderbeitrag - Übergangsregelung - Rückwirkungsverbot - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Gleichheitsgrundsatz - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 86
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-65/90

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.10.1993 - C-13/92
    23 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine erneute Anhörung des Europäischen Parlaments immer dann erforderlich, wenn der endgültig verabschiedete Wortlaut als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, Randnr. 16).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    38 Um die Begründetheit des Arguments, es habe keine zweite Anhörung des Europäischen Parlaments stattgefunden, zu beurteilen, ist daran zu erinnern, daß eine erneute Anhörung des Europäischen Parlaments immer dann erforderlich ist, wenn der endgültig verabschiedete Text als Ganzes gesehen in seinem Wesen von demjenigen abweicht, zu dem das Parlament bereits angehört worden ist, es sei denn, die Änderungen entsprechen im wesentlichen einem vom Parlament selbst geäusserten Wunsch (vgl. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, Randnr. 16, und vom 5. Oktober 1993 in den Rechtssachen C-13/92 bis C-16/92, Drießen u. a., Slg. 1993, I-4751, Randnr. 23).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Die zweite Entscheidung müsse daher wegen Verletzung wesentlicher Formvorschriften für nichtig erklärt werden (Schlußanträgedes Generalanwalts Gand, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 707, 709 bis711, des Generalanwalts Warner, Distillers Company/Kommission, Slg. 1980, 2267, 2293, und des Generalanwalts Sir Gordon Slynn in den Rechtssachen 228/82 und229/82, Ford/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 28. Februar 1984, Slg.1984, 1129, 1147, 1173; einige Klägerinnen verweisen auch auf die Rechtsprechungzur Verletzung der Anhörungspflicht: Urteil des Gerichtshofes vom 21. Dezember1954 in der Rechtssache 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 78, Urteil RoquetteFrères/Rat sowie Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-65/90,Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4593, vom 5. Oktober 1993 in den RechtssachenC-13/92, C-14/92, C-15/92 und C-16/92, Driessen u. a., Slg. 1993, I-4751, und vom1. Juni 1994 in der Rechtssache C-388/92, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2067).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-248/95

    SAM Schiffahrt

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 5. Oktober 1993 in denRechtssachen C-13/92, C-14/92, C-15/92 und C-16/92 (Driessen u. a., Slg. 1993,I-4751, Randnr. 36) entschieden, daß diese Vorschrift angemessen ist, um neueInvestitionen in einem von strukturellen Kapazitätsüberhängen gekennzeichnetenSektor zu begrenzen.
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   EuGH, 05.10.1993 - C-14/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,12849
EuGH, 05.10.1993 - C-14/92 (https://dejure.org/1993,12849)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1993 - C-14/92 (https://dejure.org/1993,12849)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1993 - C-14/92 (https://dejure.org/1993,12849)
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1993 - C-13/92

    Driessen en Zonen V.o.f. u. a. gegen Minister van Verkeer en Waterstaat. -

    Rechtssache C-14/92 (Molewijk).

    Die Kläger in den Rechtssachen C-14/92 bis C-16/92 tragen insbesondere vor, daß Wirtschaftsteilnehmer wie sie selbst, die den Auftrag zum Bau eines Schiffes kleinen Werften erteilt hätten, durch die Bedingungen des Artikels 8 Absatz 3 Buchstabe a zweiter und dritter Gedankenstrich gegenüber Wirtschaftsteilnehmern, die die Aufträge zum Bau eines Schiffes großen Werften erteilt hätten, diskriminiert würden.

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