Rechtsprechung
EuGH, 08.11.2001 - C-143/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Energieabgabe - Vergütung nur an Unternehmen, die körperliche Güter herstellen - Staatliche Beihilfe
- Europäischer Gerichtshof
Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke
- EU-Kommission
Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke
Energieabgabe - Vergütung nur an Unternehmen, die körperliche Güter herstellen - Staatliche Beihilfe
- EU-Kommission
Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke
- Wolters Kluwer
Vergütung nur an Unternehmen, die körperliche Güter herstellen; Staatliche Beihilfe bei nationalen Maßnahmen, die eine teilweise Vergütung von Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energien vorsehen; Zuständigkeit des vorlegenden Gerichtes
- judicialis
EGV Art. 92 (a. F.); ; EGV Art. 87
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 87, Art. 234; EG-Vertrag Art. 92, Art. 177
Energieabgabe - Vergütung nur an Unternehmen, die körperliche Güter herstellen - Staatliche Beihilfe - datenbank.nwb.de
Energieabgabe - Vergütung nur an Unternehmen, die körperliche Güter herstellen - Staatliche Beihilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- bdo.de
, S. 19 (Entscheidungsbesprechung)
Energieabgaben und Beihilfen
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EGV Art 92
Energieabgaben; Gemeinschaftsrecht - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Verfassungsgerichtshofs - Auslegung des Artikels 92 EG-Vertrag (jetzt Artikel 87 EG) im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften, die die Vergütung einer Abgabe auf den Energieverbrauch (Erdgas und elektrische Energie) vorsehen, den Kreis ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-143/99
- EuGH, 08.11.2001 - C-143/99
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 842
- EuZW 2002, 213
- DVBl 2002, 186
Wird zitiert von ... (133)
- EuGH, 21.12.2016 - C-20/15
Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen, …
25 In diesem Zusammenhang habe das Gericht aus dem Urteil vom 8. November 2001 , Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), fehlerhaft abgeleitet, dass eine nationale Maßnahme, deren Anwendung von der Art der Tätigkeit der Unternehmen unabhängig sei, grundsätzlich nicht selektiv sei.33 Aus dem Urteil vom 8. November 2001 , Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), gehe hervor, dass eine Maßnahme, die allen Unternehmen zugutekommen könne, nicht als selektiv angesehen werden könne.
42 Nach Ansicht des Königreichs Spanien bestätigt das Urteil vom 8. November 2001 , Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), den von den spanischen Behörden im Verwaltungsverfahren vor der Kommission eingenommenen Standpunkt, wonach ein wirtschaftlicher Vorteil nur dann als Beihilfe angesehen werden könne, wenn er geeignet sei, "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV zu begünstigen.
44 Irland trägt vor, das Gericht habe entgegen dem Vorbringen der Kommission aus den Urteilen des Gerichtshofs vom 8. November 2001 , Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), und des Gerichts vom 6. März 2002 , Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-92/00 und T-103/00, EU:T:2002:61), sowie vom 9. September 2009 , Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-227/01 bis T-229/01, T-265/01, T-266/01 und T-270/01, EU:T:2009:315), nicht abgeleitet, dass nur die Maßnahmen selektiv seien, deren Anwendung an die Art der Tätigkeiten des Unternehmens gebunden oder deren Anwendung von einem Mindestbetrag abhängig gewesen sei, sondern es habe entschieden, dass bei einer Maßnahme, in deren Genuss alle in Spanien steuerlich ansässigen Unternehmen, die eine Beteiligung in Höhe von mindestens 5 % an einem ausländischen Unternehmen erwürben, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit und der investierten Summen hätten kommen können, die Selektivität nicht habe festgestellt werden können.
82 In diesem Zusammenhang kann entgegen dem, was das Gericht in Rn. 57 des angefochtenen Urteils Autogrill España/Kommission sowie in Rn. 61 des angefochtenen Urteils Banco Santander und Santusa/Kommission entschieden hat, aus Rn. 36 des Urteils vom 8. November 2001 , Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), wonach Maßnahmen nicht selektiv sind, wenn sie allen Unternehmen im Inland "unabhängig vom Gegenstand ihrer Tätigkeit" gewährt werden, nicht abgeleitet werden, dass eine Maßnahme, deren Anwendung von der Art der Tätigkeit der Unternehmen unabhängig ist, grundsätzlich nicht selektiv ist.
83 Aus der Gesamtbetrachtung der Gründe dieses Urteils vom 8. November 2001 , Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), geht nämlich hervor, dass der Gerichtshof in dieser Rn. 36, gelesen im Licht der Rn. 35 dieses Urteils, die Auffassung vertreten hat, dass nationale Maßnahmen wie die in dieser Rechtssache in Rede stehenden nicht selektiv sind, wenn sie unterschiedslos auf sämtliche Unternehmen des betreffenden Mitgliedstaats anwendbar sind und deshalb eine allgemeine Maßnahme im Sinne der in Rn. 56 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung darstellen.
84 Zwar hat der Gerichtshof in Rn. 36 des Urteils vom 8. November 2001 , Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598) auf den Gegenstand der Tätigkeit der Unternehmen verwiesen, die von den nationalen Maßnahmen begünstigt wurden, doch ist diese Bezugnahme durch den Wortlaut der vom vorlegenden Gericht in dieser Rechtssache gestellten zweiten Frage zu erklären.
- EuG, 04.02.2016 - T-287/11
Heitkamp BauHolding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
Die Voraussetzung der Selektivität ist jedoch nicht gegeben, wenn eine Maßnahme zwar einen Vorteil für den Begünstigten darstellt, aber durch die Natur oder den allgemeinen Aufbau des Systems, in das sie sich einfügt, gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, C-143/99, Slg, EU:C:2001:598, Rn. 42, und Paint Graphos u. a., oben in Rn. 91 angeführt, EU:C:2011:550, Rn. 64). - BFH, 30.05.2017 - II R 62/14
EuGH-Vorlage: Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG
f) Die Voraussetzung der Selektivität ist jedoch nicht gegeben, wenn eine Maßnahme zwar einen Vorteil für den Begünstigten darstellt, aber durch die Natur oder den allgemeinen Aufbau des Systems, in das sie sich einfügt, gerechtfertigt ist (EuGH-Urteile Paint Graphos u.a. vom 8. September 2011 C-78/08 bis C-80/08, EU:C:2011:550, Rz 64, und Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke vom 8. November 2001 C-143/99, EU:C:2001:598, Rz 42).
- Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-20/15
Kommission / World Duty Free Group - Rechtsmittel - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
Gemäß Rn. 36 des Urteils vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), sei "eine Maßnahme, deren Anwendung nicht von der Art der Tätigkeit der Unternehmen abhängig ist, grundsätzlich nicht selektiv"(30).Entgegen der Feststellung des Gerichts in Rn. 57 des angefochtenen Urteils Autogrill España/Kommission und in Rn. 61 des angefochtenen Urteils Banco Santander und Santusa/Kommission könne aus Rn. 36 des Urteils vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), nicht abgeleitet werden, dass eine Maßnahme, deren Anwendung nicht von der Art der Tätigkeit der Unternehmen abhängig sei, grundsätzlich nicht selektiv sei.
Aus dem Urteil vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), gehe hervor, dass eine Maßnahme, die allen Unternehmen offenstehe und potenziell auf sämtliche Unternehmen anwendbar sei, nicht als selektiv angesehen werden könne.
Das Königreich Spanien trägt vor, das Urteil vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), bestätige den von den spanischen Behörden im Verwaltungsverfahren eingenommenen Standpunkt, wonach ein wirtschaftlicher Vorteil nur dann als Beihilfe angesehen werden könne, wenn er geeignet sei, "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV zu begünstigen.
Irland trägt vor, das Gericht habe entgegen dem Vorbringen der Kommission aus den Urteilen vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-92/00 und T-103/00, EU:T:2002:61), und vom 9. September 2009, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-227/01 bis T-229/01, T-265/01, T-266/01 und T-270/01, EU:T:2009:315), nicht abgeleitet, dass nur die Maßnahmen, deren Anwendung an die Art der Tätigkeiten des Unternehmens gebunden gewesen sei oder deren Anwendung von einem Mindestbetrag abhängig gewesen sei, selektiv seien, sondern nur, dass die Selektivität der streitigen Maßnahme im Fall einer Maßnahme, in deren Genuss alle spanischen Unternehmen, die in eine Beteiligung in Höhe von mindestens 5 % an einem ausländischen Unternehmen investiert hätten, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit und der investierten Summen hätten kommen können, nicht habe festgestellt werden können.
Überdies hat das Gericht in Rn. 57 des angefochtenen Urteils Autogrill España/Kommission und in Rn. 61 des angefochtenen Urteils Banco Santander und Santusa/Kommission die Auffassung vertreten, aus Rn. 36 des Urteils vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), gehe hervor, dass eine Maßnahme, deren Anwendung nicht von der Art der Tätigkeit der Unternehmen abhängig sei, grundsätzlich nicht selektiv sei.
Im Einklang mit den Erklärungen der Kommission bin ich der Auffassung, dass das Gericht das Urteil vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598), falsch verstanden hat, denn der Gerichtshof hat zwar in Rn. 35 dieses Urteils für Recht erkannt, dass "eine staatliche Maßnahme, die unterschiedslos allen Unternehmen im Inland zugutekommt, keine staatliche Beihilfe darstellen [kann]"(84), aber sodann in Rn. 36 dieses Urteils befunden, dass eine Steuerregelung keine staatliche Beihilfe darstellt, wenn sie auf alle Unternehmen im Inland unabhängig vom Gegenstand ihrer Tätigkeit angewandt wird.
Entgegen der Feststellung des Gerichts in Rn. 57 des angefochtenen Urteils Autogrill España/Kommission und in Rn. 61 des angefochtenen Urteils Banco Santander und Santusa/Kommission kann aus dem Urteil vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598, Rn. 35 und 36), nicht der Schluss gezogen werden, dass eine Maßnahme, deren Anwendung von der Art der Tätigkeit oder dem Geschäftszweck der Unternehmen unabhängig ist, grundsätzlich nicht selektiv ist.
48 - Urteil des Gerichtshofs vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598, Rn. 35).
85 - Urteil vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:598, Rn. 35 und 36).
- EuGH, 04.06.2015 - C-5/14
Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar
Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der Beihilfe weiter als der Begriff der Subvention, da er nicht nur positive Leistungen wie etwa die Subventionen selbst, sondern auch staatliche Maßnahmen umfasst, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen regelmäßig zu tragen hat, und die somit, obwohl sie keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen nach Art und Wirkungen gleichstehen (vgl. Urteile Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, C-143/99, EU:C:2001:598, Rn. 38, Paint Graphos u. a., C-78/08 bis C-80/08, EU:C:2011:550, Rn. 45, sowie Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 71).Was die Beurteilung der Voraussetzung der Selektivität betrifft, muss nach ständiger Rechtsprechung gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV festgestellt werden, ob eine nationale Maßnahme im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden, zu begünstigen (Urteile Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, C-143/99, EU:C:2001:598, Rn. 41, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, EU:C:2008:757, Rn. 82, sowie Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 75).
- EuGH, 10.01.2006 - C-222/04
Cassa di Risparmio di Firenze - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - …
131 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der Beihilfe weiter als der der Subvention; er umfasst nicht nur positive Leistungen wie etwa die Subventionen selbst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen regelmäßig zu tragen hat, und die somit, obwohl sie keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. u. a. Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-143/99, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, Slg. 2001, I-8365, Randnr. 38, vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-501/00, Spanien/Kommission, Slg. 2004, I-6717, Randnr. 90 und die dort zitierte Rechtsprechung, und vom 15. Dezember 2005 in der Rechtssache C-66/02, Italien/Kommission, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 77). - EuG, 04.02.2016 - T-620/11
GFKL Financial Services / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche …
Die Voraussetzung der Selektivität ist jedoch nicht gegeben, wenn eine Maßnahme zwar einen Vorteil für den Begünstigten darstellt, aber durch die Natur oder den allgemeinen Aufbau des Systems, in das sie sich einfügt, gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, C-143/99, Slg, EU:C:2001:598, Rn. 42, und Paint Graphos u. a., oben in Rn. 100 angeführt, EU:C:2011:550, Rn. 64).Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der Beihilfe weiter als der Begriff der Subvention, denn er umfasst nicht nur positive Leistungen wie etwa die Subventionen selbst, sondern auch staatliche Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen regelmäßig zu tragen hat, und die somit, obwohl sie keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen nach Art und Wirkungen gleichstehen (Urteil Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, oben in Rn. 101 angeführt, EU:C:2001:598, Rn. 38, vgl. auch Urteil Paint Graphos u. a., oben in Rn. 100 angeführt, EU:C:2011:550, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BGH, 29.04.2016 - BLw 2/12
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Ermittlung des Grundstückswerts bei der …
aa) Staatliche Maßnahmen, die auf alle Wirtschaftsteilnehmer unterschiedslos in gleicher Weise anzuwenden sind, stellen allerdings keine Beihilfen im Sinne des Unionsrechts dar (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. September 2000 "Deutschland/Kommission", C-156/00 EU:C:2000:467 Rn. 22; Urteil vom 8. November 2011 "Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke", C-143/99, EU:C:2001:598 Rn.34, 35).Auch solche Maßnahmen sind Beihilfen, wenn sie selektiv wirken, indem sie bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige gegenüber anderen, die sich in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden, begünstigen (EuGH, Urteil vom 8. November 2011 - C-143/99, aaO Rn. 41; Urteil vom 8. September 2005 "Italien/Kommission", C-66/02, EU:C:2005:768;… Rn. 96).
- EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
P - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Kriterium der …
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Voraussetzung der Selektivität nicht gegeben, wenn eine Maßnahme zwar einen Vorteil für den Begünstigten darstellt, aber durch das Wesen oder die allgemeinen Zwecke des Systems, zu dem sie gehört, gerechtfertigt ist (Urteil vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, C-143/99, Slg. 2001, I-8365, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.11.2011 - C-106/09
Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der …
Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der Beihilfe weiter als der Begriff der Subvention, da er nicht nur positive Leistungen wie etwa die Subventionen selbst, sondern auch staatliche Maßnahmen umfasst, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen regelmäßig zu tragen hat, und die somit, obwohl sie keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen nach Art und Wirkungen gleichstehen (vgl. Urteile vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, C-143/99, Slg. 2001, I-8365, Randnr. 38, und vom 8. September 2011, Paint Graphos u. a., C-78/08 bis C-80/08, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2016 - C-524/14
Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-524/14
Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 08.09.2011 - C-78/08
Paint Graphos - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Staatliche Beihilfen …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2017 - C-74/16
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen Steuerbefreiungen für Schulen …
- EuGH, 06.09.2006 - C-88/03
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION …
- FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11
Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG …
- EuGH, 22.12.2008 - C-487/06
British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …
- EuGH, 15.12.2005 - C-66/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-374/17
A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Materielle …
- EuGH, 08.09.2011 - C-279/08
Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-66/14
Finanzamt Linz - Steuerrecht - Nationale Körperschaftsteuer - …
- EuGH, 05.10.2006 - C-368/04
Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3 …
- EuGH, 21.07.2016 - C-493/14
Dilly's Wellnesshotel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1305/13
Verfassungsbeschwerde betreffend die anteilige Kürzung von …
- EuG, 07.11.2014 - T-219/10
Das Gericht erklärt die Entscheidungen der Kommission für nichtig, mit denen das …
- EuGH, 03.03.2005 - C-172/03
Heiser - Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-270/15
Belgien / Kommission
- BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 11.10
Treibhausgasemissionen; Emissionshandel; Emissionsverlagerung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-51/19
World Duty Free Group/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur …
- EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN …
- FG Hamburg, 19.11.2013 - 4 K 122/13
Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens bei gleichzeitigen Zweifeln an der …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-203/16
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- EuG, 05.02.2015 - T-500/12
Ryanair / Kommission
- EuGH, 29.04.2004 - C-308/01
GIL Insurance u.a.
- EuGH, 15.06.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von …
- EuGH, 20.11.2003 - C-126/01
GEMO
- EuG, 11.12.2014 - T-251/11
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, wonach die teilweise …
- EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-39/14
BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Programm zur …
- EuG, 27.06.2019 - T-20/17
Ungarn / Kommission
- EuG, 16.05.2019 - T-836/16
Polen / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2018 - C-135/16
Georgsmarienhütte u.a. - Vorabentscheidungsfrage nach der Gültigkeit Beschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-596/19
Kommission/ Ungarn - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2002 - C-351/98
Spanien / Kommission
- EuG, 07.11.2014 - T-399/11
Banco Santander und Santusa / Kommission
- EuGH, 13.02.2003 - C-409/00
Spanien / Kommission
- EuG, 18.12.2008 - T-211/04
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISION FÜR NICHTIG, WONACH DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-598/17
A-Fonds - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestehende und neue Beihilfen - Begriff …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-280/00
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER IST DIE FINANZIERUNG ÖFFENTLICHER …
- EuGH, 04.06.2015 - C-15/14
Der Gerichtshof bestätigt - wie schon zuvor das Gericht -, dass der zwischen dem …
- EuGH, 14.11.2019 - C-585/17
Dilly's Wellnesshotel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 25.03.2015 - T-538/11
Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche Gesundheit - Beihilfen …
- EuG, 05.02.2015 - T-473/12
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem angeordnet wird, dass …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2002 - C-409/00
Spanien / Kommission
- EuG, 14.07.2016 - T-143/12
Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem …
- EuG, 30.11.2009 - T-427/04
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG …
- BFH, 30.01.2009 - VII B 180/08
Rückforderung von Beihilfen - Mineralölsteuerbegünstigung für den Unterglasanbau …
- EuG, 19.12.2001 - T-195/01
Government of Gibraltar / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-66/02
Italien / Kommission
- EuG, 01.07.2004 - T-308/00
Salzgitter / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09
Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen …
- EuGH, 15.07.2004 - C-501/00
Spanien / Kommission
- EuGH, 22.10.2015 - C-530/14
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-284/12
Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Einer Billigfluggesellschaft von …
- EuG, 13.09.2006 - T-210/02
British Aggregates / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18
Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-76/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die Garantie Belgiens für die …
- EuGH, 22.05.2003 - C-355/00
Freskot
- EuG, 15.11.2018 - T-219/10
World Duty Free Group / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- EuG, 22.01.2013 - T-308/00
Salzgitter / Kommission - Staatliche Beihilfen - Stahlindustrie - Steuerliche …
- EuG, 20.09.2019 - T-674/17
Le Port de Bruxelles und Région de Bruxelles-Capitale/ Kommission
- EuG, 20.09.2019 - T-696/17
Havenbedrijf Antwerpen und Maatschappij van de Brugse Zeehaven/ Kommission
- BFH, 07.08.2012 - VII R 35/11
Kein energiesteuerrechtlicher Entlastungsanspruch für die Herstellung von …
- EuGH, 12.12.2002 - C-5/01
Belgien / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-5/01
Belgien / Kommission
- EuG, 07.03.2012 - T-210/02
British Aggregates / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-428/06
Unión General de Trabajadores de la Rioja - Staatliche Beihilfen - Von einer …
- EuG, 10.04.2008 - T-233/04
Niederlande / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 2001/81/EG - …
- EuG, 20.09.2019 - T-673/17
Port autonome du Centre und de l'Ouest u.a. / Kommission
- EuGH, 21.06.2012 - C-452/10
Die 2004 erlassene italienische Regelung über die Anpassung der steuerlichen …
- EuG, 04.03.2009 - T-445/05
Associazione italiana del risparmio gestito und Fineco Asset Management / …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-388/19
Autoridade Tributária e Aduaneira (Impôt sur les plus-values immobilières) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-137/08
VB Pénzügyi Lízing - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2007 - C-525/04
Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Zulässigkeit - …
- EuG, 04.09.2009 - T-211/05
Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-88/03
Portugal / Kommission
- EuG, 15.11.2018 - T-399/11
Banco Santander und Santusa / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bestimmungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2010 - C-279/08
Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Zulässigkeit der Klage im ersten …
- EuG, 01.07.2010 - T-335/08
BNP Paribas und BNL / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der …
- EuG, 23.10.2002 - T-269/99
Diputación Foral de Guipúzcoa / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08
Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Steuer auf …
- EuG, 23.10.2002 - T-346/99
Diputación Foral de Álava / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-303/13
Kommission / Andersen - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Dem öffentlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-518/13
Eventech - 'Staatliche Beihilfen - Begriff der Beihilfe im Sinne von Art. 107 …
- EuGH, 20.03.2014 - C-271/13
Rousse Industry / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-78/08
Paint Graphos - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für Produktions- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-487/06
British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts …
- BFH, 30.01.2009 - VII B 181/08
Rückforderung von gemeinschaftsrechtswidrig gewährten Beihilfen nach Ablauf der …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07
Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-172/03
Heiser
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2016 - C-164/15
Kommission / Aer Lingus
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2019 - C-585/17
Dilly's Wellnesshotel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-706/17
Achema u.a. - Staatliche Beihilfen - Begriff "staatliche Mittel" - Selektivität - …
- EuG, 13.12.2017 - T-314/15
Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines …
- EuG, 28.01.2016 - T-427/12
Das Gericht bestätigt, dass die Garantie, die Österreich der BayernLB im Rahmen …
- EuG, 30.04.2014 - T-468/08
Tisza Erőmű / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-81/10
France Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen für France …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01
Enirisorse
- EuG, 15.11.2018 - T-405/11
Axa Mediterranean / Kommission
- EuG, 15.11.2018 - T-227/10
Banco Santander / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-15/14
Kommission / MOL - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vertrag zwischen dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05
Geurts und Vogten - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Befreiung der Anteile an …
- EuG, 15.11.2018 - T-406/11
Prosegur Compañía de Seguridad / Kommission
- EuGH, 01.02.2017 - C-606/14
Portovesme / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe der Italienischen Republik an …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07
Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-131/15
Club Hotel Loutraki u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
Enirisorse - Begriff der staatlichen Beihilfen - Öffentliches Unternehmen mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2005 - C-368/04
Transalpine Ölleitung in Österreich
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2004 - C-183/02
Demesa / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-199/06
CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-556/19
Eco TLC
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-493/14
Dilly's Wellnesshotel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-128/03
AEM
- EuG, 15.11.2018 - T-239/11
Sigma Alimentos Exterior / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-6/12
P - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen - Bestehende oder neue Beihilfe …
- EuG, 30.11.2009 - T-17/05
France Télécom / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-79/08
Adige Carni - Staatliche Beihilfen - Steuervergünstigungen für Produktions- und …
- EuG, 16.05.2013 - T-559/11
BytyOKD / Kommission
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-143/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke
- EU-Kommission
Adria-Wien Pipeline GmbH und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke GmbH gegen Finanzlandesdirektion für Kärnten.
Energieabgabe - Vergütung nur an Unternehmen, die körperliche Güter herstellen - Staatliche Beihilfe
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-143/99
- EuGH, 08.11.2001 - C-143/99
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-270/15
Belgien / Kommission
15 - Vgl. beispielsweise Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Kommission/MOL (C-15/14 P, EU:C:2015:32, Nrn. 43 ff.), des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen Kommission und Spanien/Regierung von Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:215, Nrn. 176 ff.), des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen Graphos u. a. (C-78/08 bis C-80/08, EU:C:2010:411, Nrn. 79 ff.), des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:21, Nrn. 47 ff.), des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:250, Nrn. 36 ff.) und des Generalanwalts Darmon in den verbundenen Rechtssachen Sloman Neptun (C-72/91 und C-73/91, EU:C:1992:130, Nrn. 47 ff.).