Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 10.05.2001 - C-144/99   

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https://dejure.org/2001,694
EuGH, 10.05.2001 - C-144/99 (https://dejure.org/2001,694)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.2001 - C-144/99 (https://dejure.org/2001,694)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - C-144/99 (https://dejure.org/2001,694)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Unvollständige Umsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    EG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3 [jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG], Richtlinie des Rates 93/13
    Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontextes, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Deutsches Notarinstitut

    Richtlinie 93/13/EWG

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Unvollständige Umsetzung

  • opinioiuris.de

    Kommission / Niederlande

  • Judicialis

    EGV Art. 189 a.F.; ; EGV Art. 249; ; Richtlinie 93/13/EWG Art. 4

  • Prof. Dr. Lorenz

    Gebot zur effektiven Umsetzung der Richtlinie, Gebot zur hinreichend bestimmten und klaren Umsetzung (Transparenzgebot) - Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Unvollständige Umsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umsetzung durch richtlinienkonforme Auslegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucherverträge: EuGH fordert vollständige und klare Umsetzung der Klausel-Richtlinie! (IBR 2001, 521)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mangelhafte Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2244
  • ZIP 2001, 1373
  • EuZW 2001, 437
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.03.1995 - C-365/93

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-144/99
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht notwendig in jedem Mitgliedstaat ein Tätigwerden des Gesetzgebers, es ist jedoch unerlässlich, dass das fragliche nationale Recht tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationalen Behörden gewährleistet, dass die sich aus diesem Recht ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteil vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9).

    Wie der Gerichtshof hervorgehoben hat, ist diese letzte Voraussetzung besonders wichtig, wenn die Richtlinie darauf abzielt, den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten Ansprüche zu verleihen (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 9).

  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-144/99
    Sie ist der Ansicht, eine ausdrückliche Umsetzung sei entbehrlich, wenn die mit der Richtlinie verfolgten Ziele im nationalen Recht bereits erreicht seien, wobei sie sich insbesondere auf das Urteil vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23) beruft.
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Eine unionsrechtskonforme Auslegung sei wegen des eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht möglich, widerspreche aber jedenfalls dem unionsrechtlichen Transparenzgebot (dazu EuGH 10. Mai 2001 - C-144/99 - [Kommission/Niederlande] Rn. 17, Slg. 2001, I-3541) .
  • BGH, 24.07.2008 - VII ZR 55/07

    Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern

    Zudem ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber, wenn er diese umstrittene Problematik hätte entscheiden wollen, dies auch im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene Normenklarheit (vgl. BVerfGE 114, 73, 91 f.) und die europarechtlichen Anforderungen an die Richtlinienumsetzung (vgl. EuGH, NJW 2001, 2244, 2245) im Gesetzestext hinreichend klar und bestimmt zum Ausdruck gebracht hätte.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-243/08

    DAS NATIONALE GERICHT MUSS DIE MISSBRÄUCHLICHKEIT EINER KLAUSEL IN EINEM VERTRAG

    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die den Mitgliedstaaten gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie auferlegte Verpflichtung bezweckt, dem Bürger in seiner Rolle als Verbraucher einen Anspruch zu verleihen, und das mit der Richtlinie angestrebte Ergebnis definiert (vgl. Urteile vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande, C-144/99, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 18, und vom 7. Mai 2002, Kommission/Schweden, C-478/99, Slg. 2002, I-4147, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-372/99

    Kommission / Italien

    Aus diesen Gründen ist es nicht angezeigt, im vorliegenden Verfahren die Begründung aus dem Urteil in der Rechtssache C-144/99 zu übernehmen.

    Des Weiteren wird auf das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Niederlande, Rechtssache C-144/99, eingegangen, das die Umsetzung der Artikel 4 und 5 der Richtlinie betraf.(21).

    Andererseits ist jedoch zu beachten, dass eine nationale Rechtsprechung, die innerstaatliche Rechtsvorschriften gemeinschaftsrechtskonform auslegt, grundsätzlich nicht genügt, um diesen Vorschriften die Qualität von Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie zu verleihen.(22) In seinem Urteil in der Rechtssache C-144/99 hat der Gerichtshof zur Richtlinie 93/13 entschieden, dass eine richtlinienkonforme Auslegung der nationalen Vorschriften durch die nationalen Gerichte nicht ausreicht, um von einer vollständigen Umsetzung der Richtlinie auszugehen.

    Vgl. Urteil vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    22: - Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 20. Juni 1996 in der Rechtssache C-236/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1996, I-4467, Nr. 26); Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 23. Januar 2001 in der Rechtssache C-144/99 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 36).

    23: - Urteil vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21).

    24: - Schlussanträge vom 23. Januar 2001 in der Rechtssache C-144/99 (Kommission/Niederlande, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 35).

  • EuGH, 12.07.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der

    12 und 13, sowie vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande, C-144/99, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 21).

    Insbesondere ist es hinsichtlich der Fang- oder Tötungsmittel, -einrichtungen und -methoden Sache der Mitgliedstaaten, die verbotenen Praktiken in rechtlich verbindlicher Weise aufzulisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 1987, Kommission/Niederlande, Randnrn.

    Außerdem kann der Umstand, dass in einem Mitgliedstaat von einer bestimmten Jagdmethode nicht Gebrauch gemacht wird, kein Grund dafür sein, ein entsprechendes Verbot nicht in die innerstaatliche Rechtsordnung aufzunehmen (vgl. Urteil vom 15. März 1990, Kommission/Niederlande, Randnr. 32).

    Der Gerichtshof hat ferner hinsichtlich der wesentlichen Voraussetzungen für die Rechtsform der Umsetzung der Richtlinie ausgeführt, dass die Mitgliedstaaten, um die vollständige Anwendung der Richtlinie in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet schaffen müssen und der Umstand, dass mit den Verboten der Richtlinie unvereinbare Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat nicht vorkommen, das Fehlen von gesetzlichen Bestimmungen nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. Urteil vom 15. März 1990, Kommission/Niederlande, Randnr. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-484/08

    Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Zur Stützung ihrer These beruft sie sich zunächst auf das Urteil Kommission/Niederlande(4), in dem der Gerichtshof die Niederlande wegen der unvollständigen Umsetzung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13, was das Erfordernis der Klarheit und der verständlichen Abfassung der fraglichen Klauseln betrifft, verurteilt hat.

    Auch das Urteil Kommission/Niederlande(47), auf das sich die Klägerin des Ausgangsverfahrens beruft, vermag keine Anhaltspunkte zur Stützung dieser These zu geben.

    4 - Urteil vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande (C-144/99, Slg. 2001, I-3541).

    44 - So auch Kapnopoulou, E., a. a. O. (Fn. 32), S. 103, 113; Baier, K., Europäische Verbraucherverträge und missbräuchliche Klauseln , Hamburg 2004, S. 32; Kohtes, S., a. a. O. (Fn. 29), S. 52; Nassall, W., a. a. O. (Fn. 38), S. 690; Damm, R., a. a. O. (Fn. 31), S. 170. Ähnlich auch Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen vom 23. Januar 2001 in der Rechtssache Kommission/Niederlande (C-144/99, Slg. 2001, I-3541, Nr. 27).

    47 - Urteil Kommission/Niederlande (in Fn. 4 angeführt).

    49 - Urteil Kommission/Niederlande (in Fn. 4 angeführt, Randnrn. 19 und 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-125/18

    Gómez del Moral Guasch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    62 Vgl. Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland (29/84, EU:C:1985:229, Rn. 23), vom 23. März 1995, Kommission/Griechenland (C-365/93, EU:C:1995:76, Rn. 9), vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande (C-144/99, EU:C:2001:257, Rn. 17), vom 9. September 2004, Kommission/Spanien (C-70/03, EU:C:2004:505, Rn. 36), und vom 23. April 2009, Kommission/Belgien (C-292/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:246, Rn. 120).

    Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Tizzano in der Rechtssache Kommission/Niederlande (C-144/99, EU:C:2001:50, Nr. 15).

    63 Vgl. Urteile vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande (C-144/99, EU:C:2001:257, Rn. 21), und vom 10. Juli 2014, Kommission/Belgien (C-421/12, EU:C:2014:2064, Rn. 46).

    66 Vgl. Urteile vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande (C-144/99, EU:C:2001:257, Rn. 22), und vom 3. Juni 2010, Caja de Ahorros y Monte de Piedad de Madrid (C-484/08, EU:C:2010:309, Rn. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-72/02

    Kommission / Portugal

    7: - Urteile vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93 (Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9) und vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17); Urteil in der Rechtssache C-478/99 (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 18).

    19: - Urteile vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-159/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4007, Randnr. 32) und vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-254/00 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-7567, Randnr. 7).

    20: - Vgl. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1661, Randnr. 28) und vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98 (Kommission/Italien, Slg. 1999, 8001 Randnr. 10); Urteil in der Rechtssache C-365/93 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 9); Urteil in der Rechtssache C-144/99 (zitiert auf Fußnote 7, Randnr. 17); Urteil in der Rechtssache C-478/99 (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 18).

    21: - Vgl. hierzu z.B. die Urteile in den Rechtssachen C-365/93 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 9), C-144/99 (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 17) und C-478/99 (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 18).

  • EuGH, 10.05.2007 - C-508/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Eine solche richtlinienkonforme Auslegung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts kann nämlich für sich allein nicht die Klarheit und Bestimmtheit aufweisen, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 1996, Kommission/Griechenland, C-236/95, Slg. 1996, I-4459, Randnr. 13, und vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande, C-144/99, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 21).
  • EuGH, 07.05.2002 - C-478/99

    Kommission / Schweden

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es unerlässlich, dass die sich aus den nationalen Umsetzungsmaßnahmen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (u. a. Urteile vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9, und vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-144/99, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17).

    Wie der Gerichtshof bereits hervorgehoben hat, ist diese letzte Voraussetzung besonders wichtig, wenn die Richtlinie darauf abzielt, den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten Ansprüche zu verleihen, wie es hier der Fall ist (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 18).

  • EuGH, 03.06.2010 - C-484/08

    Eine nationale Regelung darf eine richterliche Kontrolle der Missbräuchlichkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-478/99

    Kommission / Schweden

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

  • EuGH, 04.12.2003 - C-63/01

    Evans

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

  • OLG Köln, 14.10.2011 - 6 U 225/10

    Wettbewerbswidrigkeit unrichtigen anwaltlichen Vortrags in einem Antwortschreiben

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-58/02

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 09.09.2004 - C-70/03

    Kommission / Spanien

  • BGH, 03.03.2020 - XI ZR 189/19

    Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

  • EuGH, 10.07.2014 - C-421/12

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2014 - C-26/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt N. Wahl sind Vertragsklauseln, die für die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13

    Ausschlussfrist - equal-pay-Anspruch - vergleichbarer Arbeitnehmer

  • VG Minden, 05.08.2020 - 12 L 179/20
  • FG Köln, 20.01.2016 - 2 K 1514/13

    Voraussetzungen für die Einreichung einer ordnungsgemäß ausgefüllten

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2006 - C-81/05

    Cordero Alonso - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers

  • EuGH, 12.06.2003 - C-97/01

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 16.01.2003 - C-205/01

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 24.10.2002 - C-455/00

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Umsetzung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-508/04

    Kommission / Österreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild

  • EuGH, 10.04.2003 - C-65/01

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-415/01

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-5/00

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 28.11.2002 - C-259/01

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2009 - C-427/07

    Kommission / Irland - Richtlinie 2003/35/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-24/99

    Kommission / Deutschland

  • LAG Hessen, 04.03.2008 - 13 Sa 1494/07

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund der Vertretung - Kettenarbeitsvertrag -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-70/03

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-259/01

    Kommission / Frankreich

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   Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-144/99   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Unvollständige Umsetzung

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