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Rechtsprechung
   EuGH, 02.10.2003 - C-148/02   

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https://dejure.org/2003,384
EuGH, 02.10.2003 - C-148/02 (https://dejure.org/2003,384)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - C-148/02 (https://dejure.org/2003,384)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - C-148/02 (https://dejure.org/2003,384)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Unionsbürgerschaft - Übertragung des Familiennamens - Kinder von Angehörigen von Mitgliedstaaten - Doppelte Staatsangehörigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Garcia Avello

  • EU-Kommission PDF

    Carlos Garcia Avello gegen Belgischer Staat.

    Artikel 12 EG, 17 EG und 18 EG
    1. Unionsbürgerschaft - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Anwendungsbereich - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats aufhält - Einbeziehung - Wirkung - Genuss der Rechte, die mit dem Status eines ...

  • EU-Kommission

    Carlos Garcia Avello gegen Belgischer Staat

    Unionsbürgerschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 12, 17, 18
    Diskriminierungsverbot und nationales Namensrecht (Garcia Avello)

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit zwischen einem Vater als gesetzlichem Vertreter seiner Kinder und dem belgischen Staat über einen Antrag auf Änderung des Familiennamens dieser Kinder; Doppelnamen von Kindern bei doppelter Staatsbürgerschaft; Anwendungsbereich des ...

  • Judicialis

    EGV Art. 12 Abs. 1; ; EGV Art. 17; ; EGV Art. 18 Abs. 1; ; Code civil (Belgien) Art. 3 § 3; ; belg. ZGB Art. 335; ; Gesetz vom 15. Mai 1987 über Namen und Vornamen (Belgien)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 17, Art. 18
    Unionsbürgerschaft - Übertragung des Familiennamens - Kinder von Angehörigen von Mitgliedstaaten - Doppelte Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 90 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das grenzüberschreitende Element in der Rechtsprechung des EuGH zur Unionsbürgerschaft

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Conseil d'Etat, Abteilung für Verwaltungsrechtsstreitigkeiten - Auslegung der Grundsätze des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die europäische Staatsbürgerschaft und die Freizügigkeit (Artikel 17 und 18 EG) im Hinblick auf die Praxis ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 173
  • DVBl 2004, 183
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
    Artikel 17 EG verleiht jeder Person den Status eines Unionsbürgers, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt (siehe u. a. Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-224/98, D'Hoop, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 27).

    Aufgrund dieses Status haben alle Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die sich in der gleichen Situation befinden, im sachlichen Anwendungsbereich des EG-Vertrags vorbehaltlich der hiervon ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Anspruch auf gleiche rechtliche Behandlung (vgl. insbesondere Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-184/99, Grzelczyk, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 31, und Urteil D'Hoop, Randnr. 28).

    15 und 16, sowie Urteile Grzelczyk, Randnr. 33, und D'Hoop, Randnr. 29).

    Eine solche Behandlung wäre allenfalls dann gerechtfertigt, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruhte und in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimen Zweck stünde, der mit den nationalen Rechtsvorschriften verfolgt würde (vgl. insbesondere Urteil D'Hoop, Randnr. 36).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
    Aufgrund dieses Status haben alle Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die sich in der gleichen Situation befinden, im sachlichen Anwendungsbereich des EG-Vertrags vorbehaltlich der hiervon ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit Anspruch auf gleiche rechtliche Behandlung (vgl. insbesondere Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-184/99, Grzelczyk, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 31, und Urteil D'Hoop, Randnr. 28).

    15 und 16, sowie Urteile Grzelczyk, Randnr. 33, und D'Hoop, Randnr. 29).

  • EuGH, 02.12.1997 - C-336/94

    Dafeki

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
    Zwar fällt das Namensrecht beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese bei der Ausübung dieser Zuständigkeit gleichwohl das Gemeinschaftsrecht beachten (vgl. analog Urteil vom 2. Dezember 1997 in der Rechtssache C-336/94, Dafeki, Slg. 1997, I-6761, Randnrn.
  • EuGH, 23.11.2000 - C-135/99

    Elsen

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
    16 bis 20), insbesondere die Vertragsbestimmungen über die jedem Unionsbürger zuerkannte Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 2000 in der Rechtssache C-135/99, Elsen, Slg. 2000, I-10409, Randnr. 33).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
    Die in Artikel 7 EG vorgesehene Unionsbürgerschaft bezweckt jedoch nicht, den sachlichen Anwendungsbereich des Vertrages auf interne Sachverhalte auszudehnen, die keinerlei Bezug zum Gemeinschaftsrecht aufweisen (Urteil vom 5. Juni 1997 in den Rechtssachen C-64/96 und C-65/96, Uecker und Jacquet , Slg. 1997, I-3171, Randnr. 23).
  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
    In den sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen u. a. Situationen, in denen es um die Ausübung der im EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten geht, namentlich um die Ausübung der in Artikel 18 EG verliehenen Freiheit, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bewegen und aufzuhalten (Urteil vom 24. November 1998 in der Rechtssache C-274/96, Bickel und Franz, Slg. 1998, I-7637, Randnrn.
  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
    Das Diskriminierungsverbot verlangt nach ständiger Rechtsprechung, dass gleiche Sachverhalte nicht ungleich behandelt und ungleiche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden (vgl. u. a. Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95, National Farmers' Union u. a., Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61).
  • EuGH, 07.07.1992 - C-369/90

    Micheletti u.a. / Delegación del Gobierno en Cantabria

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
    Es ist nämlich nicht Sache eines Mitgliedstaats, die Wirkungen der Verleihung der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats dadurch zu beschränken, dass er eine zusätzliche Voraussetzung für die Anerkennung dieser Staatsangehörigkeit im Hinblick auf die Ausübung der im Vertrag vorgesehenen Grundfreiheiten verlangt (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-369/90, Micheletti u. a., Slg. 1992, I-4239, Randnr. 10).
  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-148/02
    Wie der Gerichtshof wiederholt ausgeführt hat (u. a. Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-413/99, Baumbast und R., Slg. 2002, I-7091, Randnr. 82), ist die Unionsbürgerschaft dazu bestimmt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein.
  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    20 AEUV verleiht jeder Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, den Status eines Unionsbürgers (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 27, und vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello, C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 21).

    Da das zweite und das dritte Kind von Herrn Ruiz Zambrano die belgische Staatsangehörigkeit besitzen und die Bedingungen für den Erwerb derselben der Zuständigkeit des fraglichen Mitgliedstaats unterliegen (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 2. März 2010, Rottmann, C-135/08, I-0000, Randnr. 39), genießen das zweite und das dritte Kind von Herrn Ruiz Zambrano eindeutig diesen Status (vgl. in diesem Sinne Urteile Garcia Avello, Randnr. 21, sowie Zhu und Chen, Randnr. 20).

    Wie der Gerichtshof mehrfach hervorgehoben hat, ist der Unionsbürgerstatus dazu bestimmt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein (vgl. insbesondere Urteile vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 31, vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 82, Garcia Avello, Randnr. 22, Zhu und Chen, Randnr. 25, sowie Rottmann, Randnr. 43).

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    19 Die Situation des Angehörigen eines Mitgliedstaats, der im Aufnahmemitgliedstaat geboren wurde und von dem Recht auf Freizügigkeit keinen Gebrauch gemacht hat, kann nicht allein aufgrund dieser Tatsache einer rein internen Situation gleichgestellt werden, in der dieser Staatsangehörige im Aufnahmemitgliedstaat die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Freizügigkeit und den Aufenthalt nicht geltend machen kann (in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-148/02, Garcia Avello, Slg. 2003, I-11613, Randnrn.

    52 bis 63, und, zu Artikel 17 EG, Garcia Avello, Randnr. 21).

    39 Außerdem ist es nicht Sache eines Mitgliedstaats, die Wirkungen der Verleihung der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats dadurch zu beschränken, dass er eine zusätzliche Voraussetzung für die Anerkennung dieser Staatsangehörigkeit im Hinblick auf die Ausübung der im Vertrag vorgesehenen Grundfreiheiten verlangt (insbesondere Urteile Micheletti u. a., Randnr. 10, und Garcia Avello, Randnr. 28).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur

    Dass für ein Rechtsgebiet die Mitgliedstaaten zuständig sind, schließt aber nicht aus, dass die betreffenden nationalen Vorschriften in Situationen, die unter das Unionsrecht fallen, dieses Recht beachten müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 1998, Bickel und Franz, C-274/96, Slg. 1998, I-7637, Randnr. 17 [betreffend eine nationale Regelung im Bereich des Straf- und Strafverfahrensrechts], vom 2. Oktober 2003, Garcia Avello, C-148/02, Slg. 2003, I-11613, Randnr. 25 [betreffend nationale Vorschriften über den Namen von Personen], vom 12. Juli 2005, Schempp, C-403/03, Slg. 2005, I-6421, Randnr. 19 [betreffend nationale Vorschriften über direkte Steuern], und vom 12. September 2006, Spanien/Vereinigtes Königreich, C-145/04, Slg. 2006, I-7917, Randnr. 78 [betreffend nationale Vorschriften über die Bestimmung der aktiv und passiv Wahlberechtigten für die Wahlen zum Europäischen Parlament]).
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   EuGH, 02.01.2003 - C-148/02   

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   Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-148/02   

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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Garcia Avello

  • EU-Kommission PDF

    Carlos Garcia Avello gegen Belgischer Staat.

    Unionsbürgerschaft - Übertragung des Familiennamens - Kinder von Angehörigen von Mitgliedstaaten - Doppelte Staatsangehörigkeit

  • EU-Kommission

    Carlos Garcia Avello gegen Belgischer Staat

    Unionsbürgerschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    EG Art. 12, 17, 18
    EU-Diskriminierungsverbot und nationales Namensrecht

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS STELLT DIE WEIGERUNG, EIN KIND MIT DOPPELTER STAATSANGEHÖRIGKEIT NACH SPANISCHER TRADITION MIT DEM NAMEN BEIDER ELTERN IN DIE PERSONENSTANDSBÜCHER EINZUTRAGEN, EINE NACH DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VERBOTENE DISKRIMINIERUNG ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.01.1988 - 292/86

    Gullung / Rats de l'ordre des avocats du barreau de Colmar und de Saverne

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-148/02
    24: - Siehe bezüglich vergleichbarer Situationen von Arbeitnehmern und Selbständigen Urteil vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 292/86 (Gullung, Slg. 1988, 111, insbesondere Randnrn. 10 bis 13), die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache C-369/90 (Micheletti, Slg. 1992, I-4239, Nr. 6) und Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-336/96 (Gilly, Slg. 1998, I-2793, Randnrn.
  • EuGH, 29.05.1997 - C-299/95

    Kremzow / Republik Österreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-148/02
    Vgl. auch etwa Urteil vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-299/95 (Kremzow, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 16, und Beschluss vom 25. Mai 1998 in der Rechtssache C-361/97 (Nour, Slg. 1998, I-3101, Randnr. 19).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-336/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-148/02
    24: - Siehe bezüglich vergleichbarer Situationen von Arbeitnehmern und Selbständigen Urteil vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 292/86 (Gullung, Slg. 1988, 111, insbesondere Randnrn. 10 bis 13), die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache C-369/90 (Micheletti, Slg. 1992, I-4239, Nr. 6) und Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-336/96 (Gilly, Slg. 1998, I-2793, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.1998 - C-361/97

    Nour

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-148/02
    Vgl. auch etwa Urteil vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-299/95 (Kremzow, Slg. 1997, I-2629, Randnr. 16, und Beschluss vom 25. Mai 1998 in der Rechtssache C-361/97 (Nour, Slg. 1998, I-3101, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-148/02
    23: - Siehe z. B. Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-224/98 (D'Hoop, Slg. 2002, I-6191, Randnrn.
  • EuGH, 28.06.1984 - 180/83

    Moser / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-148/02
    19: - Oben angeführt in Fußnote 13.20: - Siehe z. B. Urteil vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 180/83 (Moser, Slg. 1984, 2539).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-148/02
    21: - Urteil vom 5. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-64/96 und C-65/96 (Slg. 1997, I-3171, Randnr. 23).
  • EuGH, 30.03.1993 - C-168/91

    Konstantinidis / Stadt Altensteig und Landratsamt Calw

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-148/02
    26: - Urteil vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-168/91 (Slg. 1993, I-1191).
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