Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.2015 - C-148/14   

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https://dejure.org/2015,8825
EuGH, 29.04.2015 - C-148/14 (https://dejure.org/2015,8825)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2015 - C-148/14 (https://dejure.org/2015,8825)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2015 - C-148/14 (https://dejure.org/2015,8825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nordzucker

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union - Bestimmung des Umfangs der Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten - Sanktionen - Art. 16 Abs. 1 und 3

  • Europäischer Gerichtshof

    Nordzucker

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union - Bestimmung des Umfangs der Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten - Sanktionen - Art. 16 Abs. 1 und 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzureichende Abgabe von Treibhausgasemissionszertifikaten bei zusätzlicher Prüfung durch die nationale Behörde nach Ablauf der Abgabefrist; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer Richtlinienbestimmung über eine Sanktion wegen Treibhausgasemissionsüberschreitung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer Richtlinienbestimmung über eine Sanktion wegen Treibhausgasemissionsüberschreitung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Nordzucker

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union - Bestimmung des Umfangs der Verpflichtung zur Abgabe von Zertifikaten - Sanktionen - Art. 16 Abs. 1 und 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2015, 714
  • EuZW 2015, 512
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.10.2013 - C-203/12

    Billerud Karlsborg und Billerud skärblacka - Richtlinie 2003/87/EG - System für

    Auszug aus EuGH, 29.04.2015 - C-148/14
    Darüber hinaus wollte der Unionsgesetzgeber durch die Einführung einer von vornherein feststehenden Sanktion das Emissionshandelssystem vor Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Marktmanipulationen schützen (Urteil Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka, C-203/12, EU:C:2013:664, Rn. 27).

    Sie ist gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2003/87 zwingend in der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen anzugeben, ist in Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2003/87 eindeutig formuliert und wird als einzige Verpflichtung in dieser Richtlinie selbst durch deren Art. 16 Abs. 3 mit einer präzisen Sanktionsandrohung bewehrt, während die Sanktionen für alle anderen ihren Bestimmungen zuwiderlaufenden Verhaltensweisen nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie von den Mitgliedstaaten festzulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka, C-203/12, EU:C:2013:664, Rn. 25).

  • EuGH, 17.09.2014 - C-242/13

    Commerz Nederland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Staatliche

    Auszug aus EuGH, 29.04.2015 - C-148/14
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 83 seiner Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen kann, insbesondere wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder wenn ein zwischen den Parteien oder den in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (Urteil Commerz Nederland, C-242/13, EU:C:2014:2224, Rn. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-460/15

    Schaefer Kalk - Umweltpolitik - Richtlinie 2003/87/EG - Handel mit

    25 - Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 29).

    37 - Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 31).

    38 - Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 31).

    39 - Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 32).

    42 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 35).

    43 - Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 34).

    44 - Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 37).

    45 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 39).

  • EuGH, 19.01.2017 - C-460/15

    Schaefer Kalk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den Handel

    Eine der Säulen des durch die Richtlinie 2003/87 geschaffenen Systems ist somit die Verpflichtung der Betreiber, bis zum 30. April des laufenden Jahres eine ihren Emissionen im vorhergehenden Kalenderjahr entsprechende Anzahl von Treibhausgasemissionszertifikaten zwecks Löschung abzugeben (Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 29).

    Darüber hinaus ist erstens nicht ersichtlich, dass die Gesamtheit der Garantien, die sich zum einen aus dem durch die Richtlinie 2003/87 geschaffenen System der Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen sowie den übrigen, im Ausgangsrechtsstreit nicht in Rede stehenden Bestimmungen der Verordnung Nr. 601/2012 und zum anderen aus den Kontroll- und Prüfungsbefugnissen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 37), nicht ausreichen würde, um der Gefahr vorzubeugen, dass das Emissionshandelssystem bei der Weiterleitung von Treibhausgasen an eine diesem System nicht unterliegende Anlage wie die, in der PCC hergestellt wird, umgangen wird.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-572/16

    INEOS

    Ein Betreiber, dessen Bericht nicht geprüft und als zufriedenstellend bewertet wurde, kann nämlich keine Zertifikate übertragen, bis ein Bericht dieses Betreibers als zufriedenstellend bewertet wurde (vgl. Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 32).

    17 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 2013, Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka (C-203/12, EU:C:2013:664, Rn. 25), vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 29), und vom 19. Januar 2017, Schaefer Kalk (C-460/15, EU:C:2017:29, Rn. 30).

    Mit dem Fall zu niedrig angegebener Emissionen hat sich der Gerichtshof im Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 27 ff.), befasst.

  • EuGH, 28.07.2016 - C-457/15

    Vattenfall Europe Generation - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den

    Diese genaue Verbuchung ist Teil des eigentlichen Gegenstands der Richtlinie, nämlich der Schaffung eines Systems für den Handel mit Zertifikaten, das auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre auf ein Niveau abzielt, das eine gefährliche anthropogene Beeinträchtigung des Klimas verhindert und dessen Endziel der Schutz der Umwelt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 28).

    Gemäß Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2003/87 setzt die Erteilung einer solchen Genehmigung u. a. die Einhaltung der in Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie genannten Verpflichtung der Betreiber voraus, bis zum 30. April des laufenden Jahres eine ihren Gesamtemissionen im vorhergehenden Kalenderjahr entsprechende Anzahl von Zertifikaten zwecks Löschung abzugeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 29).

    Wie aus Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie 2003/87 hervorgeht, beruht diese Abgabeverpflichtung auf der Berichterstattung durch die Betreiber einer Anlage im Einklang mit den Vorschriften der von der Kommission nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie zu erlassenden Verordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 31).

  • EuGH, 17.09.2015 - C-33/14

    Mory u.a. / Kommission

    Allerdings kann der Gerichtshof nach Art. 83 seiner Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen, insbesondere, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder wenn ein zwischen den Parteien oder den in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs bezeichneten Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (Urteil Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 24).
  • BVerwG, 04.08.2015 - 7 C 8.15

    Rücknahme; Anerkenntnis; Anerkenntnisurteil; Emissionsberechtigung;

    Der EuGH hat mit Urteil vom 29. April 2015 - C-148/14 - über die Vorlage entschieden.

    Durch die Entscheidung des EuGH ist geklärt, dass diese Auslegung des nationalen Rechts mit Unionsrecht nicht nur vereinbar, sondern durch Art. 16 Abs. 3 EH-RL unter dem Blickwinkel des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sogar geboten ist (EuGH, Urteil vom 29. April 2015 - C-148/14 [ECLI:EU:C:2015:287], Nordzucker AG - Rn. 41).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-577/16

    Trinseo Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - System für den

    Allerdings kann der Gerichtshof nach Art. 83 seiner Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen, insbesondere wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder wenn ein zwischen den Parteien oder den in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 24).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-398/16

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 und 54 AEUV - Niederlassungsfreiheit

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 83 seiner Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen kann, insbesondere wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder wenn ein zwischen den Parteien oder den in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (Urteil Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 24).
  • EuGH, 28.02.2018 - C-418/16

    mobile.de / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Allerdings kann der Gerichtshof nach Art. 83 seiner Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen, insbesondere, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder wenn ein zwischen den Parteien oder den in Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union bezeichneten Beteiligten nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker, C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-535/15

    Pinckernelle - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer

    68 - Zu einem neueren Beispiel für die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf eine auf die Sanktionierung eines unerlaubten umweltschädlichen Handelns abzielende Rechtsfolge vgl. Urteil vom 29. April 2015, Nordzucker (C-148/14, EU:C:2015:287, Rn. 44): "[D]ie zuständigen nationalen Behörden [müssen] sämtliche spezifischen tatsächlichen und rechtlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigen ..., um festzustellen, ob eine und gegebenenfalls welche Sanktion gegen einen Betreiber zu verhängen ist.
  • EuGH, 10.09.2015 - C-569/13

    Bricmate - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Auf die Einfuhren von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2016 - 12 N 28.15

    Emissionsberechtigungen - Handel mit Treibhausgasen - Anspruch auf Wertersatz

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   Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-148/14   

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https://dejure.org/2015,1001
Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-148/14 (https://dejure.org/2015,1001)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.02.2015 - C-148/14 (https://dejure.org/2015,1001)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - C-148/14 (https://dejure.org/2015,1001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nordzucker

    Umwelt - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Art. 16 Abs. 1 und 3 der Richtlinie 2003/87/EG - Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen - Prüfung der von den Betreibern vorgelegten Berichte - Sanktionen - Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Unzureichende Abgabe von Treibhausgasemissionszertifikaten bei zusätzlicher Prüfung durch die nationale Behörde nach Ablauf der Abgabefrist; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.10.2013 - C-203/12

    Billerud Karlsborg und Billerud skärblacka - Richtlinie 2003/87/EG - System für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-148/14
    6 - C-203/12, EU:C:2013:664.

    13 - Vgl. Urteil Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka (EU:C:2013:664, Rn. 25) (Hervorhebung nur hier).

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