Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 19.10.2016 - C-148/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33941
EuGH, 19.10.2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,33941)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,33941)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,33941)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen EU-Recht

  • webshoprecht.de

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen EU-Recht

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Parkinson Vereinigung

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Nationale Regelung - Verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Abgabe durch Apotheken - Festsetzung einheitlicher Preise - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung - Maßnahme gleicher Wirkung - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Parkinson Vereinigung

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Nationale Regelung - Verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Abgabe durch Apotheken - Festsetzung einheitlicher Preise - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung - Maßnahme gleicher Wirkung - ...

  • kanzlei.biz

    Deutsche arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht mit Unionsrecht vereinbar

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Nationale Regelung - Verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Abgabe durch Apotheken - Festsetzung einheitlicher Preise - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung - Maßnahme gleicher Wirkung - ...

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 34 ; AEUV Art. 36 ; AEUV Art. 267
    Einheitliche Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutsche Parkinson Vereinigung/Wettbewerbszentrale

  • datenbank.nwb.de

    Freier Warenverkehr - Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist europarechtswidrig - Behinderung ausländischer Versandapotheken und des freien Warenverkehrs

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gekippt

  • faz.net (Pressebericht, 19.10.2016)

    Das bedeutet das Medikamenten-Urteil für die Verbraucher

  • zeit.de (Pressebericht, 20.10.2016)

    Preisbindung für Medikamente: Bittere Pille für Apotheker

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Preisbindung für holländische Versandapotheken

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen EU-Recht

  • archive.is (Pressebericht, 19.10.2016)

    Medikamente: Das Ende der Apothekenpreise?

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen Unionsrecht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen Unionsrecht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen das Unionsrecht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 20.10.2016)

    So geht es mit Medikamenten in Deutschland weiter

  • rechtsanwalt-werberecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben - Die Rabattschlacht kann beginnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen EU-Recht

  • zl-legal.de (Kurzinformation)

    Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten europarechtswidrig - freier Preiswettbewerb für alle Apotheken

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wird jetzt der Versandhandel mit Medikamenten verboten?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit der arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften mit dem primären Unionsrecht

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Deutsche Arzneimittelpreisbindung verstößt gegen Unionsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente rechtswidrig

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente europarechtswidrig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 17.03.2016)

    Rx-Boni: Arzneipreise

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Deutsche arzneimittelrechtliche Preisbindung nicht mit Unionsrecht vereinbar

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Grenzüberschreitender Arzneimittel-Versand - Boni-Verbot gekippt

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Deutsche Preisbindung bei ist EU-rechtswidrig

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist EU-rechtswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Meinungsumschwung: Apotheker öffnen sich dem Medikamenten-Onlinehandel

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Apotheken sehen Rot: Medikamentenpreise

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Nationale Preisbindung für Medikamente im Versandhandel europarechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt gegen Unionsrecht - Nationale Regelung stellt nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.11.2015)

    Arzneimittelpreisrecht: Wird Rx-Boni-Verbot Bestand haben?

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Grundsatzfrage zur Geltung der Arzneimittelpreisbindung für holländische Apotheke

Besprechungen u.ä. (7)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Zulässigkeit der deutschen Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Hinblick auf die Warenverkehrsfreiheit des AEUV (Silke Schulz-Pabst; ZJS 2017, 370)

  • zeit.de (Essay mit Bezug zur Entscheidung)

    Arzneimittel: Ein Fest für die Gesundheit (VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer; ZEIT ONLINE, 22.12.2016)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Preisbindung für Medikamente: Gerichtlicher Sieg, wirtschaftliche Niederlage?

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 34, 36 AEUV
    Preisbindung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist unionsrechtswidrig (Doc Morris III)

  • rechtsanwalt-werberecht.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgehoben - Die Rabattschlacht kann beginnen

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsches Arzneimittelpreisrecht europarechtswidrig

  • verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Unvereinbarkeit der Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente mit der Warenverkehrsfreiheit gem. Art. 34 AEUV

Sonstiges (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Nationale Regelung - Verschreibungspflichtige Humanarzneimittel - Abgabe durch Apotheken - Festsetzung einheitlicher Preise - Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung - Maßnahme gleicher Wirkung - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)

    Preisbindung für Arzneimittel: Prozessparteien, EU-Kommission und Bundesregierung stellen ihre Positionen dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3771
  • NVwZ 2016, 1793
  • GRUR 2016, 1312
  • GRUR Int. 2016, 1152
  • EuZW 2016, 958
  • NZS 2017, 182
  • MMR 2017, 436
 
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Wird zitiert von ... (82)

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Bei der Prüfung, ob mengenmäßige Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt sind, verlangt der Gerichtshof hier, dass mit Hilfe statistischer Daten, auf einzelne Punkte beschränkter Daten oder anderer Mittel objektiv geprüft wird, ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten Nachweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung e.V./Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 36).
  • EuGH, 19.11.2020 - C-663/18

    Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat

    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 30).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 206/17

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

    Die in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG in Bezug genommenen Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes (§ 78 Abs. 2 und 3 AMG) sind bei rein innerstaatlichen Sachverhalten auch nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache "Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale" (Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36) weder aus unionsrechtlichen Gründen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen unanwendbar oder unwirksam (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 29. November 2018 - I ZR 237/16, GRUR 2019, 203 = WRP 2019, 187 - Versandapotheke).

    Die Preisbindung wirke sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken und könne den Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten dadurch stärker behindern als für inländische Erzeugnisse (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Die Preisbindung könne nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne des Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden, weil keine hinreichenden Nachweise dafür vorlägen, dass die Festsetzung einheitlicher Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel die angestrebten Ziele erreichen könne (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 34 bis 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Sache "Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale" zudem angenommen, dass sich die Arzneimittelpreisbindung im Hinblick auf die Besonderheiten des deutschen Marktes auf in Deutschland ansässige Apotheken weniger stark auswirkt als auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken, da diese für einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt in besonderem Maße auf den Versandhandel angewiesen sind (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 25 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

  • OLG München, 12.04.2018 - 6 U 1679/17

    Fehlende Passivlegitimation einer Krankenkasse bei wettbewerbswidriger Werbung in

    Ausgehend von der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 19.10.2016, Az.: C-148/15) könne § 7 HWG nur dann gegen das Unionsrecht verstoßen, wenn dieser Zuwendungen allein deshalb verbiete, weil sie gegen das Arzneimittelpreisrecht verstießen, weil dann bei zwischenstaatlichem Bezug die Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 AEUV verletzt würde, also die Regelungen in § 7 HWG denselben Zwecken dienen würden, wie das Arzneimittelpreisgesetz.

    Denn aus dem Kontext des EuGH-Urteils (vom 19.10.2016, Az.: C-148/15) lasse sich insgesamt eine Aussage zur Vereinbarkeit von § 7 Abs. 1 HWG mit der Warenverkehrsfreiheit nur dahingehend entnehmen, als darin spezifische nationale, an die Verletzung des deutschen Arzneimittelpreisrechts anknüpfende Verbote normiert seien.

    Die streitgegenständliche Werbung verstoße jedenfalls nicht gegen § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, weil die Ausnahme des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a HWG einschlägig sei, wobei die Vorschrift infolge des EuGH-Urteils vom 19.10.2016, Az.: C-148/15, der europarechtskonformen Einschränkung bedürfe.

    Jedenfalls bedürfte § 7 Abs. 1 HWG in Ansehung des Urteils des EuGH vom 19.10.2016 (Az.: C-148/15), wonach EU-Versandapotheken wie DocM.

    Dies schon bzw. insbesondere deswegen nicht, weil die streitgegenständliche Werbung nicht gegen die hier im Ergebnis allein entscheidungserhebliche Preisbindung verstoße, nachdem aus dem EuGH-Urteil vom 19.10.2016 (Az.: C-148/15) unmittelbar folge, dass die in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG i.V.m. der AMPreisV normierte Preisbindung auf EUausländische Versandapotheken wie DocM.

    Die Bundesregierung habe im Rahmen ihrer Stellungnahme im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH C-148/15 (vgl. Anlagen BK 5, BK 6) die Vorsorgenotwendigkeit lediglich unterstellt, ohne aber belastbares Zahlen- und Datenmaterial zu liefern, das hierfür sprechen würde.

    Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG sei auch nicht in Ansehung des EuGH-Urteils vom 16.10.2016 (Az.: C-148/15 - Deutsche Parkinson-Vereinigung) europarechtskonform auszulegen und in ihrem Anwendungsbereich zu begrenzen.

    Die Entscheidung des EuGH (Az.: C-148/15) besage im Ergebnis lediglich, dass die Preisbindung für EUausländische Versandapotheken nicht auf das Argument der Sicherstellung einer gleichmäßigen und flächendeckenden Arzneimittelversorgung gestützt werden dürfe.

    Das Urteil des EuGH vom 19.10.2016 (Az.: C-148/15) könne keine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechtsstreit entfalten.

    Ein weiteres Gutachten von Prof. Dr. U. M., C. B. und Dr. H. D. (Anlage BB 39) sei im Anschluss an das Urteil des EuGH vom 19.10.2016 (Az.: C-148/15) zu dem Ergebnis gelangt, dass infolge der Aufhebung der Preisbindung für ausländische Versandapotheken ein erhebliches Schließungsrisiko und eine große Gefahr für die flächendeckende und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln bestünden.

    Einen ersten Anhaltspunkt für die zukünftige Entwicklung des Marktes für verschreibungspflichtige Arzneimittel nach Aufhebung der Preisbindung für den Rx-Versandhandel gebe bereits die Entwicklung des Marktes nach dem Erlass des Urteils des EuGH vom 19.10.2016 (C-148/15).

    Vor diesem Hintergrund könne die Entscheidung des EuGH vom 19.10.2016 (C-148/15) mit den darin angestellten Anforderungen, die an den nationalen Gesetzgeber zur Begründung einer Grundsatzentscheidung im Gesundheitswesen gestellt würden, nur als Fremdkörper in der europäischen Rechtsprechung bewertet werden.

    Dass es sich bei dem im Urteil vom 19.10.2016 (C-148/15) angelegten Grundsätzen um einen Ausreißer und nicht um eine Änderung der Rechtsprechung des EuGH handele, werde auch durch die Entscheidung des EuGH vom 21.09.2017 (C-125/16, Anlage BB 50) bestätigt, in dem der EuGH keinen derart strengen Beweis gefordert habe, sondern im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung den den Mitgliedsstaaten zuerkannten Wertungsspielraum nicht nur formal anerkannt, sondern auch konkret gewährt habe.

    Der EuGH habe in seiner Entscheidung vom 19.10.2016 (C-148/15) aufgrund der eingeschränkten Fragestellung des OLG Düsseldorf vollständig außer Acht gelassen, dass die Arzneimittelpreisbindung innerhalb des deutschen Gesundheitssystems neben einer flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weitere Zwecke verfolge, nämlich auch die Gewährleistung eines funktionierenden Systems der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere des finanziellen Gleichgewichts dieses Systems und den Schutz der Patienten durch einen einheitlichen Abgabepreis, flankierend zu § 7 HWG, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden, die von finanziellen Fehlanreizen für verschreibungspflichtige Arzneimittel für jeden einzelnen Patienten ausgingen.

    Erst Recht nicht gewollt sei, wie es der Entscheidung des EuGH (C-148/15 Rn. 38) zu entnehmen sei, dass Patienten in einer Notlage oder aber aufgrund der Tatsache, dass sie in ländlichen Gebieten wohnten, höhere Preise bezahlen müssten.

    Sie könne sich nunmehr nicht auf der Grundlage des EuGH-Urteils (C-148/15) nach einer "Rosinentheorie" auf die Wirkungslosigkeit der Vereinbarung von § 2 b Abs. 2 GKG berufen.

    Dass es sich vorliegend nicht um grobe und eindeutige unschwer erkennbare Wettbewerbsverstöße handele, werde bereits eindrucksvoll dadurch dokumentiert, dass selbst nach Ergehen der Entscheidung des Gemeinsamen Senats (Beschluss vom 22.08.2012 - GmS 1/10), der widersprechenden EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 19.10.2016 - C-148/15) und einer diese in Frage stellende BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 24.11.2016 - I ZR 163/15) die Parteien nach wie vor allein zweitinstanzlich auf mehreren hunderten von Seiten über das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Arzneimittelpreisbindung stritten, wobei dies bereits im streitgegenständlichen Zeitpunkt 2014 streitig gewesen sei.

    B.V. als niederländische Versandhandelsapotheke im Streitfall vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 19.10.2016, Az. Az. C-148/15 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) den deutschen Arzneimittelpreisregelungen (§ 78 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1 AMG, § 1 Abs. 1 AMPreisV) unterworfen ist, kann allerdings dahingestellt bleiben.

    (vgl. EuGH GRUR 2016, 1312 Rn. 25 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    b) Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 19.10.2016 (GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) zur Unzulässigkeit der deutschen Regelungen zur Arzneimittelpreisbindung (§§§ 78 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1 AMG, § 1 Abs. 1 AMPreisV) gegenüber in einem anderen Land ansässigen Versandapotheken ist auch im Rahmen der Prüfung der Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) HWG zu berücksichtigen (vgl. BGH GRUR 2017, 635 Rn. 38 ff. -Freunde werben Freunde).

    Dies gebietet es aber, die Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Regelungen der Arzneimittelpreisbindung gegenüber einer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Versandapotheke einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit begründen (GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale), auch im Rahmen der Prüfung des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) HWG zu beachten (hiervon ausgehend auch BGH GRUR 2017, 635 Rn. 38 ff. - Freunde werben Freunde).

    c) Nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 19.10.2016 (GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) wirkt sich die im deutschen Recht vorgesehene Festlegung einheitlicher Abgabepreise auf in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Apotheken stärker aus, als auf die im deutschen Hoheitsgebiet ansässigen Apotheken.

    Eine solche Regelung stelle eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung i. S. v. Art. 34 AEUV dar (EuGH GRUR 2016, 1312 Rn. 26, 27 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, könne nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen iSv Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden, da es nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2017, 635 Rn. 48 - Freunde werben Freunde) beruht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 (GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) maßgeblich auf ungenügenden Feststellungen in jenem Verfahren.

    Auch wenn den zuständigen Mitarbeitern der Beklagten als Betriebskrankenkasse bei einer Werbung mit Preisrabatten für Arzneimittel infolge der für verschreibungspflichtige Arzneimittel grundsätzlich bestehenden Preisbindung eine besondere Sensibilisierung zu unterstellen ist, wäre die nach damaliger Rechtslage - also vor Erlass des Urteils des EuGH vom 19.10.2016, Az. C-148/15 - zu unterstellende Unzulässigkeit der hier streitgegenständlichen Werbung für einen mit dem Anzeigengeschäft betrauten Mitarbeiter nicht offensichtlich und unschwer erkennbar gewesen.

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

    (4) Die Bedeutung dieser Rechtsprechung ist angesichts des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 (C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) zweifelhaft.

    Eine solche Regelung stelle eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Außerdem hat er angenommen, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden könne, da es nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    (6) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 angenommen, ein nationales Gericht müsse, wenn es eine nationale Regelung darauf prüfe, ob sie zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt ist, mit Hilfe statistischer Daten, auf einzelne Punkte beschränkter Daten oder anderer Mittel objektiv prüfen, ob die von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgelegten Beweise bei verständiger Würdigung die Einschätzung erlauben, dass die gewählten Mittel zur Verwirklichung der verfolgten Ziele geeignet sind, und ob es möglich ist, diese Ziele durch Maßnahmen zu erreichen, die den freien Warenverkehr weniger einschränken (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 35 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2015 - C-333/14, NJW 2016, 621 - Scotch Whisky Association, mwN).

    (7) Bei dem vorliegenden Rechtsstreit handelt es sich jedoch - ebenso wie bei dem Verfahren, das dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 (GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) zugrunde lag - um ein zivilrechtliches Verfahren, bei dem entweder ein Wettbewerber oder wie im Streitfall die Klägerin als rechtsfähiger Verband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG gegen die Beklagte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend macht.

    Im Gegenteil sprächen einige Unterlagen, auf die sich die Kommission stütze, dafür, dass mehr Preiswettbewerb unter den Apotheken die gleichmäßige Versorgung mit Arzneimitteln dadurch fördern würde, dass Anreize zur Niederlassung in Gegenden gesetzt würden, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 33 ff.).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im

    (1) Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 (C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale) wäre für diese Frage allerdings ohne Bedeutung.

    Eine solche Regelung stelle eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Außerdem hat der Gerichtshof der Europäischen Union angenommen, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden könne, da es nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale; hierzu auch BGH, Urteil vom 24. November 2016 - I ZR 163/15, GRUR 2017, 635 Rn. 45 ff. = WRP 2017, 694 - Freunde werben Freunde).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 7/16

    Die Beschränkung des aktiven und passiven Rechts zur Wahl der

    Das Landesverfassungsgericht delegiert in seinem Urteil durch unzureichend begründetes Anerkennen von uferlosen Beurteilungsspielräumen (z.B. bei Prüfung der Erforderlichkeit, die nach allgemeiner Auffassung im Verwaltungsrecht gar keine, viel weniger weite Beurteilungsspielräume eröffnet) die Entscheidung verfassungsrechtlicher Fragen zurück auf den Landtag, ersetzt damit die geschuldete Rechtsprüfung (Art. 19 Abs. 4 GG) durch politische Beliebigkeit, wobei es zugleich die im Vordringen begriffene aktuelle Rechtsprechung zum Prüfungsumfang bei Entscheidungen von Verfassungsgerichten (BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. - Hartz-IV -, juris, Leitsatz 3 und Orientierungssätze hierzu, sowie ergänzende Ausführungen in den Gründen des Urteils zur Verfassungswidrigkeit wegen Verletzung der Darlegungs- und Beweispflicht des Staates) wiederum mit Hilfe einer durch nichts begründeten schlichten Rechtsbehauptung bzw. einer denkfehlerhaften Schlussfolgerung für hier nicht anwendbar erklärt (vgl. abweichend dazu etwa EuGH, Urteil vom 19.10.2016, Az.: C 148/15, - DocMorris III -, juris).
  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    Die in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG in Bezug genommenen Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes sind bei rein innerstaatlichen Sachverhalten ohne grenzüberschreitenden Bezug auch nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale (Urteil vom 19. Oktober 2016, C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36) weder aus unionsrechtlichen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen unanwendbar oder unwirksam.

    Die Revision rügt ohne Erfolg, die in § 78 Abs. 2 AMG enthaltene Regelung könne nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale (Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36) keine Geltung mehr beanspruchen.

    Die Preisbindung wirke sich auf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken stärker aus als auf die Abgabe solcher Arzneimittel durch im Inland ansässige Apotheken und könne den Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten dadurch stärker behindern als für inländische Erzeugnisse (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Die Preisbindung könne nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne des Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden, weil keine hinreichenden Nachweise dafür vorlägen, dass die Festsetzung einheitlicher Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel die angestrebten Ziele erreichen könne (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 34 bis 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Sache Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale zudem angenommen, dass sich die Arzneimittelpreisbindung im Hinblick auf die Besonderheiten des deutschen Marktes auf in Deutschland ansässige Apotheken weniger stark auswirkt als auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Apotheken, da diese für einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt in besonderem Maße auf den Versandhandel angewiesen sind (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 25 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18

    Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das

    Der freie Warenverkehr ist ein elementarer Grundsatz des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der in dem Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung in Art. 34 AEUV seinen Ausdruck findet (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, GRUR 2016, 1312 Rn. 20 = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, die Einfuhren zwischen Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (st. Rspr.; vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 22 - Deutsche Parkinson Vereinigung, mwN).

    (3) Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "Deutsche Parkinson Vereinigung" (GRUR 2016, 1312).

    Er hat mit Blick auf diesen Umstand jedoch angenommen, der Preiswettbewerb könne für in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle stationäre Apotheken in Deutschland, weil es von einem solchen Preiswettbewerb abhänge, ob ausländische Versandapotheken einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt fänden und auf diesem konkurrenzfähig blieben (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 24 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat deshalb entschieden, dass die im deutschen Recht vorgesehene Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV darstelle, weil sie sich auf in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Apotheken stärker auswirke als auf im deutschen Hoheitsgebiet ansässige Apotheken und dadurch der Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könnte als für inländische Erzeugnisse (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Außerdem hat er angenommen, dass das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden könne, da es nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    ee) Die Regelung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG aF steht mit Art. 34 und 36 AEUV nicht in Einklang (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 24, 26 f. und 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung), soweit damit ein absolutes Verbot eines Preiswettbewerbs geregelt wird (EuGH, GRUR 2021, 1325 Rn. 44 - DocMorris).

    Sie lag zeitlich vor der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "Deutsche Parkinson Vereinigung" vom 19. Oktober 2016 (GRUR 2016, 1312), die dem Senat Veranlassung gegeben hat, im vorliegenden Verfahren ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zu richten.

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 121/17

    Beschaffen der Applikationsarzneimittel durch die Ärzte und Anwendung in ihrer

    (1) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat angenommen, die im deutschen Recht vorgesehene Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel stelle eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar, weil sie sich auf in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Apotheken stärker auswirke als auf im deutschen Hoheitsgebiet ansässige Apotheken und dadurch der Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten stärker behindert werden könnte als für inländische Erzeugnisse (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2016 - C-148/15, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Außerdem hat er angenommen, das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetzt, könne nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden, weil es nicht geeignet sei, die angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, wie ein nationales Gericht eine nationale Regelung darauf zu prüfen hat, ob sie zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt ist (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

    Er hat darüber hinaus angenommen, die Geeignetheit der nationalen Regelung zur Erreichung des damit verfolgten Ziels sei nicht in einer Weise untermauert, die den Anforderungen der Rechtsprechung des Gerichtshofs genüge (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 48 - Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale).

  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 832/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 835/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

  • VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 3 K 5393/17

    Untersagung des Verkaufs von Arzneimitteln mittels pharmazeutischer Videoberatung

  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 60/18

    Gewährung von Werbegaben durch Apotheken

  • EuGH, 15.07.2021 - C-190/20

    DocMorris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verschreibungspflichtige

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2019 - 6 U 36/18

    Apothekenautomat - Wettbewerbsverstoß: Aufstellen von Apothekenautomaten;

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 20.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 214/18

    Vorlage an den EuGH: Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Einreichung eines

  • BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19

    Sofort-Bonus II - Arzneimittelbewerbung mit Sofort-Bonus: Wettbewerbswidrigkeit

  • OLG Frankfurt, 02.11.2017 - 6 U 164/16

    Keine Brötchen vom Apotheker

  • OLG Koblenz, 03.07.2019 - 9 U 1359/18

    lottohelden.de - Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit von Internet-Zweitlotterien in

  • BFH, 06.06.2019 - V R 41/17

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2019 - C-222/18

    VIPA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/24/EU - Art. 3 Buchst. k -

  • EuGH, 08.06.2017 - C-296/15

    Medisanus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 13 A 2289/16

    Apotheke darf keine Rezepte in einem Supermarkt sammeln

  • BVerwG, 09.07.2020 - 3 C 21.18

    Keine Geschenkzugaben bei Rezepteinlösung in der Apotheke

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 9 S 527/20

    "Antizipierter Versand" verschreibungs- und apothekenpflichtiger Arzneimittel aus

  • OLG Frankfurt, 26.07.2018 - 6 U 112/17

    Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel als unzulässige Werbegabe zu einem

  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 2979/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

  • KG, 13.03.2018 - 5 U 97/15

    Apothekengutschein, 1 EUR-Gutschein - Wettbewerbsverstoß: Gewähren eines 1

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 123/19

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtfertigung eines Eingriffs in die

  • LG Stendal, 14.03.2019 - 31 O 43/18

    Wettbewerbsverstoß: Nichtausweisung von Rabatten einer Versandapotheke auf den

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2019 - 20 U 126/18

    Botox zu Niedrigpreisen angeboten: Wettbewerbswidrig oder europarechtskonform?

  • OLG Stuttgart, 23.03.2017 - 2 U 113/16

    Zuzahlungsquittung - Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke:

  • SG Saarbrücken, 14.03.2019 - S 20 KR 834/16

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ausländische Apotheke mit Sitz in der EU -

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-649/18

    A () und vente de médicaments en ligne)

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 13 ME 122/17

    Arzneimittelpreisbindung; Berufsausübung; Gleichbehandlung im Unrecht;

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der

  • OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 U 18/19

    Werbung für Arzneimittel, Produktwerbung, Absatzwerbung, Unternehmenswerbung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-307/22

    FT (Copies du dossier médical) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 122/19

    Rechtfertigung eines Eingriffs in die Warenverkehrsfreiheit bei Gefährdung der

  • EuGH, 22.12.2022 - C-530/20

    EUROAPTIEKA

  • VG Münster, 30.08.2017 - 5 L 1169/17
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 20 U 38/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Erwerbs sogenannter

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2017 - C-297/16

    CMVRO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 3027/15

    Keine Zugabe von Kuschelsocken bei preisgebundenen Arzneimitteln

  • EuGH, 23.03.2023 - C-662/21

    Booky.fi

  • BFH, 18.11.2021 - V R 4/21

    Anforderungen an Preisnachlässe als Entgeltminderung

  • VG Minden, 16.02.2023 - 3 K 990/22
  • OVG Saarland, 29.03.2019 - 1 A 398/17

    Untersagung von Wetten auf den Ausgang von in Deutschland konzessionierten

  • EuGH, 19.01.2023 - C-147/21

    CIHEF u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) -

  • BVerwG, 18.12.2018 - 3 B 40.17

    Revisionszulassung; Inländerdiskriminierung; zur Preisbindung von Arzneimitteln

  • EuGH, 21.09.2017 - C-125/16

    Malta Dental Technologists Association und Reynaud - Vorlage zur

  • EuGH, 08.10.2020 - C-602/19

    kohlpharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier

  • BVerwG, 18.12.2018 - 3 B 41.17

    Verfassungsmäßigkeit der für inländische Apotheken geltenden Preisbindung für

  • BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2018 - 90 H 2.13

    Apotheker; Werbung mit Einkaufsgutscheinen für die Einlösung von Rezepten für

  • VG Lüneburg, 11.04.2017 - 6 B 19/17

    Apotheke; Bonus-Bon; Gutschein; verschreibungspflichtige Arzneimittel

  • LG München I, 11.05.2017 - 17 HKO 22516/14

    Unterlassungsanspruch gegen Krankenkasse wegen der Verbreitung einer Werbung für

  • BGH, 30.04.2020 - I ZR 155/19

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtfertigung eines Eingriffs in die

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 90/13

    Köln - DocMorris-Ordnungsgeld aufgehoben

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 35/16

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet-Werbung einer niederländischen

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2022 - 14 LA 1/22

    Apotheke; Bonusbon; Preisbindung; Verschreibungspflicht; Wegebon; Wertbon

  • LSG Saarland, 27.04.2022 - L 2 KR 22/19

    (Krankenversicherung - Apotheke mit Sitz in anderem Mitgliedstaat der

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-178/20

    Pharma Expressz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr -

  • VG Berlin, 19.06.2019 - 90 K 3.14
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-296/15

    Medisanus

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16

    Istanbul Lojistik

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

  • LG Stuttgart, 23.02.2017 - 44 O 6/17

    Apothekerin erwirkt einstweilige Verfügung - DocMorris muss Telefonnummer

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-147/21

    CIHEF u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der Rechtsvorschriften -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-530/20

    EUROAPTIEKA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Werbung für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-400/19

    Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines

  • SG Berlin, 10.12.2021 - S 208 KR 1782/21

    Kein vorbeugender Rechtsschutz für Versandapotheke Doc Morris gegen eventuelle

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12117
Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,12117)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,12117)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - C-148/15 (https://dejure.org/2016,12117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Deutsche Parkinson Vereinigung

    Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV - Nationale Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Verkaufsmodalität - Rechtfertigung aus Gründen des Gesundheitsschutzes

  • rechtsportal.de

    Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV - Nationale Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Verkaufsmodalität - Rechtfertigung aus Gründen des Gesundheitsschutzes

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 34 ; AEUV Art. 36 ; AEUV Art. 267
    Einheitliche Apothekenabgabepreise für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.is (Pressebericht, 02.06.2016)

    Preisbindung für Medikamente könnte fallen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Arzneimittelpreisbindung in Deutschland diskriminiert ausländische Apotheken

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente: Ein Eigentor für DocMorris?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Nrn. 20 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-377/17

    Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung - Dienstleistungen im Binnenmarkt -

    28 Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Nr. 18), in denen ich im Hinblick auf den freien Warenverkehr ausgeführt habe, dass Preisbindung ein Dorn im Auge eines jeden Wirtschaftsteilnehmers ist, der nicht am Markt präsent ist, wird doch der Wettbewerb im Wesentlichen vom Preis bestimmt, und dass dann, wenn man einem Wirtschaftsteilnehmer die Möglichkeit nimmt, einen bestimmten Preis zu unterbieten, man ihm einen Teil seiner Wettbewerbsfähigkeit nimmt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-311/19

    BONVER WIN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit -

    72 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Rn. 23).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Rn. 21 ff.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2016 - C-342/15

    Piringer - Richtlinie 77/249/EWG - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der die

    16 - Vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans (C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 70), sowie, in Bezug auf den freien Warenverkehr, meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Nrn. 48 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-178/20

    Pharma Expressz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr -

    Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Rn. 43, 53, 56 und 79).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-452/20

    Agenzia delle dogane e dei monopoli und Ministero dell'Economia e delle Finanze -

    22 Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15, EU:C:2016:394, Nr. 69).
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