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   EuGH, 10.07.2003 - C-11/00 und C-15/00   

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EuGH, 10.07.2003 - C-11/00 und C-15/00 (https://dejure.org/2003,2897)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - C-11/00 und C-15/00 (https://dejure.org/2003,2897)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - C-11/00 und C-15/00 (https://dejure.org/2003,2897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Europäische Zentralbank (EZB) - Beschluss 1999/726/EG über Betrugsbekämpfung - Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 - Anwendbarkeit auf die EZB - Einreden der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / EZB

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäische Zentralbank.

    Europäische Zentralbank (EZB) - Beschluss 1999/726/EG über Betrugsbekämpfung - Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 - Anwendbarkeit auf die EZB - Einreden der ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäische Zentralbank

    Finanzvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 1999/726/EG der Europäischen Zentralbank vom 7. Oktober 1999 über Betrugsbekämpfung; Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF); Unabhängigkeit der Europäischen ...

  • Judicialis

    Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 28. April 1999; ; Beschluss 1999/726/EG der Europäischen Zentralbank vom 7. Oktober 1999 über Betrugsbekämpfung; ; Verordnun... g (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF); ; EG-Vertrag Art. 2; ; EG-Vertrag Art. 4; ; EG-Vertrag Art. 8; ; EG-Vertrag Art. 105; ; EG-Vertrag Art. 108; ; EG-Vertrag Art. 280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnung Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des OLAF - Anwendungsbereich - Europäische Zentralbank - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    FIN - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) UND DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK (EIB) ÜBER BETRUGSBEKÄMPFUNG UND ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT MIT DEM EUROPÄISCHEN AMT FÜR BETRUGSBEKÄMPFUNG (OLAF) FÜR NICHTIG

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / EZB

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.7.2003)

    Europarichter stärken europäische Korruptions-Fahnder // Auch Zentralbank muss sich Kontrollen gefallen lassen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses EZB/1999/5 der Europäischen Zentralbank über Betrugsbekämpfung - Vereinbarkeit mit der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 1343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.03.1988 - 85/86

    Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Die Situation der EZB sei insoweit vergleichbar mit derjenigen der Europäischen Investitionsbank, zu der der Gerichtshof entschieden habe, dass die Zuerkennung einer funktionellen und institutionellen Autonomie nicht zur Folge habe, dass sie völlig von den Gemeinschaften gesondert und von jeder Bestimmung des Gemeinschaftsrechts ausgenommen wäre (Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211).
  • EuGH, 18.11.1987 - 137/85

    Maizena / BALM

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein müssen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 122).
  • EuGH, 15.06.1976 - 110/75

    Mills / EIB

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Aus dem Vorstehenden folgt, dass sich die Wendung "finanzielle Interessen der Gemeinschaft" in Artikel 280 EG nicht lediglich auf den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft im engen Sinne beschränkt, sondern auch die Mittel und Ausgaben der EZB erfasst (vgl. entsprechend zur Anwendbarkeit von Artikel 179 EG-Vertrag [jetzt Artikel 236 EG] auf die Europäische Investitionsbank Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14).
  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Dies gilt auch für Verordnungen, mit denen Antidumpingzölle eingeführt werden, wegen ihrer Doppelnatur als Handlungen mit normativem Charakter und zugleich Handlung, die bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betreffen könne (Urteil vom 15. Februar 2001 in der Rechtssache C-239/99, Nachi Europe, Slg. 2001, I-1197, Randnr. 37).
  • EuGH, 22.10.2002 - C-241/01

    'National Farmers'' Union'

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Hierzu ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Entscheidung der Gemeinschaftsorgane, die von ihrem Adressaten nicht innerhalb der Frist des Artikels 230 Absatz 5 EG angefochten wurde, diesem gegenüber bestandskräftig wird (vgl. zuletzt Urteil vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache C-241/01, National Farmers' Union, Slg. 2002, I-9079, Randnr. 34 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein müssen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 122).
  • EuGH, 29.06.1995 - C-135/93

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Nach Ansicht der EZB wäre eine solche Auslegung zudem die einzige, die geeignet sei, die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung zu wahren, so dass ihr nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Vorzug gebühre (Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-135/93, Spanien/Kommission, Slg. 1995, I-1651, Randnr. 37).
  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-11/00
    Die Situation der EZB sei insoweit vergleichbar mit derjenigen der Europäischen Investitionsbank, zu der der Gerichtshof entschieden habe, dass die Zuerkennung einer funktionellen und institutionellen Autonomie nicht zur Folge habe, dass sie völlig von den Gemeinschaften gesondert und von jeder Bestimmung des Gemeinschaftsrechts ausgenommen wäre (Urteile vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211).
  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    So soll dieser Artikel das ESZB im Wesentlichen vor jedem politischen Druck schützen, damit es die für seine Aufgaben gesetzten Ziele durch die unabhängige Ausübung der spezifischen Befugnisse, über die es zu diesen Zwecken nach dem Primärrecht verfügt, wirksam verfolgen kann (vgl. in diesem Sinne Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 134).

    Um die Einhaltung dieses Grundsatzes zu gewährleisten, unterliegen die Handlungen des ESZB nach Maßgabe der in den Verträgen festgelegten Voraussetzungen der gerichtlichen Kontrolle durch den Gerichtshof (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 135).

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    So soll dieser Artikel das ESZB im Wesentlichen vor jedem politischen Druck schützen, damit es die für seine Aufgaben gesetzten Ziele durch die unabhängige Ausübung der spezifischen Befugnisse, über die es zu diesen Zwecken nach dem Primärrecht verfügt, wirksam verfolgen kann (vgl. in diesem Sinne Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 134).

    Um die Einhaltung dieses Grundsatzes zu gewährleisten, unterliegen die Handlungen des ESZB nach Maßgabe der in den Verträgen festgelegten Voraussetzungen der gerichtlichen Kontrolle durch den Gerichtshof (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 135).

    Darüber hinaus bekräftigt der Gerichtshof - deutlicher als bislang (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, Slg. 2003, I-7147, Rn. 135) -, dass auch das Handeln der Europäischen Zentralbank - als in Art. 263 Abs. 1 AEUV und Art. 35.1 Satz 1 ESZB-Satzung zum Ausdruck kommende zwingende Konsequenz des Rechtsstaatsprinzips - der gerichtlichen Kontrolle unterliegt, insbesondere mit Blick auf die Einhaltung der Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit (EuGH, Gauweiler, a.a.O., Rn. 41 und 66; zur umstrittenen Reichweite der gerichtlichen Kontrolle der Europäischen Zentralbank Herrmann, EuZW 2012, S. 805 ; Thiele, EuZW 2014, S. 694 ; Ukrow, ZEuS 2014, S. 119 ; Wendel, ZaöRV 2014, S. 615 ; Simon, EuR 2015, S. 107 ; für eine grundsätzlich autonome Definition der Kompetenzen der Europäischen Zentralbank Mayer, EuR 2014, S. 473 ).

  • EuGH, 11.12.2018 - C-493/17

    Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten

    In diesem Rahmen ist es gemäß Art. 127 Abs. 2, Art. 130 und Art. 282 Abs. 3 AEUV Sache des ESZB, diese Politik in unabhängiger Weise unter Berücksichtigung des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung, dessen Einhaltung der Gerichtshof nach Maßgabe der in den Verträgen festgelegten Voraussetzungen durch seine gerichtliche Kontrolle zu gewährleisten hat, festzulegen und auszuführen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 134, sowie vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a., C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 37, 40 und 41).
  • BVerfG, 14.01.2014 - 2 BvR 2728/13

    Hauptsacheverfahren ESM/EZB: Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union

    (2) Die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank steht einer gerichtlichen Kontrolle bei der Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2003, Rs. C-11/00, Kommission/EZB, Slg. 2003, S. 1-7147, Rn. 135 ff.).
  • BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15

    Verfahren zum Anleihenkaufprogramm der EZB ausgesetzt und dem Gerichtshof der

    (2) Die Unabhängigkeit der EZB steht einer gerichtlichen Kontrolle bei der Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 2003, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 135 ff.).
  • EuGH, 26.02.2019 - C-202/18

    Rimsevics/ Lettland - Europäisches System der Zentralbanken - Klage wegen

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Verfasser des EG-Vertrags und später des AEU-Vertrags gewährleisten wollten, dass die EZB und das ESZB in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben unabhängig zu erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395" Rn. 130).

    Dieser Wille kommt hauptsächlich in Art. 130 AEUV zum Ausdruck, der im Wesentlichen in Art. 7 der Satzung des ESZB und der EZB wiedergegeben ist und zum einen der EZB, den nationalen Zentralbanken und den Mitgliedern ihrer Beschlussorgane ausdrücklich untersagt, Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einzuholen oder entgegenzunehmen, und zum anderen diesen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten, zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395" Rn. 131).

  • OVG Hamburg, 12.02.2010 - 1 Bf 394/08

    Kürzung der Bundesbankzulage

    Diese Auffassung entspreche auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 10.7.2003, C-11/00, Slg. 2003 S I/07147, OLAF) zu Art. 105 Abs. 4 erster Spiegelstrich EGV).

    Insoweit unterscheidet sich die hier zu entscheidende Problematik zum Nachteil des Klägers von der durch Urteil des EuGH vom 10. Juli 2003 - C-11/00 - (OLAF) Sl. I - 7215, entschiedenen Frage, ob die EZB vor Erlass der Verordnung Nr. 1073/1999 zur Betrugsbekämpfung zum Nachteil der finanziellen Interessen der Gemeinschaft nach Art. 105 Abs. 4 Satz 1 erster Spiegelstrich EGV zu hören war.

    Der Europäische Gerichtshof hat die maßgeblichen Fragen bereits mit seinem zu Art. 105 Abs. 4 erster Spiegelstrich EGV ergangenen Urteil vom 10. Juli 2003 - Rs C-11/00 - (OLAF) geklärt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2007 - C-91/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Artikel 47 EU - Gemeinsame Außen- und

    Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil Kommission/EZB wichtige Hinweise dafür gegeben, dass ein privilegierter Kläger vor dem Gerichtshof zulässigerweise im Wege der Rechtswidrigkeitseinrede die Unanwendbarkeit einer Verordnung, die allgemeinen oder normativen Charakter hat, geltend machen kann.

    Falls nach dem Urteil Kommission/EZB etwa noch ein Zweifel bestehen sollte, ob die dort gefundene Lösung zur Zulässigkeit der Rechtswidrigkeitseinrede der EZB auf alle privilegierten Kläger übertragbar ist, weil die EZB nach Art. 230 Abs. 3 EG nur für die Wahrung ihrer Rechte Aktivlegitimation besitzt, lassen sich dafür zusätzlich zur Begründung dieses Urteils noch der Wortlaut und die Logik als Argument anführen.

    20 - Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, Slg. 2003, I-7147).

  • EuGH, 25.02.2021 - C-615/19

    Institutionelles Recht

    Der Gerichtshof habe in den Urteilen vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395) und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396) das Bestehen einer solchen Verpflichtung bestätigt, die Personen schütze, die Gegenstand einer Untersuchung des OLAF sein könnten.

    Zum anderen geht zwar in der Tat aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine Untersuchung des OLAF nur bei hinreichend ernsthaften Verdachtsmomenten in Bezug auf Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Handlungen, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen könnten, eingeleitet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 141, und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB, C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 164), doch ergibt sich diese Voraussetzung, wie der Generalanwalt in Nr. 50 seiner Schlussanträge festgestellt hat, nicht aus Art. 1 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1073/1999, der im Übrigen die Wendung "hinreichend ernsthafte Verdachtsmomente" nicht enthält.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    26 Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 89) und Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 120).

    Zur Entwicklung des Wortlauts dieser Bestimmung über die aufeinanderfolgenden Fassungen des Vertrags vor dem Vertrag von Lissabon vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2002:556).

  • EuG, 23.05.2019 - T-107/17

    Steinhoff u.a. / EZB - Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und

  • EuGH, 13.09.2022 - C-45/21

    Geldpolitik und Bankenabwicklung in der Eurozone: Der Gerichtshof präzisiert die

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-441/05

    Roquette Frères - Berechtigung Einzelner, sich vor nationalen Gerichten auf die

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19

    Dalli/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-45/21

    Banka Slovenije - Vorabentscheidungsverfahren - Stabilität des Finanzsystems -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-357/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind Entscheidungen eines

  • EuG, 27.11.2007 - T-3/00

    Pitsiorlas / Rat und EZB - Zugang zu Dokumenten - Basel/Nyborg-Vereinbarung -

  • EuGH, 15.05.2008 - C-442/04

    Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 08.06.2023 - C-545/21

    ANAS

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

  • EuGH, 12.09.2019 - C-542/18

    Überprüfung - Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union -

  • EuG, 22.04.2015 - T-190/12

    Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11

    Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-442/04

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1415/2004 -

  • EuG, 22.12.2021 - T-381/21

    D & A Pharma/ EMA

  • EuG, 26.04.2018 - T-251/15

    Espírito Santo Financial (Portugal) / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-687/13

    Fliesen-Zentrum Deutschland - Antidumpingzoll - Gültigkeit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-316/19

    Kommission/ Slowenien (Archives de la BCE) - Vertragsverletzungsverfahren - Art.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-542/18 RX-II

    Réexamen Simpson/ Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-342/19

    De Masi und Varoufakis/ EZB - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

  • EuG, 12.12.2019 - T-529/16

    Feral / Ausschuss der Regionen

  • EuG, 12.12.2019 - T-528/16

    OS / Kommission

  • EuG, 12.12.2019 - T-527/16

    Tàpias / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-543/18 RX-II

    Réexamen HG/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2016 - C-240/15

    Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-442/18

    EZB/ Espírito Santo Financial (Portugal)

  • EuGöD, 30.09.2010 - F-29/09

    Lebedef und Jones / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2009 - C-518/07

    Kommission / Deutschland - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

  • EuG, 13.03.2019 - T-730/16

    Espírito Santo Financial Group / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2018 - C-239/17

    Teglgaard und Fløjstrupgård - Gemeinsame Agrarpolitik - Stützungsregelungen für

  • EuG, 04.10.2018 - T-546/16

    Tataram / Kommission

  • VG Berlin, 09.10.2007 - 28 A 73.07

    Kürzung der Bankzulage ab 1. August 2006 rechtmäßig

  • EuG, 06.07.2022 - T-631/20

    MZ / Kommission

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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Europäische Investitionsbank (EIB) - Beschluss des Direktoriums - Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Artikel 237 EG - Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnungen (EG) Nr. 1073/1999 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / EIB

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäische Investitionsbank.

    Satzung der Europäischen Investitionsbank, Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe h und 13 Absatz 3
    1. Europäische Investitionsbank - Interne Organisationsbefugnis - Beschluss über die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Zuständigkeit des Rates der Gouverneure

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäische Investitionsbank

    Finanzvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Direktoriums der Europäischen Investitionsbank vom 10. November 1999 über die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF); Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch das Europäische ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 237 Buchst. b; ; EG-Vertrag Art. 280; ; EG-Vertrag Art. 267; ; EG-Vertrag Art. 248; ; EAG-Vertrag Art. 183a; ; EAG-Vertrag Art. 203; ; Satzung der EIB; ; Beschluss ... 1999/352/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 28. April 1999; ; Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)

  • rechtsportal.de

    1. Europäische Investitionsbank - Interne Organisationsbefugnis - Beschluss über die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Zuständigkeit des Rates der Gouverneure

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / EIB

  • 123recht.net (Pressemeldung, 10.7.2003)

    Europarichter stärken europäische Korruptions-Fahnder // Auch Zentralbank muss sich Kontrollen gefallen lassen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Beschlusses des Direktoriums der EIB über die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Vereinbarkeit mit der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EURATOM) Nr. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 03.03.1988 - 85/86

    Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
    Insoweit ist nämlich daran zu erinnern, dass die EIB, auch wenn sie kein Organ der Europäischen Gemeinschaft ist, eine durch den EG-Vertrag errichtete und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaftseinrichtung darstellt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14, vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, Randnr. 24, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnr. 13) und aus diesem Grund der Kontrolle durch den Gerichtshof, insbesondere nach Maßgabe des Artikels 237 Buchstabe b EG, unterliegt.

    Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Artikel 267 EG muss sie, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt, auf den Kapitalmärkten ebenso wie jede andere Bank in völliger Unabhängigkeit agieren können (Urteil Kommission/EIB, Randnr. 28).

    Der EIB kommt folglich eine Doppelnatur in dem Sinne zu, dass sie einerseits hinsichtlich ihrer Geschäftsführung, insbesondere im Rahmen ihrer Kapitaloperationen, unabhängig, andererseits hinsichtlich ihrer Ziele mit der Europäischen Gemeinschaft eng verbunden ist (Urteil Kommission/EIB, Randnrn. 29 und 30).

    Die EIB hat auch nicht dargetan, dass diese Befugnisse ihren Ruf oder ihre Vertrauenswürdigkeit als unabhängige Stelle auf den Kapitalmärkten gefährdeten (vgl. entsprechend zur Anwendung der Gemeinschaftssteuer auf die von der EIB gezahlten Gehälter, Urteil Kommission/EIB, Randnr. 30).

    Daraus folgt, dass die EIB kraft EG-Vertrags in den Rahmen der Gemeinschaft fällt (Urteil Kommission/EIB, Randnr. 29).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-209/97

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
    Zweitens kommt entgegen dem Vorbringen der EIB in Artikel 183a EA sehr wohl der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Atomgemeinschaft als eigenständiges Ziel zum Ausdruck (vgl. entsprechend Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-209/97, Kommission/Rat, Slg. 1999, I-8067, Randnr. 29).

    In der letztgenannten Hinsicht ist im Übrigen daran zu erinnern, dass Artikel 308 EG nach ständiger Rechtsprechung als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur in Betracht kommt, wenn keine andere Bestimmung des EG-Vertrags den Gemeinschaftsorganen die zum Erlass dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht (vgl. insbesondere Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 17, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 48).

  • EuGH, 15.06.1976 - 110/75

    Mills / EIB

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
    Insoweit ist nämlich daran zu erinnern, dass die EIB, auch wenn sie kein Organ der Europäischen Gemeinschaft ist, eine durch den EG-Vertrag errichtete und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaftseinrichtung darstellt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14, vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, Randnr. 24, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnr. 13) und aus diesem Grund der Kontrolle durch den Gerichtshof, insbesondere nach Maßgabe des Artikels 237 Buchstabe b EG, unterliegt.

    Aus dem Vorstehenden folgt, dass sich die Wendung "finanzielle Interessen der Gemeinschaft" in Artikel 280 EG nicht lediglich auf den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft im engen Sinne beschränkt, sondern auch die Mittel und Ausgaben der EIB erfasst (vgl. entsprechend zur Anwendbarkeit von Artikel 179 EG-Vertrag [jetzt Artikel 236 EG] auf die EIB Urteil Mills/EIB, Randnr. 14).

  • EuGH, 27.09.1988 - 165/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
    In der letztgenannten Hinsicht ist im Übrigen daran zu erinnern, dass Artikel 308 EG nach ständiger Rechtsprechung als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur in Betracht kommt, wenn keine andere Bestimmung des EG-Vertrags den Gemeinschaftsorganen die zum Erlass dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht (vgl. insbesondere Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 17, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 48).
  • EuGH, 18.11.1987 - 137/85

    Maizena / BALM

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
    Sodann ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein müssen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 122).
  • EuGH, 12.03.2002 - C-27/00

    Omega Air

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
    Lässt sich also dem angegriffenen Rechtsakt der vom Gemeinschaftsorgan verfolgte Zweck in seinen wesentlichen Zügen entnehmen, so wäre es unnötig, eine besondere Begründung für jede der fachlichen Entscheidungen zu verlangen, die das Organ getroffen hat (vgl. insbesondere Urteile vom 12. März 2002 in den Rechtssachen C-27/00 und C-122/00, Omega Air u. a., Slg. 2002, I-2569, Randnrn.
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
    Sodann ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört, die von einer gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet sein müssen und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen dürfen (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85, Maizena, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, und vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 122).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
    In der letztgenannten Hinsicht ist im Übrigen daran zu erinnern, dass Artikel 308 EG nach ständiger Rechtsprechung als Rechtsgrundlage eines Rechtsakts nur in Betracht kommt, wenn keine andere Bestimmung des EG-Vertrags den Gemeinschaftsorganen die zum Erlass dieses Rechtsakts erforderliche Befugnis verleiht (vgl. insbesondere Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 17, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 48).
  • EuGH, 28.11.1991 - 213/88

    Luxemburg / Parlament

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
    Der Erlass solcher Maßnahmen ist demzufolge geeignet, in den Bereich der internen Organisation dieses Organs oder dieser Einrichtung zu fallen (vgl. zu Maßnahmen, die die zweckgerechte Verwendung von Fraktionen des Parlaments zur Verfügung gestellten Mitteln sichern sollten, Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, Randnr. 47), unter Beachtung der Grenzen, die vom Gemeinschaftsrecht insoweit gezogen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 28. November 1991 in den Rechtssachen C-213/88 und C-39/89, Luxemburg/Parlament, Slg. 1991, I-5643, Randnr. 34).
  • EuGH, 23.03.1993 - C-314/91

    Weber / Parlament

    Auszug aus EuGH, 10.07.2003 - C-15/00
    Eine solche Auslegung würde außerdem verkennen, dass die Europäische Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft ist, in der weder die Mitgliedstaaten noch die Gemeinschaftsorgane der Kontrolle darauf hin entzogen sind, ob ihre Handlungen im Einklang mit der Verfassungsurkunde der Gemeinschaft, dem EG-Vertrag, stehen, und dass mit diesem Vertrag ein umfassendes Rechtsschutzsystem geschaffen worden ist, innerhalb dessen dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe übertragen ist (vgl. insbesondere Urteil vom 23. März 1993 in der Rechtssache C-314/91, Weber/Parlament, Slg. 1993, I-1093, Randnr. 8 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 30.04.1996 - C-58/94

    Niederlande / Rat

  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Der Rat der Gouverneure erlässt gemäß Art. 9 der EIB-Satzung die allgemeinen Richtlinien für die Kreditpolitik der EIB und entscheidet insbesondere über die Erhöhung des gezeichneten Kapitals, genehmigt den vom Verwaltungsrat ausgearbeiteten Jahresbericht sowie die Jahresbilanz und die Ertragsrechnung und genehmigt die Geschäftsordnung der Bank, so dass er allein zuständig ist, die interne Arbeitsweise der Dienststellen im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung zu organisieren (Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB, C-15/00, Slg. 2003, I-7281, Randnrn.

    Wenn die angefochtene Entscheidung somit "unter der Aufsicht" des Präsidenten der EIB angenommen worden ist, kann daraus abgeleitet werden, dass sie zu den "laufenden Geschäften der Bank" im Sinne von Art. 13 Abs. 3 der EIB-Satzung und damit zum Zuständigkeitsbereich des Direktoriums gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/EIB, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 66), dessen Aufgabe es gerade ist, die laufenden Geschäfte der EIB unter der Aufsicht ihres Präsidenten wahrzunehmen.

    Erstens ist festzustellen, dass die Gemeinschaft eine Rechtsgemeinschaft ist, in der weder ihre Mitgliedstaaten noch ihre Organe der Kontrolle entzogen sind, ob ihre Handlungen mit der Verfassungsurkunde der Gemeinschaft, dem Vertrag, im Einklang stehen, und dass mit diesem Vertrag ein umfassendes System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen worden ist, das dem Gerichtshof die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe zuweist (vgl. Urteil Kommission/EIB, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch wenn die EIB kein Organ der Gemeinschaft ist, stellt sie eine durch den EG-Vertrag errichtete und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaftseinrichtung dar und unterliegt aus diesem Grund der Kontrolle durch den Gerichtshof, insbesondere nach Maßgabe von Art. 237 Buchst. b EG (vgl. Urteil Kommission/EIB, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist festzustellen, dass Art. 237 EG und Art. 29 Abs. 1 der EIB-Satzung verstanden werden müssen im Licht von Art. 267 EG, wonach es "Aufgabe der [EIB] ist ..., zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Gemeinsamen Marktes im Interesse der Gemeinschaft beizutragen[, sie sich] hierbei des Kapitalmarkts sowie ihrer eigenen Mittel [bedient]" und "sie ohne Verfolgung eines Erwerbszwecks durch Gewährung von Darlehen und Bürgschaften die Finanzierung [von] Vorhaben in allen Wirtschaftszweigen [erleichtert]", sowie der oben in Randnr. 37 erwähnten Bestimmungen der EIB-Satzung, nach denen die wesentliche Aufgabe des Direktoriums darin besteht, Beschlüsse über Darlehen und Bürgschaften oder die Aufnahme von Anleihen, die vom Verwaltungsrat nach Maßgabe der allgemeinen Richtlinien des Rates der Gouverneure gefasst werden, vorzubereiten und durchzuführen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum Urteil Kommission/EIB, oben in Randnr. 42 angeführt, Slg. 2003, I-7290, Randnrn.

    Drittens wäre es nicht hinnehmbar, wenn sich die EIB durch geschickte Gestaltung ihres internen Entscheidungsverfahrens der vom EG-Vertrag im Hinblick auf die Handlungen der Organe und aller anderen Gemeinschaftseinrichtungen, die, wie die EIB, durch den EG-Vertrag errichtet und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet worden sind, beabsichtigten gerichtlichen Prüfung entziehen könnte (vgl. in diesem Sinne entsprechend Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs zum Urteil Kommission/EIB, oben in Randnr. 47 angeführt, Randnr. 71).

    27 bis 30, und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnrn.

    Die EIB verfügt insofern über finanzielle Autonomie, als sie sich gemäß Art. 267 EG "des Kapitalmarkts sowie ihrer eigenen Mittel" (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-212/21

    EIB/ ClientEarth - Rechtsmittel - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Verordnung

    17 So auch Urteile vom 3. März 1988, Kommission/EIB (Gemeinschaftssteuer) (85/86, EU:C:1988:110, Rn. 28), und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (OLAF) (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 101).

    31 Urteile vom 3. März 1988, Kommission/EIB (Gemeinschaftssteuer) (85/86, EU:C:1988:110, Rn. 24), und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (OLAF) (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 75).

    32 Urteile vom 3. März 1988, Kommission/EIB (Gemeinschaftssteuer) (85/86, EU:C:1988:110, Rn. 29 und 30), sowie vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (OLAF) (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 102).

    39 Urteile vom 3. März 1988, Kommission/EIB (Gemeinschaftssteuer) (85/86, EU:C:1988:110, Rn. 29 und 30), und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (OLAF) (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 102).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-110/03

    Belgien / Kommission

    34 - Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78 (Buitoni, Slg. 1979, 677, Randnr. 16), vom 18. November 1987 in der Rechtssache 137/85 (Maizena, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15), vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-491/01 (British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 122) und vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-15/00 (Kommission/Europäische Investitionsbank, Slg. 2003, I-7281, Randnr. 161).

    35 - In diesem Sinne die Urteile British American Tobacco (Investments) und Imperial Tobacco, Randnr. 123, und Kommission/Europäische Investitionsbank, Randnr. 162.

    36 - Urteil Kommission/Europäische Investitionsbank, Randnr. 165.

  • EuGH, 25.02.2021 - C-615/19

    Institutionelles Recht

    Der Gerichtshof habe in den Urteilen vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395) und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396) das Bestehen einer solchen Verpflichtung bestätigt, die Personen schütze, die Gegenstand einer Untersuchung des OLAF sein könnten.

    Zum anderen geht zwar in der Tat aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass eine Untersuchung des OLAF nur bei hinreichend ernsthaften Verdachtsmomenten in Bezug auf Betrug, Korruption oder andere rechtswidrige Handlungen, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen könnten, eingeleitet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB, C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 141, und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB, C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 164), doch ergibt sich diese Voraussetzung, wie der Generalanwalt in Nr. 50 seiner Schlussanträge festgestellt hat, nicht aus Art. 1 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1073/1999, der im Übrigen die Wendung "hinreichend ernsthafte Verdachtsmomente" nicht enthält.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2020 - C-615/19

    Dalli/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche

    22 Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 141), und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 164).

    29 Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 141), und vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 164).

  • EuGH, 26.05.2005 - C-301/02

    Tralli / EZB - Rechtsmittel - Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank -

    58 Nach ständiger Rechtsprechung verfügen nämlich die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft über ein weites Ermessen bei ihrer internen Organisation entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben (vgl. u. a. Urteile vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-15/00, Kommission/EIB, Slg. 2003, I-7281, Randnr. 67, und Pflugradt/EZB, Randnr. 43).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Für einen effektiven Schutz der finanziellen Interessen der Union ist es nämlich unabdingbar, dass die Abschreckung und die Bekämpfung von Betrügereien und anderen Unregelmäßigkeiten auf allen Ebenen erfolgen, auf denen diese Interessen durch solche Phänomene beeinträchtigt werden können, insbesondere da in diese bekämpften Phänomene häufig Handelnde auf verschiedenen Ebenen verwickelt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB, C-15/00, Slg. 2003, I-7281, Randnr. 135).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    26 Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EZB (C-11/00, EU:C:2003:395, Rn. 89) und Kommission/EIB (C-15/00, EU:C:2003:396, Rn. 120).
  • EuGH, 28.11.2006 - C-413/04

    Parlament / Rat - Richtlinie 2003/54/EG - Gemeinsame Vorschriften für den

    Ob nämlich die Begründung eines Rechtsakts den Anforderungen des Artikels 253 EG genügt, ist nicht nur im Hinblick auf den Wortlaut des beanstandeten Rechtsakts zu beurteilen, sondern auch anhand seines Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften, die das betreffende Gebiet regeln (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-15/00, Kommission/EIB, Slg. 2003, I-7281, Randnr. 174).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-336/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation

    Vgl. auch Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/EIB (C-15/00, Slg. 2003, I-7281, Randnr. 75), vom 18. Januar 2007, PKK und KNK/Rat (C-229/05 P, Slg. 2007, I-439, Randnr. 109), vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission (C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 281), sowie E und F (Randnr. 24).
  • EuG, 16.12.2004 - T-120/01

    De Nicola / BEI - Personal der Europäischen Investitionsbank - Zulässigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11

    Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-244/03

    Frankreich / Parlament und Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-562/12

    Liivimaa Lihaveis - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-301/02

    Tralli / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-160/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST DIE AUSSCHREIBUNG VON EUROJUST

  • EuG, 07.09.2022 - T-529/20

    LR/ EIB - Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Dienstbezüge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-436/03

    Parlament / Rat - Verordnung (EG) des Rates Nr. 1435/2003 - Europäische

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2003 - C-304/01

    Spanien / Kommission

  • EuG, 10.06.2008 - T-282/03

    Ceuninck / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22739
Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00 (https://dejure.org/2002,22739)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.10.2002 - C-15/00 (https://dejure.org/2002,22739)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 2002 - C-15/00 (https://dejure.org/2002,22739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / EIB

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäische Investitionsbank.

    Europäische Investitionsbank (EIB) - Beschluss des Direktoriums - Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Artikel 237 EG - Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften - Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Verordnungen (EG) Nr. 1073/1999 ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Europäische Investitionsbank.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 19.03.1996 - C-25/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
    Das Urteil Kommission/Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank(76) ist von besonderer Bedeutung.

    39: - Vgl. insbesondere Urteile vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639) und vom 19. März 1996 in der Rechtssache C-25/94 (Kommission/Rat, Slg. 1996, I-1469, Randnr. 27).

    40: - Vgl. entsprechend meine Schlussanträge zum Urteil Kommission/Rat (zitiert in Fußnote 39, Nrn. 46 bis 48) in Bezug auf Beschlüsse des Ausschusses der Ständigen Vertreter ("Coreper").

    Vgl. auch Urteil Kommission/Rat (zitiert in Fußnote 39, Randnr. 29).

    56: - Vgl. insbesondere R. Henrion, "La Banque européenne d'investissement", Droit des Communautées européennes, Les Nouvelles , 1969, Kapitel 11, Nr. 2427 bis 2429; D. Dunnett, zitiert in Fußnote 37, S. 723 bis 725; G. Marchegiani, zitiert in Fußnote 38, S. 430 bis 433; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Mancini zum Urteil Kommission/Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank (zitiert in Fußnote 27, Nr. 11).

    60: - Urteil Kommission/Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank (zitiert in Fußnote 27, Randnr. 28).

    107: - Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 13), das in der Folgezeit mehrfach bestätigt wurde.

    108: - Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-209/97 (Kommission/Rat, Slg. 1999, I-8067).

  • EuGH, 03.03.1988 - 85/86

    Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
    Sie soll zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft beitragen und fällt somit kraft des Vertrages in den Rahmen der Gemeinschaft (Urteil vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, Randnr. 29).

    26: - Überschrift des Teils II. 27: - Die Kommission verweist insoweit auf die Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75 (Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14), vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86 (Kommission/Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank, Slg. 1988, 1281, Randnr. 24) und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM u. a./EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnr. 13).

    75: - Zur Rolle des internen Audit innerhalb der EIB vgl. oben, Nr. 6, sowie unten, Nr. 148.76: - Rechtssache 85/86, zitiert in Fußnote 27.77: - Randnr. 27.78: - Randnrn.

  • EuGH, 15.06.1976 - 110/75

    Mills / EIB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
    Der Gerichtshof entschied, dass "die Bank eine durch den Vertrag errichtete Gemeinschaftseinrichtung [ist] (Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14) [(80)].

    26: - Überschrift des Teils II. 27: - Die Kommission verweist insoweit auf die Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75 (Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14), vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86 (Kommission/Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank, Slg. 1988, 1281, Randnr. 24) und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM u. a./EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnr. 13).

    28: - Die Kommission verweist insoweit auf die Urteile Mills/EIB (zitiert in Fußnote 27, Randnrn. 15 bis 18) und SGEEM u. a./EIB (zitiert in Fußnote 27, Randnr. 17).

  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
    Zu erwähnen ist auch das Urteil SGEEM u. a./EIB(79).

    26: - Überschrift des Teils II. 27: - Die Kommission verweist insoweit auf die Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75 (Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14), vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86 (Kommission/Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank, Slg. 1988, 1281, Randnr. 24) und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM u. a./EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnr. 13).

  • EuGH, 22.01.1986 - 250/84

    Eridania / Cassa conguaglio zucchero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
    131: - Vgl. insbesondere Urteil vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 250/84 (Eridania, Slg. 1986, 117, Randnr. 38).
  • EuGH, 13.03.1968 - 5/67

    Beus GmbH / Hauptzollamt München

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
    132: - Urteil vom 13. März 1968 in der Rechtssache 5/67 (Beus, Slg. 1968, 127, 144).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
    126: - Artikel 4 Absatz 1 und zehnte Begründungserwägung der Verordnungen Nr. 1073/1999 und Nr. 1074/1999.127: - Vgl. oben, Nr. 5.128: - Vgl. insoweit auch vierte Begründungserwägung der Verordnungen Nr. 1073/1999 und Nr. 1074/1999.129: - Vgl. insbesondere Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P (Kommission/Sytraval und Bring's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63) sowie die dort zitierte Rechtsprechung.
  • EuG, 26.11.1993 - T-460/93

    Gewährung eines Darlehens für ein Bauvorhaben ; Nichtigkeit einer Genehmigung ;

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
    34: - Zitiert in Fußnote 29.35: - Die EIB bezieht sich auf den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 26. November 1993 in der Rechtssache T-460/93 (Tête/EIB, Slg. 1993, II-1257, Randnrn. 17 und 20).
  • EuGH, 26.03.1987 - 45/86

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
    107: - Urteil vom 26. März 1987 in der Rechtssache 45/86 (Kommission/Rat, Slg. 1987, 1493, Randnr. 13), das in der Folgezeit mehrfach bestätigt wurde.
  • EuGH, 06.03.1979 - 92/78

    Simmenthal / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00
    54: - Nr. 87.55: - Vgl. Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 (Simmenthal/Kommission, Slg. 1979, 777, Randnr. 39).
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

  • EuGH, 18.11.1999 - C-209/97

    Kommission / Rat

  • EuGH, 30.06.1993 - C-181/91

    Parlament / Rat und Kommission

  • EuGH, 20.03.1997 - C-57/95

    INSTITUTIONELLES RECHT

  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

  • EuGH, 13.07.1990 - 2/88

    Strafverfahren gegen Zwartveld u.a.

  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

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