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   EuGH, 19.09.2013 - C-15/12 P   

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https://dejure.org/2013,24865
EuGH, 19.09.2013 - C-15/12 P (https://dejure.org/2013,24865)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.2013 - C-15/12 P (https://dejure.org/2013,24865)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2013 - C-15/12 P (https://dejure.org/2013,24865)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 826/2009 Einfuhren bestimmter Magnesia-Steine mit Ursprung in China - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 2 Abs. 10 Buchst. b - Gerechter Vergleich - Art. 11 Abs. 9 - Teilweise Interimsüberprüfung - Verpflichtung zur Anwendung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials / Rat

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 826/2009 - Einfuhren bestimmter Magnesia-Steine mit Ursprung in China - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 2 Abs. 10 Buchst. b - Gerechter Vergleich - Art. 11 Abs. 9 - Teilweise Interimsüberprüfung - Verpflichtung zur Anwendung ...

  • EU-Kommission

    Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials / Rat und Kommission

    Rechtsmittel - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 826/2009 − Einfuhren bestimmter Magnesia-Steine mit Ursprung in China - Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Art. 2 Abs. 10 Buchst. b - Gerechter Vergleich - Art. 11 Abs. 9 - Teilweise Interimsüberprüfung - Verpflichtung zur ...

  • Wolters Kluwer

    Verhängung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren bestimmter Magnesia-Steine mit Ursprung in der Volksrepublik China; Wechsel der Berechnungsmethode im Überprüfungsverfahren bei Änderung der Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antidumpingzoll auf Einfuhren bestimmter Magnesia-Steine mit Ursprung in der Volksrepublik China; Wechsel der Berechnungsmethode im Überprüfungsverfahren bei Änderung der Umstände; unbegründetes Rechtsmittel eines chinesischen Unternehmens gegen die Abweisung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wie viel Urlaub steht mir bei Teilzeitarbeit zu?

Sonstiges (4)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV 1659/2005, EGV 82 6/2009, EGV 38 4/96 Art 11 Abs 9, EGV 38 4/96 Art 2 Abs 10
    Antidumpingzoll; Ausfuhr; China; Einfuhr; Erstattung; Magnesia-Stein; Ursprung; Zoll

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials / Rat

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGV 1659/2005, EGV 826/2009, EGV 384/96 Art 11 Abs 9, EGV 384/96 Art 2 Abs 10
    Antidumpingzoll, Magnesia-Steine

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 16.12.2011 - T-423/09

    Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials / Rat

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-15/12
    Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials Co. Ltd (im Folgenden: Dashiqiao), das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 16. Dezember 2011, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat (T-423/09, Slg. 2011, II-8369, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Klage abgewiesen hat, die darauf gerichtet war, die Verordnung (EG) Nr. 826/2009 des Rates vom 7. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1659/2005 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Magnesia-Steine mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 240, S. 7, im Folgenden: streitige Verordnung) für nichtig zu erklären, soweit der gegen sie festgesetzte Antidumpingzoll denjenigen übersteigt, der anzuwenden gewesen wäre, wenn er auf der Grundlage der Berechnungsmethode ermittelt worden wäre, die bei der Ausgangsuntersuchung zur Berücksichtigung der Nichterstattung der chinesischen Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr Anwendung gefunden hatte.
  • EuGH, 29.09.2011 - C-82/10

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-15/12
    Die Ausnahme, die es den Organen erlaubt, im Überprüfungsverfahren eine andere Methodik als in der Ausgangsuntersuchung anzuwenden, wenn die Umstände sich geändert haben, muss notwendig eng ausgelegt werden, da eine Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel restriktiv auszulegen ist (vgl. Urteil vom 29. September 2011, Kommission/Irland, C-82/10, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-337/09

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des Rates in der Antidumpingsache der auf

    Auszug aus EuGH, 19.09.2013 - C-15/12
    Jedoch ist zu dem Ausnahmecharakter einer solchen Änderung der Umstände im Sinne von Art. 11 Abs. 9 der Grundverordnung festzustellen, dass sich aus dem Erfordernis einer engen Auslegung nicht ergeben kann, dass die Organe diese Bestimmung auf eine Art auslegen und anwenden, die mit ihrem Wortlaut und ihrem Zweck unvereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juli 2012, Rat/Zhejiang Xinan Chemical Industrial Group, C-337/09 P, Randnr. 93).
  • EuGH, 10.02.2021 - C-56/19

    RFA International / Kommission - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von

    Zweitens wirft die Rechtsmittelführerin dem Gericht im Wesentlichen vor, nicht festgestellt zu haben, dass die Kommission den Anforderungen der Beweislast, der sie nach der Rechtsprechung zu Art. 11 Abs. 9 der Grundverordnung unterliege, nicht genügt habe (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 17 und 18), da sie die Methodik geändert habe, ohne nachgewiesen zu haben, dass sich die Umstände geändert hätten.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs muss die Ausnahme, die es den Organen erlaubt, im Überprüfungsverfahren eine andere Methodik als in der Ausgangsuntersuchung anzuwenden, wenn die Umstände sich geändert haben, notwendig eng ausgelegt werden, da eine Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel restriktiv auszulegen ist (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um bei einer Überprüfung oder Erstattungsuntersuchung eine andere Methodik anwenden zu können als in der Ausgangsuntersuchung, müssen sie nachweisen, dass sich die Umstände geändert haben (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 18).

    Aus dem Erfordernis einer engen Auslegung kann sich jedoch nicht ergeben, dass die Organe diese Bestimmung auf eine Art auslegen und anwenden, die mit ihrem Wortlaut und ihrem Zweck unvereinbar ist (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.05.2022 - C-718/20

    Zhejiang Jiuli Hi-Tech Metals/ Kommission

    Die Kommission habe die Änderung der Umstände im Überprüfungsverfahren nicht berücksichtigt, so dass das Gericht dadurch, dass es diese Nichtberücksichtigung nicht festgestellt habe, sowohl gegen die Rechtsprechung der WTO-Panels und des Berufungsgremiums der WTO als auch gegen das Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat (C-15/12 P, EU:C:2013:572), verstoßen habe, wonach die Kommission dann, wenn die in der Ausgangsuntersuchung verwendete Methodik im Stadium der Überprüfung nicht mit Art. 2 der Verordnung 2016/1036 im Einklang stehe, verpflichtet sei, diese Methode nicht mehr anzuwenden.

    Somit muss die Ausnahme, die es den Unionsorganen erlaubt, im Überprüfungsverfahren nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung 2016/1036 eine andere Methodik als in der Ausgangsuntersuchung anzuwenden, wenn die Umstände sich geändert haben, notwendig eng ausgelegt werden, da eine Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel restriktiv auszulegen ist (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:572, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zwar obliegt es den Unionsorganen, nachzuweisen, dass sich die Umstände geändert haben, um eine andere Methodik als die bei der Ausgangsprüfung herangezogene anzuwenden (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn.18), doch hat die Kommission im vorliegenden Fall weder behauptet, dass sich die Umstände geändert hätten, noch eine andere Methodik angewendet.

  • BFH, 19.10.2021 - VII R 7/18

    Außenwirtschaftsrecht: Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo -

    Enthält ein Sanktionsbeschluss eine Sonderregelung für Altverträge, muss diese als Ausnahmevorschrift unter Berücksichtigung des Ziels des jeweiligen Beschlusses, den Sanktionen größtmögliche Wirksamkeit zukommen zu lassen, grundsätzlich eng ausgelegt werden (vgl. allgemein EuGH-Urteile RFA International/Kommission vom 10.02.2021 - C-56/19 P, EU:C:2021:102, Rz 54, ABlEU 2021, Nr. C 128, 3; flyLAL-Lithuanian Airlines vom 23.10.2014 - C-302/13, EU:C:2014:2319, Rz 27, EuZW 2015, 76, und Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat vom 19.09.2013 - C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rz 17, m.w.N., juris).
  • EuGH, 03.12.2020 - C-461/18

    Changmao Biochemical Engineering/ Distillerie Bonollo u.a. - Rechtsmittel -

    Nach der Rechtsprechung muss die Ausnahme, die es den Organen erlaubt, im Überprüfungsverfahren eine andere Methodik als in der Ausgangsuntersuchung anzuwenden, wenn die Umstände sich geändert haben, notwendigerweise eng ausgelegt werden, da eine Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel restriktiv auszulegen ist (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dem Erfordernis einer engen Auslegung kann sich jedoch nicht ergeben, dass die Organe diese Bestimmung auf eine Art auslegen und anwenden, die mit ihrem Wortlaut und ihrem Zweck unvereinbar ist (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 05.03.2014 - XI R 29/12

    Verwendung eines mit hälftigem Vorsteuerabzug erworbenen PKW für private Zwecke -

    Zwar ist eine Abweichung oder Ausnahme von einer allgemeinen Regel nach der Rechtsprechung des EuGH restriktiv auszulegen (EuGH-Urteil vom 19. September 2013 C-15/12 P --Dashiqiao--, juris, Rz 17, m.w.N.; vgl. auch EuGH-Urteile vom 10. März 2011 C-540/09 --Skandinaviska Enskilda Banken--, Slg. 2011, I-1509, UR 2011, 751, Rz 20, zu Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG; vom 13. Juni 2013 C-125/12 --Promociones y Construcciones BJ 200--, UR 2013, 510, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 758, Rz 31, zu Art. 199 Abs. 1 Buchst. g der MwStSystRL; vgl. z.B. auch Senatsurteil vom 16. Oktober 2013 XI R 34/11, BFHE 243, 435, BFH/NV 2014, 460, Rz 39, zu Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG).
  • EuG, 14.07.2021 - T-716/19

    Interpipe Niko Tube und Interpipe Nizhnedneprovsky Tube Rolling Plant/ Kommission

    Um bei der Überprüfung eine andere Methodik anwenden zu können als in der Ausgangsuntersuchung, müssen sie nachweisen, dass sich die Umstände geändert haben (Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 18).

    Aus dem Erfordernis einer engen Auslegung der ausnahmsweise nach Art. 11 Abs. 9 der Grundverordnung erlaubten Möglichkeit einer Änderung der Methodik kann sich nicht ergeben, dass die Organe eine Methodik weiterhin anwenden dürfen, die nicht den Vorschriften von Art. 2 der genannten Verordnung entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 19, vom 18. September 2014, Valimar, C-374/12, EU:C:2014:2231, Rn. 43, und vom 3. Dezember 2020, Changmao Biochemical Engineering/Distillerie Bonollo u. a., C-461/18 P, EU:C:2020:979, Rn. 144).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-374/12

    Valimar - Gemeinsame Handelspolitik - Dumping - Verordnung (EG) Nr. 384/96 -

    4 - Vgl. Urteil vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat und Kommission (C-15/12 P).

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil des Gerichtshofs Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat und Kommission (C-15/12 P) erlassen wurde, nachdem das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen beim Gerichtshof eingereicht worden war.

  • EuGH, 18.09.2014 - C-374/12

    Valimar

    Zweitens hatte der Gerichtshof zwar bereits Gelegenheit, klarzustellen, dass die in Art. 11 Abs. 9 der Grundverordnung eingeführte Ausnahme von der Regel, wonach bei dem Überprüfungsverfahren die gleiche Methodik anzuwenden ist wie beim ursprünglichen Verfahren, eng auszulegen ist, doch kann sich aus diesem Erfordernis nicht ergeben, dass die Organe der Union diese Bestimmung in einer Weise auslegen, die mit ihrem Wortlaut und ihrem Zweck unvereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat und Kommission, C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 17 und 19).
  • EuGH, 04.07.2017 - C-61/15

    EASA / Heli-Flight - Kostenfestsetzung

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bei der Festsetzung der erstattungsfähigen Kosten grundsätzlich auch die für das Kostenfestsetzungsverfahren notwendigen Kosten zu berücksichtigen hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 19. Februar 2016, Rat/Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials, C-15/12 P-DEP, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:113, Rn. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-461/18

    Changmao Biochemical Engineering/ Distillerie Bonollo u.a. et Conseil

    78 Urteile vom 19. September 2013, Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials/Rat (C-15/12 P, EU:C:2013:572, Rn. 17), und vom 18. September 2014, Valimar (C-374/12, EU:C:2014:2231, Rn. 43).
  • EuG, 15.09.2016 - T-139/14

    PT Wilmar Bioenergi Indonesia und PT Wilmar Nabati Indonesia / Rat

  • EuG, 15.09.2016 - T-112/14

    Molinos Río de la Plata / Rat

  • EuG, 12.01.2016 - T-423/09

    Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials / Rat

  • EuG, 15.09.2016 - T-121/14

    PT Pelita Agung Agrindustri / Rat

  • EuGH, 19.02.2016 - C-15/12

    Rat / Dashiqiao Sanqiang Refractory Materials

  • EuG, 15.09.2016 - T-117/14

    Cargill / Rat

  • EuG, 15.09.2016 - T-80/14

    PT Musim Mas / Rat

  • EuG, 15.09.2016 - T-118/14

    LDC Argentina / Rat

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