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   EuGH, 27.03.2014 - C-151/13   

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https://dejure.org/2014,5053
EuGH, 27.03.2014 - C-151/13 (https://dejure.org/2014,5053)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.2014 - C-151/13 (https://dejure.org/2014,5053)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 2014 - C-151/13 (https://dejure.org/2014,5053)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Anwendungsbereich - Bestimmung der Besteuerungsgrundlage - Begriff 'unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subvention' - Pauschalzahlung durch die nationale Krankenversicherung an ...

  • Europäischer Gerichtshof

    'Le Rayon d''Or'

    Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Anwendungsbereich - Bestimmung der Besteuerungsgrundlage - Begriff "unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subvention" - Pauschalzahlung durch die nationale Krankenversicherung an Beherbergungseinrichtungen ...

  • EU-Kommission

    Le Rayon d'Or SARL gegen Ministre de l'Économie et des Finances.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Cour administrative d'appel de Versailles - Frankreich. Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Anwendungsbereich - Bestimmung der Besteuerungsgrundlage - Begriff "unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subvention" ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mehrwertsteuerpflicht für "Pflegepauschale" einer Krankenkasse als Gegenleistung für entgeltlich erbrachte Pflegeleistungen in Altenpflegeheim; Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs für Altenpflegeheime; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrwertsteuerpflicht für "Pflegepauschale" einer Krankenkasse als Gegenleistung für entgeltlich erbrachte Pflegeleistungen in Altenpflegeheim; Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs für Altenpflegeheime; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Begriff "unmittelbar mit dem Preis zusammenhängende Subvention" - Pauschalzahlung durch die nationale Krankenversicherung an Beherbergungseinrichtungen für ältere hilfsbedürftige Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    RL 2006/112/EG Art 73
    Beherbergungseinrichtung; Krankenkasse; Mehrwertsteuer; Pflegepauschale; Steuerbefreiung; Subvention

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Le Rayon d'Or

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 11 Teil A Abs 1 Buchst a, EGRL 112/2006 Art 73
    PFlegepauschale, Krankenkasse, Subvention

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour administrative d"appel de Versailles - Auslegung von Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die ...

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-151/13
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zum einen darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 2 der Sechsten Richtlinie, der den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer definiert, "Dienstleistungen, die ... gegen Entgelt [ausgeführt werden]", der Mehrwertsteuer unterliegen und dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Dienstleistung nur dann im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie gegen Entgelt erbracht wird und somit ein steuerbarer Umsatz ist, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. u. a. Urteile Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 14, Kennemer Golf, C-174/00, EU:C:2002:200, Rn. 39, und RCI Europe, C-37/08, EU:C:2009:507, Rn. 24).

    Schließlich ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass, wenn die in Rede stehende Dienstleistung wie im Ausgangsverfahren durch die dauerhafte Bereitschaft des Dienstleisters gekennzeichnet ist, die von den Bewohnern benötigten Pflegeleistungen zum gegebenen Zeitpunkt zu erbringen, für die Feststellung eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen dieser Leistung und der empfangenen Gegenleistung nicht nachgewiesen zu werden braucht, sich eine Zahlung auf eine individualisierte, gezielte Pflegeleistung bezieht, die auf Verlangen eines Bewohners erbracht worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kennemer Golf, EU:C:2002:200, Rn. 40).

  • EuGH, 04.10.2012 - C-249/11

    Byankov - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-151/13
    Zu diesem Zweck kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Normen und Grundsätze des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. Urteil Byankov, C-249/11, EU:C:2012:608, Rn. 58).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-151/13
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zum einen darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 2 der Sechsten Richtlinie, der den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer definiert, "Dienstleistungen, die ... gegen Entgelt [ausgeführt werden]", der Mehrwertsteuer unterliegen und dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Dienstleistung nur dann im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie gegen Entgelt erbracht wird und somit ein steuerbarer Umsatz ist, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. u. a. Urteile Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 14, Kennemer Golf, C-174/00, EU:C:2002:200, Rn. 39, und RCI Europe, C-37/08, EU:C:2009:507, Rn. 24).
  • EuGH, 17.01.2013 - C-361/11

    Hewlett-Packard Europe - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-151/13
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. u. a. Urteile Haug, C-286/05, EU:C:2006:296, Rn. 17, Campina, C-45/06, EU:C:2007:154, Rn. 30, und Hewlett-Packard Europe, C-361/11, EU:C:2013:18, Rn. 35).
  • EuGH, 03.09.2009 - C-37/08

    RCI Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerliche Anknüpfung -

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-151/13
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zum einen darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 2 der Sechsten Richtlinie, der den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer definiert, "Dienstleistungen, die ... gegen Entgelt [ausgeführt werden]", der Mehrwertsteuer unterliegen und dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Dienstleistung nur dann im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie gegen Entgelt erbracht wird und somit ein steuerbarer Umsatz ist, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. u. a. Urteile Tolsma, C-16/93, EU:C:1994:80, Rn. 14, Kennemer Golf, C-174/00, EU:C:2002:200, Rn. 39, und RCI Europe, C-37/08, EU:C:2009:507, Rn. 24).
  • EuGH, 08.03.2007 - C-45/06

    Campina - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-151/13
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. u. a. Urteile Haug, C-286/05, EU:C:2006:296, Rn. 17, Campina, C-45/06, EU:C:2007:154, Rn. 30, und Hewlett-Packard Europe, C-361/11, EU:C:2013:18, Rn. 35).
  • EuGH, 04.05.2006 - C-286/05

    Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-151/13
    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. u. a. Urteile Haug, C-286/05, EU:C:2006:296, Rn. 17, Campina, C-45/06, EU:C:2007:154, Rn. 30, und Hewlett-Packard Europe, C-361/11, EU:C:2013:18, Rn. 35).
  • EuGH, 07.10.2010 - C-53/09

    Loyalty Management UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Besteuerungsgrundlage

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-151/13
    Sie kann auch von einem Dritten erbracht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Loyalty Management UK und Baxi Group, C-53/09 und C-55/09, EU:C:2010:590, Rn. 56).
  • EuGH, 13.06.2002 - C-353/00

    Keeping Newcastle Warm

    Auszug aus EuGH, 27.03.2014 - C-151/13
    Zum anderen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass unmittelbar mit dem Preis eines der Steuer unterliegenden Umsatzes zusammenhängende Subventionen nur eine von mehreren Fallgestaltungen darstellen, auf die Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie abzielt, und dass unabhängig von der in Rede stehenden besonderen Situation Besteuerungsgrundlage einer Dienstleistung alles ist, was als Gegenleistung für den geleisteten Dienst empfangen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Keeping Newcastle Warm, C-353/00, EU:C:2002:369, Rn. 23 und 25).
  • EuGH, 22.10.2015 - C-264/14

    "Bitcoin"-Umsätze mehrwertsteuerbefreit

    Ein solcher unmittelbarer Zusammenhang besteht, wenn zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (Urteil Le Rayon d'Or, C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.04.2015 - C-260/13

    Einem Führerscheininhaber kann von einem anderen Mitgliedstaat das Recht

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. Urteil Le Rayon d'Or, C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zu diesem Zweck kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Normen und Grundsätze des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. Urteil Le Rayon d'Or, C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-462/16

    Boehringer Ingelheim Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    Im Übrigen kann der Umstand, dass im Ausgangsverfahren nicht das Unternehmen der privaten Krankenversicherung, das eine Erstattung an die Versicherten erbringt, sondern die Versicherten selbst unmittelbare Empfänger der fraglichen Arzneimittellieferungen sind, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der getätigten Lieferung von Gegenständen und der empfangenen Gegenleistung nicht beseitigen (vgl. entsprechend Urteil vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or, C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 35).
  • EuGH, 17.09.2015 - C-257/14

    Luftfahrtunternehmen müssen Fluggästen auch bei Annullierung eines Fluges wegen

    Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. u. a. Urteil Le Rayon d'Or, C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.10.2015 - C-174/14

    Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    In Anbetracht der Dauerhaftigkeit und Fortgesetztheit der Planungs- und Verwaltungsleistungen von Saudaçor kann der Umstand, dass dieser Ausgleich nicht nach Maßgabe individueller Leistungen, sondern pauschal und auf jährlicher Basis zur Deckung der Betriebskosten dieser Gesellschaft festgesetzt wird, für sich allein den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und der empfangenen Gegenleistung, deren Betrag im Voraus und nach genau festgelegten Kriterien bestimmt wird, nicht beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Le Rayon d'Or, C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 36 und 37).
  • EuGH, 10.12.2020 - C-488/18

    Golfclub Schloss Igling - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Zu diesem Zweck kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteil vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or, C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 25 und 26).
  • BFH, 18.12.2019 - XI R 21/18

    Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft' unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem

    Denn allein die dauerhafte Bereitschaft des Dienstleistungserbringers, die vom Auftraggeber benötigte Leistung zum gegebenen Zeitpunkt zu erbringen, wäre insofern ausreichend (vgl. EuGH-Urteile Le Rayon d"Or vom 27.03.2014 - C-151/13, EU:C:2014:185, HFR 2014, 458, Rz 36 f.; Asparuhovo Lake Investment Company vom 03.09.2015 - C-463/14, EU:C:2015:542, HFR 2015, 987, Rz 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2017 - C-462/16

    Boehringer Ingelheim Pharma - Mehrwertsteuer - Lieferung von Arzneimitteln vom

    7 Urteil vom 5. Mai 1994, C-38/93, EU:C:1994:188, Rn. 9. Boehringer nimmt auch auf Rn. 12 desselben Urteils Bezug sowie auf die Urteile vom 17. September 2002, Town & County Factors (C-498/99, EU:C:2002:494, Rn. 30), vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or (C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 29), und Elida Gibbs, Rn. 27. Im letztgenannten Urteil führte der Gerichtshof aus, dass nach ständiger Rechtsprechung "diese Gegenleistung den "subjektiven", nämlich im konkreten Fall tatsächlich erhaltenen Wert[,] und nicht einen nach objektiven Maßstäben geschätzten Wert dar[stellt]".

    9 Boehringer nimmt hier auf die Rn. 29 und 35 des Urteils des Gerichtshofs vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or (C-151/13, EU:C:2014:185), und auf Rn. 28 des Urteils Elida Gibbs Bezug.

    40 Siehe entsprechend Urteil vom 27. März 2014, Rayon d'Or (C-151/13, EU:C:2014:815, Rn. 35).

  • BFH, 22.02.2017 - XI R 17/15

    Erschließung eines Baugebiets; Zahlungen der Grundstückserwerber an

    Die unmittelbar mit dem Preis eines der Steuer unterliegenden Umsatzes zusammenhängenden Subventionen sind nur eine von mehreren Fallgestaltungen, auf die Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG, Art. 73 MwStSystRL abzielt; unabhängig von der in Rede stehenden besonderen Situation ist Besteuerungsgrundlage einer Dienstleistung alles, was als Gegenleistung für den geleisteten Dienst empfangen wird (vgl. EuGH-Urteil Le Rayon d'Or vom 27. März 2014 C-151/13, EU:C:2014:185, HFR 2014, 458, Rz 30 und 31).

    Diese Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung eines Dritten für eine bestimmte Leistung des Leistenden gewährt wird bzw. ob der Leistende die Zahlung für diese Leistung erhält (vgl. EuGH-Urteil Le Rayon d'Or, EU:C:2014:185, HFR 2014, 458, Rz 29, 35; BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 V R 75/98, BFH/NV 2002, 547, unter II.3.c, Rz 23; in BFHE 231, 273, BStBl II 2012, 428, Rz 26; in BFHE 243, 77, BStBl II 2014, 1024, Rz 33 und 34; BFH-Beschluss vom 29. März 2007 V B 208/05, BFH/NV 2007, 1542, unter II.1., Rz 10).

  • EuGH, 16.09.2021 - C-21/20

    Balgarska natsionalna televizia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Das vorlegende Gericht führt weiter aus, dass sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or (C-151/13, EU:C:2014:185), zwar zu der Frage geäußert habe, ob eine von einer nationalen Krankenversicherung geleistete Pauschalzahlung in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer falle, doch könne daraus für die Zwecke des Ausgangsrechtsstreits keine eindeutige Antwort abgeleitet werden.

    Darüber hinaus ist hinsichtlich der Fragen des vorlegenden Gerichts, die auf der Parallele beruhen, die zwischen der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Situation und derjenigen in der Rechtssache, in der das Urteil vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or (C-151/13, EU:C:2014:185), ergangen ist, gezogen werden könne, festzustellen, dass diese Situationen nicht vergleichbar sind.

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass der Umstand, dass der unmittelbare Empfänger der in Rede stehenden Dienstleistungen nicht die nationale Krankenversicherung, die den Pauschalbetrag zahlt, sondern der bei ihr Versicherte ist, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und der empfangenen Gegenleistung nicht beseitigen kann (Urteil vom 27. März 2014, Le Rayon d'Or, C-151/13, EU:C:2014:185, Rn. 35).

  • EuGH, 21.03.2024 - C-606/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy (Possibilité de correction en

  • EuGH, 03.09.2015 - C-463/14

    Asparuhovo Lake Investment Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

  • EuGH, 15.04.2021 - C-846/19

    Die Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener stellt

  • EuGH, 22.06.2016 - C-11/15

    Ceský rozhlas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 5/14

    Zum Leistungsort bei Einräumung der Berechtigung, auf mehreren Golfplätzen im In-

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-174/14

    Saudaçor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • BFH, 24.02.2021 - XI R 15/19

    Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei "0 %-Finanzierung"

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2021 - C-21/20

    Balgarska natsionalna televizia

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-11/15

    Ceský rozhlas

  • EuGH, 09.02.2023 - C-482/21

    Euler Hermes

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19

    WEG Tevesstraße - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 6 K 1251/14

    Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage durch Abschläge nach § 1

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-87/23

    Latvijas Informācijas un komunikācijas tehnoloģijas

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.12.2015 - C-520/14

    Gemeente Borsele - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2014 - C-605/12

    Welmory - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG in

  • EuGH, 08.05.2019 - C-494/17

    Rossato und Conservatorio di Musica F.A. Bonporti - Vorlage zur Vorabentscheidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2015 - C-126/14

    Sveda - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 168 der Richtlinie 2006/112/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-260/13

    Aykul - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2020 - C-581/19

    Frenetikexito - Vorabentscheidungsverfahren - Richtlinie 2006/112/EG -

  • FG Berlin-Brandenburg, 07.03.2023 - 2 K 2150/21

    Umsatzsteuer: Keine Berücksichtigung der Zahlung einer strafrechtlichen

  • FG Düsseldorf, 26.05.2020 - 5 K 2892/17

    Umsatzsteuerbarkeit von Nachvergütungen an Drehbuchautoren nach § 32a Abs. 2 UrhG

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-612/21

    Gmina O. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2022 - C-616/21

    Gmina L. - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG Niedersachsen, 12.10.2023 - 5 K 45/22

    Leistungsaustausch; Schutzmaskenpauschale

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2015 - C-276/14

    Gmina Wroclaw - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem

  • EuGH, 04.06.2015 - C-285/14

    Brasserie Bouquet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-312/19

    Valstybine mokescių inspekcija (Accord d'activité commune) -

  • FG Niedersachsen, 03.08.2023 - 5 K 136/22

    Leistungsaustausch; Schutzmaskenpauschale

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