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Rechtsprechung
   EuGH, 21.02.2006 - C-152/03   

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https://dejure.org/2006,138
EuGH, 21.02.2006 - C-152/03 (https://dejure.org/2006,138)
EuGH, Entscheidung vom 21.02.2006 - C-152/03 (https://dejure.org/2006,138)
EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - C-152/03 (https://dejure.org/2006,138)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Steuerrecht - Einkommensteuer - Artikel 48 EWG-Vertrag (später Artikel 48 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - Nationale Regelung, die die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung von in einem anderen Mitgliedstaat belegenem unbeweglichem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ritter-Coulais

    Steuerrecht - Einkommensteuer - Artikel 48 EWG-Vertrag (später Artikel 48 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - Nationale Regelung, die die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung von in einem anderen Mitgliedstaat belegenem unbeweglichem ...

  • EU-Kommission PDF

    Ritter-Coulais

    Steuerrecht - Einkommensteuer - Artikel 48 EWG-Vertrag (später Artikel 48 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - Nationale Regelung, die die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung von in einem anderen Mitgliedstaat belegenem unbeweglichem ...

  • EU-Kommission

    Ritter-Coulais

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Abgaben

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung in einem anderen EU Mitgliedstaat

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Berücksichtigung negativer Einkünfte wegen Selbstnutzung eines Hauses in einem anderen EU-Mitgliedstaat; Abkommen zwischen der Bundesrepublick Deutschland und der Französischen Republik zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung; Vereinbarkeit der nationalen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 73b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung negativer ausländischer Einkünfte beim Progressionsvorbehalt

  • datenbank.nwb.de

    Nichtberücksichtigung negativer Einkünfte aus Nutzung unbeweglichen Vermögens verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGH zu § 2a EStG ? Nationale Regelung, die die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung von in einem anderen Mitgliedstaat belegenem unbeweglichem Vermögen beschränkt, verletzt Europarecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS DEM AUSLAND BEI DER FESTSETZUNG DES STEUERSATZES AUSGESCHLOSSEN IST, LÄUFT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT ZUWIDER

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Grenzpendler

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ritter-Coulais

    Steuerrecht - Einkommensteuer - Artikel 48 EWG-Vertrag (später Artikel 48 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) - Nationale Regelung, die die Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung von in einem anderen Mitgliedstaat belegenem unbeweglichen ...

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Verluste ausländischer Ferienwohnungen doch abziehbar?

  • IWW (Kurzinformation)

    Immobilien - Verluste ausländischer Ferienwohnungen doch abziehbar?

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Verluste ausländischer Ferienwohnungen doch abziehbar?

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Verluste ausländischer Ferienwohnungen doch abziehbar?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grenzpendler

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit neg. Immobilieneinkünfte aus Wohnsitzstaat im Beschäftigungsstaat

  • jed.de (Kurzinformation)

    Vermietung im EU-Ausland: Verluste mindern den Steuersatz (bis 2008)

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Ferienimmobilien: Haus in Frankreich absetzen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mietverluste im EU-Ausland mindern Steuer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sparen im Ausland

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einkommensteuer: Negative Einkünfte müssen bei der Steuerfestsetzung berücksichtigt werden, wenn sie aus dem EU-Ausland herrühren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.2.2006)

    Fiskus muss Verluste aus Wohneigentum im EU-Ausland anerkennen // EuGH rügt deutsches Steuerrecht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Europäischer Gerichtshof - Berücksichtigung von Vermietungsverlusten bei Auslandsimmobilien

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG 1987 § 2a Abs 1 S 1 Nr 4, EStG 1987 § ... 21 Abs 2 S 1, EStG 1987 § 32b Abs 1 Nr 2, EStG 1987 § 32b Abs 2 Nr 2, EStG 1987 § 52 Abs 21 S 2, DBA-Frankreich Art 3 Abs 1, DBA-Frankreich Art 4 S 1, DBA-Frankreich Art 20 Abs 1 Buchst a S 1, EG Art 43, EG Art 56
    Ausland; Einkünfte; Frankreich; Negativer Progressionsvorbehalt; Progressionsvorbehalt; Unbeschränkte Steuerpflicht; Verlust; Vermietung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofes - Auslegung der Artikel 43 und 56 EG - Nationale Einkommensteuerregelung für natürliche Personen, die die Abzugsfähigkeit der Verluste aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens oder die Anwendung des negativen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1045
  • EuZW 2006, 179
  • NZM 2006, 268
  • DVBl 2006, 618
  • BB 2006, 525
  • DB 2006, 479
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
    13 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass das in Artikel 234 EG vorgesehene Verfahren der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten dient (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90, Lourenço Dias, Slg. 1992, I-4673, Randnr. 14, vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-112/00, Schmidberger, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 30 und die dort zitierte Rechtsprechung, sowie vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-314/01, Siemens und ARGE Telekom, Slg. 2004, I-2549, Randnr. 33).

    14 Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist das mit dem Rechtsstreit befasste nationale Gericht, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts verfügt und über ihn zu entscheiden hat, am besten in der Lage, im Hinblick auf den Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile Lourenço Dias, Randnr. 15, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, Schmidberger, Randnr. 31, sowie Siemens und ARGE Telekom, Randnr. 34).

    44 und 45, sowie Siemens und ARGE Telekom, Randnr. 35).

  • EuGH, 16.07.1992 - C-343/90

    Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto

    Auszug aus EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
    13 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass das in Artikel 234 EG vorgesehene Verfahren der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten dient (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90, Lourenço Dias, Slg. 1992, I-4673, Randnr. 14, vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-112/00, Schmidberger, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 30 und die dort zitierte Rechtsprechung, sowie vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-314/01, Siemens und ARGE Telekom, Slg. 2004, I-2549, Randnr. 33).

    14 Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist das mit dem Rechtsstreit befasste nationale Gericht, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts verfügt und über ihn zu entscheiden hat, am besten in der Lage, im Hinblick auf den Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile Lourenço Dias, Randnr. 15, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, Schmidberger, Randnr. 31, sowie Siemens und ARGE Telekom, Randnr. 34).

    Stellt sich heraus, dass die vorgelegte Frage für die in diesem Rechtsstreit zu treffende Entscheidung offensichtlich nicht erheblich ist, so muss der Gerichtshof feststellen, dass er keine Entscheidung treffen kann (Urteile vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80, Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnr. 21, Lourenço Dias, Randnr. 20, Canal Satélite Digital, Randnr. 19, vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01, Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnrn.

  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
    13 Insoweit ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass das in Artikel 234 EG vorgesehene Verfahren der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten dient (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90, Lourenço Dias, Slg. 1992, I-4673, Randnr. 14, vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-112/00, Schmidberger, Slg. 2003, I-5659, Randnr. 30 und die dort zitierte Rechtsprechung, sowie vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-314/01, Siemens und ARGE Telekom, Slg. 2004, I-2549, Randnr. 33).

    14 Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist das mit dem Rechtsstreit befasste nationale Gericht, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts verfügt und über ihn zu entscheiden hat, am besten in der Lage, im Hinblick auf den Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile Lourenço Dias, Randnr. 15, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, Schmidberger, Randnr. 31, sowie Siemens und ARGE Telekom, Randnr. 34).

  • EuGH, 13.11.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

    Auszug aus EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
    31 Hierbei ist zu beachten, dass jeder Gemeinschaftsangehörige, der von seinem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer Gebrauch gemacht und in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich des Artikels 48 des Vertrages fällt (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-385/00, De Groot, Slg. 2002, I-11819, Randnr. 76, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-209/01, Schilling und Fleck-Schilling, Slg. 2003, I-13389, Randnr. 23, sowie ebenso Urteil vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache C-227/03, Van Pommeren-Bourgondiën, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.

    33 Außerdem sollen nach ständiger Rechtsprechung sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (Urteile vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 16, vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 37, vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-190/98, Graf, Slg. 2000, I-493, Randnr. 21, und vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-302/98, Sehrer, Slg. 2000, I-4585, Randnr. 32, sowie Schilling und Fleck-Schilling, Randnr. 24).

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
    14 Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist das mit dem Rechtsstreit befasste nationale Gericht, das allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts verfügt und über ihn zu entscheiden hat, am besten in der Lage, im Hinblick auf den Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der Fragen, die es dem Gerichtshof vorlegt, zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile Lourenço Dias, Randnr. 15, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18, Schmidberger, Randnr. 31, sowie Siemens und ARGE Telekom, Randnr. 34).

    Stellt sich heraus, dass die vorgelegte Frage für die in diesem Rechtsstreit zu treffende Entscheidung offensichtlich nicht erheblich ist, so muss der Gerichtshof feststellen, dass er keine Entscheidung treffen kann (Urteile vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80, Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnr. 21, Lourenço Dias, Randnr. 20, Canal Satélite Digital, Randnr. 19, vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01, Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnrn.

  • EuGH, 07.07.2005 - C-227/03

    van Pommeren-Bourgondiën - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    Auszug aus EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
    31 Hierbei ist zu beachten, dass jeder Gemeinschaftsangehörige, der von seinem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer Gebrauch gemacht und in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich des Artikels 48 des Vertrages fällt (vgl. Urteile vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-385/00, De Groot, Slg. 2002, I-11819, Randnr. 76, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-209/01, Schilling und Fleck-Schilling, Slg. 2003, I-13389, Randnr. 23, sowie ebenso Urteil vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache C-227/03, Van Pommeren-Bourgondiën, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Auszug aus EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
    19 Was erstens die Niederlassungsfreiheit anbelangt, ist daran zu erinnern, dass diese nach ständiger Rechtsprechung die Aufnahme und Ausübung selbständiger Tätigkeiten umfasst (Urteil vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-9/02, De Lasteyrie du Saillant, Slg. 2004, I-2409, Randnr. 40 und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.01.2000 - C-190/98

    EIN ARBEITNEHMER, DER DEN ARBEITSVERTRAG KÜNDIGT, KANN NICHT UNTER BERUFUNG AUF

    Auszug aus EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
    33 Außerdem sollen nach ständiger Rechtsprechung sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit den Gemeinschaftsangehörigen die Ausübung jeder Art von Berufstätigkeit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft erleichtern und stehen Maßnahmen entgegen, die die Gemeinschaftsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (Urteile vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 16, vom 26. Januar 1999 in der Rechtssache C-18/95, Terhoeve, Slg. 1999, I-345, Randnr. 37, vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-190/98, Graf, Slg. 2000, I-493, Randnr. 21, und vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-302/98, Sehrer, Slg. 2000, I-4585, Randnr. 32, sowie Schilling und Fleck-Schilling, Randnr. 24).
  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

    Auszug aus EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
    29 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht seine Frage zwar ihrer Form nach auf die Auslegung der Niederlassungsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit beschränkt hat, dass dies den Gerichtshof aber nicht daran hindert, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, unabhängig davon, worauf dieses in seinen Fragen Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, "Clinique", Slg. 1994, I-317, Randnr. 7, vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-87/97, Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola, Slg. 1999, I-1301, Randnr. 16, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-387/01, Weigel, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 44).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
    Stellt sich heraus, dass die vorgelegte Frage für die in diesem Rechtsstreit zu treffende Entscheidung offensichtlich nicht erheblich ist, so muss der Gerichtshof feststellen, dass er keine Entscheidung treffen kann (Urteile vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80, Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnr. 21, Lourenço Dias, Randnr. 20, Canal Satélite Digital, Randnr. 19, vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01, Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnrn.
  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

  • EuGH, 15.06.2000 - C-302/98

    Sehrer

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

  • EuGH, 29.04.2004 - C-387/01

    Weigel

  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Dazu ist zu bemerken, dass das vorlegende Gericht seine Frage zwar ihrer Form nach auf die Auslegung von Art. 14 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/54 beschränkt hat, dies aber den Gerichtshof nicht daran hindert, dem vorlegenden Gericht unabhängig davon, worauf es in seiner Frage Bezug genommen hat, alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 44, und vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Randnr. 29).
  • EuGH, 22.06.2017 - C-20/16

    Bechtel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - In

    Nach ständiger Rechtsprechung zielen sämtliche Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit darauf ab, den Unionsbürgern die Ausübung beruflicher Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Union zu erleichtern, und stehen Maßnahmen entgegen, die die Unionsbürger benachteiligen könnten, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben wollen (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 2003, Schilling und Fleck-Schilling, C-209/01, EU:C:2003:610, Rn. 24, vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 33, vom 18. Juli 2007, Lakebrink und Peters-Lakebrink, C-182/06, EU:C:2007:452, Rn. 17, sowie vom 16. Oktober 2008, Renneberg, C-527/06, EU:C:2008:566, Rn. 43).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen

    Vor diesem Hintergrund hat der Gerichtshof festgestellt, dass jeder Angehörige eines Mitgliedstaats, der von dem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer Gebrauch gemacht und in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich von Art. 45 AEUV fällt (vgl. u. a. Urteile Ritter-Coulais, C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 31, und Hartmann, C-212/05, EU:C:2007:437, Rn. 17).
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Rechtsprechung
   EuGH, 12.10.2004 - C-152/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,72200
EuGH, 12.10.2004 - C-152/03 (https://dejure.org/2004,72200)
EuGH, Entscheidung vom 12.10.2004 - C-152/03 (https://dejure.org/2004,72200)
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - C-152/03 (https://dejure.org/2004,72200)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03   

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https://dejure.org/2005,6015
Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03 (https://dejure.org/2005,6015)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.03.2005 - C-152/03 (https://dejure.org/2005,6015)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. März 2005 - C-152/03 (https://dejure.org/2005,6015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ritter-Coulais

  • EU-Kommission PDF

    Hans-Jürgen Ritter-Coulais und Monique Ritter-Coulais gegen Finanzamt Germersheim.

  • EU-Kommission

    Hans-Jürgen Ritter-Coulais und Monique Ritter-Coulais gegen Finanzamt Germersheim

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Abgaben

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (51)

  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03
    44 - Urteil vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98 (Guimont, Slg. 2000, I-10663).

    46 - Vgl. u. a. Urteil Guimont (Randnr. 22).

    Es sei darauf hingewiesen, dass diese Rechtssache den Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer betrifft, was für die Ansicht sprechen könnte, dass die anschließend im Urteil Guimont entwickelte Rechtsprechungslinie ebenfalls diesen Bereich berühren kann.

    49 - Urteil Guimont (Randnr. 23).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03
    67 - Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-385/00 (de Groot, Slg. 2002, I-11819), in dem der Gerichtshof entschieden hat: "Die zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verwendeten Mechanismen oder die nationalen Steuersysteme, die eine Ausschließung oder Milderung der Doppelbesteuerung bewirken, müssen jedoch den Steuerpflichtigen der betreffenden Staaten gewährleisten, dass ihre gesamte persönliche und familiäre Situation im Ganzen gebührend berücksichtigt wird, unabhängig davon, wie die betreffenden Mitgliedstaaten diese Verpflichtung untereinander aufgeteilt haben, da andernfalls eine mit den Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer unvereinbare Ungleichbehandlung entstünde, die sich keineswegs aus den Unterschieden zwischen den nationalen Steuervorschriften ergeben würde" (Randnr. 101).

    68 - Als Steuervergünstigungen aufgrund der Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und des Familienstands der Steuerpflichtigen sind nach meiner Ansicht z. B. anzusehen die Milderung der Steuerprogression zugunsten von Ehepaaren (Urteil Schumacker), der Abzug der Gewinne, die in die Bildung einer Altersrücklage investiert wurden (Urteil Wielockx), oder Steuerfreibeträge aufgrund persönlicher Verpflichtungen wie der Leistung von Unterhalt (Urteil de Groot).

    73 - Vgl. u. a. Urteil de Groot (Randnr. 108).

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03
    26 - Vgl. u. a. zu Beginn dieser Rechtsprechung, bezüglich der Niederlassungsfreiheit Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399).

    27 - Urteil Knoors (Randnr. 24).

  • FG Berlin, 11.04.2005 - 8 K 8101/00

    Berücksichtigung von Verlusten aus einerösterreichischen Betriebsstätte bei der

    In seinen Schlussanträgen zur Rechtssache "Ritter" hat Generalanwalt Léger - zumindest im Rahmen eines Hilfsgutachtens - genau auf diese Konsequenz überzeugend hingewiesen (vgl. Generalanwalt Léger, Schlussanträge vom 1.3.2005 - Rs. C-152/03 (Ritter), IStR 2005, 237 ff.) .

    Denn der Senat sieht sich bereits durch die jüngsten Schlussanträge in diesen Rechtssachen in seiner Auffassung bestätigt, dass die Niederlassungsfreiheit im vorbezeichneten Sinne auszulegen ist (vgl. Generalanwalt Léger, Schlussanträge vom 1.3.2005 - Rs. C-152/03 (Ritter), IStR 2005, 237 ff.; Generalanwalt Poiares Maduro, Schlussanträge vom 7.4.2005 - Rs. C-446/03 (Marks & Spencer), noch nicht in EuGHE).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-374/04

    Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation - Auslegung der Artikel 43

    31 bis 34. Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Léger vom 1. März 2005 in der Rechtssache C-152/03, Ritter-Coulais, Slg. 2006, I-0000, der sich dafür ausspricht, diese Ausnahme über "typische" personenbezogene Vergünstigungen hinaus auf das Recht zu erstrecken, im Sitzland entstandene Verluste bei Einkünften aus Vermietung abzuziehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05

    Mattern und Cikotic - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von

    16 und 17), in dessen Zusammenhang allerdings das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger sowie u. a. die Richtlinien 90/364 und 93/96 noch nicht anwendbar waren; vgl. hierzu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 1. März 2005 in der Rechtssache C-152/03 (Ritter-Coulais, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 51 bis 62).
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