Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 10.05.2001 - C-152/98   

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https://dejure.org/2001,1500
EuGH, 10.05.2001 - C-152/98 (https://dejure.org/2001,1500)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.2001 - C-152/98 (https://dejure.org/2001,1500)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 2001 - C-152/98 (https://dejure.org/2001,1500)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 76/464/EWG - Wasserverschmutzung - Nichtumsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Niederlande

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ermessensfrage

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Richtlinienverstoß durch Wasserverschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe; Fristablauf als Maßstab für die Beurteilung einer Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaats

  • Judicialis

    EGV Art. 189 a.F.; ; EGV Art. 249; ; Richtlinie 76/464/EWG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ermessensfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 7 der Richtlinie 76/464/EWG des Rates vom 4. Mai 1976, betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft - Kein Erlaß von Programmen zur Verringerung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-184/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-152/98
    34 und 35, und vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-184/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-7837, Randnr. 27).

    Dieses in Artikel 2 der Richtlinie festgelegte Ziel kann aber durch die Festsetzung der Grenzwerte nicht automatisch erreicht werden, weil die Beseitigung ganz davon abhängt, wie hoch die Grenzwerte festgelegt werden (vgl. insoweit Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 39).

  • EuGH, 11.07.1984 - 51/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-152/98
    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4, vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-206/96, Kommission/Luxemburg, Slg. 1998, I-3401, Randnr. 13, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 51).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-152/98
    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4, vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-206/96, Kommission/Luxemburg, Slg. 1998, I-3401, Randnr. 13, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 51).
  • EuGH, 25.05.2000 - C-384/97

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-152/98
    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, die bei Ablauf der Frist besteht, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 25. Mai 2000 in der Rechtssache C-384/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-3823, Randnr. 35).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-152/98
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist es unerheblich, ob der Verstoß eines Mitgliedstaats auf technischen Schwierigkeiten beruht (vgl. u. a. Urteile vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 15, und vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 36).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-207/97

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-152/98
    Zur Auslegung der Liste II Absatz 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 76/464 und insbesondere des Begriffes der Stoffe, für die Grenzwerte "nicht festgelegt werden", hat der Gerichthof bereits darauf hingewiesen, dass sich sowohl aus dem mit dieser Richtlinie eingeführten System als auch aus dem Wortlaut dieses Gedankenstrichs eindeutig ergibt, dass die in der Liste I genannten Stoffe, solange für sie keine Grenzwerte festgelegt worden sind, vorläufig wie Stoffe aus der Liste II zu behandeln sind, die der Regelung des Artikels 7 der Richtlinie unterliegen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-207/97, Kommission/Belgien, Slg. 1999, I-275, Randnrn.
  • EuGH, 01.10.1998 - C-71/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-152/98
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist es unerheblich, ob der Verstoß eines Mitgliedstaats auf technischen Schwierigkeiten beruht (vgl. u. a. Urteile vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991, Randnr. 15, und vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 36).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-206/96

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 10.05.2001 - C-152/98
    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4, vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-206/96, Kommission/Luxemburg, Slg. 1998, I-3401, Randnr. 13, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 51).
  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    25 Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gegen die Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, und vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10).
  • EuGH, 22.09.2005 - C-221/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    34 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Artikel 92 § 2 der Verfahrensordnung jederzeit von Amts wegen prüfen kann, ob unverzichtbare Prozessvoraussetzungen fehlen (Urteil vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 22).

    36 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben soll, zum einen seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und zum anderen seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 23).

    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4, und Kommission/Niederlande, Randnr. 23).

    - alle in ihrem Gebiet bekannten Flächen, die in Gewässer entwässern, die nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie als Gewässer bestimmt wurden, die von Verunreinigung betroffen sind oder betroffen werden könnten, als gefährdete Gebiete auszuweisen oder sich dafür zu entscheiden, die Aktionsprogramme nach Artikel 5 der Richtlinie in ihrem gesamten Gebiet aufzustellen und durchzuführen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-322/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-11267, Randnr. 34).

    130 In Bezug auf Anhang III Nummer 1 Ziffer 3 der Richtlinie hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie in Verbindung mit deren Anhang III Maßnahmen der Aktionsprogramme Vorschriften zur Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln umfassen müssen, die auf ein Gleichgewicht zwischen dem voraussichtlichen Stickstoffbedarf der Pflanzen und deren Stickstoffversorgung aus dem Boden und aus der Düngung ausgerichtet sind (Urteil vom 2. Oktober 2003, Kommission/Niederlande, Randnr. 71).

  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST

    22 Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, zum einen seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich zum anderen gegenüber den Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (vgl. insbesondere Urteile vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98, Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10, und vom 27. November 2003 in der Rechtssache C-185/00, Kommission/Finnland, Slg. 2003, I-14189, Randnr. 79).
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 76/464/EWG - Wasserverschmutzung - Nichtumsetzung

Verfahrensgang

 
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