Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 10.12.2002 - C-153/00   

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https://dejure.org/2002,1673
EuGH, 10.12.2002 - C-153/00 (https://dejure.org/2002,1673)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.2002 - C-153/00 (https://dejure.org/2002,1673)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - C-153/00 (https://dejure.org/2002,1673)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Bankgeschäfte - Beschäftigter eines in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Kreditinstituts, der Kundschaft in einem anderen Mitgliedstaat anwirbt - Nationale Regelungen über das Bankgeheimnis - Verweigerung des Erscheinens und der ...

  • lexetius.com
  • Europäischer Gerichtshof

    Der Weduwe

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Paul der Weduwe.

    Artikel 234 EG
    Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Fragen, die in einem Zusammenhang gestellt werden, der eine sachdienliche Beantwortung ausschließt - Frage, die auf der hypothetischen Auslegung eines nationalen Rechts beruht, das nicht dasjenige ...

  • EU-Kommission

    Der Weduwe

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung des Beschäftigten eines in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Kreditinstituts, der Kundschaft in einem anderen Mitgliedstaat anwirbt, hinsichtlich des Erscheinens und der Zeugenaussage in einem gerichtlichen Ermittlungsverfahren; Behinderung der Erhebung ...

  • Judicialis

    EGV Art. 234; ; EGV Art. 49; ; belgische Strafgesetzbuch Art. 458

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49
    Freier Dienstleistungsverkehr - Bankgeschäfte - Beschäftigter eines in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Kreditinstituts, der Kundschaft in einem anderen Mitgliedstaat anwirbt - Nationale Regelungen über das Bankgeheimnis - Verweigerung des Erscheinens und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VORLAGEFRAGEN ZUR VEREINBARKEIT DER BELGISCHEN REGELUNG ÜBER ZEUGENAUSSAGEN VOR GERICHT UND ZUR LUXEMBURGISCHEN REGELUNG ÜBER DAS BANKGEHEIMNIS MIT DEM GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS FÜR UNZULÄSSIG

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EGV Art. 49
    Unzulässigkeit von Vorlagefragen zur Vereinbarkeit der belgischen Regelung über Zeugenaussagen vor Gericht und zur luxemburgischen Regelung über das Bankgeheimnis mit dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Der Weduwe

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg Turnhout (Belgien) - Auslegung von Artikel 49 EG im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften über das Bankgeheimnis - (belgische) Rechtsvorschriften, die den Angestellten einer ausländischen Bank, die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2003, 280
  • WM 2003, 237
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus EuGH, 10.12.2002 - C-153/00
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, und vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18).

    Der Gerichtshof hat jedoch auch entschieden, dass es ihm unter außergewöhnlichen Umständen obliegt, zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit die Umstände zu untersuchen, unter denen er vom nationalen Gericht angerufen wird (Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, und Canal Satélite Digital, Randnr. 19).

    So kann die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts unter anderem dann abgelehnt werden, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, und Canal Satélite Digital, Randnr. 19).

  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 10.12.2002 - C-153/00
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, und vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18).

    Der Gerichtshof hat jedoch auch entschieden, dass es ihm unter außergewöhnlichen Umständen obliegt, zur Prüfung seiner eigenen Zuständigkeit die Umstände zu untersuchen, unter denen er vom nationalen Gericht angerufen wird (Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, und Canal Satélite Digital, Randnr. 19).

    So kann die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts unter anderem dann abgelehnt werden, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile PreussenElektra, Randnr. 39, und Canal Satélite Digital, Randnr. 19).

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.12.2002 - C-153/00
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98, PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 38, und vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 18).

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht seinerseits die Aufgabe des Gerichtshofes beachtet, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile Bosman, Randnr. 60, und vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 26).

  • EuGH, 12.06.1986 - 98/85

    Bertini / Regione Lazio

    Auszug aus EuGH, 10.12.2002 - C-153/00
    Ferner ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof eine zweckdienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts nur vornehmen kann, wenn das vorlegende Gericht Gründe dafür darlegt, dass eine Beantwortung seiner Fragen für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (Urteile vom 12. Juni 1986 in den Rechtssachen 98/85, 162/85 und 258/85, Bertini u. a., Slg. 1986, 1885, Randnr. 6, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90, Lourenço Dias, Slg. 1992, I-4673, Randnr. 19).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 10.12.2002 - C-153/00
    Der Gerichtshof habe im Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93 (Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141) Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) dahin ausgelegt, dass ein Mitgliedstaat grundsätzlich keine Maßnahmen aufrechterhalten dürfe, die den zwischenstaatlichen Dienstleistungsverkehr behinderten, sofern diese Regelung nicht alle Voraussetzungen erfülle, die die Annahme erlaubten, dass sie im Allgemeininteresse lägen.
  • EuGH, 21.03.2002 - C-451/99

    Cura Anlagen

    Auszug aus EuGH, 10.12.2002 - C-153/00
    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt, dass das vorlegende Gericht seinerseits die Aufgabe des Gerichtshofes beachtet, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile Bosman, Randnr. 60, und vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-451/99, Cura Anlagen, Slg. 2002, I-3193, Randnr. 26).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-343/90

    Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto

    Auszug aus EuGH, 10.12.2002 - C-153/00
    Ferner ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof eine zweckdienliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts nur vornehmen kann, wenn das vorlegende Gericht Gründe dafür darlegt, dass eine Beantwortung seiner Fragen für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (Urteile vom 12. Juni 1986 in den Rechtssachen 98/85, 162/85 und 258/85, Bertini u. a., Slg. 1986, 1885, Randnr. 6, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90, Lourenço Dias, Slg. 1992, I-4673, Randnr. 19).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.04.2002 - C-153/00 (https://dejure.org/2002,19222)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. April 2002 - C-153/00 (https://dejure.org/2002,19222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Der Weduwe

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Paul der Weduwe.

    Freier Dienstleistungsverkehr - Bankgeschäfte - Beschäftigter eines in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Kreditinstituts, der Kundschaft in einem anderen Mitgliedstaat anwirbt - Nationale Regelungen über das Bankgeheimnis - Verweigerung des Erscheinens und der ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Paul der Weduwe.

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DER GERICHTSHOF IST NACH ANSICHT VON GENERALANWALT LÉGER IN DIESER RECHTSSACHE NICHT DAFÜR ZUSTÄNDIG, DIE VEREINBARKEIT DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DAS BANKGEHEIMNIS ZU PRÜFEN

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2002 - C-153/00
    30: - Urteil vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80 (Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnr. 21).

    32: - Vgl. unter anderem Urteile Foglia (Randnr. 18), vom 3. Februar 1982 in der Rechtssache 149/82 (Robards, Slg. 1982, 171, Randnr. 19) sowie Beschluss vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93 (Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 17).

    35: - Urteile Foglia (Randnr. 18), vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93 (Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 14), vom 15. Juni 1995 in den Rechtssachen C-422/93 bis C-424/93 (Zabala Erasun u. a., Slg. 1995, I-1567, Randnr. 29), vom 15. Oktober 1995 in der Rechtssache C-96/94 (Centro Servizi Spediporto, Slg. 1995, I-2883, Randnr. 45), vom 9. Oktober 1997 in der Rechtssache C-291/96 (Grado und Bashir, Slg. 1997, I-5531, Randnr. 16), vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-314/96 (Djabali, Slg. 1998, I-1149, Randnr. 19) sowie Beschlüsse vom 26. Januar 1990 in der Rechtssache C-286/88 (Falciola, Slg. 1990, I-191, Randnr. 9), vom 16. Mai 1994 in der Rechtssache C-428/93 (Monin Automobiles, Slg. 1994, I-1707, Randnr. 15) und vom 25. Mai 1998 in der Rechtssache C-361/97 (Nour, Slg. 1998, I-3101, Randnr. 15).

    43: - Urteil Foglia (Randnr. 30).

  • EuGH, 16.07.1992 - C-343/90

    Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2002 - C-153/00
    38: - Vgl. insbesondere Urteile vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-343/90 (Lourenço Dias, Slg. 1992, I-4673, Randnrn.

    40: - Im Gegensatz zu den von der Rechtsprechung des Gerichtshofes gestellten Anforderungen (Urteile Bertini u. a., Randnr. 6, Lourenço Dias, Randnr. 19, und Beschluss La Pyramide, Randnr. 13) hat das vorlegende Gericht nicht dargelegt, weswegen seiner Ansicht nach eine Antwort auf die beiden ersten Vorlagefragen für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-378/93

    La Pyramide

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2002 - C-153/00
    Vgl. auch Beschluss vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-378/93 (La Pyramide, Slg. 1994, I-3999, Randnr. 11).

    40: - Im Gegensatz zu den von der Rechtsprechung des Gerichtshofes gestellten Anforderungen (Urteile Bertini u. a., Randnr. 6, Lourenço Dias, Randnr. 19, und Beschluss La Pyramide, Randnr. 13) hat das vorlegende Gericht nicht dargelegt, weswegen seiner Ansicht nach eine Antwort auf die beiden ersten Vorlagefragen für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist.

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