Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 26.02.1991 - C-154/89   

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https://dejure.org/1991,1690
EuGH, 26.02.1991 - C-154/89 (https://dejure.org/1991,1690)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1991 - C-154/89 (https://dejure.org/1991,1690)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - C-154/89 (https://dejure.org/1991,1690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Abgrenzungskriterium - Kriterium der Ausländereigenschaft - Niederlassung des Leistungserbringers in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Erbringung der Dienstleistung

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Freier Dienstleistungsverkehr eines Fremdenführers; Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs durch das Allgemeininteresse ; Erfordernis eines Befähigungsnachweises eines Fremdenführers zum Nachweis einer beruflichen Qualifikation; Niederlassung des ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 60

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Fremdenführer - Nach nationalem Recht vorgeschriebene berufliche Qualifikation.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1991, 2284
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • EuGH, 04.07.2019 - C-377/17

    Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für

    Was die Ziele des Erhalts der Baukultur und des ökologischen Bauens anbelangt, können diese mit den allgemeineren Zielen der Erhaltung des kulturellen und historischen Erbes und des Umweltschutzes verknüpft werden, die ebenfalls zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Frankreich, C-154/89, EU:C:1991:76, Rn. 17, und vom 14. Dezember 2004, Kommission/Deutschland, C-463/01, EU:C:2004:797, Rn. 75).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT EINER KOLEKTIVEN MASSNAHME MIT DEM

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt der freie Dienstleistungsverkehr insbesondere die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleisters aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands voraus, dass er in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem die Dienstleistung zu erbringen ist (vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Frankreich, C-154/89, Slg. 1991, I-659, Randnr. 12, Kommission/Italien, C-180/89, Slg. 1991, I-709, Randnr. 15, Kommission/Griechenland, C-198/89, Slg. 1991, I-727, Randnr. 16, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 83).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-43/93

    Vander Elst / Office des migrations internationales

    17 Jedoch kann ein Mitgliedstaat, wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat, für die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Gebiet nicht die Erfuellung aller Bedingungen einer Niederlassung verlangen, weil den Bestimmungen, die den freien Dienstleistungsverkehr gewährleisten sollen, andernfalls ihre praktische Wirksamkeit völlig genommen würde (vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659, Randnr. 12, und Urteil Säger, a. a. O., Randnr. 13).
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   Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-154/89   

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Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-154/89 (https://dejure.org/1990,20901)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.12.1990 - C-154/89 (https://dejure.org/1990,20901)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - C-154/89 (https://dejure.org/1990,20901)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Fremdenführer - Nach nationalem Recht vorgeschriebene berufliche Qualifikation

Verfahrensgang

 
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