Weitere Entscheidung unten: EuGH, 04.02.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 04.02.1997 - C-71/95, C-155/95, C-271/95   

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https://dejure.org/1997,5490
EuGH, 04.02.1997 - C-71/95, C-155/95, C-271/95 (https://dejure.org/1997,5490)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.1997 - C-71/95, C-155/95, C-271/95 (https://dejure.org/1997,5490)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - C-71/95, C-155/95, C-271/95 (https://dejure.org/1997,5490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Belgien / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 40 Absatz 3; Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens, Artikel 137 Absatz 2 und Artikel 149; Verordnung Nr. 404/93 des Rates, Artikel 19; Ver... ordnungen Nrn. 3303/94, 479/95 und 1219/95 der Kommission
    1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Einfuhrregelung - Zollkontingent - Von der Kommission aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens erlassene Übergangsmaßnahmen - Rechtsgrundlage - Artikel 149 der Beitrittsakte - Keine Verletzung ...

  • EU-Kommission

    Belgien / Kommission

  • Judicialis

    EG-Vertrag Artikel 173 Absatz 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 404/93 vom 13. Februar 1993

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Einfuhrregelung - Zollkontingent - Von der Kommission aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens erlassene Übergangsmaßnahmen - Rechtsgrundlage - Artikel 149 der Beitrittsakte - Keine Verletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 30.09.1982 - 108/81

    Amylum / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.02.1997 - C-71/95
    29 Ein Vorbringen kann nur dann als neu angesehen werden, wenn es weder unmittelbar noch mittelbar in der Klageschrift erwähnt worden ist (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1961 in den Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, und vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81, Amylum/Rat, Slg. 1982, 3107, Randnr. 25).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-353/92

    Griechenland / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.02.1997 - C-71/95
    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich ausserdem, daß nicht verlangt werden kann, daß in der Begründung eines Rechtsakts die verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Einzelheiten dargelegt werden, die Gegenstand des Rechtsakts sind, wenn dieser sich im systematischen Rahmen der Gesamtregelung hält, zu der er gehört (Urteile vom 13. Oktober 1992 in den Rechtssachen C-63/90 und C-67/90, Portugal und Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5073, Randnr. 16, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-353/92, Griechenland/Rat, Slg. 1994, I-3411, Randnr. 19).
  • EuGH, 13.10.1992 - C-63/90

    Portugal und Spanien / Rat

    Auszug aus EuGH, 04.02.1997 - C-71/95
    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich ausserdem, daß nicht verlangt werden kann, daß in der Begründung eines Rechtsakts die verschiedenen tatsächlichen und rechtlichen Einzelheiten dargelegt werden, die Gegenstand des Rechtsakts sind, wenn dieser sich im systematischen Rahmen der Gesamtregelung hält, zu der er gehört (Urteile vom 13. Oktober 1992 in den Rechtssachen C-63/90 und C-67/90, Portugal und Spanien/Rat, Slg. 1992, I-5073, Randnr. 16, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-353/92, Griechenland/Rat, Slg. 1994, I-3411, Randnr. 19).
  • EuGH, 15.12.1961 - 19/60

    Société Fives Lille Cail und andere gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 04.02.1997 - C-71/95
    29 Ein Vorbringen kann nur dann als neu angesehen werden, wenn es weder unmittelbar noch mittelbar in der Klageschrift erwähnt worden ist (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1961 in den Rechtssachen 19/60, 21/60, 2/61 und 3/61, Fives Lille Cail u. a./Hohe Behörde, Slg. 1961, 613, und vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81, Amylum/Rat, Slg. 1982, 3107, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2004 - C-184/02

    Spanien / Parlament und Rat

    25 und 26, vom 4. Februar 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-71/95, C-155/95 und C-271/95 (Belgien/Kommission, Slg. 1997, I-687, Randnr. 53), in der Rechtssache C-168/98 (zitiert in Fußnote 41), Randnrn.

    46 - Urteile vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-353/92 (Griechenland/Rat, Slg. 1994, I-3411, Randnr. 19), in der Rechtssache C-478/93 (zitiert in Fußnote 43), Randnr. 48, und in den verbundenen Rechtssachen C-71/95, C-155/95 und C-271/95 (zitiert in Fußnote 44), Randnr. 53.

  • EuGH, 28.09.2023 - C-320/21

    Staatliche Beihilfen zugunsten von SAS während der Covid-19-Pandemie: Der

    Daraus folgt, dass staatliche Beihilfen, die im Einklang mit diesen Erfordernissen, d. h. zu einem dort anerkannten Ziel und in den Grenzen dessen gewährt werden, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich und verhältnismäßig ist, nicht allein aufgrund der in Rn. 101 des vorliegenden Urteils genannten Merkmale oder Wirkungen, die jeder staatlichen Beihilfe immanent sind, d. h. insbesondere aus Gründen, die damit zusammenhängen, dass die Beihilfe selektiv ist oder den Wettbewerb verfälschen würde, als mit dem Binnenmarkt unvereinbar angesehen werden können, soll diesen Ausnahmeregelungen nicht jegliche praktische Wirksamkeit genommen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1977, 1anelli & Volpi, 74/76, EU:C:1997:51, Rn. 14 und 15, sowie vom 26. September 2002, Spanien/Kommission, C-351/98, EU:C:2002:530, Rn. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-189/02

    Dansk Rørindustri / Kommission

    85 - Urteile vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 2/54 (Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954, 81, Randnr. 6), vom 30. September 1982 in der Rechtssache 108/81 (Amylum/Rat, Slg. 1982, 3107, Randnr. 25) und vom 4. Februar 1997 in den Rechtssachen C-71/95, C-155/95 und C-271/95 (Belgien/Kommission, Slg. 1997, I-687).
  • EuGH, 28.09.2023 - C-321/21

    Ryanair / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Art. 107 Abs. 2

    Daraus folgt, dass staatliche Beihilfen, die im Einklang mit diesen Erfordernissen, d. h. zu einem dort anerkannten Ziel und in den Grenzen dessen gewährt werden, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich und verhältnismäßig ist, nicht allein aufgrund der in Rn. 89 des vorliegenden Urteils genannten Merkmale oder Wirkungen, die jeder staatlichen Beihilfe immanent sind, d. h. insbesondere aus Gründen, die damit zusammenhängen, dass die Beihilfe selektiv ist oder den Wettbewerb verfälschen würde, als mit dem Binnenmarkt unvereinbar angesehen werden können, soll diesen Ausnahmeregelungen nicht jegliche praktische Wirksamkeit genommen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1977, 1anelli & Volpi, 74/76, EU:C:1997:51, Rn. 14 und 15, sowie vom 26. September 2002, Spanien/Kommission, C 351/98, EU:C:2002:530, Rn. 57).
  • FG Hamburg, 19.05.1998 - VII 15/96

    Begriff des "Vorbehalts" auf dem Steuerbescheid; Wirkung einer Steuerfestsetzung

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  • EuG, 03.03.1998 - T-610/97

    DER PRÄSIDENT ÄUSSERT SICH IN EINEM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG ZUR

    Sie muß die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, daß die Betroffenen die Gründe für die erlassene Maßnahme erkennen können und der Gemeinschaftsrichter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. zuletzt Urteile des Gerichtshofes vom 4. Februar 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-9/95, C-23/95 und C-156/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-645, Randnr. 44, und in den verbundenen Rechtssachen C-71/95, C-155/95 und C-271/95, Belgien und Deutschland/Kommission, Slg. 1997, I-687, Randnr. 53).
  • FG Hamburg, 19.05.1998 - VII 164/95

    Begriff des "Vorbehalts" auf dem Steuerbescheid; Wirkung einer Steuerfestsetzung

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   EuGH, 04.02.1997 - C-155/95   

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https://dejure.org/1997,15278
EuGH, 04.02.1997 - C-155/95 (https://dejure.org/1997,15278)
EuGH, Entscheidung vom 04.02.1997 - C-155/95 (https://dejure.org/1997,15278)
EuGH, Entscheidung vom 04. Februar 1997 - C-155/95 (https://dejure.org/1997,15278)
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1996 - C-71/95

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bananen -

    - Verordnung (EG) Nr. 479/95 der Kommission vom 1. März 1995 mit Übergangsmaßnahmen, die infolge des Beitritts von Österreich, Finnland und Schweden im zweiten Vierteljahr 1995 hinsichtlich der für die Einfuhr von Bananen erlassenen Zollkontingentsregelung anzuwenden sind(2) (im folgenden: zweite Quartalsverordnung) (Rechtssache C-155/95),.
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