Rechtsprechung
   EuGH, 15.12.2010 - C-156/10 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12839
EuGH, 15.12.2010 - C-156/10 P (https://dejure.org/2010,12839)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.2010 - C-156/10 P (https://dejure.org/2010,12839)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - C-156/10 P (https://dejure.org/2010,12839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Aus Akronymen bestehende Marken - Ältere Marke DSB - Wortzeichen DSBW - Widerspruchsverfahren - Relatives Eintragungshindernis - Prüfung der Verwechslungsgefahr - Bildliche Ähnlichkeit - Klangliche Ähnlichkeit - Unzulässigkeit - ...

  • damm-legal.de

    Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94
    Die Beweiswürdigung ist keine Rechtsfrage und wird vom EuGH nicht überprüft

  • Europäischer Gerichtshof

    Goncharov / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Aus Akronymen bestehende Marken - Ältere Marke DSB - Wortzeichen DSBW - Widerspruchsverfahren - Relatives Eintragungshindernis - Prüfung der Verwechslungsgefahr - Bildliche Ähnlichkeit - Klangliche Ähnlichkeit - Unzulässigkeit - ...

  • EU-Kommission PDF

    Goncharov / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Aus Akronymen bestehende Marken - Ältere Marke DSB - Wortzeichen DSBW - Widerspruchsverfahren - Relatives Eintragungshindernis - Prüfung der Verwechslungsgefahr - Bildliche Ähnlichkeit - Klangliche Ähnlichkeit - Unzulässigkeit - ...

  • EU-Kommission

    Karen Goncharov gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Aus Akronymen bestehende Marken - Ältere Marke DSB - Wortzeichen DSBW - Widerspruchsverfahren - Relatives Eintragungshindernis - Prüfung der Verwechslungsgefahr - Bildliche Ähnlichkeit - Klangliche Ähnlichkeit - Unzulässigkeit - ...

  • Wolters Kluwer

    Gegenstand des Rechtsmittels; Unzulässigkeit bei ausschließlichem Angriff gegen Tatsachenwürdigung; Karen Goncharov gegen HABM

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstand des Rechtsmittels; Unzulässigkeit bei ausschließlichem Angriff gegen Tatsachenwürdigung; Karen Goncharov gegen HABM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel des Herrn Karen Goncharov gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2010 in der Rechtssache T-34/07, Karen Goncharov gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), andere Beteiligte im Verfahren vor der ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2010, Goncharov/HABM - DSB (DSBW) (T"34/07), mit dem das Gericht die Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Dezember 2006 abgewiesen hat, mit der die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.07.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 15.12.2010 - C-156/10
    Die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 26, und Beschluss vom 30. Juni 2010, Royal Appliance International/HABM, C-448/09 P, Randnr. 77).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuGH, 15.12.2010 - C-156/10
    Das Gericht hat außerdem darauf hingewiesen, dass die Verwechslungsgefahr umso größer sei, je höher sich die Kennzeichnungskraft der älteren Marke darstelle, und dass daher Marken, die eine hohe Kennzeichnungskraft besäßen, einen umfassenderen Schutz genössen als Marken, deren Kennzeichnungskraft geringer sei (Urteil vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 20).
  • EuG, 21.01.2010 - T-34/07

    Goncharov / OHMI - DSB (DSBW) - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus EuGH, 15.12.2010 - C-156/10
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Goncharov die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 21. Januar 2010, Goncharov/HABM - DSB (DSBW) (T-34/07) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 4. Dezember 2006 (Sache R 1330/2005-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen den DSB und Herrn Goncharov (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen worden ist.
  • EuGH, 30.06.2010 - C-448/09

    Royal Appliance International / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 15.12.2010 - C-156/10
    Die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. Urteil vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 26, und Beschluss vom 30. Juni 2010, Royal Appliance International/HABM, C-448/09 P, Randnr. 77).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuGH, 15.12.2010 - C-156/10
    Es hat hinzugefügt, dass es für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr entscheidend darauf ankomme, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren oder Dienstleistungen wirke, und dass der Durchschnittsverbraucher eine Marke regelmäßig als Ganzes wahrnehme und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achte (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus EuGH, 15.12.2010 - C-156/10
    Es hat ausgeführt, dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden könne und umgekehrt (Urteil vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg. 2007, I-7333, Randnr. 48).
  • EuGH, 08.02.2012 - C-191/11

    'Yorma''s / HABM' - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Derartige Beurteilungen gehören jedoch zum Bereich der Tatsachenwürdigung (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 15. Dezember 2010, Goncharov/HABM, C 156/10 P, Randnr. 40, und Urteil Media-Saturn-Holding/HABM, Randnr. 28).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-264/11

    Kaimer u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Strafe - Sektor

    Für die Feststellung und Würdigung der relevanten Tatsachen sowie für die Beweiswürdigung ist daher allein das Gericht zuständig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. 2006, I-7057, Randnr. 26; Beschlüsse vom 30. Juni 2010, Royal Appliance International/HABM, C-448/09 P, Randnr. 77, und vom 15. Dezember 2010, Goncharov/HABM, C-156/10 P, Randnr. 38).
  • EuGH, 16.10.2013 - C-410/12

    medi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Die Beurteilung der Wahrnehmung des englischsprachigen Durchschnittsverbrauchers stellt in der vorliegenden Rechtssache eine Tatsachenwürdigung dar (vgl. insbesondere in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 2010, Goncharov/HABM, C-156/10 P, Randnr. 40) und kann daher nur im Fall einer Verfälschung dieser Tatsachen mit einem Rechtsmittel angefochten werden.
  • EuGH, 21.10.2014 - C-669/13

    Mundipharma / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr.

    Doch stellt die Beurteilung der Wahrnehmung dieser Endung durch das maßgebliche Publikum, insbesondere den deutschen Durchschnittsverbraucher, eine Frage der Tatsachenwürdigung dar (vgl. in diesem Sinne u. a. Beschlüsse Goncharov/HABM, C-156/10 P, EU:C:2010:767, Rn. 40, und medi/HABM, C-410/12 P, EU:C:2013:702, Rn. 25) und kann daher nur mit einem Rechtsmittel angefochten werden, wenn eine Verfälschung dieser Tatsachen vorliegt.
  • EuGH, 07.06.2017 - C-86/17

    Redpur / EUIPO - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs -

    Dies gilt insbesondere für die Beurteilung der klanglichen Wahrnehmung (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 15. Dezember 2010, Goncharov/HABM, C-156/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:767, Rn. 40) sowie für die Beurteilung in Bezug auf eine etwaige begriffliche Ähnlichkeit zwischen den einander gegenüberstehenden Marken (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 16. Mai 2013, Arav/H.Eich und HABM, C-379/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:317, Rn. 74).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht