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Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.2009 - C-155/08, C-157/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,959
EuGH, 11.06.2009 - C-155/08, C-157/08 (https://dejure.org/2009,959)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2009 - C-155/08, C-157/08 (https://dejure.org/2009,959)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - C-155/08, C-157/08 (https://dejure.org/2009,959)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Vermögensteuer - Einkommensteuer - Sparguthaben in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat - Keine Angabe in der Steuererklärung - Nachforderungsfrist - Verlängerung der Nachforderungsfrist bei Einkünften ...

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Vermögensteuer - Einkommensteuer - Sparguthaben in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat - Keine Angabe in der Steuererklärung - Nachforderungsfrist - Verlängerung der Nachforderungsfrist bei Einkünften ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Passenheim-van Schoot

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Vermögensteuer - Einkommensteuer - Sparguthaben in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat - Keine Angabe in der Steuererklärung - Nachforderungsfrist - Verlängerung der Nachforderungsfrist bei Einkünften ...

  • EU-Kommission PDF

    X

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Vermögensteuer - Einkommensteuer - Sparguthaben in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat - Keine Angabe in der Steuererklärung - Nachforderungsfrist - Verlängerung der Nachforderungsfrist bei Einkünften ...

  • EU-Kommission

    X

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Vermögensteuer - Einkommensteuer - Sparguthaben in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat - Keine Angabe in der Steuererklärung - Nachforderungsfrist - Verlängerung der Nachforderungsfrist bei Einkünften ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit von der Frist zur Nachforderung verschwiegener Sparguthaben in anderen Mitgliedstaaten ausdehnenden nationalen Regelungen

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit von der Frist zur Nachforderung verschwiegener Sparguthaben in anderen Mitgliedstaaten ausdehnenden nationalen Regelungen

  • Judicialis

    EG Art. 49; ; EG Art. 56; ; Richtlinie 77/799/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49; EG Art. 56
    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit von die Frist zur Nachforderung verschwiegener Sparguthaben in anderen Mitgliedstaaten ausdehnenden nationalen Regelungen - [X (C-155/08) und E. H. A. Passenheim-van Schoot (C-157/08) gegen Staatssecretaris van Financiën]

  • datenbank.nwb.de

    Verlängerung der Nachforderungsfrist bei Einkünften außerhalb des Wohnmitgliedstaats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - EINE LÄNGERE NACHFORDERUNGSFRIST IN FÄLLEN, IN DENEN DEN STEUERBEHÖRDEN VERSCHWIEGENE STEUERPFLICHTIGE GUTHABEN SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT BEFINDEN, STEHT MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT IM EINKLANG

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    X

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Vermögensteuer - Einkommensteuer - Sparguthaben in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat - Keine Angabe in der Steuererklärung - Nachforderungsfrist - Verlängerung der Nachforderungsfrist bei Einkünften ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Festsetzungsfrist bei verschwiegenen Bankguthaben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Längere Nachforderungsfrist für verschwiegene steuerpflichtige, in anderen Mitgliedsstaaten befindliche Guthaben verstoßen nicht gegen das Gemeinschaftsrecht - Regelung soll helfen, Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten und Steuerhinterziehung zu ...

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 16. April 2008 - / E. H. A. Passenheim-van Schoot / Staatssecretaris van Financiën

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 49, EG Art 56
    Ausland; Kapitalvermögen; Kontrolle; Nachforderungsfrist; Steuererklärung

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 49, EG Art 56
    Ausländische Sparguthaben, Kontrollmöglichkeit, Nachforderungsfrist, Bankgeheimnis, Geldbuße

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Art. 49 EG und 56 EG - Besteuerung von Einkünften (aus Sparguthaben) eines Inländers, das bei einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Finanzinstitut angelegt wurde - Keine Angabe bei der Steuererklärung im Wohnsitzmitgliedstaat - Nationale ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 532
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.03.2004 - C-334/02

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-155/08
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 49 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 23, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 23, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, Slg. 2007, I-6957, Randnr. 81).

    Eine beschränkende Maßnahme kann jedoch nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, also geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 28).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-276/91

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-155/08
    Entgegen dem Vorbringen des Klägers des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-155/08 ist daher die in den Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung nicht mit der italienischen und der französischen Regelung vergleichbar, die Gegenstand der Urteile vom 25. Februar 1988, Drexl (299/86, Slg. 1988, 1213), und 2. August 1993, Kommission/Frankreich (C-276/91, Slg. 1993, I-4413), waren und die für Verstöße gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer Sanktionen vorsahen, die in Fällen, in denen die Steuer für Einfuhren aus einem anderen Mitgliedstaat geschuldet wurde, strenger waren als in Fällen, in denen sich die Steuer auf im Inland der betroffenen Mitgliedstaaten getätigte Geschäfte bezog.
  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-155/08
    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der vom EG-Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen können, die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteil vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 55), und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung zählen (vgl. u. a. Urteil vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 81).
  • EuGH, 25.02.1988 - 299/86

    Drexl

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-155/08
    Entgegen dem Vorbringen des Klägers des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-155/08 ist daher die in den Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung nicht mit der italienischen und der französischen Regelung vergleichbar, die Gegenstand der Urteile vom 25. Februar 1988, Drexl (299/86, Slg. 1988, 1213), und 2. August 1993, Kommission/Frankreich (C-276/91, Slg. 1993, I-4413), waren und die für Verstöße gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer Sanktionen vorsahen, die in Fällen, in denen die Steuer für Einfuhren aus einem anderen Mitgliedstaat geschuldet wurde, strenger waren als in Fällen, in denen sich die Steuer auf im Inland der betroffenen Mitgliedstaaten getätigte Geschäfte bezog.
  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-155/08
    Ferner bilden Maßnahmen eines Mitgliedstaats Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG, wenn sie geeignet sind, die Gebietsansässigen davon abzuhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Darlehen aufzunehmen oder Anlagen zu tätigen (vgl. u. a. Urteil vom 26. September 2000, Kommission/Belgien, C-478/98, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 18).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-155/08
    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der vom EG-Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen können, die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteil vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 55), und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung zählen (vgl. u. a. Urteil vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 81).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-155/08
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 49 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 23, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 23, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, Slg. 2007, I-6957, Randnr. 81).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-318/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-155/08
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 49 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 23, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 23, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, Slg. 2007, I-6957, Randnr. 81).
  • EuGH, 09.10.2014 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, stellen sowohl die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Steuerkontrolle sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 55; X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, EU:C:2009:368, Rn. 55; Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 41, sowie SIAT, C-318/10, EU:C:2012:415, Rn. 36), als auch die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Steuereinziehung zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Spanien, C-269/09, EU:C:2012:439, Rn. 64; X, C-498/10, EU:C:2012:635, Rn. 39, sowie Strojírny Prostejov und ACO Industries Tábor, C-53/13 und C-80/13, EU:C:2014:2011, Rn. 46), zwingende Gründe des Allgemeininteresses dar, die eine Beschränkung der durch den Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen können.
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Jedoch setzt die Rechtfertigung einer Beschränkung der durch den Vertrag verbürgten Grundfreiheiten, abgesehen vom Bestehen eines legitimen Ziels im Hinblick auf das Unionsrecht, voraus, dass die in Frage stehende Maßnahme geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und dass sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2002, 0teiza Olazabal, C-100/01, Slg. 2002, I-10981, Randnr. 43, vom 16. Oktober 2008, Renneberg, C-527/06, Slg. 2008, I-7735, Randnr. 81, vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 47, und vom 17. November 2009, Presidente del Consiglio dei Ministri, C-169/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 42).
  • EuGH, 27.01.2022 - C-788/19

    Die nationale Regelung, nach der die spanischen Steueransässigen dazu

    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot (C-155/08 und C-157/08, EU:C:2009:368, Rn. 36 bis 40), anerkannt habe, mache es für die Situation der in Spanien ansässigen Steuerpflichtigen objektiv keinen Unterschied, ob sich ihre Vermögenswerte im spanischen Hoheitsgebiet oder außerhalb davon befänden.

    Diese Verpflichtung ist geeignet, die Gebietsansässigen dieses Mitgliedstaats davon abzuhalten, in anderen Mitgliedstaaten zu investieren, sie daran zu hindern oder ihre Möglichkeiten dazu einzuschränken, und stellt daher, wie der Gerichtshof bereits in Bezug auf Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Verschleierung von Auslandsvermögen entschieden hat, eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 63 Abs. 1 AEUV und Art. 40 des EWR-Abkommens dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, EU:C:2009:368, Rn. 36 bis 40).

    Diese Ziele gehören nur zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine solche Beschränkung rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, EU:C:2009:368, Rn. 45 und 46, sowie vom 15. September 2011, Halley, C-132/10, EU:C:2011:586, Rn. 30).

    Wie in Rn. 20 des vorliegenden Urteils ausgeführt, gehören das Erfordernis, die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten, und das Ziel, Steuerhinterziehung und -umgehung zu bekämpfen, zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der Verkehrsfreiheiten rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, EU:C:2009:368, Rn. 45 und 46, sowie vom 15. September 2011, Halley, C-132/10, EU:C:2011:586, Rn. 30).

    Der nationale Gesetzgeber kann zwar eine längere Verjährungsfrist einführen, um die Wirksamkeit steuerlicher Überprüfungen zu gewährleisten und Steuerhinterziehungen und -umgehungen im Zusammenhang mit der Verschleierung von Guthaben im Ausland zu bekämpfen, sofern diese Frist insbesondere unter Berücksichtigung der Mechanismen des Informationsaustauschs und der Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist (vgl. Urteil vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, EU:C:2009:368, Rn. 66, 72 und 73), doch kann dies nicht für die Einführung von Mechanismen gelten, die in der Praxis darauf hinauslaufen, den Zeitraum, in dem die Besteuerung erfolgen kann, auf unbestimmte Zeit zu verlängern, oder die es ermöglichen, eine bereits eingetretene Verjährung wieder rückgängig zu machen.

  • EuGH, 06.06.2013 - C-383/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV und

    Sodann führt das Königreich Belgien unter Hinweis auf das Urteil vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot (C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-5093), aus, dass die streitige Maßnahme durch die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen zu gewährleisten, gerechtfertigt sei.

    Hinsichtlich des freien Dienstleistungsverkehrs und der Rechtfertigung mit der Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen zu gewährleisten, bestreitet die Kommission zum einen, dass das Urteil X und Passenheim-van Schoot in der vorliegenden Rechtssache relevant sei.

    Zu diesem Rechtfertigungsgrund hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen zu gewährleisten, eine Beschränkung von Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil X und Passenheim-van Schoot, Randnr. 45).

    In diesem Kontext trägt die belgische Regierung vor, der Gerichtshof habe im Urteil X und Passenheim-van Schoot die Rechtfertigung mit einer nicht ausreichenden Wirksamkeit des genannten Instruments der Zusammenarbeit anerkannt.

  • BFH, 01.10.2014 - II R 29/13

    EuGH-Vorlage: Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen

    Gibt es ohne die Anzeige der Vermögensverwahrer/-verwalter keine Anhaltspunkte für verschwiegene Einkünfte oder Vermögenswerte, können Informationen über steuererhebliche Tatsachen in Bezug auf einen Steuerpflichtigen auch nicht durch Ersuchen an ausländische Behörden beschafft werden (vgl. Urteil X und Passenheim-van Schoot, C-155/08, EU:C:2009:368, Rn. 63).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-314/08

    Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge

    Darüber hinaus steht Art. 49 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegen, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (Urteile vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, Slg. 2007, I-6957, Randnr. 81, vom 18. Dezember 2007, Jundt, C-281/06, Slg. 2007, I-12231, Randnr. 52, sowie vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 32).
  • EuGH, 01.07.2010 - C-233/09

    Dijkman und Dijkman-Lavaleije - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier

    Zum anderen bilden Maßnahmen eines Mitgliedstaats insbesondere dann Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG, wenn sie geeignet sind, die Gebietsansässigen davon abzuhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Darlehen aufzunehmen oder Anlagen zu tätigen (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 2000, Kommission/Belgien, C-478/98, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 18, sowie vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Scoot, C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 33).

    Zum anderen hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen zu gewährleisten, zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses zählt, die eine Beschränkung der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil X und Passenheim-van Scoot, Randnr. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.10.2012 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht -Steuerabzug an

    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass Art. 56 AEUV der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-5093, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.07.2012 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Abzug der für die Vergütung

    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Art. 49 AEUV der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-5093, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.02.2017 - C-317/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 64 AEUV -

    Mit Urteil vom 12. September 2012 stellte dieses Gericht fest, dass die unter Anwendung der verlängerten Nachforderungsfrist nach Art. 16 Abs. 4 AWR für die Jahre bis einschließlich 2004 ergangenen Nachforderungsbescheide nicht mit der erforderlichen Entschlossenheit im Sinne des Urteils des Gerichtshofs vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot (C-155/08 und C-157/08, EU:C:2009:368), erlassen worden seien.

    Hierzu stellte dieses Gericht fest, dass die Nachforderung bezüglich des schweizerischen Bankkontos in vollem Umfang unter die aus dem Urteil vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot (C-155/08 und C-157/08, EU:C:2009:368), hervorgegangene Rechtsprechung falle.

    Hierzu führt er aus, dass es zwar möglich sei, das Führen eines Wertpapierkontos im Licht des Urteils vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot (C-155/08 und C-157/08, EU:C:2009:368), als Finanzdienstleistung einzustufen, dieses Urteil aber die Auslegung der Art. 49 und 56 EG (jetzt Art. 56 und 63 AEUV) betreffe und bezweifelt werden könne, ob Art. 64 Abs. 1 AEUV in der gleichen Weise auszulegen sei.

  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 2554/13

    § 45a EStG, § 36 EStG, Art. 63 AEUV

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Verpflichtung des inländischen

  • EuGH, 15.09.2011 - C-132/10

    Halley - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV -

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11

    Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011

  • EuGH, 05.05.2011 - C-267/09

    Kommission / Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09

    Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-140/13

    Altmann u.a. - Rechtsangleichung - Richtlinie 2004/39/EG - Art. 54 Abs. 1 und 2 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-15/22

    Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 22.12.2010 - C-287/10

    Tankreederei I - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08

    Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-482/18

    Google Ireland - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten -

  • OLG München, 14.01.2015 - Verg 15/14

    Zulässigkeit der gewillkürten Prozessstandschaft bei einem Angebot einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-387/22

    Nord Vest Pro Sani Pro - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-788/19

    Résidents fiscaux en Espagne : selon l'avocat général Saugmandsgaard Øe, sont

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21

    PrivatBank u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 und 63 AEUV - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-18/15

    Brisal - Steuerrecht - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2013 - C-539/11

    Ottica New Line di Accardi Vincenzo - Optikertätigkeit - Niederlassungsfreiheit -

  • EuGH, 24.02.2022 - C-52/21

    Pharmacie populaire - La Sauvegarde

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2019 - C-565/18

    Société Générale - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

  • BSG, 04.05.2015 - B 10 ÜG 1/15 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines gerichtlichen Verfahrens;

  • EuGH, 26.05.2008 - C-155/08

    X

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Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.2009 - C-157/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32420
EuGH, 11.06.2009 - C-157/08 (https://dejure.org/2009,32420)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2009 - C-157/08 (https://dejure.org/2009,32420)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - C-157/08 (https://dejure.org/2009,32420)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    EG Art. 49; ; EG Art. 56; ; Richtlinie 77/799/EWG

  • datenbank.nwb.de

    Gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten und indirekten Steuern - Bankgeheimnis

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 49, EG Art 56
    Ausland; Inland; Kapitaleinkünfte; Nachforderungsfrist; Nichterklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 04.03.2004 - C-334/02

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-157/08
    32 Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 49 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 23, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 23, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, Slg. 2007, I-6957, Randnr. 81).

    47 Eine beschränkende Maßnahme kann jedoch nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, also geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht (Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 28).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-157/08
    45 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der vom EG-Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen können, die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteil vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 55), und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung zählen (vgl. u. a. Urteil vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 81).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-101/05

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-157/08
    45 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der vom EG-Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen können, die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteil vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnr. 55), und die Bekämpfung von Steuerhinterziehung zählen (vgl. u. a. Urteil vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 81).
  • EuGH, 25.02.1988 - 299/86

    Drexl

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-157/08
    83 Entgegen dem Vorbringen des Klägers des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-155/08 ist daher die in den Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung nicht mit der italienischen und der französischen Regelung vergleichbar, die Gegenstand der Urteile vom 25. Februar 1988, Drexl (299/86, Slg. 1988, 1213), und 2. August 1993, Kommission/Frankreich (C-276/91, Slg. 1993, I-4413), waren und die für Verstöße gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer Sanktionen vorsahen, die in Fällen, in denen die Steuer für Einfuhren aus einem anderen Mitgliedstaat geschuldet wurde, strenger waren als in Fällen, in denen sich die Steuer auf im Inland der betroffenen Mitgliedstaaten getätigte Geschäfte bezog.
  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-157/08
    32 Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 49 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 23, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 23, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, Slg. 2007, I-6957, Randnr. 81).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-318/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-157/08
    32 Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 49 EG der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 23, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 23, und vom 11. September 2007, Kommission/Deutschland, C-318/05, Slg. 2007, I-6957, Randnr. 81).
  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-157/08
    33 Ferner bilden Maßnahmen eines Mitgliedstaats Beschränkungen des Kapitalverkehrs im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG, wenn sie geeignet sind, die Gebietsansässigen davon abzuhalten, in einem anderen Mitgliedstaat Darlehen aufzunehmen oder Anlagen zu tätigen (vgl. u. a. Urteil vom 26. September 2000, Kommission/Belgien, C-478/98, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 18).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-276/91

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-157/08
    83 Entgegen dem Vorbringen des Klägers des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-155/08 ist daher die in den Ausgangsverfahren fragliche nationale Regelung nicht mit der italienischen und der französischen Regelung vergleichbar, die Gegenstand der Urteile vom 25. Februar 1988, Drexl (299/86, Slg. 1988, 1213), und 2. August 1993, Kommission/Frankreich (C-276/91, Slg. 1993, I-4413), waren und die für Verstöße gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer Sanktionen vorsahen, die in Fällen, in denen die Steuer für Einfuhren aus einem anderen Mitgliedstaat geschuldet wurde, strenger waren als in Fällen, in denen sich die Steuer auf im Inland der betroffenen Mitgliedstaaten getätigte Geschäfte bezog.
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Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.2008 - C-157/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38106
EuGH, 26.05.2008 - C-157/08 (https://dejure.org/2008,38106)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2008 - C-157/08 (https://dejure.org/2008,38106)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - C-157/08 (https://dejure.org/2008,38106)
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