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   EuGH - C-158/95   

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EuGH - C-158/95 (https://dejure.org/9999,74089)
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Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Deutschland / Kommission

    Nichtigerklärung der Entscheidung K(95)814 endg. betreffend eine Beihilfe, die der Freistaat Bayern den Unternehmen Neue Maxhütte Stahlwerke GmbH und Lech-Stahlwerke GmbH zu gewähren beabsichtigt - Beihilfe, die mit der Entscheidung Nr. 3855/91/EGKS der Kommission zur ...

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Der Gerichtshof hat mit Beschluß vom 24. Oktober 1995 das Verfahren in derRechtssache C-158/95 bis zum Erlaß des Urteils des Gerichts in der RechtssacheT-129/95 ausgesetzt.
  • FG Köln, 31.08.2005 - 7 K 2550/03

    Zur Abgrenzung einer Entgeltszahlung von einem echten Zuschuss

    Danach setzt der Begriff der Dienstleistung gegen Entgelt das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem empfangenen Gegenwert voraus (vgl. EUGH-Urteile vom 16.10.1997 Rs. C-158/95, HFR 1998, 61; vom 29.02.1996 Rs. C-215/94, HFR 1996, 294).
  • EuGH, 03.05.1996 - C-399/95

    Deutschland / Kommission

    17 Gegen die Entscheidung NMH I erhoben sowohl die Bundesrepublik Deutschland (C-158/95, ABl. 1995, C 208, S. 4) als auch die Neue Maxhütte (T-129/95, ABl. 1995, C 229, S. 21) Nichtigkeitsklage.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-264/96

    Imperial Chemical Industries plc (ICI) gegen Kenneth Hall Colmer (Her Majesty's

    In meinen Schlussanträgen vom 16. September 1997 in den noch anhängigen Rechtssachen C-120/95 (Decker) und C-158/95 (Kohll) habe ich bereits dargelegt, welche Schwierigkeiten systematischer Art sich aus der jüngeren Rechtsprechung des Gerichtshofes ergeben (vgl. insbesondere Nrn. 49 und 50).
  • SG Duisburg, 27.09.2002 - S 9 KR 175/01
    Nach der Rechtsprechung des EuGH verstößt jede nationale Regelung gegen Art. 49 EG -Vertrag, die die Leistung von Diensten zwischen Mitgliedsstaaten im Ergebnis gegenüber der Leistung von Diensten im Inneren eines Mitgliedsstaates erschwert, (vgl. hierzu: Urteil des EuGH vom 28.04.1998 in der Rechtssache C 158/95 in Sachen Kohll m.w.N.).
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