Weitere Entscheidung unten: EuGH, 28.04.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 28.04.1998 - C-120/95 und C-158/96   

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https://dejure.org/1998,15
EuGH, 28.04.1998 - C-120/95 und C-158/96 (https://dejure.org/1998,15)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-120/95 und C-158/96 (https://dejure.org/1998,15)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-120/95 und C-158/96 (https://dejure.org/1998,15)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Artikel 30 und 36 EG-Vertrag - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten - Vorherige Genehmigung der zuständigen Kasse - Brillenkauf

  • Europäischer Gerichtshof

    Decker

  • EU-Kommission PDF

    Decker / Caisse de maladie des employés privés

    EG-Vertrag, Artikel 30
    1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Warenverkehr

  • EU-Kommission

    Decker / Caisse de maladie des employés privés

  • Wolters Kluwer

    Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten ; Vorherige Genehmigung der zuständigen Kasse ; Pauschale Kostenerstattung für Brillen mit Korrekturgläsern

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten einer in einem anderen Mitgliedstaat gekauften Brille ("Decker")

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 36

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EG-Vertrag Art. 30 und 36
    Erstattung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefallenen Krankheitskosten: Erfordernis der vorherigen Genehmigung der zuständigen Krankenkasse verstößt gegen EU-Recht - Anwendbarkeit des Grundsatzes des freien Verkehrs im Bereich der sozialen Sicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Warenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE ERZEUGNISSE ERWERBEN SOWIE SICH ZAHNÄRZTLICH BEHANDELN LASSEN UND HIERFÜR KOSTENERSTATTUNG NACH DEN SÄTZEN DES VERSICHERUNGSSTAATS BEANSPRUCHEN

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenkassen müssen zahlen

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Grundsätze des EG-Vertrages: Erstattung von Krankheitskosten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft angefallen sind

  • freie.be (Kurzinformation)

    Die Urteile Kohll & Decker

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 30, 36, 56, 59, 60 EGV
    Kostenerstattungspflicht der Krankenkassen für Brillenkauf und bei Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedsstaat

  • mpifg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die nächste große Transformation? Marktschaffende Politik: Ursachen, Dynamiken, Ergebnisse (Andreas J. Obermaier)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil arbitral des assurances sociales - Auslegung der Artikel 30 und 36 EG-Vertrag im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit, die im Ausland gekaufte Brillen (und alle anderen Arzneimittel und ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1769
  • ZIP 1998, 844
  • EuZW 1998, 343
  • NZA 1998, 616 (Ls.)
  • NZS 1998, 283
  • DVBl 1998, 1141 (Ls.)
  • DB 1998, 987
 
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Wird zitiert von ... (124)

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    Hierzu genügt der Hinweis, dass es den Mitgliedstaaten in den Bereichen, für die die Gemeinschaft nicht zuständig ist, zwar grundsätzlich weiterhin freisteht, die Bedingungen für den Bestand der fraglichen Rechte und die Modalitäten ihrer Ausübung festzusetzen, dass sie aber gleichwohl gehalten sind, das Gemeinschaftsrecht bei der Ausübung dieser Befugnis bei der Ausübung dieser Befugnis zu beachten (vgl. entsprechend zur sozialen Sicherheit Urteile vom 28. April 1998, Decker, C-120/95, Slg. 1998, I-1831, Randnrn.

    22 und 23, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ZUR VEREINBARKEIT EINER KOLEKTIVEN MASSNAHME MIT DEM

    Hierzu genügt der Hinweis, dass es den Mitgliedstaaten in den Bereichen, für die die Gemeinschaft nicht zuständig ist, zwar grundsätzlich weiterhin freisteht, die Bedingungen für den Bestand der fraglichen Rechte und die Modalitäten ihrer Ausübung festzusetzen, dass sie aber gleichwohl gehalten sind, das Gemeinschaftsrecht bei der Ausübung dieser Befugnis zu beachten (vgl. entsprechend zur sozialen Sicherheit Urteile vom 28. April 1998, Decker, C-120/95, Slg. 1998, I-1831, Randnrn.

    22 und 23, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.

  • EuGH, 13.05.2003 - C-385/99

    DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN

    Für die erste Kategorie hätten die Ausführungen im Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-120/95 (Decker, Slg. 1998, I-1831) und im Urteil Kohll zu gelten; das Erfordernis einer vorherigen Genehmigung sei demnach mit Ausnahme bestimmter Leistungen, vor allem zahnärztlicher, äußerst kostspieliger und spezialisierter Leistungen, mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar.

    Gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Befugnis das Gemeinschaftsrecht beachten (Urteile Decker, Randnr. 23, und Kohll, Randnr. 19).

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Rechtsprechung
   EuGH, 28.04.1998 - C-158/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9
EuGH, 28.04.1998 - C-158/96 (https://dejure.org/1998,9)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-158/96 (https://dejure.org/1998,9)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-158/96 (https://dejure.org/1998,9)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten - Vorherige Genehmigung der zuständigen Krankenkasse - Gesundheit - Zahnbehandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kohll

  • EU-Kommission PDF

    Kohll / Union des caisses de maladie

    EG-Vertrag, Artikel 59 bis 60
    1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr

  • EU-Kommission

    Kohll / Union des caisses de maladie

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidung über die Auslegung der Artikel 59 und 60 EG-Vertrag; Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten und vorherige Genehmigung der zuständigen Kasse ; Kassationsbeschwerde gegen das Urteil des Conseil supérieur des assurances ...

  • ZIP-online.de

    Anspruch auf Erstattung der Kosten einer (Zahn-)Arztbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat ("Kohll")

  • riw-online.de

    Erstattung in einem anderen Mitgliedstaat angefallener Krankheitskosten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    EWG-Verordnung Nr. 1408/98 - Frage der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder von Hilfsmitteln im EWR-Ausland mit oder ohne Genehmigung des zuständigen Trägers

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 59; ; EG-Vertrag Art. 60

  • Der Betrieb

    EG-Vertrag Art. 59 und 60
    Erstattung der in einem anderen EU-Mitgliedstaat angefallenen Krankheitskosten: Erfordernis der vorherigen Genehmigung der zuständigen Krankenkasse verstößt gegen EU-Recht - Anwendbarkeit des Grundsatzes des freien Verkehrs im Bereich der sozialen Sicherheit

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Genehmigung der Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit - Grenzen - Beachtung des Gemeinschaftsrechts - Bestimmungen des Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Pflicht zur Genehmigung des Trägers der sozialen Sicherheit vor Zahnbehandlung in einem anderen Mitgliedstaat nach den Tarifen des Versicherungsstaates

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Grundsätze des EG-Vertrages: Erstattung von Krankheitskosten, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft angefallen sind

  • freie.be (Kurzinformation)

    Die Urteile Kohll & Decker

Besprechungen u.ä. (2)

  • mpifg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Warum betreibt der Europäische Gerichtshof Rechtsfortbildung? Die Politisierungshypothese (Martin Höpner)

  • mpifg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die nächste große Transformation? Marktschaffende Politik: Ursachen, Dynamiken, Ergebnisse (Andreas J. Obermaier)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der luxemburgischen Cour de cassation - Auslegung der Artikel 59 und 60 EG-Vertrag - Nationales System der sozialen Sicherheit, das die Übernahme der Kosten für in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat des Versicherten erbrachte ...

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1771
  • ZIP 1998, 841
  • EuZW 1998, 345
  • NZA 1998, 614
  • NZS 1998, 280
  • DVBl 1998, 1141 (Ls.)
  • DB 1998, 988
 
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Wird zitiert von ... (170)

  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs steht Art. 56 AEUV jeder nationalen Regelung entgegen, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil vom 28. April 1998, Kohll, C-158/96, EU:C:1998:171, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Obgleich rein wirtschaftliche Gründe eine Beschränkung des elementaren Grundsatzes des freien Warenverkehrs nicht rechtfertigen können, lässt sich nicht ausschließen, dass eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen kann, der eine derartige Beschränkung rechtfertigen kann (Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-158/96, Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 41, sowie Urteile Vanbraekel u. a., Randnr. 47, Smits und Peerbooms, Randnr. 72, und vom 13. Mai 2003 in der Rechtssache C-385/99, Müller-Fauré und Van Riet, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    22 und 23, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.
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