Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015

Rechtsprechung
   EuGH, 14.01.2016 - C-163/14   

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https://dejure.org/2016,175
EuGH, 14.01.2016 - C-163/14 (https://dejure.org/2016,175)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.2016 - C-163/14 (https://dejure.org/2016,175)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - C-163/14 (https://dejure.org/2016,175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 343 AEUV - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Art. 3 - Steuerbefreiungen - Region Brüssel-Hauptstadt - Beiträge für die Lieferung von Elektrizität und Gas

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 343 AEUV - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Art. 3 - Steuerbefreiungen - Region Brüssel-Hauptstadt - Beiträge für die Lieferung von Elektrizität und Gas

  • IWW
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Belgien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 343 AEUV - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Art. 3 - Steuerbefreiungen - Region Brüssel-Hauptstadt - Beiträge für die Lieferung von Elektrizität und Gas

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Wird zitiert von ... (5)

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.03.2019 - 3 K 1816/18

    Umsatzsteuer: Zur Frage der Uneinbringlichkeit bei einer

    Auch die neuere Rechtsprechung des EuGH in dem Urteil C-548/17 spreche für diese Auffassung, deren rechtliche Grundzüge bereits in der Entscheidung des EuGH C-163/14 angedeutet seien.
  • EuGH, 18.01.2017 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Um die zur Deckung der allgemeinen Kosten des Stromsystems zu zahlenden Beträge als Steuern zu qualifizieren, muss außerdem eine Verpflichtung zur Zahlung dieser Beträge bestehen und der Zahlungspflichtige muss bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung von den zuständigen Behörden verfolgt werden, wobei bei einer indirekten Steuer die rechtlich zu diesen Zahlungen verpflichtete Person nicht notwendig der Endverbraucher ist, auf den diese Beträge abgewälzt wurden (vgl. entsprechend in Bezug auf die Mehrwertsteuer Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Belgien, C-163/14, EU:C:2016:4, Rn. 44).

    Was drittens insbesondere indirekte Steuern angeht, ist darauf hinzuweisen, dass solche Steuern typischerweise auf den Endverbraucher der gelieferten Ware oder erbrachten Dienstleistung abgewälzt werden, indem sie in den Betrag einbezogen werden, der auf der an ihn gerichteten Rechnung ausgewiesen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Belgien, C-163/14, EU:C:2016:4, Rn. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-683/19

    Viesgo Infraestructuras Energéticas

    52 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Belgien (C-163/14, EU:C:2016:4, Rn. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Steuerrecht - Besteuerung von

    18 Der von der Region Brüssel-Hauptstadt erhobene Beitrag für Strom wurde als indirekte Steuer angesehen, weil er zum Zwecke der Abwälzung auf den Endverbraucher konzipiert und eingeführt wurde und die Lieferanten ihn in den den Verbrauchern, in diesem Fall den Einrichtungen der Union, gestellten Rechnungen aufgeführt hatten (Urteil Kommission/Belgien, C-163/14, EU:C:2016:4, Rn. 39 und 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-103/17

    Messer France - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom -

    Ebenso Urteil vom 14. Januar 2016, Kommission/Belgien (C-163/14, EU:C:2016:4, Rn. 39).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15773
Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14 (https://dejure.org/2015,15773)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.07.2015 - C-163/14 (https://dejure.org/2015,15773)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - C-163/14 (https://dejure.org/2015,15773)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Art. 3 - Steuerbefreiung der Union - Befreiung - Regionale Beiträge für Gas und Elektrizität - Begriff der bloßen Vergütung für Leistungen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.03.1996 - C-191/94

    AGF Belgium / European Economic Community u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14
    3 - Urteil AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144, Rn. 19) und Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2006:434, Nr. 41).

    4 - Urteile AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144), Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678) und Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178).

    20 - Ich weise darauf hin, dass der Erlass oder die Erstattung des Betrags der indirekten Steuern und Verkaufsabgaben nach Art. 3 Abs. 2 des Protokolls für jede Art von Kauf, einschließlich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, gilt (Urteil AGF Belgium, C-191/94, EU:C:1996:144, Rn. 36).

    21 - C-191/94, EU:C:1996:144, Rn. 20.

    25 - C-191/94, EU:C:1996:144, Rn. 20.

    35 - C-191/94, EU:C:1996:144, Rn. 16. Vgl. Nr. 39 der vorliegenden Schlussanträge.

    41 - Urteile AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144, Rn. 26) und Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-437/04

    Kommission / Belgien - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14
    Das Urteil Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178), in dem der Gerichtshof die Befreiung mit der Begründung abgelehnt habe, dass der Abgabenpflichtige der in Rede stehenden Steuer nicht die Union gewesen sei, sondern ihr Vertragspartner, sei auf die vorliegende Rechtssache nicht übertragbar.

    Der Inhalt des Urteils des Gerichtshofs Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178) sei auf die vorliegende Rechtssache übertragbar, weil die Union nicht der Abgabenpflichtige der regionalen Beiträge sei, weder die Elektrizitätsordonnanz noch die Gasordonnanz dem Abgabenpflichtigen vorschrieben, sie auf den Endkunden abzuwälzen, und die Abwälzung auf die Union daher rein vertraglich sei.

    3 - Urteil AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144, Rn. 19) und Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2006:434, Nr. 41).

    4 - Urteile AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144), Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678) und Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178).

    Ebenso nimmt der Gerichtshof im Urteil Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 44 bis 46) eine autonome Auslegung des Begriffs "direkte Steuer" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 des Protokolls vor.

    30 - Im Urteil Kommission/Belgien hat der Gerichtshof entschieden, dass die Befreiung zu versagen sei, da sie dem Vertragspartner der Union nicht zugutekomme; erst sodann weist er darauf hin, dass ein solches Ergebnis nicht durch den Zweck von Art. 3 des Protokolls, nämlich die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Union oder ihres ordnungsgemäßen Funktionierens, "entkräftet [wird]" (Urteil Kommission/Belgien, C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 55 und 56).

    31 - C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 50 und 51.

  • EuGH, 22.03.2007 - C-437/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14
    Das Urteil Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178), in dem der Gerichtshof die Befreiung mit der Begründung abgelehnt habe, dass der Abgabenpflichtige der in Rede stehenden Steuer nicht die Union gewesen sei, sondern ihr Vertragspartner, sei auf die vorliegende Rechtssache nicht übertragbar.

    Der Inhalt des Urteils des Gerichtshofs Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178) sei auf die vorliegende Rechtssache übertragbar, weil die Union nicht der Abgabenpflichtige der regionalen Beiträge sei, weder die Elektrizitätsordonnanz noch die Gasordonnanz dem Abgabenpflichtigen vorschrieben, sie auf den Endkunden abzuwälzen, und die Abwälzung auf die Union daher rein vertraglich sei.

    4 - Urteile AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144), Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678) und Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178).

    Ebenso nimmt der Gerichtshof im Urteil Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 44 bis 46) eine autonome Auslegung des Begriffs "direkte Steuer" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 des Protokolls vor.

    30 - Im Urteil Kommission/Belgien hat der Gerichtshof entschieden, dass die Befreiung zu versagen sei, da sie dem Vertragspartner der Union nicht zugutekomme; erst sodann weist er darauf hin, dass ein solches Ergebnis nicht durch den Zweck von Art. 3 des Protokolls, nämlich die Sicherstellung der Unabhängigkeit der Union oder ihres ordnungsgemäßen Funktionierens, "entkräftet [wird]" (Urteil Kommission/Belgien, C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 55 und 56).

    31 - C-437/04, EU:C:2007:178, Rn. 50 und 51.

  • EuGH, 26.10.2006 - C-199/05

    Europäische Gemeinschaft - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14
    4 - Urteile AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144), Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678) und Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178).

    19 - Urteil Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 31).

    Im Urteil Europäische Gemeinschaft weist der Gerichtshof "[j]edenfalls" darauf hin, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass die Zahlung der in Rede stehenden Gebühr die Unabhängigkeit der Union oder ihr ordnungsgemäßes Funktionieren beeinträchtigen könnte (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 43).

    41 - Urteile AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144, Rn. 26) und Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 21).

    42 - Urteil Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 25).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-191/94

    AGF Belgium SA gegen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Institut national

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14
    Nur bei einer solchen Vorgehensweise ist gewährleistet, dass die Vorschrift tatsächlich einheitlich angewendet wird" (C-191/94, EU:C:1996:53, Nr. 17).

    Zwischen der Vergütung und dem erhaltenen Vorteil besteht ein unmittelbarer Zusammenhang ... Dies ist nicht so im Falle einer Steuer, bei der der Zusammenhang zwischen der Zahlung und erhaltenen Vorteilen sowohl mittelbar als auch vage ist" (Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache AGF Belgium, C-191/94, EU:C:1996:53, Nrn. 31 und 32).

  • EuGH, 16.12.1960 - 6/60

    Jean-E. Humblet gegen belgischen Staat.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14
    Vgl. auch zum (aktuellen) Art. 13 Abs. 2 des Protokolls zur Steuerbefreiung der Beamten Urteil Humblet/Belgischer Staat, 6/60-IMM, EU:C:1960:48: "Was das anwendbare Recht anbelangt, so ist jene allgemeine Frage nach dem Recht der Gemeinschaft ..., nicht jedoch nach dem belgischen Recht zu beurteilen".
  • EuGH, 10.12.1968 - 2/68

    Ufficio imposte di consumo di Ispra / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14
    Der Beschluss Ufficio imposte consumo/Kommission (2/68-IMM, EU:C:1968:50) betrifft im Wesentlichen das Abkommen zwischen der italienischen Regierung und der Kommission zur Errichtung eines gemeinsamen Zentrums für Nuklearforschung.
  • EuGH, 08.12.2005 - C-220/03

    EZB / Deutschland - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14
    Das Urteil EZB/Deutschland (C-220/03, EU:C:2005:748) betrifft das Sitzabkommen zwischen der deutschen Regierung und der Europäischen Zentralbank über den Sitz dieses Organs.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.1968 - 32/67

    J.G.F van Leuven gegen Stadt Rotterdam.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14
    Die Unterscheidung zwischen Steuern und Vergütungen für erbrachte Leistungen ist außerdem dem Steuerrecht der Mitgliedstaaten bekannt: vgl. hierzu die Schlussanträge des Generalanwalts Roemer in der Rechtssache Van Leeuwen (32/67, EU:C:1968:2), der darauf hinweist, dass die Unterscheidung zwischen Steuern und Gebühren, die nichts anderes darstellen als eine Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen, dem niederländischen, deutschen, französischen, italienischen und belgischen Recht bekannt sei; vgl. zum französischen Recht Lamarque, J., Négrin, O., und Ayrault, L., Droit fiscal général , 3. Aufl., LexisNexis, 2014, Abs. 94 ff.
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