Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.2019 - C-163/18   

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https://dejure.org/2019,19098
EuGH, 10.07.2019 - C-163/18 (https://dejure.org/2019,19098)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.2019 - C-163/18 (https://dejure.org/2019,19098)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - C-163/18 (https://dejure.org/2019,19098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    HQ u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Annullierung des Fluges - ...

  • IWW

    Art. 8 Abs. 2 FluggastrechteVO
    Fluggastrechte

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung â€" Luftverkehr â€" Verordnung (EG) Nr. 261/2004 â€" Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen â€" Annullierung des ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Flugannullierung / Flugscheinkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Annullierung des Fluges - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Flugausfällen bei Pauschalreisen: Bitte wenden Sie sich an den Veranstalter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pauschalreisende kriegen bei Flugannullierung nur vom Reiseveranstalter Geld!

  • versr.de (Kurzinformation)

    Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, können nicht auch eine Erstattung beim Luftfahrtunternehmen beanspruchen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kein ungerechtfertigtes Übermaß an Schutz der Fluggäste zu Lasten des Luftfahrtunternehmens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Flugausfall - Wenn Veranstalter nicht zahlt, verklagt Urlauber den Staat

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Airlines müssen Pauschalreisenden bei Insolvenz ihres Veranstalters bei Flugausfall keine Erstattung des Flugpreises zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pauschalreisende können bei Flugannullierung Erstattung nur vom Reiseveranstalter und nicht vom Luftfahrtunternehmen fordern - Ansprüche aus Fluggastrechteverordnung und aus Richtlinie über Pauschalreisen nicht kumulierbar

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 940
  • NVwZ-RR 2020, 202
  • EuZW 2019, 701
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.06.1999 - C-140/97

    Rechberger u.a.

    Auszug aus EuGH, 10.07.2019 - C-163/18
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses - unabhängig von seinen Ursachen - zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C-140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).

    Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C-140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).

  • EuGH, 16.01.2014 - C-430/13

    Baradics u.a. - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Pauschalreisen -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2019 - C-163/18
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 7 der Richtlinie 90/314 die Erfolgspflicht aufstellt, den Pauschalreisenden für den Fall des Konkurses des Reiseveranstalters ein Recht auf die Erstattung gezahlter Beträge zu verleihen, und dass diese Garantie speziell dazu bestimmt ist, den Verbraucher gegen die Folgen des Konkurses - unabhängig von seinen Ursachen - zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C-140/97, EU:C:1999:306, Rn. 74, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 35).

    Der Gerichtshof hat darüber hinaus befunden, dass eine nationale Regelung die Verpflichtungen aus dieser Bestimmung nur dann ordnungsgemäß umsetzt, wenn sie unabhängig von ihren Modalitäten bewirkt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters für die Fluggäste die Erstattung aller von ihnen gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C-140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 38).

  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 10.07.2019 - C-163/18
    Andernfalls verfügt, wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, der betroffene Reisende jedenfalls über die Möglichkeit, eine Klage gegen den betreffenden Mitgliedstaat auf Ersatz des Schadens zu erheben, der ihm durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2010, Fuß, C-429/09, EU:C:2010:717, Rn. 45 bis 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.09.2018 - C-601/17

    Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft auch Provisionen

    Auszug aus EuGH, 10.07.2019 - C-163/18
    Zu der Frage, ob die Fluggäste, die gegen ihren Reiseveranstalter einen Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, auch von dem Luftfahrtunternehmen die Erstattung ihrer Flugscheinkosten verlangen können, ist einleitend darauf hinzuweisen, dass zum einen nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 261/2004 in Verbindung mit deren Art. 5 Abs. 1 Buchst. a das Luftfahrtunternehmen verpflichtet ist, bei Annullierung eines Fluges den betroffenen Fluggästen u. a. Unterstützungsleistungen in Form der Erstattung ihrer Flugscheinkosten anzubieten (vgl. Urteil vom 12. September 2018, Harms, C-601/17, EU:C:2018:702, Rn. 12).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-215/18

    Ein Fluggast, der seinen Flug über ein Reisebüro gebucht hat, kann gegen das

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof entschieden, dass sich dem eindeutigen Wortlaut dieses Art. 8 Abs. 2 entnehmen lässt, dass bereits das Bestehen eines Erstattungsanspruchs aus der Richtlinie 90/314 ausreicht, um auszuschließen, dass ein Fluggast, dessen Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist, die Erstattung seiner Flugscheinkosten nach der Verordnung Nr. 261/2004 von dem ausführenden Luftfahrtunternehmen verlangen kann (Urteil vom 10. Juli 2019, Aegean Airlines, C-163/18, EU:C:2019:585, Rn. 31).

    Die Art. 6 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004, auf deren Grundlage der im Ausgangsverfahren klagende Fluggast eine Ausgleichszahlung begehrt, enthalten jedoch keine der in Art. 8 Abs. 2 dieser Verordnung für die Erstattung der Flugscheinkosten vorgesehenen Ausnahme - um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 10. Juli 2019, Aegean Airlines (C-163/18, EU:C:2019:585), ergangen ist - entsprechende Ausnahme.

  • BGH, 27.09.2022 - X ZR 35/22

    Fluggastrechteverordnung: Aktivlegitimation für den Anspruch auf Erstattung der

    Dies bedeutet umgekehrt, dass Pauschalreisende die Erstattung ihrer Flugkosten verlangen können, wenn die Voraussetzungen der Pauschalreise-Richtlinie für einen Erstattungsanspruch nicht erfüllt sind (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2019 - C-163/18, NJW-RR 2019, 940 Rn. 30; vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Sache, Rn. 45).

    Er wollte Fluggäste, deren Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist, aber nicht vollständig vom Anwendungsbereich der Verordnung ausschließen (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2019 - C-163/18, NJW-RR 2019, 940 Rn. 32).

  • BayObLG, 22.07.2021 - 102 AR 51/21

    Gerichtstand für Klage gegen Pauschalreiseveranstalter und

    aa) Der Sache nach macht der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin zu 2) nicht, jedenfalls nicht nur, einen Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung (Verordnung [EG] Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung [EWG] Nr. 295/91; künftig: Fluggastrechte-VO), insbesondere nicht ausschließlich einen Anspruch auf Erstattung der im Rahmen der Pauschalreise aufgewendeten Flugscheinkosten wegen Nichtbeförderung nach Art. 8 Abs. 2 der Fluggastrechte-VO geltend, für den eine Haftung sowohl des Luftfahrtunternehmens als auch des Reiseveranstalters in Streitgenossenschaft nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union von vorneherein ausscheidet (vgl. EuGH, Urt. v. 26. März 2020, C-215/18, NJW-RR 2020, 552 - Králová ./. Primera Air Scandinavia A/S Rn. 32 f.; Urt. v. 10. Juli 2019, C-163/18, NJW-RR 2019, 940 - Aegean Airlines - zur RL 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen).
  • LG Frankfurt/Main, 07.04.2022 - 24 S 123/21
    Die Norm stellt, vor dem Zweck des Verbots der Kumulierung von Ansprüchen (siehe dazu: EuGH, Urt. v. 10.07.2019 - C-163/18 = EuZW 2019, 701, 702, Rn. 31) nur darauf ab, dass ein Anspruch aus einem Pauschalreisevertrag besteht und der Flug des Fluggastes objektiv Teil einer Pauschalreise war.

    Gegen den Ausschluss des Art. 8 Abs. 2 Fluggastrechteverordnung streitet nicht, dass über das Vermögen von ... das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und insoweit der Anspruch - wenn überhaupt - nicht in der geltend gemachten Höhe zu realisieren ist, sondern nur im Umfang der Insolvenzquote, weil bereits das Bestehen eines Erstattungsanspruches aus der Richtlinie bzw. dem die Richtlinie umgesetzten nationalen Recht nach dem Wortlaut des Art. 8 Abs. 2 Fluggastrechteverordnung ausreicht (siehe auch: EuGH, Urt. v. 10.07.2019 - C-163/18 = EuZW 2019, 701, 702, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-215/18

    Primera Air Scandinavia

    65 Urteil vom 10. Juli 2019 (C-163/18, im Folgenden: Urteil Aegean Airlines, EU:C:2019:585).
  • AG Bremen, 03.04.2020 - 8 C 43/20

    Reisevertrag - Anrechnung Ausgleichsanspruch auf Reisepreisrückzahlungsanspruch

    Eine solche Kumulierung würde zu einem ungerechtfertigten Übermaß an Schutz der Fluggäste führen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.07.2019, Az.: C-163/18).
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Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18 (https://dejure.org/2019,6856)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.03.2019 - C-163/18 (https://dejure.org/2019,6856)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. März 2019 - C-163/18 (https://dejure.org/2019,6856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    HQ u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Art. 8 Abs. 2 - Anspruch auf ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen - Art. 8 Abs. 2 - Anspruch auf ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18
    38 Vgl. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 58 ff.), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 33 ff.), sowie vom 7. September 2017, Bossen u. a. (C-559/16, EU:C:2017:644, Rn. 19 ff.), sowie Beschluss vom 5. Oktober 2016, Wunderlich (C-32/16, EU:C:2016:753, Rn. 21 ff.).

    52 Vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 23 und 34), vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor (C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 25 und 33), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 37 und 38 sowie 74 ff.), vom 31. Januar 2013, McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 47 ff.), und vom 22. Juni 2016, Mennens (C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 26 ff.).

    53 Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 67), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 39), sowie vom 12. September 2018, Harms (C-601/17, EU:C:2018:702, Rn. 15).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18
    26 Insbesondere im Urteil vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 40 bis 69), dessen Inhalt von einigen Kommentatoren beanstandet wurde.

    38 Vgl. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 58 ff.), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 33 ff.), sowie vom 7. September 2017, Bossen u. a. (C-559/16, EU:C:2017:644, Rn. 19 ff.), sowie Beschluss vom 5. Oktober 2016, Wunderlich (C-32/16, EU:C:2016:753, Rn. 21 ff.).

    53 Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 67), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 39), sowie vom 12. September 2018, Harms (C-601/17, EU:C:2018:702, Rn. 15).

  • EuGH, 04.10.2012 - C-22/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18
    52 Vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 23 und 34), vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor (C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 25 und 33), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 37 und 38 sowie 74 ff.), vom 31. Januar 2013, McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 47 ff.), und vom 22. Juni 2016, Mennens (C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 26 ff.).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-321/11

    Den Fluggästen aufeinander folgender Flüge sind Ausgleichsleistungen wegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18
    52 Vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 23 und 34), vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor (C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 25 und 33), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 37 und 38 sowie 74 ff.), vom 31. Januar 2013, McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 47 ff.), und vom 22. Juni 2016, Mennens (C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 26 ff.).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18
    52 Vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 23 und 34), vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor (C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 25 und 33), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 37 und 38 sowie 74 ff.), vom 31. Januar 2013, McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 47 ff.), und vom 22. Juni 2016, Mennens (C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 26 ff.).
  • EuGH, 22.06.2016 - C-255/15

    Mennens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18
    52 Vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 23 und 34), vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor (C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 25 und 33), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 37 und 38 sowie 74 ff.), vom 31. Januar 2013, McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 47 ff.), und vom 22. Juni 2016, Mennens (C-255/15, EU:C:2016:472, Rn. 26 ff.).
  • EuGH, 11.05.2017 - C-302/16

    Ein Luftfahrtunternehmen, das nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18
    55 Vgl. entsprechend Urteil vom 11. Mai 2017, Krijgsman (C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 25 ff.), in dem entschieden wurde, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen einem Fluggast, der einen Flug über einen Reisevermittler erworben hat, auch dann einen Ausgleich zu leisten hat, wenn das Luftfahrtunternehmen diesen Reisevermittler rechtzeitig über eine Flugplanänderung für diesen Flug informiert hat und dieses den Fluggast zu spät davon unterrichtet hat, in dem jedoch auch darauf hingewiesen wurde, dass das Luftfahrtunternehmen nach Art. 13 der Verordnung Nr. 261/2004 von jeder Person, mit der es in einer Vertragsbeziehung steht, Erstattung verlangen kann.
  • EuGH, 12.09.2018 - C-601/17

    Im Fall der Annullierung eines Fluges muss die Fluggesellschaft auch Provisionen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18
    53 Vgl. u. a. Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 67), vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 39), sowie vom 12. September 2018, Harms (C-601/17, EU:C:2018:702, Rn. 15).
  • EuGH, 15.06.1999 - C-140/97

    Rechberger u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18
    48 Wobei darauf hinzuweisen ist, dass der Gerichtshof Art. 7 der Richtlinie 90/314 dahin ausgelegt hat, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, deren Ausgestaltung nicht zu dem Ergebnis führt, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Reiseveranstalters für den Verbraucher die Erstattung aller von ihm gezahlten Beträge tatsächlich sichergestellt ist (vgl. u. a. Urteil vom 15. Juni 1999, Rechberger u. a., C-140/97, EU:C:1999:306, Rn. 64 bis 66 und 74 bis 77, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Baradics u. a., C-430/13, EU:C:2014:32, Rn. 32 bis 38).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18
    40 Vgl. das von der Kommission angeführte Urteil vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann (C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 20), sowie Beschluss vom 14. November 2014, Siewert (C-394/14, EU:C:2014:2377, Rn. 17), und Urteil vom 17. September 2015, van der Lans (C-257/14, EU:C:2015:618, Rn. 35 und 45), die alle die Auslegung von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 betreffen.
  • EuGH, 14.03.2013 - C-420/11

    Das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Verletzung des

  • EuGH, 16.01.2014 - C-430/13

    Baradics u.a. - Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Pauschalreisen -

  • EuGH, 03.09.2014 - C-318/13

    X - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 79/7/EWG - Gleichbehandlung von

  • EuGH, 14.11.2014 - C-394/14

    Siewert u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung - Art. 99 -

  • EuGH, 17.09.2015 - C-257/14

    Luftfahrtunternehmen müssen Fluggästen auch bei Annullierung eines Fluges wegen

  • EuGH, 05.10.2016 - C-32/16

    Wunderlich - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • EuGH, 07.09.2017 - C-559/16

    Der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen

  • EuGH, 04.07.2018 - C-532/17

    Im Fall einer großen Flugverspätung ist zur Zahlung der den Fluggästen

  • EuGH, 04.10.2018 - C-571/16

    Kantarev

  • EuGH, 15.11.2018 - C-330/17

    Luftfahrtunternehmen, die Flugtarife für innergemeinschaftliche Flüge nicht in

  • EuGH, 17.01.2019 - C-102/18

    Brisch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-215/18

    Primera Air Scandinavia

    Eine ähnliche Klage war jüngst Gegenstand der Rechtssache, in der das Urteil Aegean Airlines(65) ergangen ist und bei der es speziell um den Anspruch auf Erstattung von Flugscheinkosten durch das ausführende Luftfahrtunternehmen bei Annullierung eines Fluges ging, vor allem wenn der Reiseveranstalter(66) in Konkurs gegangen ist.

    Was den im Urteil Aegean Airlines ausgelegten Art. 8 Abs. 2 der Verordnung Nr. 261/2004 anbelangt, so bringt er auf spezifische Weise zum Ausdruck, dass der in Abs. 1 Buchst. a dieses Artikels vorgesehene Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten(72) auch für Fluggäste gilt, deren Flüge Bestandteil einer Pauschalreise sind, es sei denn , dass sich ein solcher Anspruch aus der Richtlinie 90/314, wenn auch nur potenziell, ergibt(73).

    Was den historischen Zusammenhang anbelangt, in den sich die hier einschlägigen Vorschriften einfügen, teile ich die vom Gerichtshof im Urteil Aegean Airlines vertretene Ansicht und weise in Übereinstimmung mit den von mir in meinen Schlussanträgen in dieser Rechtssache angestellten Überlegungen(83) darauf hin, dass sich aus der Entstehungsgeschichte der Verordnung Nr. 261/2004 ergibt, dass der Unionsgesetzgeber die Fluggäste, deren Flug Bestandteil einer Pauschalreise ist, nicht vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausschließen wollte, sondern ihnen die durch diese Verordnung verliehenen Rechte zuerkennen und ihnen gegenüber zugleich das zuvor durch die Richtlinie 90/314 eingerichtete, einen ausreichenden Schutz gewährende System beibehalten wollte.

    65 Urteil vom 10. Juli 2019 (C-163/18, im Folgenden: Urteil Aegean Airlines, EU:C:2019:585).

    68 Urteil Aegean Airlines (Rn. 44).

    69 Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Aegean Airlines (C-163/18, im Folgenden: meine Schlussanträge in der Rechtssache Aegean Airlines, EU:C:2019:275, Nrn. 35 bis 67).

    76 Vgl. Urteil Aegean Airlines (Rn. 32 bis 34), in dem diesbezüglich auf meine Schlussanträge in der Rechtssache Aegean Airlines verwiesen wird (Nrn. 43 und 44 sowie Nr. 64).

    83 Vgl. Urteil Aegean Airlines (Rn. 32) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Aegean Airlines (Nrn. 40 bis 46 und die dort angeführten Quellen).

    88 Vgl. dazu Urteil Aegean Airlines (Rn. 38) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Aegean Airlines (Nrn. 58 ff. sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

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