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   EuGH, 28.01.2004 - C-164/02   

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https://dejure.org/2004,10022
EuGH, 28.01.2004 - C-164/02 (https://dejure.org/2004,10022)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.2004 - C-164/02 (https://dejure.org/2004,10022)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - C-164/02 (https://dejure.org/2004,10022)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    1. Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Begriff - Handlungen mit verbindlicher Rechtswirkung - Entscheidung, mit der eine angemeldete Regelung über eine staatliche Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Keine qualifizierte Änderung der ...

  • EU-Kommission

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Regelung zur Förderung der Aufbereitung von Baggerschlamm; Ausbaggern der Schifffahrtswege als öffentliche Aufgabe im Zusammenhang mit der Gewässerbewirtschaftung; Lagerung und die Aufbereitung von Baggerschlamm als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 15. Februar 2002 über eine staatliche Beihilfe in Form von Zuschüssen an die Hafenbehörden aufgrund der "Stimuleringsregeling verwerking baggerspecie" (Maßnahmen zur Gewährung von Anreizen zur Verwertung von ...

 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.06.2000 - C-147/96

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.01.2004 - C-164/02
    13 Nach Ansicht der Kommission sind Handlungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben sei, nur solche Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugten, die die Interessen des Klägers beeinträchtigen könnten (vgl. Urteil vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-147/96, Niederlande/Kommission, Slg. 2000, I-4723, Randnr. 25).

    Sie sei dazu angetan, seine Interessen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu beeinträchtigen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, und vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, sowie Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513).

    18 Zunächst ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. insbesondere Urteile vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62, vom 5. Oktober 1999, Niederlande/Kommission, Randnr. 26, und vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, Randnr. 25).

    19 Für die Feststellung, ob eine Handlung oder eine Entscheidung solche Wirkungen erzeugt, ist ihr materieller Gehalt zu untersuchen (Urteil vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, Randnr. 27).

  • EuG, 30.01.2002 - T-212/00

    Nuove Industrie Molisane / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.01.2004 - C-164/02
    Die Maßnahme erzeuge keine verbindliche Rechtswirkung, die die Interessen des Königreichs der Niederlande beeinträchtigen könne, da sie seine Rechtsstellung nicht ändere und ihm auch sonst keine Nachteile bringe (vgl. Urteile des Gerichts vom 17. September 1992 in der Rechtssache T-138/89, NBV und NVB/Kommission, Slg. 1992, II-2181, und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-212/00, Nuove Industrie Molisane/Kommission, Slg. 2002, II-347).
  • EuGH, 08.03.1991 - C-66/91

    Emerald Meats / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.01.2004 - C-164/02
    Sie sei dazu angetan, seine Interessen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu beeinträchtigen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, und vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, sowie Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513).
  • EuGH, 31.03.1998 - C-68/94

    DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ÜBER DIE KONTROLLE VON UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN

    Auszug aus EuGH, 28.01.2004 - C-164/02
    18 Zunächst ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die die Nichtigkeitsklage nach Artikel 230 EG gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. insbesondere Urteile vom 31. März 1998 in den Rechtssachen C-68/94 und C-30/95, Frankreich u. a./Kommission, Slg. 1998, I-1375, Randnr. 62, vom 5. Oktober 1999, Niederlande/Kommission, Randnr. 26, und vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, Randnr. 25).
  • EuGH, 05.10.1999 - C-308/95

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.01.2004 - C-164/02
    Sie sei dazu angetan, seine Interessen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu beeinträchtigen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, und vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, sowie Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513).
  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen

    Auszug aus EuGH, 28.01.2004 - C-164/02
    Die Maßnahme erzeuge keine verbindliche Rechtswirkung, die die Interessen des Königreichs der Niederlande beeinträchtigen könne, da sie seine Rechtsstellung nicht ändere und ihm auch sonst keine Nachteile bringe (vgl. Urteile des Gerichts vom 17. September 1992 in der Rechtssache T-138/89, NBV und NVB/Kommission, Slg. 1992, II-2181, und vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-212/00, Nuove Industrie Molisane/Kommission, Slg. 2002, II-347).
  • EuGH, 13.06.1991 - C-50/90

    Sunzest / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.01.2004 - C-164/02
    Sie sei dazu angetan, seine Interessen im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu beeinträchtigen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1991 in den Rechtssachen C-66/91 und C-66/91 R, Emerald Meats/Kommission, Slg. 1991, I-1143, und vom 13. Juni 1991 in der Rechtssache C-50/90, Sunzest/Kommission, Slg. 1991, I-2917, sowie Urteil vom 5. Oktober 1999 in der Rechtssache C-308/95, Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-6513).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Diese Beurteilungen können der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Unionsrichter nur unterliegen, soweit sie als Begründung einer beschwerenden Maßnahme die tragenden Gründe für den verfügenden Teil dieser Maßnahme darstellen (Beschluss vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission, C-164/02, EU:C:2004:54, Rn. 21, und Urteil vom 17. September 1992, NBV und NVB/Kommission, T-138/89, EU:T:1992:95, Rn. 31) und wenn diese Begründung insbesondere geeignet ist, den materiellen Gehalt des verfügenden Teils der fraglichen Maßnahme zu ändern (vgl. Urteil vom 12. Oktober 2007, Pergan Hilfsstoffe für industrielle Prozesse/Kommission, T-474/04, EU:T:2007:306, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Sie können der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Gemeinschaftsrichter nur unterliegen, soweit sie als Begründung einer beschwerenden Maßnahme die tragenden Gründe des verfügenden Teils dieser Maßnahme darstellen (Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission, C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnr. 21, Urteil des Gerichts vom 19. März 2003, CMA CGM u. a./Kommission, T-213/00, Slg. 2003, II-913, Randnr. 186; vgl. auch oben, Randnr. 260) oder wenn diese Begründung zumindest geeignet ist, den materiellen Gehalt dessen zu ändern, was im verfügenden Teil der fraglichen Maßnahme entschieden worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00, Slg. 2002, II-4825, Randnrn.
  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1

    Mit Schreiben vom 13. Dezember 2004 forderte das Gericht das Königreich der Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland auf, zu den aus dem Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission (C-164/02, Slg. 2004, I-1177), für die Zulässigkeit der Klage zu ziehenden Schlussfolgerungen Stellung zu nehmen.
  • EuG, 21.05.2010 - T-425/04

    Die Erklärungen der französischen Behörden, mit denen diese France Télécom ihre

    Die Kommission verweist hierzu auf den Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission (C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnrn. 18 bis 25), wonach die Klage eines Mitgliedstaats gegen eine an ihn gerichtete Entscheidung über staatliche Beihilfen, mit der zu seinen Gunsten bestimmte Beihilfemaßnahmen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt würden, wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig sei.

    25 und 27, Beschlüsse Portugal/Kommission, oben in Randnr. 118 angeführt, Randnr. 24, und Niederlande/Kommission, oben in Randnr. 103 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 12.10.2007 - T-474/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE VERTRAULICHE

    Sie können der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Gemeinschaftsrichter nur unterliegen, soweit sie als Begründung einer beschwerenden Maßnahme die tragenden Gründe für den verfügenden Teil dieser Maßnahme darstellen (Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission, C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnr. 21; Urteil des Gerichts vom 19. März 2003, CMA CGM u. a./Kommission, T-213/00, Slg. 2003, II-913, Randnr. 186) und wenn diese Begründung insbesondere geeignet ist, den materiellen Gehalt des verfügenden Teils der fraglichen Maßnahme zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00, Slg. 2002, II-4825, Randnrn.
  • EuG, 08.10.2008 - T-411/06

    Sogelma / EAR - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungen der Europäischen

    Nach ständiger Rechtsprechung sind nur Maßnahmen mit verbindlichen Rechtswirkungen, die geeignet sind, die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen, Handlungen oder Entscheidungen, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne von Art. 230 EG sein können (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission, C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.05.2010 - T-450/04
    Die Kommission verweist hierzu auf den Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission (C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnrn. 18 bis 25), wonach die Klage eines Mitgliedstaats gegen eine an ihn gerichtete Entscheidung über staatliche Beihilfen, mit der zu seinen Gunsten bestimmte Beihilfemaßnahmen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt würden, wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig sei.

    Außerdem darf entgegen der anscheinend von der Kommission vertretenen Ansicht der Begriff des Rechtsschutzinteresses nicht mit dem Konzept der anfechtbaren Handlung vermengt werden, nach dem mit der Nichtigkeitsklage nur Handlungen angefochten werden können, die potenziell beschwerende Rechtswirkungen erzeugen sollen, was anhand ihres materiellen Gehalts festzustellen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg. 2000, I-4723, Randnrn. 25 und 27, Beschlüsse Portugal/Kommission, oben in Randnr. 118 angeführt, Randnr. 24, und Niederlande/Kommission, oben in Randnr. 103 angeführt, Randnrn. 18 und 19, Urteil TV 2/Dänemark u. a./Kommission, oben in Randnr. 118 angeführt, Randnr. 63).

  • EuG, 21.05.2010 - T-456/04

    AFORS Télécom / Kommission

    Die Kommission verweist hierzu auf den Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission (C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnrn. 18 bis 25), wonach die Klage eines Mitgliedstaats gegen eine an ihn gerichtete Entscheidung über staatliche Beihilfen, mit der zu seinen Gunsten bestimmte Beihilfemaßnahmen für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt würden, wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig sei.

    Außerdem darf entgegen der anscheinend von der Kommission vertretenen Ansicht der Begriff des Rechtsschutzinteresses nicht mit dem Konzept der anfechtbaren Handlung vermengt werden, nach dem mit der Nichtigkeitsklage nur Handlungen angefochten werden können, die potenziell beschwerende Rechtswirkungen erzeugen sollen, was anhand ihres materiellen Gehalts festzustellen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 2000, Niederlande/Kommission, C-147/96, Slg. 2000, I-4723, Randnrn. 25 und 27, Beschlüsse Portugal/Kommission, oben in Randnr. 118 angeführt, Randnr. 24, und Niederlande/Kommission, oben in Randnr. 103 angeführt, Randnrn. 18 und 19, Urteil TV 2/Dänemark u. a./Kommission, oben in Randnr. 118 angeführt, Randnr. 63).

  • EuG, 20.09.2007 - T-136/05

    Salvat père & fils u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen zur

    Zur Stützung ihrer Auffassung beruft sich die Kommission auf den Beschluss des Gerichtshofs vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission (C-164/02, Slg. 2004, I-1177, Randnrn. 18 bis 25), und das Urteil des Gerichts vom 14. April 2005, Sniace/Kommission (T-141/03, Slg. 2005, II-1197, Randnrn. 25 ff.).

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit der vorliegenden Klage ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Handlungen oder Entscheidungen, gegen die eine Nichtigkeitsklage nach Art. 230 EG gegeben ist, nur diejenigen Maßnahmen sind, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen der Kläger durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. Beschluss Niederlande/Kommission, oben in Randnr. 28 angeführt, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 02.02.2022 - T-616/18

    Das Gericht weist die Klage gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die

    Allerdings ist diese Aussage nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses in Frage zu stellen, da sie nicht den tragenden Grund für den verfügenden Teil dieses Beschlusses darstellt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 28. Januar 2004, Niederlande/Kommission, C-164/02, EU:C:2004:54, Rn. 21).
  • EuG, 10.04.2008 - T-233/04

    Niederlande / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 2001/81/EG -

  • EuG, 08.11.2007 - T-234/04

    Niederlande / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung 2004/1/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2010 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Zulässigkeit der Klage im ersten

  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission

  • EuG, 01.07.2009 - T-81/07

    KG Holding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umstrukturierungsbeihilfe der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2005 - C-138/03

    Italien / Kommission - Strukturfonds - Kofinanzierung - Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 16.11.2022 - T-469/20

    Staatliche Beihilfen

  • EuG, 22.03.2011 - T-369/07

    Lettland / Kommission

  • EuG, 08.02.2011 - T-157/08

    Paroc / HABM (INSULATE FOR LIFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 28.01.2016 - T-427/12

    Das Gericht bestätigt, dass die Garantie, die Österreich der BayernLB im Rahmen

  • EuG, 25.09.2008 - T-392/03

    Regione Siciliana / Kommission - Nichtigkeitsklage - EFRE - Streichung eines

  • EuG, 11.06.2015 - T-452/14

    Laboratoires CTRS / Kommission

  • EuG, 04.03.2009 - T-292/04

    Caremar u.a. / Kommission

  • EuG, 04.03.2009 - T-504/04

    Navigazione Libera del Golfo / Kommission

  • EuG, 25.09.2008 - T-414/03

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuG, 25.09.2008 - T-408/03

    Regione Siciliana / Kommission

  • EuG, 09.07.2007 - T-6/06

    wheyco / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anreizelement - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 01.02.2012 - T-237/09

    Région wallonne / Kommission

  • EuG, 25.09.2008 - T-435/03

    Regione Siciliana / Kommission

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