Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 08.11.2012 - C-165/11   

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https://dejure.org/2012,33679
EuGH, 08.11.2012 - C-165/11 (https://dejure.org/2012,33679)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2012 - C-165/11 (https://dejure.org/2012,33679)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2012 - C-165/11 (https://dejure.org/2012,33679)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendbarkeit - Zollkodex der Gemeinschaften - Waren aus einem Drittland, die in einem Mitgliedstaat in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind - Verarbeitung der Waren im aktiven Veredelungsverkehr nach dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Profitube

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendbarkeit - Zollkodex der Gemeinschaften - Waren aus einem Drittland, die in einem Mitgliedstaat in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind - Verarbeitung der Waren im aktiven Veredelungsverkehr nach dem ...

  • EU-Kommission

    Profitube

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendbarkeit - Zollkodex der Gemeinschaften - Waren aus einem Drittland, die in einem Mitgliedstaat in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind - Verarbeitung der Waren im aktiven Veredelungsverkehr nach dem ...

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zum mehrwertsteuerpflichtigen Verkauf veredelter Waren aus einem Drittland im Zolllagerverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrwertsteuerpflichtiger Verkauf veredelter Waren aus Drittland im Zolllagerverfahren; Vorabentscheidungsersuchen des slowakischen Obersten Gerichtshofs

  • datenbank.nwb.de

    Zollkodex der Gemeinschaften - Waren aus einem Drittland, die in einem Mitgliedstaat in das Zolllagerverfahren übergeführt worden sind - Verarbeitung der Waren im aktiven Veredelungsverkehr nach dem Nichterhebungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lieferung von im Zolllagerverfahren befindlichen Waren unterliegt der USt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Najvyssí súd Slovenskej republiky (Republik Slowenien), eingereicht am 4. April 2011 - Danové riaditelstvo Slovenskej republiky/Profitube s.r.o.

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2013, 159
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.02.2006 - C-305/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-165/11
    Da die fraglichen Waren diesen Regelungen zum Zeitpunkt des streitigen Verkaufs weiterhin unterlagen, sind sie, obwohl sie tatsächlich in das Gebiet der Union verbracht wurden, nicht so zu betrachten, als seien sie im Sinne des Art. 2 Nr. 2 der Sechsten Richtlinie "eingeführt" worden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Februar 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-305/03, Slg. 2006, I-1213, Randnr. 41).

    Die Mitgliedstaaten können also bestimmte inländische Umsätze mit Gegenständen, die den in Art. 16 Abs. 1 Teile B und D vorgesehenen Regelungen und Sachverhalten - darunter die Zolllagerregelung und die Regelung für den aktiven Veredelungsverkehr - unterliegen, oder die in einem Zolllager bewirkten Umsätze von der Steuer befreien (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 40).

  • EuGH, 08.03.1988 - 102/86

    Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-165/11
    Zweitens setzt die Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie voraus, dass zwischen dem gelieferten Gegenstand und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. Urteile vom 8. März 1988, Apple and Pear Development Council, 102/86, Slg. 1988, 1443, Randnr. 12, und vom 7. Oktober 2010, Loyalty Management UK und Baxi Group, C-53/09 und C-55/09, Slg. 2010, I-9187, Randnr. 51).
  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-165/11
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs umfasst dieser Begriff jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. u. a. Urteile vom 8. Februar 1990, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, C-320/88, Slg. 1990, I-285, Randnr. 7, und vom 10. März 2011, Bog u. a., C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09, Slg. 2011, I-1457, Randnr. 59).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-165/11
    Kann die vorstehend dargelegte Situation im Licht der Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch, die der Gerichtshof der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Anwendung der Sechsten Richtlinie entwickelt hat (Urteil vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, Slg. 2006, I-1609), so beurteilt werden, dass Profitube mit der Lieferung der Gegenstände in dem im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik belegenen öffentlichen Zolllager bereits eine entgeltliche Lieferung von Gegenständen im Inland vorgenommen hat?.
  • EuGH, 07.10.2010 - C-53/09

    Loyalty Management UK - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Besteuerungsgrundlage

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-165/11
    Zweitens setzt die Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie voraus, dass zwischen dem gelieferten Gegenstand und dem empfangenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. Urteile vom 8. März 1988, Apple and Pear Development Council, 102/86, Slg. 1988, 1443, Randnr. 12, und vom 7. Oktober 2010, Loyalty Management UK und Baxi Group, C-53/09 und C-55/09, Slg. 2010, I-9187, Randnr. 51).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-497/09

    Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-165/11
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs umfasst dieser Begriff jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. u. a. Urteile vom 8. Februar 1990, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, C-320/88, Slg. 1990, I-285, Randnr. 7, und vom 10. März 2011, Bog u. a., C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09, Slg. 2011, I-1457, Randnr. 59).
  • EuGH, 27.09.2012 - C-587/10

    VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung

    Auszug aus EuGH, 08.11.2012 - C-165/11
    Ein Steuerpflichtiger handelt in dieser Eigenschaft, wenn er im Rahmen seiner steuerbaren Tätigkeit Umsätze tätigt (Urteil vom 27. September 2012, VSTR, C-587/10, Randnr. 49).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-226/14

    Eurogate Distribution - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Da die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren dem genannten Verfahren zum Zeitpunkt ihrer Wiederausfuhr nach wie vor unterlagen, kann bei ihnen, obwohl sie sich physisch im Gebiet der Union befanden, nicht von einer "Einfuhr" im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Sechsten Richtlinie ausgegangen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2012, Profitube, C-165/11, EU:C:2012:692, Rn. 46).

    Mangels einer Einfuhr zu dem im Ausgangsverfahren erheblichen Zeitpunkt unterlagen die fraglichen Waren folglich nicht gemäß Art. 2 Nr. 2 der Sechsten Richtlinie der Mehrwertsteuer (Urteil vom 8. November 2012, Profitube, C-165/11, EU:C:2012:692, Rn. 48).

    Da die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Waren dem genannten Verfahren zum Zeitpunkt ihrer Wiederausfuhr nach wie vor unterlagen, kann bei ihnen, obwohl sie sich physisch im Gebiet der Union befanden, nicht von einer "Einfuhr" im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. d der Mehrwertsteuerrichtlinie ausgegangen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2012, Profitube, C-165/11, EU:C:2012:692, Rn. 46).

    Mangels einer Einfuhr zu dem im Ausgangsverfahren erheblichen Zeitpunkt unterlagen die fraglichen Waren folglich nicht gemäß Art. 2 Abs. 1 Buchst. d der Mehrwertsteuerrichtlinie der Mehrwertsteuer (Urteil vom 8. November 2012, Profitube, C-165/11, EU:C:2012:692, Rn. 48).

  • EuGH, 20.10.2016 - C-24/15

    Plöckl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste

    Insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass ein Steuerpflichtiger in dieser Eigenschaft handelt, wenn er im Rahmen seiner steuerbaren Tätigkeit Umsätze tätigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. September 2012, VSTR, C-587/10, EU:C:2012:592, Rn. 49, und vom 8. November 2012, Profitube, C-165/11, EU:C:2012:692, Rn. 52).
  • FG Hamburg, 25.01.2021 - 4 K 47/18

    Einfuhrumsatzsteuer (Verfahrenscode 42): Inanspruchnahme des zollrechtlichen

    Auch aus der Profitube-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 8. November 2012, C-165/11) ergibt sich nicht, dass eine Ware des freien Verkehrs i. S. v. Art. 29 AEUV noch nicht im mehrwertsteuerrechtlichen Sinne eingeführt ist.
  • BFH, 21.01.2015 - XI R 5/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

    Auch Verbrauchsteuerlager sind --wie Zolllager (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 8. November 2012 C-165/11, Profitube, UR 2013, 68, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 77, Rz 55 ff.; s. auch BFH-Urteil vom 3. November 2005 V R 63/02, BFHE 212, 161, BStBl II 2006, 337, unter II.2.b, zu "duty-free-shops")-- Teil des Inlands des betreffenden Mitgliedstaats.
  • EuGH, 15.05.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Anwendungsbereich der Art. 203 und 204 Abs. 1

    Als Erstes ist zu prüfen, ob eine Ware wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Sechsten Richtlinie eingeführt worden ist (Urteil Profitube, C-165/11, EU:C:2012:692, Rn. 41).
  • OLG Köln, 10.06.2015 - 16 U 147/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Klage gegen einen

    Das betrifft insbesondere die Fälle, in denen im Rahmen einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung streitig ist, ob der klagende Arbeitnehmer (auch) mit hoheitlichen Aufgaben betraut war (BAG, Urt. v. 3.7.1996 - 2 AZR 513/95, NZA 1996, 1229, 1230 Konsulatsangestellte; Urt. v. 23.11.2000 - 2 AZR 490/99, NZA 2001, 683, Pressereferent einer Abteilung der amerikanischen Botschaft; Urt. v. 1.7.2010 - 2 AZR 270/09, Botschaftsfahrer, der auch als Dolmetscher fungierte, hierzu auch EuGH, Urt. v. 19.7.2012 - Rs. C-165/11, Mahamdia ./. Demokratische Volksrepublik Algerien).
  • EuGH, 21.11.2013 - C-494/12

    Dixons Retail - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Lieferung von

    Besteuerungsgrundlage für die Lieferung einer Ware ist nämlich alles, was als Gegenleistung für die gelieferte Ware empfangen wird (vgl. insbesondere auf dem Gebiet der Dienstleistungen die Urteile Tolsma, Randnr. 13, und vom 29. Juli 2010, Astra Zeneca UK, C-40/09, Slg. 2010, I-7505, Randnr. 28), so dass eine solche Lieferung "gegen Entgelt" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie und Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112 erfolgt, wenn zwischen der gelieferten Ware und dem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (vgl. Urteile vom 7. Oktober 2010, Loyalty Management UK und Baxi Group, C-53/09 und C-55/09, Slg. 2010, I-9187, Randnr. 51, und vom 8. November 2012, Profitube, C-165/11, Randnr. 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2016 - C-226/14

    Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Zolllager - Externes

    36 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Profitube, C-165/11, EU:2012:692, Rn. 46.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15

    Wallenborn Transports - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Grenzüberschreitender

    Allgemein und auch im Hinblick auf die Mehrwertsteuer "befindet sich ein Zolllager im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie "im Inland", wenn es im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats belegen ist" (Urteil vom 8. November 2012, Profitube, C-165/11, EU:C:2012:692, Rn. 59).
  • FG Hessen, 11.07.2017 - 7 K 433/15

    Art. 7 Abs. 4 RL 2007/74/EG und § 2 Abs. 3 EF-VO sind nicht dahin gehend zu

    In diesem Urteil hat der EuGH seine Rechtsprechung fortentwickelt (Hinweis auf das Urteil vom 08.11.2012 C-165/11, Profitube, EU:C:2012:692, Rn. 46-48), wonach keine Einfuhrmehrwertsteuer entsteht, solange die eingeführten Gegenstände einer Regelung u.a. nach Art. 156 MwStSystRL, der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben oder dem externen Versandverfahren unterliegen (vgl. Art. 71 Abs. 1 UAbs. 1 MwStSystRL).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Anwendungsbereich

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-665/16

    Gmina Wroclaw

  • FG Hessen, 02.11.2017 - 7 K 1069/17

    Werden in ein externes Versandverfahren übergeführte und ohne Beendigung dieses

  • FG Hessen, 21.08.2017 - 7 K 1721/13

    Trotz Entstehens einer Zollschuld wegen fälschlichen Zuerkennens des Status eines

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2012 - C-165/11   

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https://dejure.org/2012,11283
Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2012 - C-165/11 (https://dejure.org/2012,11283)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.05.2012 - C-165/11 (https://dejure.org/2012,11283)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - C-165/11 (https://dejure.org/2012,11283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Profitube

    Mehrwertsteuer - Waren aus einem Drittstaat, die in einem Zolllager eines Mitgliedstaats in ein Nichterhebungsverfahren übergeführt worden sind - Verkauf der Waren unter Aufrechterhaltung des Nichterhebungsverfahrens - Lieferung von Gegenständen - Steuerbarer Umsatz

  • EU-Kommission

    Profitube

    Mehrwertsteuer - Waren aus einem Drittstaat, die in einem Zolllager eines Mitgliedstaats in ein Nichterhebungsverfahren übergeführt worden sind - Verkauf der Waren unter Aufrechterhaltung des Nichterhebungsverfahrens - Lieferung von Gegenständen - Steuerbarer ...

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Einlagerung von Waren in ein öffentliches Zolllager mit anschließender Veredelung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 29.03.2007 - C-111/05

    Aktiebolaget NN - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Lieferung von Gegenständen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2012 - C-165/11
    6 - Urteil vom 29. März 2007, Aktiebolaget NN (C-111/05, Slg. 2006, I-2697, Randnr. 55).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2012 - C-165/11
    Kann die vorstehend dargelegte Situation im Licht der Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch, die der Gerichtshof der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Anwendung der Sechsten Richtlinie entwickelt hat (Urteil vom 21. Februar 2006, Halifax, C-255/02), so beurteilt werden, dass die Rechtsmittelführerin mit der Lieferung der Gegenstände in dem im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik belegenen öffentlichen Zolllager bereits eine entgeltliche Lieferung von Gegenständen im Inland vorgenommen hat?.
  • EuGH, 09.02.2006 - C-305/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2012 - C-165/11
    5 - Urteil vom 9. Februar 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-305/03, Slg. 2006, I-1213, Randnr. 40).
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