Rechtsprechung
   EuGH, 20.02.1997 - C-166/95 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,818
EuGH, 20.02.1997 - C-166/95 P (https://dejure.org/1997,818)
EuGH, Entscheidung vom 20.02.1997 - C-166/95 P (https://dejure.org/1997,818)
EuGH, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - C-166/95 P (https://dejure.org/1997,818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Daffix

    EG-Vertrag, Artikel 190; Beamtenstatut, Artikel 25
    Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Urteilsgründe, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstossen - Fehlerhafte Würdigung der Begründung einer Verfügung, mit der gegen einen Beamten eine Disziplinarstrafe verhängt wird, durch das Gericht - Rechtsmittel begründet

  • EU-Kommission

    Kommission / Daffix

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Disziplinarstrafe in Form der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst ohne Aberkennung oder Kürzung des Anspruchs auf das nach dem Dienstalter bemessene Ruhegehalt ; Hinreichende Genauigkeit der dem Beamten zur Last gelegten Handlungen

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 86 Abs. 2 Buchst. f; ; EG-Vertrag Art. 190

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Rechtsmittelgründe - Urteilsgründe, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstossen - Fehlerhafte Würdigung der Begründung einer Verfügung, mit der gegen einen Beamten eine Disziplinarstrafe verhängt wird, durch das Gericht - Rechtsmittel begründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-166/95
    12 Das Gericht hat sodann darauf hingewiesen (Randnr. 32), daß die Verpflichtung zur Begründung einer beschwerenden Entscheidung nach ständiger Rechtsprechung zum einen dem Betroffenen ausreichende Hinweise für die Feststellung geben solle, ob die Entscheidung begründet sei, und zum anderen die gerichtliche Kontrolle ermöglichen solle (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22, und vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36; Urteil des Gerichts vom 20. März 1991 in der Rechtssache T-1/90, Pérez-Míngüz Casariego/Kommission, Slg. 1991, II-143, Randnr. 73); im folgenden hat es in den Randnummern 35 bis 46 geprüft, ob die streitige Verfügung ordnungsgemäß begründet sei.

    23 Nach ständiger Rechtsprechung soll die Begründung einer beschwerenden Entscheidung es dem Gemeinschaftsrichter ermöglichen, ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen, und dem Betroffenen die erforderlichen Hinweise für die Feststellung geben, ob die Entscheidung begründet ist (vgl. Urteil Michel/Parlament, a. a. O., Randnr. 22).

  • EuG, 28.03.1995 - T-12/94

    Frédéric Daffix gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-166/95
    1 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 30. Mai 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Vorschriften der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. März 1995 in der Rechtssache T-12/94 (Daffix/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-233) eingelegt, mit dem das Gericht die Verfügung der Kommission vom 18. März 1993 aufgehoben hat, mit der gegen Herrn Daffix (im folgenden: Kläger) die in Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe f des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (im folgenden: Statut) vorgesehene Disziplinarstrafe der Entfernung aus dem Dienst ohne Aberkennung oder Kürzung des Anspruchs auf das nach dem Dienstalter bemessene Ruhegehalt verhängt wurde.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. März 1995 in der Rechtssache T-12/94 (Daffix/Kommission) wird aufgehoben, soweit mit ihm die Verfügung der Kommission vom 18. März 1993 über die Entfernung des Klägers aus dem Dienst wegen unzureichender Begründung aufgehoben und die Kommission zur Tragung der Kosten verurteilt worden ist.

  • EuGH, 01.07.1986 - 185/85

    Usinor / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-166/95
    24 Daher stellt eine fehlende oder unzureichende Begründung, die diese gerichtliche Überprüfung behindert, einen Mangel dar, den der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und muß (vgl. Urteile vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 1959, 91, und vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 185/85, Usinor/Kommission, Slg. 1986, 2079, Randnr. 19).
  • EuG, 20.03.1991 - T-1/90

    Gloria Pérez-Mínguez Casariego gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-166/95
    12 Das Gericht hat sodann darauf hingewiesen (Randnr. 32), daß die Verpflichtung zur Begründung einer beschwerenden Entscheidung nach ständiger Rechtsprechung zum einen dem Betroffenen ausreichende Hinweise für die Feststellung geben solle, ob die Entscheidung begründet sei, und zum anderen die gerichtliche Kontrolle ermöglichen solle (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22, und vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36; Urteil des Gerichts vom 20. März 1991 in der Rechtssache T-1/90, Pérez-Míngüz Casariego/Kommission, Slg. 1991, II-143, Randnr. 73); im folgenden hat es in den Randnummern 35 bis 46 geprüft, ob die streitige Verfügung ordnungsgemäß begründet sei.
  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-166/95
    12 Das Gericht hat sodann darauf hingewiesen (Randnr. 32), daß die Verpflichtung zur Begründung einer beschwerenden Entscheidung nach ständiger Rechtsprechung zum einen dem Betroffenen ausreichende Hinweise für die Feststellung geben solle, ob die Entscheidung begründet sei, und zum anderen die gerichtliche Kontrolle ermöglichen solle (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22, und vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 36; Urteil des Gerichts vom 20. März 1991 in der Rechtssache T-1/90, Pérez-Míngüz Casariego/Kommission, Slg. 1991, II-143, Randnr. 73); im folgenden hat es in den Randnummern 35 bis 46 geprüft, ob die streitige Verfügung ordnungsgemäß begründet sei.
  • EuGH, 20.03.1959 - 18/57

    Firma J. Nold KG, Kohlen-und Baustoffgrosshandlung, gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 20.02.1997 - C-166/95
    24 Daher stellt eine fehlende oder unzureichende Begründung, die diese gerichtliche Überprüfung behindert, einen Mangel dar, den der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und muß (vgl. Urteile vom 20. März 1959 in der Rechtssache 18/57, Nold/Hohe Behörde, Slg. 1959, 91, und vom 1. Juli 1986 in der Rechtssache 185/85, Usinor/Kommission, Slg. 1986, 2079, Randnr. 19).
  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

    Es ist jedoch daran zu erinnern, dass eine unzureichende Begründung, die gegen Art. 253 EG verstößt, eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne des Art. 230 EG darstellt und überdies ein Gesichtspunkt ist, den der Gemeinschaftsrichter von Amts wegen prüfen kann und muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 1997, Kommission/Daffix, C-166/95 P, Slg. 1997, I-983, Randnr. 24).
  • EuGH, 06.03.2001 - C-274/99

    Connolly / Kommission

    93 Nach ständiger Rechtsprechung soll die Begründung einer beschwerenden Entscheidung es dem Gemeinschaftsrichter ermöglichen, ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, und dem Betroffenen die erforderlichen Anhaltspunkte für die Feststellung geben, ob die Entscheidung sachlich richtig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-166/95 P, Kommission/Daffix, Slg. 1997, I-983, Randnr. 23, und vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-188/96 P, Kommission/V, Slg. 1997, I-6561, Randnr. 26; Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-144/96, Y/Parlament, Slg. ÖD 1998, II-1153, Randnr. 21).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

    Ein solcher Gesichtspunkt kann somit in jedem Stadium des Verfahrens geprüft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 1997, Kommission/Daffix, C-166/95 P, Slg. 1997, I-983, Randnr. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht