Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.2009 - C-169/07   

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https://dejure.org/2009,60
EuGH, 10.03.2009 - C-169/07 (https://dejure.org/2009,60)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.2009 - C-169/07 (https://dejure.org/2009,60)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 2009 - C-169/07 (https://dejure.org/2009,60)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Soziale Sicherheit - Staatlich finanziertes nationales Gesundheitssystem - Sachleistungssystem - Kostenerstattungssystem - Bewilligung der Errichtung eines privaten Ambulatoriums für Zahnheilkunde - Kriterium der Bedarfsprüfung zur Rechtfertigung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hartlauer

    Niederlassungsfreiheit - Soziale Sicherheit - Staatlich finanziertes nationales Gesundheitssystem - Sachleistungssystem - Kostenerstattungssystem - Bewilligung der Errichtung eines privaten Ambulatoriums für Zahnheilkunde - Kriterium der Bedarfsprüfung zur Rechtfertigung ...

  • EU-Kommission PDF

    Hartlauer

    Niederlassungsfreiheit - Soziale Sicherheit - Staatlich finanziertes nationales Gesundheitssystem - Sachleistungssystem - Kostenerstattungssystem - Bewilligung der Errichtung eines privaten Ambulatoriums für Zahnheilkunde - Kriterium der Bedarfsprüfung zur Rechtfertigung ...

  • EU-Kommission

    Hartlauer

    Niederlassungsfreiheit - Soziale Sicherheit - Staatlich finanziertes nationales Gesundheitssystem - Sachleistungssystem - Kostenerstattungssystem - Bewilligung der Errichtung eines privaten Ambulatoriums für Zahnheilkunde - Kriterium der Bedarfsprüfung zur Rechtfertigung ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidriger Bewilligungsvorbehalt im nationalen Recht für die Errichtung einer privaten Krankenanstalt - [Hartlauer Handelsgesellschaft mbH gegen Wiener Landesregierung; Oberösterreichische Landesregierung]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 43; EG Art. 48
    Gemeinschaftswidriger Bewilligungsvorbehalt im nationalen Recht für die Errichtung einer privaten Krankenanstalt - [Hartlauer Handelsgesellschaft mbH gegen Wiener Landesregierung, Oberösterreichische Landesregierung]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT NICHT VEREINBAR

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Hartlauer

    Niederlassungsfreiheit - Soziale Sicherheit - Staatlich finanziertes nationales Gesundheitssystem - Sachleistungssystem - Kostenerstattungssystem - Bewilligung der Errichtung eines privaten Ambulatoriums für Zahnheilkunde - Kriterium der Bedarfsprüfung zur Rechtfertigung ...

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Österreich muss Bedarfsplanung nachbessern

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue europäische Entwicklungen im Bereich der Gesundheitsversorgung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 30. März 2007 - Hartlauer Handelsgesellschaft mbH gegen Wiener Landesregierung und Oberösterreichische Landesregierung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgerichtshof (Österreich) - Auslegung der Art. 43 EG und 48 EG - Bewilligung zur Errichtung einer privaten Krankenanstalt in Form eines Ambulatoriums für Zahnheilkunde - Abhängigkeit der Bewilligung von einer Bedarfsprüfung

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 298
  • DÖV 2009, 462
 
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Wird zitiert von ... (210)

  • EuGH, 04.07.2019 - C-377/17

    Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für

    Jedoch ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55, und vom 15. Oktober 2015, Grupo Itevelesa u. a., C-168/14, EU:C:2015:685, Rn. 76, sowie Beschluss vom 30. Juni 2016, Sokoll-Seebacher und Naderhirn, C-634/15, EU:C:2016:510, Rn. 27).
  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Zweitens ist zur Angemessenheit einer internen Regel wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden festzustellen, dass das Verbot für Arbeitnehmer, Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen sichtbar zu tragen, zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung einer Politik der Neutralität geeignet ist, sofern diese Politik tatsächlich in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 55, und vom 12. Januar 2010, Petersen, C-341/08, EU:C:2010:4, Rn. 53).
  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheiten im Bereich der Gesundheitsversorgung einzuführen oder beizubehalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2006, Watts, C-372/04, Slg. 2006, I-4325, Randnrn. 92 und 146, und vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 29).

    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband, C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 103, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 51, und Hartlauer, Randnr. 30).

    Eine derartige Regelung hält Wirtschaftsteilnehmer anderer Mitgliedstaaten davon ab, im Aufnahmemitgliedstaat ihren Tätigkeiten mittels einer Betriebsstätte nachzugehen, oder hindert sie sogar daran (vgl. in diesem Sinne Urteil Hartlauer, Randnrn. 34, 35 und 38).

    Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit, die ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar sind, können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet sind, die Erreichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. Urteil Hartlauer, Randnr. 44).

    Zweitens gehört der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die Beschränkungen der vom Vertrag gewährleisteten Verkehrsfreiheiten wie der Niederlassungsfreiheit rechtfertigen können (vgl. u. a. Urteil Hartlauer, Randnr. 46).

    39 und 40, sowie Hartlauer, Randnr. 55).

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. September 2008 - C-169/07 (https://dejure.org/2008,23773)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hartlauer

    Niederlassungsfreiheit - Errichtung und Betrieb einer Krankenanstalt - Voraussetzungen - Vorherige Bewilligung auf der Grundlage einer Bedarfsprüfung - Rechtfertigungsgründe - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Finanzielles Gleichgewicht des Systems der sozialen ...

  • EU-Kommission PDF

    Hartlauer

    Niederlassungsfreiheit - Errichtung und Betrieb einer Krankenanstalt - Voraussetzungen - Vorherige Bewilligung auf der Grundlage einer Bedarfsprüfung - Rechtfertigungsgründe - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Finanzielles Gleichgewicht des Systems der sozialen ...

  • EU-Kommission

    Hartlauer

    Niederlassungsfreiheit - Errichtung und Betrieb einer Krankenanstalt - Voraussetzungen - Vorherige Bewilligung auf der Grundlage einer Bedarfsprüfung - Rechtfertigungsgründe - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Finanzielles Gleichgewicht des Systems der sozialen ...

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